Insolvenzrecht in Freiburg: Das Amtsgericht Freiburg als Insolvenzgericht
Das Insolvenzrecht verfolgt nach § 1 InsO zwei Ziele: Die Gläubigerinnen und Gläubiger einer zahlungsunfähigen Person sollen gemeinschaftlich und gleichmäßig befriedigt werden, und redliche Schuldnerinnen und Schuldner erhalten die Chance, sich über die Restschuldbefreiung von ihren verbleibenden Verbindlichkeiten zu lösen. Beide Seiten treffen in Freiburg auf dieselbe gerichtliche Anlaufstelle.
Nach § 2 InsO ist das Insolvenzgericht eine Abteilung des Amtsgerichts, und zwar regelmäßig des Amtsgerichts am Sitz des Landgerichts. Da das Landgericht Freiburg seinen Sitz in der Stadt hat, werden Insolvenzverfahren beim Amtsgericht Freiburg geführt; auf Grundlage des § 2 Abs. 2 InsO sind die Bezirke abweichend festgelegt, sodass das Amtsgericht Freiburg als Insolvenzgericht für den Bezirk des Landgerichts Freiburg ohne den Amtsgerichtsbezirk Lörrach zuständig ist – von der Verbraucherinsolvenz einer Privatperson bis zum Regelinsolvenzverfahren eines Handwerksbetriebs.
Mit rund 238.299 Einwohnerinnen und Einwohnern ist Freiburg die südlichste Großstadt Baden-Württembergs. Die Wirtschaft der Stadt ist von der Albert-Ludwigs-Universität, dem Universitätsklinikum, dem Tourismus und einem kleinteiligen Mittelstand geprägt; hinzu kommt die Lage im Dreiländereck mit Frankreich und der Schweiz. Insolvenzrechtliche Mandate haben hier deshalb nicht selten grenzüberschreitende Bezüge – etwa wenn Gläubiger im Elsass sitzen oder Schuldner in Basel arbeiten.
Eine Anwältin oder ein Anwalt für Insolvenzrecht in Freiburg kennt die Abläufe der Insolvenzabteilung des Amtsgerichts Freiburg, formuliert Anträge vollständig und nachvollziehbar, und behält Fristen im Blick, deren Versäumung teuer werden kann.
Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung: Wann das Insolvenzrecht greift
Zentraler Eröffnungsgrund ist die Zahlungsunfähigkeit nach § 17 InsO: Zahlungsunfähig ist, wer seine fälligen Zahlungspflichten nicht mehr erfüllen kann; wer die Zahlungen eingestellt hat, gilt nach dem Gesetz in der Regel als zahlungsunfähig. Für Freiburger Betriebe, etwa in Gastronomie und Einzelhandel der Altstadt, ist die Abgrenzung zur bloßen Zahlungsstockung entscheidend, denn eine nur vorübergehende Liquiditätslücke löst noch keine insolvenzrechtlichen Pflichten aus.
Für juristische Personen wie eine GmbH kommt die Überschuldung nach § 19 InsO hinzu: Sie liegt vor, wenn das Vermögen die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt und die Fortführung des Unternehmens in den nächsten zwölf Monaten nicht überwiegend wahrscheinlich ist. Diese Fortführungsprognose ist eine betriebswirtschaftliche wie juristische Aufgabe, bei der insolvenzrechtliche Beratung früh ansetzen sollte – idealerweise bevor Lieferanten die Zusammenarbeit beenden.
Rechtzeitige Prüfung lohnt sich auch mit Blick auf die Freiburger Gerichtslandschaft: Zivilklagen einzelner Gläubiger – etwa auf Zahlung offener Rechnungen – gehören seit dem 1. Januar 2026 bis zu einem Streitwert von 10.000 Euro vor das Amtsgericht Freiburg, darüber vor das Landgericht Freiburg (§ 23 Nr. 1 GVG). Wer als Schuldner mehrere solcher Verfahren auf sich zukommen sieht, sollte anwaltlich klären lassen, ob das Insolvenzrecht mit seinem geordneten Gesamtverfahren der tragfähigere Weg ist als ein Abwehrkampf gegen jede einzelne Klage.
