Ehrendoktortitel falsch geführt: Verfahren gegen Strate eingestellt

02. November 2026 5 Min. Lesezeit Redaktion anwaltvergleich.de
KI-erzeugter Text Wie wir KI einsetzen
Teilen

Zwei fehlende Buchstaben hinter einem Doktortitel können ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren auslösen. Das musste der bekannte Hamburger Strafverteidiger Gerhard Strate erfahren: Die Staatsanwaltschaft sah in der Art, wie er seinen Titel führte, einen formal strafbaren Missbrauch von Titeln. Zur Anklage kam es nicht – das Verfahren wurde eingestellt. Das Kanzleischild muss dennoch geändert werden. Der Fall zeigt, wie eng die Vorgaben für das Führen akademischer Grade in Deutschland sind.

Der Fall: ein Titel, zwei fehlende Buchstaben

Gerhard Strate gehört seit Jahrzehnten zu den bekanntesten Strafverteidigern des Landes. Diesmal stand er allerdings nicht als Verteidiger, sondern als Beschuldigter im Mittelpunkt eines Ermittlungsverfahrens.

Anlass war die Schreibweise seines Doktortitels. Nach der Berichtslage geht es um einen Ehrendoktortitel, der nicht mit dem rechtlich vorgeschriebenen kennzeichnenden Zusatz geführt wurde – es fehlten lediglich zwei Buchstaben. Sichtbar war die Bezeichnung unter anderem auf dem Schild der Kanzlei, das nun angepasst werden muss.

Weitere Einzelheiten des Verfahrens – etwa wer die Ermittlungen in Gang gesetzt hat oder seit wann der Titel in dieser Form verwendet wurde – sind der Berichterstattung nicht zu entnehmen und bleiben hier deshalb offen.

Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft

Nach einem Bericht von LTO bewertete die Staatsanwaltschaft das Führen des Titels ohne den erforderlichen Zusatz als formal strafbar. Gleichwohl kam es nicht zu einer Anklage: Die Behörde stellte das Ermittlungsverfahren ein. Als praktische Konsequenz bleibt die Änderung der Kanzleibezeichnung.

Eine Einstellung ist kein Freispruch, aber auch keine Verurteilung. Die Strafprozessordnung kennt mehrere Wege: Reicht der Tatverdacht nicht aus, wird nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt. Ist die Schuld gering und besteht kein öffentliches Interesse an der Verfolgung, kommt § 153 StPO in Betracht, gegebenenfalls auch eine Einstellung gegen Auflagen nach § 153a StPO. Welche Variante hier gewählt wurde, geht aus dem Bericht nicht hervor. Wichtig für die Betroffenen: Mit der Einstellung endet das Verfahren, ein Eintrag ins Führungszeugnis erfolgt nicht.

Rechtlicher Hintergrund: § 132a StGB und das Titelrecht

Zentrale Norm ist § 132a StGB. Danach macht sich strafbar, wer unbefugt inländische oder ausländische Amts- oder Dienstbezeichnungen, akademische Grade, Titel oder öffentliche Würden führt. Der Strafrahmen reicht bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. Erfasst ist nicht nur die völlig frei erfundene Bezeichnung, sondern auch das Führen eines tatsächlich verliehenen Grades in einer Form, die das Gesetz so nicht erlaubt.

Praktisch relevant ist das vor allem bei Ehrendoktorwürden und bei im Ausland erworbenen Graden. Ein Ehrendoktortitel darf nach den Hochschulgesetzen der Länder regelmäßig nur mit dem kennzeichnenden Zusatz geführt werden, der ihn von einem durch Promotion erworbenen Doktorgrad unterscheidet. Ausländische Grade sind häufig in der Originalform und teils unter Angabe der verleihenden Hochschule zu führen. Fällt der Zusatz weg, entsteht der Eindruck eines anderen, höherwertigen Qualifikationsnachweises – genau davor soll die Strafnorm schützen.

Hinzu kommen für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte das Berufsrecht und das Wettbewerbsrecht. Anwaltliche Außendarstellung muss nach § 43b BRAO sachlich und berufsbezogen sein; irreführende Angaben über Qualifikationen können zudem nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb abgemahnt werden.

Was bedeutet das für Betroffene?

