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Arbeitsrecht Karlsruhe

Anwältin oder Anwalt für Arbeitsrecht in Karlsruhe: Kündigung, Abfindung, Zeugnis

KI-erzeugter Text Wie wir KI einsetzen
Maschinelle Rechtsprüfung am 15.10.2026 (KI-Prüfmodell, keine anwaltliche Prüfung): Gesetzesangaben, Gerichte und Kosten abgeglichen. Wie die KI-Prüfung funktioniert

Wer in Karlsruhe eine Kündigung erhält, um eine Abfindung verhandelt oder auf ausstehendes Gehalt wartet, braucht im Arbeitsrecht vor allem eines: eine fachkundige Einordnung, bevor Fristen ablaufen.

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Arbeitsrecht Karlsruhe
Redaktion anwaltvergleich.de 10 Min. Lesedauer

Wer in Karlsruhe eine Kündigung erhält, um eine Abfindung verhandelt oder auf ausstehendes Gehalt wartet, braucht im Arbeitsrecht vor allem eines: eine fachkundige Einordnung, bevor Fristen ablaufen. Denn die wichtigste Frist des Kündigungsschutzes beträgt nur drei Wochen (§ 4 KSchG) – und sie beginnt mit dem Zugang der Kündigung, nicht erst mit dem letzten Arbeitstag.

Für die rund 309.247 Einwohnerinnen und Einwohner der badischen Großstadt ist dabei das Arbeitsgericht Karlsruhe die erste Anlaufstelle in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten. Rechtsmittel führen zum Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, das für das gesamte Bundesland zuständig ist. Diese klare Zuständigkeitsordnung unterscheidet das Arbeitsrecht von zivilrechtlichen Streitigkeiten, die vor die ordentlichen Gerichte gehören.

Die Karlsruher Wirtschaft ist geprägt von Technologieunternehmen, Forschungseinrichtungen wie dem Karlsruher Institut für Technologie (KIT) und einem breiten Mittelstand. Entsprechend vielfältig sind die Konflikte: befristete Verträge in Projekten, Streit um Überstunden in der IT, betriebsbedingte Kündigungen in der Industrie. Eine Anwältin oder ein Anwalt für Arbeitsrecht in Karlsruhe kennt sowohl die gesetzlichen Grundlagen als auch die Praxis der örtlichen Gerichtsbarkeit – und kann realistisch einschätzen, ob sich eine Klage, ein Vergleich oder eine außergerichtliche Einigung lohnt.

Auf einen Blick

Zuständige Gerichte
Arbeitsgericht Karlsruhe, Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg (zuständig für Baden-Württemberg)
Kosten
Erstberatung häufig günstig · weitere Kosten nach RVG/Streitwert (Anwaltsgebühren zzgl. Umsatzsteuer nach Nr. 7008 VV RVG)

Zuständige Gerichte

  • Arbeitsgericht Karlsruhe, Ritterstraße 12, 76133 Karlsruhe
  • Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Börsenstr. 6, 70174 Stuttgart zuständig für Baden-Württemberg

Angaben aus den Justizportalen der Länder, Stand der Angaben: 12.08.2026.

Quellen dieser Seite

Gesetze
Paragrafen im Text führen auf gesetze-im-internet.de, das Gesetzesportal des Bundesministeriums der Justiz.
Kosten
Gebührentabellen: RVG, Anlage 2 (Anwaltsgebühren) und GKG, Anlage 2 (Gerichtsgebühren).
Einwohnerzahl
Statistisches Bundesamt, Gemeindeverzeichnis, Bevölkerungsstand 31.12.2025.
Anwältinnen und Anwälte
Angaben der Kanzleien und ihrer Websites.

