Kostenlos & unverbindlich

Wir finden Ihre Anwältin oder Ihren Anwalt in Offenbach

Beschreiben Sie kurz Ihr Anliegen — wir leiten es an passende IT-Recht-Kanzleien weiter. Wir suchen eine passende Kanzlei für Ihr Anliegen.

Ihre Schilderung lesen AnwaltVergleich für die Zuordnung und, wenn sie die Anfrage übernimmt, eine Kanzlei — sonst niemand.

Bitte nennen Sie Angaben zu Gesundheit oder Strafverfahren nur, soweit sie für Ihr Anliegen nötig sind.

Freiwillig – mit Nummer meldet sich die Kanzlei meist noch am selben Tag. Ihre Nummer geht nur an die Kanzlei, die Ihre Anfrage bearbeitet. AnwaltVergleich selbst ruft Sie nicht an.

Anfrage kostenlos · Kontakt und Schilderung erhält nur die Kanzlei, die übernimmt

  • SSL-verschlüsselt
  • Bestätigung per E-Mail

IT-Recht Offenbach

Anwältin oder Anwalt für IT-Recht in Offenbach finden und vergleichen

KI-erzeugter Text Wie wir KI einsetzen
Maschinelle Rechtsprüfung am 22.10.2026 (KI-Prüfmodell, keine anwaltliche Prüfung): Gesetzesangaben, Gerichte und Kosten abgeglichen. Wie die KI-Prüfung funktioniert

Wer in Offenbach eine Anwältin oder einen Anwalt für IT-Recht sucht, hat meist ein akutes Problem: eine Abmahnung wegen Fotos im Onlineshop, ein festgefahrenes Softwareprojekt oder eine Datenpanne, die nach Art.

  • Kostenlos & unverbindlich
  • Bestätigung per E-Mail
  • SSL-verschlüsselt
IT-Recht Offenbach
Redaktion anwaltvergleich.de 11 Min. Lesedauer

Wer in Offenbach eine Anwältin oder einen Anwalt für IT-Recht sucht, hat meist ein akutes Problem: eine Abmahnung wegen Fotos im Onlineshop, ein festgefahrenes Softwareprojekt oder eine Datenpanne, die nach Art. 33 DSGVO unverzüglich und möglichst binnen 72 Stunden zu melden ist, wenn sie voraussichtlich zu einem Risiko für die Betroffenen führt. In der hessischen Großstadt mit rund 133.195 Einwohnern treffen Kreativagenturen, Onlinehändler und Softwareunternehmen auf dieselben rechtlichen Stolpersteine – häufig unter Zeitdruck, denn die Frist setzt die Gegenseite im Abmahnschreiben selbst, und sie ist oft knapp bemessen.

Die gerichtliche Landkarte ist dabei klar gezeichnet: Bis 10.000 € Streitwert entscheidet das Amtsgericht Offenbach am Main, darüber das Landgericht Darmstadt; über Berufungen gegen Urteile des Amtsgerichts entscheidet das Landgericht Darmstadt, über Berufungen gegen erstinstanzliche Urteile des Landgerichts das Oberlandesgericht Frankfurt am Main. Wer für eine Abmahnung, einen Softwarevertrag oder eine Datenschutzfrage spezialisierten Beistand sucht, achtet auf den Titel Fachanwältin oder Fachanwalt für Informationstechnologierecht – die offizielle Fachanwaltsbezeichnung für das IT-Recht.

Auf anwaltvergleich.de finden Ratsuchende Kanzleien mit Anschrift, Telefonnummer und Fachanwaltstitel laut BRAK. Gesucht wird nach Rechtsgebiet und Ort – so lässt sich eingrenzen, welche Anwältinnen und Anwälte in Offenbach und Umgebung IT-Recht bearbeiten. Die Plattform bietet Orientierung vor dem ersten Gespräch; die rechtliche Prüfung des Einzelfalls übernimmt die Kanzlei.

