Insolvenzgericht Krefeld: Zuständigkeit, Adresse und Ablauf

05. November 2026 4 Min. Lesezeit Redaktion anwaltvergleich.de
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Wer in Krefeld eine Insolvenz anmelden möchte oder als Gläubigerin oder Gläubiger an einem Verfahren beteiligt ist, braucht zuerst diese Antwort: Zuständiges Insolvenzgericht ist das Amtsgericht Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld, erreichbar über die Telefonzentrale 02151 847-0. Das Amtsgericht Krefeld ist eines von 19 Insolvenzgerichten in Nordrhein-Westfalen und bearbeitet die Insolvenzverfahren für den gesamten Landgerichtsbezirk Krefeld. Dieser Beitrag erklärt, wie die Zuständigkeit geregelt ist, welche Verfahrensart in Ihrem Fall gilt und wie das Verfahren vom Antrag bis zur Restschuldbefreiung abläuft.

Zuständigkeit: Insolvenzgericht für den Landgerichtsbezirk Krefeld

Insolvenzverfahren gehören in Deutschland vor die Amtsgerichte. Zuständig ist nach § 2 der Insolvenzordnung (InsO) grundsätzlich das Amtsgericht, in dessen Bezirk ein Landgericht seinen Sitz hat — und zwar für den gesamten Bezirk dieses Landgerichts. Nordrhein-Westfalen hat diese Konzentration beibehalten: Die Übersicht der Justiz NRW führt 19 Insolvenzgerichte auf, darunter das Amtsgericht Krefeld am Nordwall 131. Zum Landgerichtsbezirk Krefeld gehören drei Amtsgerichte: das Amtsgericht Krefeld (zuständig für die Stadt Krefeld und die Stadt Willich), das Amtsgericht Kempen (Grefrath, Kempen und Tönisvorst) und das Amtsgericht Nettetal (Brüggen und Nettetal). Wer in einer dieser Städte oder Gemeinden wohnt, stellt seinen Insolvenzantrag also in Krefeld.

Örtlich maßgeblich ist der allgemeine Gerichtsstand der Schuldnerin oder des Schuldners, in der Regel der Wohnort (§ 3 Abs. 1 InsO). Eine wichtige Ausnahme gilt für Selbstständige und Unternehmen: Liegt der Mittelpunkt der selbstständigen wirtschaftlichen Tätigkeit an einem anderen Ort, ist ausschließlich das dortige Insolvenzgericht zuständig. Wer also in Krefeld wohnt, seinen Betrieb aber in Düsseldorf führt, gehört mit dem Unternehmensinsolvenzantrag nach Düsseldorf.

Adresse und Kontakt des Amtsgerichts Krefeld

Das Amtsgericht Krefeld hat seinen Hauptsitz am Nordwall 131, 47798 Krefeld; daneben besteht eine Zweigstelle am Preußenring 49. Die Telefonzentrale erreichen Sie unter 02151 847-0, das Telefax unter 02151 847-661. Aktuelle Öffnungs- und Sprechzeiten veröffentlicht das Gericht auf seiner Internetseite ag-krefeld.nrw.de. Für Insolvenzanträge gibt es amtliche Vordrucke; vollständig ausgefüllte Unterlagen beschleunigen die Bearbeitung spürbar, denn das Gericht muss bei Lücken nachfragen, bevor es über die Eröffnung entscheiden kann.

Verbraucherinsolvenz oder Regelinsolvenz?

Welche Verfahrensart gilt, regelt § 304 InsO. Das Verbraucherinsolvenzverfahren steht natürlichen Personen offen, die keine selbstständige wirtschaftliche Tätigkeit ausüben. Ehemals Selbstständige können es ebenfalls nutzen, wenn ihre Vermögensverhältnisse überschaubar sind — das Gesetz nimmt das an, wenn weniger als 20 Gläubiger vorhanden sind — und keine Forderungen aus Arbeitsverhältnissen offenstehen. Vor dem Verbraucherinsolvenzantrag ist ein außergerichtlicher Einigungsversuch mit den Gläubigern Pflicht; sein Scheitern muss eine geeignete Stelle oder Person nach § 305 InsO bescheinigen, etwa eine anerkannte Schuldnerberatung. Aktiv Selbstständige und Unternehmen durchlaufen dagegen die Regelinsolvenz, für die kein vorgeschalteter Einigungsversuch vorgeschrieben ist.