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Anwältin oder Anwalt für Arbeitsrecht in Karlsruhe: Kündigung und Abfindung

Karlsruhe wird als Sitz des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofs oft „Residenz des Rechts" genannt. Für Beschäftigte der Stadt entscheidet im Alltag jedoch ein anderes Gericht: Das Arbeitsgericht Karlsruhe verhandelt Kündigungsschutzklagen, Lohnklagen und Zeugnisstreitigkeiten aus der Stadt und ihrem Umland. Das Arbeitsrecht bildet dabei eine eigene Gerichtsbarkeit – für Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmern und dem Arbeitgeber sind nach § 2 ArbGG regelmäßig die Arbeitsgerichte und nicht die Amts- oder Landgerichte zuständig.

Ob eine Kündigung wirksam ist, hängt zunächst von den Fristen ab. Die ordentliche Kündigungsfrist regelt § 622 BGB: Die Grundfrist beträgt vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats und verlängert sich für Arbeitgebende mit der Betriebszugehörigkeit schrittweise auf bis zu sieben Monate zum Monatsende. Eine fristlose Kündigung setzt nach § 626 BGB einen wichtigen Grund voraus und muss innerhalb von zwei Wochen ab Kenntnis der maßgeblichen Tatsachen erklärt werden (§ 626 Abs. 2 BGB).

Greift das Kündigungsschutzgesetz, braucht die Kündigung zusätzlich eine soziale Rechtfertigung: Nach § 1 KSchG muss sie durch personen-, verhaltens- oder betriebsbedingte Gründe getragen sein. Das gilt, wenn das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht und der Betrieb in der Regel mehr als zehn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigt; für Arbeitsverhältnisse, die bereits vor dem 1. Januar 2004 begonnen haben, genügt eine Betriebsgröße von mehr als fünf Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (§ 23 Abs. 1 KSchG) – eine Schwelle, die viele Karlsruher Technologie- und Handwerksbetriebe überschreiten.

Einen allgemeinen Anspruch auf Abfindung kennt das deutsche Arbeitsrecht nicht. In der Praxis hat sich als Verhandlungsorientierung die Regelformel von 0,5 Bruttomonatsgehältern pro Beschäftigungsjahr etabliert; § 1a KSchG sieht diesen Wert ausdrücklich vor, wenn Arbeitgebende bei einer betriebsbedingten Kündigung eine Abfindung für den Klageverzicht anbieten. Wie viel im Einzelfall erreichbar ist, hängt von Prozessrisiko, Betriebsgröße und Verhandlungsgeschick ab.

Kündigung erhalten in Karlsruhe? Die 3-Wochen-Frist für die Kündigungsschutzklage

Die zentrale Frist im Kündigungsschutz steht in § 4 KSchG: Wer sich gegen eine Kündigung wehren will, muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Klage beim Arbeitsgericht erheben – für Beschäftigte aus der Stadt beim Arbeitsgericht Karlsruhe. Der Zugang zählt, nicht das Datum im Kündigungsschreiben: Maßgeblich ist der Tag, an dem das Schreiben in den Briefkasten gelangt oder übergeben wird.

Wird die Frist versäumt, gilt die Kündigung als wirksam – selbst wenn sie inhaltlich angreifbar gewesen wäre. Eine nachträgliche Zulassung der Klage nach § 5 KSchG kommt nur in engen Ausnahmefällen in Betracht, etwa wenn jemand trotz aller zumutbaren Sorgfalt an der rechtzeitigen Klage gehindert war. Auf diese Ausnahme sollte sich niemand verlassen.

Fristen-Rechner Ermitteln Sie das Ende gesetzlicher oder vertraglicher Fristen.