Auf einen Blick

Zuständige Gerichte
Amtsgericht Offenbach am Main, Landgericht Darmstadt (zuständig für u. a. das Amtsgericht Offenbach am Main), Oberlandesgericht Frankfurt am Main (zuständig für das Land Hessen)
Wichtige Gesetze
§ 69a UrhG, § 97 UrhG, § 5 DDG, Art. 82 DSGVO
Kosten
Erstberatung für Verbraucher gesetzlich gedeckelt auf 190 € zzgl.

Zuständige Gerichte

  • Amtsgericht Offenbach am Main, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main
  • Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13 und 15, 64283 Darmstadt zuständig für u. a. das Amtsgericht Offenbach am Main
  • Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Zeil 42, 60313 Frankfurt am Main zuständig für das Land Hessen

Angaben aus den Justizportalen der Länder, Stand der Angaben: 12.08.2026.

Quellen dieser Seite

Gesetze
Paragrafen im Text führen auf gesetze-im-internet.de, das Gesetzesportal des Bundesministeriums der Justiz.
Kosten
Gebührentabellen: RVG, Anlage 2 (Anwaltsgebühren) und GKG, Anlage 2 (Gerichtsgebühren).
Einwohnerzahl
Statistisches Bundesamt, Gemeindeverzeichnis, Bevölkerungsstand 31.12.2025.
Anwältinnen und Anwälte
Angaben der Kanzleien und ihrer Websites.

Dieser Text ist KI-erzeugt und wurde nicht von einem Menschen gelesen. Redaktionsgrundsätze · Fehler melden

IT-Recht in Offenbach: Rechtsfragen der Digitalwirtschaft in Hessen

Offenbach zählt rund 133.195 Einwohner und liegt im Zentrum des Rhein-Main-Gebiets, direkt an der Stadtgrenze zu Frankfurt. Die hessische Großstadt hat sich von der Lederindustrie zu einem Standort für Kreativwirtschaft, Agenturen und digitale Dienstleister gewandelt – nicht zuletzt durch die Hochschule für Gestaltung (HfG). Wo gestaltet, programmiert und online verkauft wird, entstehen Rechtsfragen, die das IT-Recht bündelt: Softwarelizenzen, Datenschutz, Onlinehandel, Domains und digitale Verträge.

Rechtlich stützt sich das IT-Recht auf mehrere Gesetze zugleich. § 69a UrhG schützt Computerprogramme einschließlich des Entwurfsmaterials; es gelten die Bestimmungen für Sprachwerke (§ 69a Abs. 1, 4 UrhG). Geschützt sind Programme allerdings nur, wenn sie das Ergebnis einer eigenen geistigen Schöpfung sind (§ 69a Abs. 3 UrhG). Wer fremde Software ohne Lizenz einsetzt oder kopiert, riskiert Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz aus § 97 UrhG – das gilt für den Ein-Personen-Betrieb auf der Offenbacher Hafeninsel ebenso wie für ein Unternehmen im Gewerbegebiet Kaiserlei. Hinzu kommen die Datenschutz-Grundverordnung, das Digitale-Dienste-Gesetz und die vertragsrechtlichen Regeln des BGB – wer digital arbeitet, bewegt sich fast zwangsläufig in mehreren dieser Rechtsschichten gleichzeitig.

Typische Mandate, mit denen Ratsuchende aus Offenbach eine Kanzlei für IT-Recht aufsuchen:

  • Abmahnungen wegen Fotos, Texten oder Produktbeschreibungen im Onlineshop (§ 97 UrhG)
  • Lizenzverstöße und Software-Audits auf Grundlage des § 69a UrhG
  • Datenschutz: Auskunftsansprüche, Löschpflichten und Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO
  • IT-Projektverträge, agile Softwareentwicklung und Abnahmestreitigkeiten
  • Domainkonflikte und Namensrecht (§ 12 BGB) einschließlich DENIC-Dispute
  • Impressumspflicht nach § 5 DDG und Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr (§ 312i BGB)