Betroffen ist nicht nur die Anwaltschaft. Jede Person, die einen Ehrendoktor, einen ausländischen Doktorgrad, einen Professorentitel oder eine geschützte Berufsbezeichnung führt, sollte die eigene Schreibweise überprüfen. Kontrollieren Sie alle Außenauftritte systematisch: Kanzlei- oder Praxisschild, Briefkopf, Visitenkarten, E-Mail-Signatur, Website und Impressum, Profile in beruflichen Netzwerken, Handelsregister- und Vereinsregistereinträge sowie Ausweispapiere.

Maßgeblich ist die Verleihungsurkunde in Verbindung mit dem Hochschulgesetz des Bundeslandes, in dem Sie Ihren Wohnsitz oder Ihre berufliche Niederlassung haben. Bei ausländischen Graden helfen die Äquivalenzvereinbarungen und die Datenbank anabin der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen weiter. Bestehen Zweifel, lohnt sich eine schriftliche Anfrage beim zuständigen Wissenschaftsministerium – eine dokumentierte Auskunft ist im Streitfall ein starkes Argument gegen den Vorwurf vorsätzlichen Handelns.

Wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, gilt: Äußern Sie sich nicht spontan gegenüber Polizei oder Staatsanwaltschaft. Sie haben das Recht zu schweigen. Sinnvoll ist, zunächst über eine Verteidigerin oder einen Verteidiger Akteneinsicht zu beantragen und erst danach Stellung zu nehmen. Häufig lässt sich bei geringer Schuld eine Einstellung erreichen, insbesondere wenn die beanstandete Bezeichnung sofort korrigiert wird. Achten Sie auf Fristen: Gegen einen Strafbefehl müssen Sie binnen zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen, sonst wird er wie ein rechtskräftiges Urteil behandelt.

Parallel drohen berufsrechtliche Folgen und wettbewerbsrechtliche Abmahnungen durch Konkurrenten. Wer eine Abmahnung erhält, sollte vorformulierte Unterlassungserklärungen nie ungeprüft unterschreiben, da sie lebenslang bindende Vertragsstrafen auslösen können.

Fragen rund um Titelführung, Ermittlungsverfahren und Einstellungsmöglichkeiten lassen sich nur anhand der konkreten Unterlagen beantworten. Wer eine Vorladung oder einen Strafbefehl erhält, sollte frühzeitig fachkundigen Rat einholen und einen Anwalt für Strafrecht finden.

Quellen: Bericht bei LTO. Ein amtlicher Urteils-Volltext lag bei Veröffentlichung noch nicht vor.

Artikel teilen

Häufig gestellte Fragen

Ist es strafbar, einen Ehrendoktortitel ohne Zusatz zu führen?
Das kann nach § 132a StGB den Tatbestand des Missbrauchs von Titeln erfüllen. Ein Ehrendoktorgrad darf nach den Hochschulgesetzen der Länder in der Regel nur mit dem kennzeichnenden Zusatz geführt werden. Fehlt dieser, entsteht der Eindruck eines durch Promotion erworbenen Grades.
Welche Strafe droht beim Missbrauch von Titeln?
§ 132a StGB sieht Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe vor. In der Praxis enden viele Verfahren bei geringer Schuld mit einer Einstellung nach § 153 StPO oder gegen Auflagen nach § 153a StPO, häufig verbunden mit der Korrektur der Bezeichnung.
Bedeutet eine Einstellung des Verfahrens, dass nichts passiert ist?
Nein. Eine Einstellung ist weder Freispruch noch Verurteilung. Die Staatsanwaltschaft kann den Vorwurf für grundsätzlich berechtigt halten, aber von der Verfolgung absehen. Eine Verurteilung und ein Eintrag ins Führungszeugnis erfolgen in diesem Fall nicht.
Wie darf ich einen im Ausland erworbenen Doktorgrad führen?
Maßgeblich sind das Hochschulgesetz Ihres Bundeslandes und die Äquivalenzvereinbarungen der Länder. Oft ist der Grad in der Originalform und teils mit Angabe der verleihenden Hochschule zu führen. Bei Zweifeln empfiehlt sich eine schriftliche Auskunft des zuständigen Wissenschaftsministeriums.
Mit KI erstellt Stand: 02. November 2026

Dieser Text wurde mit künstlicher Intelligenz erzeugt und ohne redaktionelle Einzelprüfung veröffentlicht. Mehr über unsere Arbeitsweise: Über die Redaktion.