Das Verfahren beginnt mit der Güteverhandlung: Kündigungssachen sind nach § 61a ArbGG vorrangig zu erledigen, die Güteverhandlung soll innerhalb von zwei Wochen nach Klageerhebung stattfinden. Viele Verfahren enden bereits dort mit einem Vergleich über Beendigung, Abfindung und Zeugnis. Kommt keine Einigung zustande, folgt der Kammertermin. Gegen Urteile des Arbeitsgerichts Karlsruhe ist die Berufung zum Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg möglich, das für das gesamte Bundesland zuständig ist – allerdings nur unter den Voraussetzungen des § 64 Abs. 2 ArbGG, also insbesondere in Bestands- und Kündigungsstreitigkeiten, bei einem Wert des Beschwerdegegenstandes über 600 Euro oder wenn das Arbeitsgericht die Berufung zugelassen hat.

Unmittelbar nach Zugang einer Kündigung in Karlsruhe empfiehlt sich diese Reihenfolge:

  • Zugangsdatum und Übergabeweg der Kündigung dokumentieren und die Drei-Wochen-Frist des § 4 KSchG notieren
  • sich arbeitsuchend melden – spätestens drei Monate vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses, und innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Beendigungszeitpunkts, wenn bis zur Beendigung weniger als drei Monate bleiben (§ 38 Abs. 1 SGB III)
  • Arbeitsvertrag, Abmahnungen und Lohnabrechnungen zusammenstellen
  • bei Betrieben mit Betriebsrat klären, ob die Anhörung nach § 102 BetrVG erfolgt ist
  • keinen Abwicklungs- oder Aufhebungsvertrag ungeprüft unterschreiben
  • zeitnah eine auf Arbeitsrecht spezialisierte Kanzlei einschalten

So finden Sie die passende Kanzlei für Arbeitsrecht in Karlsruhe

Über anwaltvergleich.de lassen sich Kanzleien für Arbeitsrecht in Karlsruhe gezielt nach Rechtsgebiet und Standort filtern. Die Einträge nennen Anschrift und Telefonnummer sowie den Fachanwaltstitel laut Kanzlei-Website, soweit ein solcher geführt wird. Ein Einstieg gelingt über die Übersicht Anwalt in Karlsruhe; vertiefende Beiträge zu einzelnen arbeitsrechtlichen Themen bündelt der Artikelbereich.

Bei komplexen Fällen lohnt der Blick auf den Titel „Fachanwältin oder Fachanwalt für Arbeitsrecht": Er setzt nach der Fachanwaltsordnung nachgewiesene besondere theoretische Kenntnisse und praktische Fallerfahrung voraus und verpflichtet zu jährlicher Fortbildung (§ 15 FAO). Gerade bei Betriebsverfassungs- und Tariffragen oder bei leitenden Angestellten aus Karlsruher Technologieunternehmen zahlt sich diese Spezialisierung aus.

Die Vergütung richtet sich ohne abweichende Vereinbarung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und damit nach dem Gegenstandswert. Bei Kündigungsschutzklagen ist der Streitwert nach § 42 Abs. 2 GKG auf höchstens ein Vierteljahresverdienst begrenzt; eine Abfindung wird nicht hinzugerechnet. Für eine Erstberatung von Verbraucherinnen und Verbrauchern deckelt § 34 RVG die Gebühr auf höchstens 190 Euro zuzüglich Umsatzsteuer.

Anwaltsvergütung im Arbeitsrecht nach RVG (gesetzliche Gebührensätze)
LeistungGebührRechtsgrundlage
Erstberatung für Verbraucherinnen und Verbraucherhöchstens 190 € zzgl. USt§ 34 RVG
Verfahrensgebühr (Klage vor dem Arbeitsgericht Karlsruhe)1,3-fache Gebühr nach GegenstandswertNr. 3100 VV RVG
Terminsgebühr (u. a. Güte- und Kammertermin)1,2-fache GebührNr. 3104 VV RVG
Einigungsgebühr bei Vergleich1,0- bzw. 1,5-fache GebührNr. 1000, 1003 VV RVG
Streitwert der Kündigungsschutzklagehöchstens ein Vierteljahresverdienst§ 42 Abs. 2 GKG

Wer die Kosten scheut, sollte drei Wege prüfen: eine bestehende Rechtsschutzversicherung mit Baustein Arbeitsrecht, Beratungshilfe für die außergerichtliche Beratung bei geringem Einkommen sowie Prozesskostenhilfe für das gerichtliche Verfahren. Eine seriöse Kanzlei spricht die Finanzierung vor der Mandatierung offen an.