Abmahnung erhalten: die gesetzte Frist im IT-Recht richtig nutzen

Die meisten Erstkontakte mit dem IT-Recht beginnen mit einer Abmahnung: Ein Schreiben wirft eine Urheberrechts-, Marken- oder Wettbewerbsverletzung vor und verlangt eine strafbewehrte Unterlassungserklärung – meist binnen einer gesetzten Frist von 7 bis 14 Tagen. Für Betroffene in Offenbach gilt: die Erklärung nie ungeprüft unterschreiben. Sie gilt grundsätzlich zeitlich unbefristet und löst bei jedem späteren Verstoß eine Vertragsstrafe aus. Häufig ist eine modifizierte Unterlassungserklärung der bessere Weg.

Bei urheberrechtlichen Abmahnungen gegen Verbraucherinnen und Verbraucher – etwa wegen Filesharings über einen Offenbacher Internetanschluss – begrenzt § 97a Abs. 3 UrhG den Gegenstandswert für die Abmahnkosten in der Regel auf 1.000 € – das gilt nur bei berechtigter und formwirksamer Abmahnung und nicht, wenn dieser Wert nach den Umständen des Einzelfalls unbillig ist (§ 97a Abs. 3 Satz 4 UrhG). Für die anwaltlichen Abmahnkosten sind dann rund 141 € netto (circa 168 € brutto) erstattungsfähig; Schadensersatzansprüche können daneben geltend gemacht werden (§ 97 Abs. 2 UrhG). Fordert die Gegenseite deutlich mehr, lohnt die anwaltliche Prüfung im IT-Recht fast immer.

Reagiert der Abgemahnte gar nicht, droht eine einstweilige Verfügung. Sie setzt Dringlichkeit voraus; eine gesetzliche Frist dafür gibt es nicht – wie lange man nach Kenntnis des Verstoßes zuwarten darf, ohne die Dringlichkeit zu verlieren, beurteilen die Gerichte unterschiedlich. Welches Gericht entscheidet, hängt von Streitwert und Streitgegenstand ab: In Kennzeichenstreitsachen sind die Landgerichte ohne Rücksicht auf den Streitwert ausschließlich zuständig (§ 140 Abs. 1 MarkenG), und für Urheberrechtsstreitsachen können die Länder ein bestimmtes Landgericht festlegen (§ 105 UrhG). Sinnvolle erste Schritte nach Zugang einer Abmahnung:

  • Fristende exakt notieren – maßgeblich ist das im Schreiben genannte Datum
  • Nichts unterschreiben und nicht vorschnell zahlen
  • Den beanstandeten Inhalt sichern (Screenshots, Dateien) und den Stand dokumentieren
  • Prüfen, ob der Vorwurf zutrifft und wer tatsächlich verantwortlich ist
  • Gegenstandswert und Kostenforderung mit § 97a Abs. 3 UrhG abgleichen
  • Eine Anwältin oder einen Anwalt für IT-Recht einschalten, bevor Kontakt zur Gegenseite aufgenommen wird

Datenschutz nach DSGVO: 72-Stunden-Meldung und Haftung für Offenbacher Unternehmen

Datenschutz ist der Bereich des IT-Rechts mit den schärfsten Fristen: Kommt es zu einer Datenpanne – etwa einem gehackten Shopsystem oder einem fehlversendeten Kundenverteiler –, muss das Unternehmen den Vorfall nach Art. 33 DSGVO unverzüglich und möglichst binnen 72 Stunden an die Aufsichtsbehörde melden, sofern die Verletzung voraussichtlich zu einem Risiko für die Betroffenen führt. Für Unternehmen aus Offenbach ist das der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit. Die Frist läuft ab Bekanntwerden der Verletzung, nicht erst ab deren vollständiger Aufklärung.

