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OLG Braunschweig: Billigung von Putins Krieg ist strafbar

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Redaktion Anwaltvergleich.de Stand: 21. Juni 2026 2 Min. Lesezeit

Das Oberlandesgericht Braunschweig hat eine Frau verurteilt, die in einem Internetkommentar den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine gutgeheißen hatte. Nach Auffassung des Gerichts störte sie damit den öffentlichen Frieden in Deutschland und machte sich strafbar.

Anlass war eine Äußerung, in der die Angeklagte den Vernichtungskurs des russischen Präsidenten Putin als "richtigen Weg" bezeichnete. Das OLG sah darin eine Billigung von Straftaten im Sinne des Strafgesetzbuchs. Entscheidend ist dabei, dass die öffentliche Zustimmung zu schweren Gewalttaten geeignet sein muss, das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung in Deutschland zu beeinträchtigen und ein Klima der Gewaltbereitschaft zu fördern.

Die Entscheidung verdeutlicht zugleich, dass die Rechtsprechung zur Strafbarkeit solcher Online-Kommentare noch nicht einheitlich ist. Gerichte beurteilen die Grenze zwischen straffreier Meinungsäußerung und strafbarer Billigung von Straftaten bislang unterschiedlich. Maßgeblich bleibt stets die Auslegung im Einzelfall, etwa der konkrete Wortlaut, der Kontext und die mögliche Wirkung auf die Öffentlichkeit.

Für Internetnutzer hat das Urteil praktische Bedeutung: Auch zugespitzte Kommentare in sozialen Netzwerken oder Foren können strafrechtliche Folgen haben, wenn sie schwere Gewalttaten ausdrücklich gutheißen. Betroffene, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen Billigung von Straftaten eingeleitet wird, sollten frühzeitig anwaltlichen Rat einholen, um die Erfolgsaussichten einer Verteidigung im konkreten Fall einschätzen zu lassen.

Quelle
LTO
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