Aufhebungsvertrag in Karlsruhe: Chancen und Risiken

Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis einvernehmlich – ohne Kündigung und ohne Kündigungsschutzverfahren. Er bedarf zwingend der Schriftform; die elektronische Form ist ausgeschlossen (§ 623 BGB). Eine per E-Mail oder Messenger „vereinbarte" Beendigung ist deshalb unwirksam.

Die Chancen liegen in der Gestaltungsfreiheit: Abfindungshöhe (häufig orientiert an der Regelformel von 0,5 Monatsgehältern pro Beschäftigungsjahr), Beendigungszeitpunkt, bezahlte Freistellung, Zeugnisnote und der Umgang mit Resturlaub lassen sich frei verhandeln. Dabei gilt: Urlaub, der wegen der Beendigung nicht mehr genommen werden kann, ist abzugelten (§ 7 Abs. 4 BUrlG) – ein Punkt, der in Vertragsentwürfen gern unklar bleibt.

Das größte Risiko betrifft das Arbeitslosengeld: Wer sein Arbeitsverhältnis ohne wichtigen Grund selbst löst, riskiert eine Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen (§ 159 SGB III). Hinzu kommt: Mit der Unterschrift entfällt der Kündigungsschutz, ein Widerrufsrecht gibt es grundsätzlich nicht. Was unterschrieben ist, bindet.

In einer Beschäftigungsregion wie Karlsruhe, in der Projektstellen in IT und Forschung ebenso verbreitet sind wie klassische Industriearbeitsplätze, werden Aufhebungsverträge oft unter Zeitdruck vorgelegt. Niemand ist verpflichtet, sofort zu unterschreiben. Eine anwaltliche Prüfung im Arbeitsrecht vor der Unterschrift kostet wenig im Vergleich zu einer Sperrzeit oder einer verschenkten Abfindung.

Arbeitszeugnis in Karlsruhe: Anspruch und Formulierungen

Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses besteht ein gesetzlicher Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis (§ 109 GewO). Auf Verlangen muss es sich als qualifiziertes Zeugnis auch auf Leistung und Verhalten erstrecken – für Bewerbungen ist praktisch nur diese Variante relevant.

Das Zeugnis muss wohlwollend und zugleich wahr sein. Aus diesem Spannungsverhältnis hat sich die bekannte Zeugnissprache entwickelt: Zwischen „stets zu unserer vollsten Zufriedenheit" und „zu unserer Zufriedenheit" liegen ganze Notenstufen. Eine im Arbeitsrecht erfahrene Anwältin oder ein erfahrener Anwalt erkennt solche Abstufungen ebenso wie versteckt negative Formulierungen und unzulässige Geheimzeichen.

Wer ein fehlerhaftes oder zu schlechtes Zeugnis erhält, sollte zunächst die Berichtigung beim Arbeitgeber verlangen; notfalls lässt sich der Anspruch vor dem Arbeitsgericht Karlsruhe einklagen. Der Zeugnisanspruch verjährt in drei Jahren (§ 195 BGB); die Frist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Anspruchsberechtigte davon Kenntnis hatte oder grob fahrlässig nicht hatte (§ 199 Abs. 1 BGB) – arbeits- oder tarifvertragliche Ausschlussfristen sind aber häufig deutlich kürzer und sollten sofort geprüft werden.

Im Karlsruher Arbeitsmarkt mit seinen Forschungseinrichtungen, dem KIT und zahlreichen Software- und Ingenieurunternehmen hat ein aussagekräftiges Zeugnis besonderes Gewicht, weil Bewerbungsverfahren dort regelmäßig mehrere Stationen und Referenzen vergleichen. Es lohnt sich, den Wortlaut nicht dem Zufall zu überlassen.