Für Betroffene eröffnet Art. 82 DSGVO einen Anspruch auf Ersatz materieller und immaterieller Schäden. Der Verstoß allein genügt dafür nicht; der Schaden muss im Einzelfall dargelegt werden. Solche Klagen sind Zivilsachen: Bis 10.000 € Streitwert ist das Amtsgericht Offenbach am Main zuständig, darüber das Landgericht Darmstadt (§ 23 Nr. 1 GVG in der seit 1. Januar 2026 geltenden Fassung).

Vorsorge ist günstiger als Verteidigung: Auftragsverarbeitungsverträge, eine belastbare Datenschutzerklärung und dokumentierte technische Schutzmaßnahmen gehören zum Standard einer auf IT-Recht in Offenbach ausgerichteten Beratung. Gerade kleinere Betriebe der Offenbacher Kreativszene unterschätzen oft, dass die DSGVO auch für sie in vollem Umfang gilt.

Auch die Website selbst ist ein Prüfpunkt: Einwilligungen für Cookies und Tracking, die Datenschutzerklärung und der Umgang mit Bewerberdaten müssen zum tatsächlichen Geschäftsbetrieb passen. Wer etwa einen Onlineshop für den Großraum Frankfurt-Offenbach betreibt, verarbeitet regelmäßig Bestell-, Zahlungs- und Adressdaten – jede dieser Verarbeitungen braucht eine Rechtsgrundlage, die im Streitfall belegt werden muss.

IT-Verträge und Softwareprojekte: Streitwerte oft fünf- bis sechsstellig

Softwareentwicklung, SaaS-Nutzung, Wartung, Cloud-Migration: Verträge sind das Handwerkszeug des IT-Rechts. Bei der Gestaltung von IT-Verträgen wird das Honorar meist frei vereinbart, häufig als Stundensatz; die Höhe wird vor Mandatsbeginn zwischen Kanzlei und Mandantschaft vereinbart. Das kann gut angelegtes Geld sein, denn IT-Projektstreitigkeiten richten sich nach dem Auftragswert und erreichen oft fünf- bis sechsstellige Streitwerte. Scheitert ein Projekt, ist damit meist ein Landgericht zuständig; welches örtlich zuständig ist, richtet sich nach Sitz der Gegenseite, Erfüllungsort oder einer wirksamen Gerichtsstandsvereinbarung (§§ 12, 17, 29 ZPO).

Besonders konfliktträchtig sind agile Projekte ohne klares Pflichtenheft: Ohne definierte Abnahmekriterien lässt sich später schwer belegen, ob die Software mangelhaft ist. Eine Anwältin oder ein Anwalt für IT-Recht formuliert Leistungsbeschreibungen, Mitwirkungspflichten und Kündigungsregeln so, dass beide Seiten wissen, woran sie sind. Das gilt für den Auftraggeber, der eine Individualsoftware bestellt, genauso wie für das Offenbacher Entwicklungsstudio, das seine Leistungen absichern will.

Offenbacher Onlinehändler trifft zusätzlich § 312i BGB: Die Vorschrift verpflichtet Unternehmer im elektronischen Geschäftsverkehr unter anderem dazu, Bestellungen unverzüglich elektronisch zu bestätigen und technische Mittel bereitzustellen, mit denen Eingabefehler vor der Bestellung erkannt und berichtigt werden können. Verstöße können abgemahnt werden – ein weiterer Grund, Shopprozesse im IT-Recht prüfen zu lassen.

Domainstreit und Impressum: § 12 BGB, DENIC-Dispute und § 5 DDG

Domains sind knappe Güter, und Konflikte um Namen sind im IT-Recht alltäglich. Wer seinen Firmen- oder Eigennamen in einer fremden Domain wiederfindet, kann sich auf das Namensrecht aus § 12 BGB stützen. Während des Streits sichert ein DENIC-Dispute-Eintrag die Domain: Sie kann dann nicht auf Dritte übertragen werden, und gibt der bisherige Inhaber sie auf, fällt sie dem Antragsteller zu. Der Eintrag ersetzt allerdings keinen Titel: Die namens- oder markenrechtliche Auseinandersetzung muss parallel geführt werden, außergerichtlich oder vor Gericht.