Ablauf: vom Antrag bis zur Restschuldbefreiung

Nach dem Eingang des Antrags prüft das Insolvenzgericht, ob ein Eröffnungsgrund vorliegt und ob das vorhandene Vermögen die Verfahrenskosten deckt. Reicht es dafür nicht, können natürliche Personen die Stundung der Verfahrenskosten nach § 4a InsO beantragen, wenn sie zugleich Restschuldbefreiung anstreben — an fehlendem Geld scheitert die Eröffnung dann nicht. Mit dem Eröffnungsbeschluss bestellt das Gericht eine Insolvenzverwalterin, einen Insolvenzverwalter oder eine Treuhandperson, die Gläubiger melden ihre Forderungen zur Tabelle an, und das pfändbare Vermögen wird verwertet.

Für natürliche Personen schließt sich die Wohlverhaltensphase an: Die Abtretungsfrist beträgt nach § 287 Abs. 2 InsO drei Jahre ab der Eröffnung; danach entscheidet das Gericht über die Restschuldbefreiung. Wurde in einem früheren Verfahren bereits Restschuldbefreiung erteilt, verlängert sich die Frist in einem erneuten Verfahren auf fünf Jahre. Während dieser Zeit treten Schuldnerinnen und Schuldner den pfändbaren Teil ihrer Bezüge ab und müssen ihre Obliegenheiten erfüllen, insbesondere eine angemessene Erwerbstätigkeit ausüben oder sich ernsthaft darum bemühen.

Anwaltliche Unterstützung im Insolvenzverfahren

Eine Anwältin oder ein Anwalt für Insolvenzrecht klärt, ob Verbraucher- oder Regelinsolvenz gilt, begleitet den Einigungsversuch, kann die Bescheinigung nach § 305 InsO ausstellen und bereitet den Antrag so vor, dass das Gericht ihn nicht beanstandet. Auch für Gläubiger lohnt sich Beratung, etwa bei der Forderungsanmeldung oder der Prüfung von Anfechtungsrisiken. Passende Kanzleien für Krefeld finden Sie auf unserer Übersichtsseite Anwalt für Insolvenzrecht in Krefeld. Stellen Sie dort einfach eine kostenlose und unverbindliche Anfrage — Sie erhalten Rückmeldungen von Anwälten aus Ihrer Region und entscheiden selbst, ob und wen Sie beauftragen.

Quelle: Justiz Nordrhein-Westfalen, „Welches Insolvenzgericht ist zuständig?“ (justiz.nrw), Amtsgericht Krefeld und Landgericht Krefeld (ag-krefeld.nrw.de, lg-krefeld.nrw.de) sowie §§ 2, 3, 287, 304, 305 und 4a InsO (gesetze-im-internet.de), abgerufen am 05.11.2026.

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Häufig gestellte Fragen

Welches Insolvenzgericht ist für Krefeld zuständig?
Das Insolvenzgericht beim Amtsgericht Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld, Telefon 02151 847-0. Es ist eines von 19 Insolvenzgerichten in Nordrhein-Westfalen und bearbeitet alle Insolvenzverfahren aus dem Landgerichtsbezirk Krefeld.
Für welche Städte und Gemeinden ist das Insolvenzgericht Krefeld zuständig?
Für den gesamten Landgerichtsbezirk Krefeld, also die Bezirke der Amtsgerichte Krefeld (Krefeld und Willich), Kempen (Grefrath, Kempen, Tönisvorst) und Nettetal (Brüggen, Nettetal). Maßgeblich ist der Wohnort; bei Selbstständigen der Mittelpunkt der wirtschaftlichen Tätigkeit.
Wie lange dauert das Insolvenzverfahren bis zur Restschuldbefreiung?
Die Abtretungsfrist beträgt nach § 287 Abs. 2 InsO drei Jahre ab Eröffnung des Verfahrens; danach entscheidet das Gericht über die Restschuldbefreiung. Wurde schon einmal Restschuldbefreiung erteilt, gilt in einem erneuten Verfahren eine Frist von fünf Jahren.
Mit KI erstellt Stand: 05. November 2026

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