Überstunden, Lohn und ausstehendes Gehalt in Karlsruhe durchsetzen

Bleibt das Gehalt aus, gerät der Arbeitgeber mit dem Fälligkeitstermin in Verzug, sofern der Zahltag nach dem Kalender bestimmt ist (§ 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB); andernfalls tritt Verzug erst mit einer Mahnung nach Fälligkeit ein (§ 286 Abs. 1 BGB). Ab diesem Zeitpunkt stehen Beschäftigten Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu (§ 288 Abs. 1 BGB). Wichtig ist eine nachweisbare Geltendmachung: Der Rückstand sollte schriftlich beziffert und mit Frist angemahnt werden.

Verzugszinsen-Rechner Berechnen Sie Verzugszinsen auf offene Forderungen.

Gefährlicher als die Verjährung von drei Jahren (§ 195 BGB) sind im Arbeitsrecht die Ausschlussfristen: Viele Arbeits- und Tarifverträge in Baden-Württemberg sehen vor, dass Ansprüche innerhalb von drei Monaten in Textform geltend gemacht werden müssen – danach verfallen sie ersatzlos. Wer Lohn- oder Überstundenansprüche verfolgen will, muss deshalb zuerst den eigenen Vertrag auf solche Klauseln prüfen.

Bei Überstunden tragen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Darlegungs- und Beweislast: Sie müssen vortragen, wann sie über die vereinbarte Zeit hinaus gearbeitet haben und dass der Arbeitgeber die Mehrarbeit angeordnet, gebilligt oder geduldet hat. Für eine Klage vor dem Arbeitsgericht Karlsruhe sollten daher folgende Unterlagen vorliegen:

  • Arbeitsvertrag einschließlich Klauseln zu Arbeitszeit, Überstunden und Ausschlussfristen
  • Auszüge aus der betrieblichen Zeiterfassung oder Dienstpläne
  • eigene fortlaufende Stundenaufzeichnungen mit Datum und Tätigkeit
  • Lohnabrechnungen der betroffenen Monate
  • E-Mails oder Nachrichten, aus denen Anordnung oder Duldung der Mehrarbeit hervorgeht
  • Namen möglicher Zeuginnen und Zeugen
  • Kopien der Mahn- und Geltendmachungsschreiben

Auch offene Urlaubsansprüche gehören auf diese Liste: Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 24 Werktage im Jahr (§ 3 Abs. 1 BUrlG); Werktage sind alle Kalendertage außer Sonn- und Feiertagen, bei einer Fünf-Tage-Woche entspricht das 20 Arbeitstagen, und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist nicht genommener Urlaub in Geld abzugelten (§ 7 Abs. 4 BUrlG). Da vor dem Arbeitsgericht in erster Instanz jede Seite ihre Anwaltskosten selbst trägt (§ 12a ArbGG), bleibt das Risiko einer Zahlungsklage überschaubar – die Erfolgsaussichten sollte vorab eine Kanzlei für Arbeitsrecht in Karlsruhe bewerten.

Alle Angaben geben die Rechtslage allgemein wieder und ersetzen keine Beratung im Einzelfall. anwaltvergleich.de ist keine Kanzlei und bietet keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Im Verzeichnis von anwaltvergleich.de stehen 72 Anwältinnen und Anwälte für Arbeitsrecht in Karlsruhe und Umgebung (bis 25 km), Stand 29.10.2026.

72 der 72 Einträge (100 %) führen laut Kanzlei-Website den Titel Fachanwältin oder Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Die 72 Einträge verteilen sich auf 52 Kanzleien.