Verbraucherinsolvenz in Freiburg: Vom Einigungsversuch zur Restschuldbefreiung
Die Verbraucherinsolvenz nach § 304 InsO ist das Herzstück des Insolvenzrechts für Privatpersonen; sie steht auch ehemals Selbstständigen offen, wenn ihre Vermögensverhältnisse überschaubar sind – nach § 304 Abs. 2 InsO also bei Antragstellung weniger als 20 Gläubiger vorhanden sind – und keine Forderungen aus Arbeitsverhältnissen gegen sie bestehen. Für viele Freiburgerinnen und Freiburger – von Beschäftigten nach Jobverlust bis zu Menschen, die nach einer Trennung auf gemeinsamen Krediten sitzen bleiben – ist sie der Weg zum wirtschaftlichen Neuanfang.
Vor dem Antrag beim Amtsgericht Freiburg verlangt § 305 InsO einen außergerichtlichen Einigungsversuch mit sämtlichen Gläubigern. Scheitert er, muss eine geeignete Person oder Stelle das Scheitern bescheinigen – etwa eine anerkannte Schuldnerberatungsstelle oder eine Anwältin oder ein Anwalt für Insolvenzrecht; welche Personen und Stellen als geeignet gelten, bestimmen die Länder. Ohne diese Bescheinigung ist der Antrag unzulässig. Sind die amtlichen Formulare nicht vollständig ausgefüllt abgegeben, fordert das Insolvenzgericht zur unverzüglichen Ergänzung auf; kommt die Schuldnerin oder der Schuldner dem nicht binnen eines Monats nach, gilt der Eröffnungsantrag als zurückgenommen (§ 305 Abs. 3 InsO).
Mit dem Insolvenzantrag wird der Antrag auf Restschuldbefreiung nach § 287 InsO verbunden; dazu tritt die Schuldnerin oder der Schuldner den pfändbaren Teil des Einkommens für die Dauer der Abtretungsfrist an einen Treuhänder ab. Für Verfahren, die ab dem 1. Oktober 2020 beantragt wurden, beträgt die Abtretungsfrist drei Jahre ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens; wurde auf Grundlage eines nach dem 30. September 2020 gestellten Antrags bereits einmal Restschuldbefreiung erteilt, sind es in einem erneuten Verfahren fünf Jahre (§ 287 Abs. 2 InsO). Nach ihrem Ablauf entscheidet das Gericht über die Restschuldbefreiung (§ 300 Abs. 1 InsO); bestimmte Forderungen bleiben davon ausgenommen, etwa Geldstrafen sowie Forderungen aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung, sofern der Gläubiger sie unter Angabe dieses Rechtsgrundes angemeldet hat (§ 302 InsO). Die Pfändungsfreigrenze schützt dabei das Existenzminimum: Der unpfändbare Grundbetrag wird nach § 850c Abs. 4 ZPO jeweils zum 1. Juli angepasst; die geltenden Beträge ergeben sich aus der aktuellen Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung.
- Gläubiger- und Forderungsübersicht erstellen, Verträge und Mahnungen sammeln
- Außergerichtlichen Einigungsversuch nach § 305 InsO mit allen Gläubigern durchführen
- Bescheinigung über das Scheitern durch eine geeignete Stelle einholen
- Insolvenzantrag mit Antrag auf Restschuldbefreiung (§ 287 InsO) beim Amtsgericht Freiburg stellen
- Pfändbares Einkommen an den Treuhänder abtreten
- Obliegenheiten erfüllen: zumutbare Erwerbstätigkeit, Auskunfts- und Mitteilungspflichten
- Nach Ablauf der dreijährigen Abtretungsfrist entscheidet das Gericht über die Restschuldbefreiung (§ 300 Abs. 1 InsO)
Die konkrete Strategie – etwa welche Vergleichsquote den Gläubigern im Einigungsversuch angeboten wird – gehört in die insolvenzrechtliche Einzelberatung, denn sie hängt von Einkommen, Vermögen und Gläubigerstruktur ab.
