BGH zum gutgläubigen Erwerb eines abhandengekommenen Archivs
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine abhandengekommene Sache so lange als abhandengekommen gilt, bis der Eigentümer wieder Besitz daran erlangt. Blo...
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Das Zivilrecht regelt die Beziehungen zwischen Privatpersonen und Unternehmen — vom Kaufvertrag über den Mietstreit bis zum Schadensersatz nach einem Unfall. Es ist das größte Rechtsgebiet im BGB und betrifft praktisch jeden Alltag: Wer im Onlineshop bestellt, einen Handwerker beauftragt, Geld leiht oder einen Schaden erleidet, bewegt sich im Zivilrecht. Konflikte entstehen häufig aus unklaren Verträgen, übersehenen Fristen oder mangelnder Beweisführung.
Sobald Forderungen über 1.000 € im Raum stehen oder die Verjährung droht, lohnt sich anwaltlicher Rat. Vor jedem Vertragsschluss mit erheblichem Wert (Bauvertrag, Unternehmensbeteiligung, hochpreisige Anschaffung) sollte eine Prüfung erfolgen. Bei Gerichtsprozessen ist anwaltliche Vertretung vor dem Landgericht ohnehin Pflicht (§ 78 ZPO). Zuständig ist das Landgericht seit dem 1. Januar 2026 ab 10.000 € Streitwert (§ 23 Nr. 1 GVG), vorher ab 5.000 €.
Streitwertabhängig nach RVG — bei 5.000 € Streitwert etwa 600-1.200 € netto außergerichtlich. Erstberatung höchstens 190 € netto, mit Umsatzsteuer 226,10 € (Auslagenpauschale bis 20 € kann hinzukommen). Rechtsschutzversicherung deckt Zivilrecht meist umfassend ab — auch hier vorher Deckungszusage einholen.
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Bei Neuware beträgt die gesetzliche Gewährleistungsfrist zwei Jahre ab Übergabe. Mängel müssen unverzüglich gerügt werden — bei Verbrauchern weniger streng als zwischen Unternehmern (§ 377 HGB).
Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre ab Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und Sie davon Kenntnis hatten. Längere Fristen bei Grundstücksrecht (10 Jahre), Schadensersatz aus vorsätzlich begangener Verletzung (30 Jahre).
Gerichtskosten plus Anwaltskosten beider Parteien — bei 5.000 € Streitwert insgesamt etwa 1.800-3.500 €. Bei Erfolg trägt die unterlegene Partei alle Kosten. Prozesskostenhilfe bei geringem Einkommen möglich.
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