Vor dem Arbeitsgericht gilt eine Besonderheit: In der ersten Instanz trägt jede Partei ihre Anwaltskosten selbst, unabhängig davon, wer gewinnt (§ 12a ArbGG). Auch die Gerichtskosten sind moderater als im Zivilprozess, ein Gerichtskostenvorschuss ist nicht erforderlich, und bei einem Vergleich entfallen die Gerichtsgebühren für das Verfahren regelmäßig. Erst in der Berufung vor dem Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg gelten die allgemeinen Kostenerstattungsregeln. Bei geringem Einkommen kommen Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe in Betracht.

Die Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung beim Arbeitsgericht Karlsruhe erhoben werden (§ 4 KSchG). Maßgeblich ist der Tag, an dem die Kündigung tatsächlich zugeht, etwa durch Einwurf in den Briefkasten. Nach Fristablauf gilt die Kündigung als von Anfang an wirksam (§ 7 KSchG); eine nachträgliche Zulassung nach § 5 KSchG ist nur in engen Ausnahmefällen möglich. Wer klagen will, sollte deshalb sofort anwaltliche Beratung einholen.

Für arbeitsrechtliche Streitigkeiten aus der Stadt ist das Arbeitsgericht Karlsruhe zuständig – etwa für Kündigungsschutzklagen, Lohn- und Zeugnisklagen. Für Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmern und dem Arbeitgeber sind nach § 2 ArbGG regelmäßig die Arbeitsgerichte und nicht die Amts- oder Landgerichte zuständig. Gegen Urteile des Arbeitsgerichts ist die Berufung zum Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg möglich, wenn die Voraussetzungen des § 64 Abs. 2 ArbGG vorliegen – etwa in Kündigungs- und Bestandsstreitigkeiten, bei einem Wert des Beschwerdegegenstandes über 600 Euro oder bei Zulassung durch das Arbeitsgericht. Örtlich knüpft die Zuständigkeit regelmäßig an den Sitz des Arbeitgebers oder den gewöhnlichen Arbeitsort an.

Einen allgemeinen gesetzlichen Abfindungsanspruch gibt es nicht. Ein Anspruch kann sich aus § 1a KSchG ergeben: Er setzt voraus, dass der Arbeitgeber in der Kündigungserklärung selbst darauf hinweist, dass die Kündigung auf dringende betriebliche Erfordernisse gestützt ist und bei Verstreichenlassen der Klagefrist eine Abfindung von 0,5 Monatsverdiensten pro Jahr des Bestehens des Arbeitsverhältnisses beansprucht werden kann – der Anspruch entsteht erst mit Ablauf der Kündigungsfrist und nur, wenn keine Klage erhoben wird, außerdem aus einem Sozialplan, einem gerichtlichen Vergleich oder einem Auflösungsurteil des Gerichts (§ 9 KSchG). In der Praxis entstehen die meisten Abfindungen als Verhandlungsergebnis im Kündigungsschutzverfahren vor dem Arbeitsgericht Karlsruhe – die Regelformel von einem halben Bruttomonatsgehalt pro Jahr dient dabei als Orientierung, nicht als feste Grenze.

Ohne abweichende Vereinbarung richtet sich die Vergütung nach dem RVG und damit nach dem Gegenstandswert; bei Kündigungsschutzklagen ist dieser auf höchstens ein Vierteljahresverdienst begrenzt (§ 42 Abs. 2 GKG). Ohne Gebührenvereinbarung kostet ein erstes Beratungsgespräch Verbraucherinnen und Verbraucher höchstens 190 Euro zuzüglich Umsatzsteuer, eine weitergehende Beratung höchstens 250 Euro zuzüglich Umsatzsteuer (§ 34 Abs. 1 RVG). Zu beachten ist § 12a ArbGG: In erster Instanz trägt jede Partei ihre Anwaltskosten selbst. Rechtsschutzversicherungen mit Arbeitsrechtsbaustein übernehmen die Kosten häufig; ansonsten kommen Beratungs- und Prozesskostenhilfe in Betracht.