Insolvenzantragspflicht für Geschäftsführer: § 15a InsO in der Praxis
Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer einer GmbH oder UG trifft die Insolvenzantragspflicht des § 15a InsO: Der Antrag muss ohne schuldhaftes Zögern gestellt werden, spätestens drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit und sechs Wochen nach Eintritt der Überschuldung. Die Pflicht ist strafbewehrt – wer sie verletzt, riskiert eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe.
Neben der Strafbarkeit droht die persönliche Haftung: Zahlungen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung sind der Gesellschaft nach § 15b InsO zu erstatten, soweit sie nicht mit der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters vereinbar waren. Solche Haftungsklagen des Insolvenzverwalters werden als Zivilsachen verhandelt und landen bei Streitwerten über 10.000 Euro vor dem Landgericht Freiburg – für betroffene Geschäftsführer ein Grund mehr, sich früh im Insolvenzrecht beraten zu lassen.
Freiburger Einzelkaufleute trifft die Antragspflicht des § 15a InsO dagegen nicht, denn sie gilt nur für juristische Personen und Gesellschaften ohne persönlich haftende natürliche Person. Einzelkaufleute sind nach § 241a HGB von der handelsrechtlichen Buchführungspflicht befreit, wenn sie an den Abschlussstichtagen zweier aufeinanderfolgender Geschäftsjahre jeweils nicht mehr als 800.000 Euro Umsatzerlöse und 80.000 Euro Jahresüberschuss aufweisen. Gerade deshalb sollten Selbstständige ihre Liquidität laufend selbst überwachen – ohne Bilanz fehlt sonst das Frühwarnsystem, das eine insolvenzrechtliche Schieflage sichtbar macht.
Eine Anwältin oder ein Anwalt für Insolvenzrecht prüft in dieser Lage auch Alternativen zur Zerschlagung, etwa die Sanierung im eröffneten Verfahren oder die Eigenverwaltung, bei der die bisherige Geschäftsleitung unter Aufsicht im Amt bleibt.
Kosten im Insolvenzrecht: Honorare und Verfahrenskosten in Freiburg
Die insolvenzrechtliche Erstberatung ist für Verbraucherinnen und Verbraucher gesetzlich gedeckelt: Nach § 34 RVG darf sie höchstens 190 Euro zuzüglich Umsatzsteuer kosten, sofern keine abweichende Vergütungsvereinbarung getroffen wurde. Für die weitergehende Begleitung werden in der Praxis meist Pauschalen oder Stundensätze vereinbart.
| Leistung | Übliche Kosten | Grundlage |
|---|---|---|
| Erstberatung für Verbraucherinnen und Verbraucher | max. 190 Euro zzgl. USt. | § 34 RVG (ohne abweichende Vereinbarung) |
| Anwaltliche Begleitung der Verbraucherinsolvenz | nach Vergütungsvereinbarung (Pauschale oder Stundensatz), ohne Vereinbarung nach dem RVG | § 3a RVG, sonst RVG |
| Sanierungs- und Unternehmensinsolvenzberatung | nach Vergütungsvereinbarung, meist Stundensatz | § 3a RVG |
| Verfahrenskosten (Gericht und Treuhänder) bei masseloser Verbraucherinsolvenz | nach GKG und InsVV, abhängig vom Verfahrensumfang | Stundung nach § 4a InsO möglich |
| Gläubigervertretung im Insolvenzverfahren | nach der angemeldeten Forderung als Gegenstandswert | RVG |
Wichtig für alle insolvenzrechtlichen Mandate: Honorarabsprachen gehören schriftlich fixiert, bevor die Arbeit beginnt. Seriöse Kanzleien in Freiburg benennen die Kosten der Verbraucherinsolvenz vorab und erklären, welche Leistungen die Pauschale umfasst – vom Einigungsversuch bis zur Begleitung während der Abtretungsfrist.