Unterlassungsansprüche im Urheber-, Domain- und Wettbewerbsrecht haben häufig hohe Streitwerte, die das Gericht im Einzelfall festsetzt; welches Landgericht zuständig ist, richtet sich nach Streitgegenstand und Gegenseite – in Kennzeichenstreitsachen entscheiden ohne Rücksicht auf den Streitwert ausschließlich die Landgerichte (§ 140 Abs. 1 MarkenG), für Urheberrechtsstreitsachen können die Länder ein Landgericht bestimmen (§ 105 UrhG); über Berufungen entscheidet das Oberlandesgericht Frankfurt am Main, das für das Land Hessen zuständig ist.

Pflichtprogramm für jede geschäftliche Website aus Offenbach ist das Impressum: Seit Mai 2024 regelt § 5 DDG die Anbieterkennzeichnung als Nachfolger des § 5 TMG. Fehlende oder unvollständige Angaben – etwa zur Vertretungsberechtigung oder zum Handelsregistereintrag – sind ein häufiger Abmahngrund im IT-Recht und lassen sich mit geringem Aufwand vermeiden.

Zuständige Gerichte für IT-Recht: Amtsgericht Offenbach am Main bis OLG Frankfurt

Für zivilrechtliche Streitigkeiten im IT-Recht aus Offenbach gilt die Zuständigkeitskette der ordentlichen Gerichtsbarkeit: Bis zu einem Streitwert von 10.000 € entscheidet das Amtsgericht Offenbach am Main (§ 23 Nr. 1 GVG, Wertgrenze seit dem 1. Januar 2026). Darüber ist das Landgericht Darmstadt erstinstanzlich zuständig, zu dessen Bezirk unter anderem das Amtsgericht Offenbach am Main gehört.

Berufungen und Beschwerden führen je nach Instanzenzug zum Oberlandesgericht Frankfurt am Main, das für das Land Hessen zuständig ist. Vor dem Landgericht besteht Anwaltszwang (§ 78 ZPO): Ohne anwaltliche Vertretung kann dort weder geklagt noch verteidigt werden – angesichts der im IT-Recht üblichen Streitwerte betrifft das die Mehrzahl der Verfahren. Vor dem Amtsgericht Offenbach am Main können sich Parteien dagegen auch selbst vertreten, was bei kleineren Streitwerten eine Kostenabwägung erlaubt.

Im einstweiligen Rechtsschutz zählt Geschwindigkeit: Verfügungsanträge müssen die Dringlichkeit darlegen; eine gesetzliche Frist gibt es nicht, zu langes Zuwarten nach Kenntnis des Verstoßes kann den Eilrechtsschutz aber ausschließen. Wer eine Verfügung gegen sich erhält, sollte die Widerspruchsmöglichkeiten mit einer Kanzlei für IT-Recht besprechen, statt die Sache liegen zu lassen. Einen Überblick über Kanzleien vor Ort bietet die Seite Anwalt in Offenbach.

Kosten im IT-Recht: Was Beratung und Vertretung in Offenbach kosten

Die Vergütung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder nach einer Honorarvereinbarung. Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist die Erstberatung gesetzlich gedeckelt: Höchstens 190 € zuzüglich Umsatzsteuer dürfen ohne abweichende Vereinbarung berechnet werden (§ 34 Abs. 1 Satz 3 RVG). Im unternehmerischen IT-Recht dominieren dagegen Stundenhonorare.