Aktuelle Rechtsprechung zum Arbeitsrecht

Entscheidungen, die unsere Redaktion zuletzt ausgewertet hat — mit Gericht, Aktenzeichen und Quelle. Sie ersetzen keine Beratung im Einzelfall.

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Arbeitsrecht in Karlsruhe: passende Kanzlei finden

72 Anwältinnen und Anwälte für Arbeitsrecht in Karlsruhe und Umgebung (bis 25 km), davon 72 Fachanwälte (100 %), 52 Kanzleien. Stand 29.10.2026. Quelle: Angaben der Kanzleien und Kanzlei-Websites.

Gezählt werden Kanzleiprofile auf anwaltvergleich.de und Basisprofile aus Angaben der Kanzlei-Websites und weiterer öffentlicher Quellen.

Im Umkreis von 50 Kilometern um Karlsruhe hat noch keine Kanzlei für Arbeitsrecht ein eigenes Profil bei uns; die gelisteten Basisprofile stehen unten. Schildern Sie Ihr Anliegen — wir prüfen, ob eine teilnehmende Kanzlei es übernehmen kann, unverbindlich und für Sie kostenfrei.

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Gelistete Anwälte für Arbeitsrecht in Karlsruhe und Umgebung

Öffentliche Quellen Angaben aus Kanzlei-Websites und weiteren öffentlichen Quellen, noch nicht von den Anwältinnen und Anwälten bestätigt.

  • Öffentliche Quellen

    Martin Frenz

    Fachanwalt für Arbeitsrecht

    Kochstr. 1a, 76133 Karlsruhe

    Kühlewein Frenz Rechtsanwälte

  • Öffentliche Quellen

    Klaus-Michael Gnad

    Fachanwalt für Arbeitsrecht

    Ohiostr. 13, 76149 Karlsruhe

  • Öffentliche Quellen

    Maria-Teresa Grillo-Bencivinni

    Fachanwältin für Arbeitsrecht

    Herrenstraße 30, 76133 Karlsruhe

    Bierbrodt Rechtsanwälte

  • Öffentliche Quellen

    Michael Mayer

    Fachanwalt für Arbeitsrecht

    Herrenstraße 30, 76133 Karlsruhe

    Bierbrodt Rechtsanwälte

  • Öffentliche Quellen

    Karin Raab

    Fachanwältin für Arbeitsrecht +1

    Herrenstraße 30, 76133 Karlsruhe

    Bierbrodt Rechtsanwälte

  • Öffentliche Quellen

    Marcus Hartmann

    Fachanwalt für Arbeitsrecht +1

    Kaiserstr. 90, 76133 Karlsruhe

    SCHORK KAUFFMANN BREMENKAMP Partnerschaftsgesellschaft mbB Rechtsanwälte

  • Öffentliche Quellen

    Jörg Schünemann

    Fachanwalt für Arbeitsrecht +1

    Kaiserstr. 90, 76133 Karlsruhe

    SCHORK KAUFFMANN BREMENKAMP Partnerschaftsgesellschaft mbB Rechtsanwälte

  • Öffentliche Quellen

    Martin Hertzberg

    Fachanwalt für Arbeitsrecht

    Beethovenstraße 5, 76133 Karlsruhe

    Müller-Hof Rechtsanwälte

  • Öffentliche Quellen

    Walther Hindenlang

    Fachanwalt für Arbeitsrecht +1

    Moltkestr. 41, 76133 Karlsruhe

    Rechtsanwälte Dr. Schmitt und Kollegen – Partnerschaft mbB

  • Öffentliche Quellen

    Stephan Jörg

    Fachanwalt für Arbeitsrecht +1

    Landauer Straße 23, 76870 Kandel

    Luppert Rechtsanwälte

  • Öffentliche Quellen

    Tanja Keunecke-Dreixler

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    Schönbornstraße 21, 76646 Bruchsal