Gläubigerrechte in Freiburg: Forderungen richtig anmelden
Das Insolvenzrecht schützt nicht nur Schuldner, sondern ordnet auch die Rechte der Gläubiger. Eröffnet das Amtsgericht Freiburg ein Verfahren, wird der Beschluss im bundesweiten Onlineportal für Insolvenzbekanntmachungen veröffentlicht. Ab dann gilt: Die Forderungsanmeldung erfolgt beim Insolvenzverwalter – nicht beim Gericht – und zwar innerhalb der im Eröffnungsbeschluss genannten Frist; eine nachträgliche Anmeldung bleibt möglich, kann aber zusätzliche Kosten auslösen.
- Forderung genau beziffern: Hauptforderung, Zinsen und Kosten getrennt ausweisen
- Belege beifügen, etwa Verträge, Rechnungen, Mahnungen oder Vollstreckungstitel
- Anmeldefrist aus dem Eröffnungsbeschluss des Amtsgerichts Freiburg notieren
- Anmeldung beim Insolvenzverwalter einreichen, nicht beim Insolvenzgericht
- Sicherheiten wie Eigentumsvorbehalt oder Bürgschaften ausdrücklich angeben
- Prüfungsergebnis kontrollieren und auf ein Bestreiten der Forderung reagieren
Die anwaltliche Vergütung richtet sich bei der Gläubigervertretung nach der angemeldeten Forderung als Gegenstandswert des RVG – je höher die Forderung, desto eher rechnet sich insolvenzrechtlich spezialisierte Unterstützung. Das gilt besonders, wenn der Verwalter die Forderung bestreitet und sie erst im Wege der Feststellungsklage zur Tabelle gebracht werden muss. Kanzleien mit dem Rechtsgebiet Insolvenzrecht lassen sich über die Übersicht Anwalt in Freiburg finden.
Für Unternehmen aus der Region – vom Weingut im Umland bis zum Zulieferer mit Kundschaft in Frankreich und der Schweiz – lohnt zudem ein Blick auf Absonderungsrechte: Wer wirksam Sicherheiten vereinbart hat, steht im Verfahren deutlich besser da als ungesicherte Gläubiger, die nur die Quote erhalten. Auch diese insolvenzrechtlichen Weichen werden am besten vor der Krise des Geschäftspartners gestellt.
Anwältin oder Anwalt für Insolvenzrecht in Freiburg auswählen
Auf anwaltvergleich.de lassen sich Kanzleien in Freiburg gezielt nach dem Rechtsgebiet Insolvenzrecht filtern. Die Einträge enthalten Anschrift und Telefonnummer sowie, soweit nach der Liste der BRAK vorhanden, den Fachanwaltstitel. Der Einstieg gelingt über die Übersicht Anwalt in Freiburg, die sich nach Rechtsgebieten eingrenzen lässt.
Bei der Auswahl lohnt der Blick auf den Titel „Fachanwältin oder Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht“, der vertiefte theoretische Kenntnisse und nachgewiesene Fallpraxis voraussetzt. Ebenso relevant: Erfahrung mit Verfahren vor der Insolvenzabteilung des Amtsgerichts Freiburg, eine klare Honorarauskunft im ersten Gespräch und die Bereitschaft, auch über Alternativen wie einen außergerichtlichen Vergleich zu sprechen, wenn das Insolvenzrecht nicht der passende Rahmen ist.
Ob Entschuldung, Unternehmenssanierung oder Gläubigervertretung – die insolvenzrechtliche Einordnung des Einzelfalls kann nur eine zugelassene Anwältin oder ein zugelassener Anwalt leisten. anwaltvergleich.de ist keine Kanzlei und bietet keine Rechtsberatung.