Typische Kosten im IT-Recht (Stand 2026)
Leistung bzw. KonstellationKostenrahmenGrundlage
Erstberatung für Verbraucherhöchstens 190 € zzgl. USt, wenn keine Gebührenvereinbarung getroffen wurde§ 34 Abs. 1 Satz 3 RVG
Außergerichtliche Vertretung bei 10.000 € Streitwert (1,3-Geschäftsgebühr)rund 870 € netto inkl. AuslagenpauschaleRVG-Tabelle seit Juni 2025
Abmahnkosten bei Filesharing gegen Verbraucherrund 141 € netto (ca. 168 € brutto)§ 97a Abs. 3 UrhG (Gegenstandswert 1.000 €)
IT-Vertragsgestaltungfrei vereinbares StundenhonorarHonorarvereinbarung
Unterlassungsstreit (Urheber-, Domain-, Wettbewerbsrecht)Streitwert wird im Einzelfall gerichtlich festgesetztgerichtliche Streitwertfestsetzung

Wichtig für die Planung: Die Gebühren nach dem RVG wachsen mit dem Streitwert, nicht mit dem Arbeitsaufwand. Gerade bei IT-Projektstreitigkeiten mit sechsstelligen Auftragswerten kann eine Honorarvereinbarung deshalb für beide Seiten kalkulierbarer sein. Seriöse Kanzleien legen die Abrechnungsgrundlage vor Mandatsbeginn offen – fragen Sie im ersten Gespräch konkret danach. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, sollte vor Mandatserteilung eine Deckungszusage eingeholt werden; viele Policen umfassen auch Streitigkeiten rund um Internet und IT-Recht.

Anwältin oder Anwalt für IT-Recht in Offenbach auswählen

Der einschlägige Titel heißt Fachanwältin oder Fachanwalt für Informationstechnologierecht. Er setzt besondere theoretische Kenntnisse und nachgewiesene Fallpraxis voraus und ist ein belastbares Indiz für Spezialisierung im IT-Recht. Viele qualifizierte Kanzleien führen daneben Titel im gewerblichen Rechtsschutz oder im Urheber- und Medienrecht, die sich mit dem IT-Recht inhaltlich überschneiden. Da Offenbach an Frankfurt grenzt, kommen für Ratsuchende häufig auch Kanzleien aus dem direkten Umland infrage – die gerichtliche Zuständigkeit ändert sich dadurch nicht.

Für die Auswahl zählt neben dem Titel die Passung zum konkreten Problem: Eine Kanzlei, die Softwareverträge für Mittelständler gestaltet, ist nicht automatisch die richtige Adresse für eine Filesharing-Abmahnung. Ein Erstgespräch klärt, ob Erfahrung mit vergleichbaren Fällen vorliegt und wie abgerechnet wird. Kanzleien mit Sitz in Offenbach sind unter Anwalt in Offenbach aufgeführt; Hintergründe zur Plattform stehen unter Presse.

anwaltvergleich.de ist keine Kanzlei und bietet keine Rechtsberatung. Die Inhalte dieser Seite geben den Rechtsstand 2026 allgemein wieder und ersetzen keine Beratung im Einzelfall durch eine Anwältin oder einen Anwalt für IT-Recht.

Häufige Fragen

Nehmen Sie die gesetzte Frist ernst – üblich sind 7 bis 14 Tage –, aber unterschreiben Sie die beigefügte Unterlassungserklärung nie ungeprüft, denn sie gilt grundsätzlich zeitlich unbefristet. Oft ist eine modifizierte Unterlassungserklärung sinnvoll. Bei Filesharing-Abmahnungen gegen Verbraucher begrenzt § 97a Abs. 3 UrhG den Gegenstandswert für die Anwaltskosten in der Regel auf 1.000 €; das gilt nicht, wenn dieser Wert nach den besonderen Umständen des Einzelfalls unbillig ist (§ 97a Abs. 3 Satz 4 UrhG) oder der Abgemahnte bereits zur Unterlassung verpflichtet ist. Für die Abmahnkosten sind dann rund 141 € netto erstattungsfähig; Schadensersatz kann daneben verlangt werden. Lassen Sie Vorwurf und Kostenforderung von einer Anwältin oder einem Anwalt für IT-Recht prüfen, bevor Sie reagieren.