  • Öffentliche Quellen

    Andrea Knebel

    Fachanwältin für Arbeitsrecht +1

    Zehntwiesenstraße 5, 76275 Ettlingen

    Anwaltskanzlei Andrea Knebel

  • Öffentliche Quellen

    Matthias Korn

    Fachanwalt für Arbeitsrecht

    Jöhlinger Straße 88a, 76356 Weingarten (Baden)

    Rechtsanwälte Heiß & Korn

  • Öffentliche Quellen

    Dietmar Küster

    Fachanwalt für Arbeitsrecht

    Philipp-Reis-Straße 1, 76137 Karlsruhe

    Kanzlei Küster & Kollegen

  • Öffentliche Quellen

    Cornelia Leicht

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    Steinhäuserstraße 20, 76135 Karlsruhe

  • Öffentliche Quellen

    Jens Linsen

    Fachanwalt für Arbeitsrecht

    Bahnhofstraße 7, 76646 Bruchsal

    Rechtsanwälte Dr. Tanja Kistner & Kollegen

  • Öffentliche Quellen

    Achim Löwen

    Fachanwalt für Arbeitsrecht

    Karlstraße 50a, 76133 Karlsruhe

    Kanzlei LÖWEN

  • Öffentliche Quellen

    Felix Martin

    Fachanwalt für Arbeitsrecht +1

    Hoffstraße 8, 76133 Karlsruhe

    Hamm und Partner Rechtsanwälte mbB

  • Öffentliche Quellen

    Hans-Jürgen Marx

    Fachanwalt für Arbeitsrecht

    Akademiestr. 38 - 40, 76133 Karlsruhe

    MARX Rechtsanwälte

  • Öffentliche Quellen

    Maximilian Marxen

    Fachanwalt für Arbeitsrecht +1

    Rintheimer Str. 63a, 76131 Karlsruhe

    Maisenbacher Hort + Partner

  • Öffentliche Quellen

    Markus Merklinger

    Fachanwalt für Arbeitsrecht +2

    Verdiweg 1, 76437 Rastatt

    Merklinger Fachanwaltskanzlei

  • Öffentliche Quellen

    Frank Müller

    Fachanwalt für Arbeitsrecht

    Friedrichsplatz 6, 76133 Karlsruhe

  • Öffentliche Quellen

    Veronika Noé

    Fachanwältin für Arbeitsrecht

    Ernst-Friedrich-Str. 4, 76227 Karlsruhe

  • Öffentliche Quellen

    Ilse-Marie Noetzel

    Fachanwältin für Arbeitsrecht +1

    Vorholzstr. 26, 76137 Karlsruhe

    Rechtsanwälte Scholz Noetzel

  • Öffentliche Quellen

    Sebastian Nordheim

    Fachanwalt für Arbeitsrecht +1

    Waldstückerring 44, 76756 Bellheim

    Gehrlein & Kollegen GbR

  • Öffentliche Quellen

    Ralf Onasch

    Fachanwalt für Arbeitsrecht +1

    Greschbachstraße 3, 76229 Karlsruhe

    Gräber Onasch Ibach Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB

  • Öffentliche Quellen

    Srdjan Panzalovic

    Fachanwalt für Arbeitsrecht +2

    Wilderichstr. 9, 76646 Bruchsal

  • Öffentliche Quellen

    Götz Pasker

    Fachanwalt für Arbeitsrecht +1

    Kriegsstraße 246, 76135 Karlsruhe

  • Öffentliche Quellen

    Marc-Yaron Popper

    Fachanwalt für Arbeitsrecht

    Wendtstr. 17, 76185 Karlsruhe

    Nonnenmacher Rechtsanwälte PartmbB

  • Öffentliche Quellen

    Beate Ruetz

    Fachanwältin für Arbeitsrecht

    Raiherwiesenstraße. 5, 76227 Karlsruhe

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