Das hängt von Streitwert und Gerichtsstand ab: Sachlich ist bis 10.000 € das Amtsgericht, darüber das Landgericht zuständig (§ 23 Nr. 1 GVG). Örtlich wird grundsätzlich am Sitz oder Wohnsitz der Gegenseite geklagt, unter Umständen auch am Erfüllungsort oder an einem wirksam vereinbarten Gerichtsstand (§§ 12, 17, 29 ZPO) – das muss nicht Offenbach oder Darmstadt sein. Da IT-Projektstreitigkeiten sich nach dem Auftragswert richten und oft fünf- bis sechsstellige Summen erreichen, landen sie meist beim Landgericht – dort gilt Anwaltszwang nach § 78 ZPO. Über Berufungen entscheidet das Oberlandesgericht Frankfurt am Main, das für das Land Hessen zuständig ist.

Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist die Erstberatung gesetzlich gedeckelt: Ohne abweichende Vereinbarung darf die Gebühr höchstens 190 € zuzüglich Umsatzsteuer betragen (§ 34 Abs. 1 Satz 3 RVG). Ob und zu welchen Konditionen eine Kanzlei ein Erstgespräch anbietet, entscheidet sie selbst. Im unternehmerischen Bereich, etwa bei der Gestaltung von IT-Verträgen, wird das Honorar meist frei vereinbart, häufig als Stundensatz. Klären Sie die Abrechnungsgrundlage vor dem Termin, idealerweise schriftlich.

Nach Art. 33 DSGVO müssen Sie die Verletzung unverzüglich und möglichst binnen 72 Stunden ab Bekanntwerden an die Aufsichtsbehörde melden, wenn sie voraussichtlich zu einem Risiko für die Betroffenen führt; für hessische Unternehmen ist das der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit. Besteht ein hohes Risiko für die Betroffenen, sind auch diese zu benachrichtigen (Art. 34 DSGVO). Dokumentieren Sie den Vorfall vollständig, denn Betroffene können nach Art. 82 DSGVO Ersatz materieller und immaterieller Schäden verlangen. Eine Kanzlei für IT-Recht hilft, Meldung und Kommunikation rechtssicher zu gestalten.

Trägt eine fremde Domain Ihren Namen oder Ihre Firma, kommt ein Anspruch aus dem Namensrecht des § 12 BGB in Betracht. Wichtig ist ein DENIC-Dispute-Eintrag: Er verhindert, dass die Domain während des Streits auf Dritte übertragen wird, und sichert Ihnen die Domain, falls der Inhaber sie aufgibt. Betrifft der Streit auch eine Marke, sind für Kennzeichenstreitsachen ohne Rücksicht auf den Streitwert ausschließlich die Landgerichte zuständig (§ 140 Abs. 1 MarkenG); welches Landgericht örtlich zuständig ist, richtet sich grundsätzlich nach Sitz oder Wohnsitz der Gegenseite (§§ 12, 17 ZPO). Lassen Sie Erfolgsaussichten anwaltlich prüfen, bevor Sie die Gegenseite abmahnen.

Aktuelle Rechtsprechung zum IT-Recht

Entscheidungen, die unsere Redaktion zuletzt ausgewertet hat — mit Gericht, Aktenzeichen und Quelle. Sie ersetzen keine Beratung im Einzelfall.

Alle Entscheidungen zum IT-Recht ansehen

IT-Recht in Offenbach: passende Kanzlei finden

Im Umkreis von 50 Kilometern um Offenbach ist derzeit keine Kanzlei für IT-Recht bei uns gelistet. Schildern Sie Ihr Anliegen — wir prüfen, ob eine teilnehmende Kanzlei es übernehmen kann, unverbindlich und für Sie kostenfrei.

Anliegen schildern

Sie sind Anwältin oder Anwalt in Offenbach? Kanzleiprofil im Anwaltsverzeichnis anlegen

Anliegen schildern Kostenlos & unverbindlich