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IT-Recht Ludwigshafen am Rhein

Anwältin oder Anwalt für IT-Recht in Ludwigshafen am Rhein finden

KI-erzeugter Text Wie wir KI einsetzen
Maschinelle Rechtsprüfung am 15.10.2026 (KI-Prüfmodell, keine anwaltliche Prüfung): Gesetzesangaben, Gerichte und Kosten abgeglichen. Wie die KI-Prüfung funktioniert

Wer in Ludwigshafen am Rhein eine Anwältin oder einen Anwalt für IT-Recht sucht, hat meist einen drängenden Anlass: eine Abmahnung wegen eines Fotos im Online-Shop, ein festgefahrenes Softwareprojekt oder eine Datenpanne, die nach Art.

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IT-Recht Ludwigshafen am Rhein
Redaktion anwaltvergleich.de 10 Min. Lesedauer

Wer in Ludwigshafen am Rhein eine Anwältin oder einen Anwalt für IT-Recht sucht, hat meist einen drängenden Anlass: eine Abmahnung wegen eines Fotos im Online-Shop, ein festgefahrenes Softwareprojekt oder eine Datenpanne, die nach Art. 33 DSGVO binnen 72 Stunden an die Aufsichtsbehörde gemeldet werden muss. In der mit rund 177.355 Einwohnern zweitgrößten Stadt von Rheinland-Pfalz treffen Industrieunternehmen, mittelständische Zulieferer und Online-Händler auf dieselben digitalen Rechtsfragen – von der Softwarelizenz bis zum Domainkonflikt.

Zivilrechtliche IT-Streitigkeiten bis 10.000 Euro Streitwert verhandelt grundsätzlich das Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein, darüber das Landgericht Frankenthal (Pfalz); wettbewerbsrechtliche Streitigkeiten gehören unabhängig vom Streitwert zum Landgericht. Da Unterlassungsansprüche im Urheber-, Domain- und Wettbewerbsrecht regelmäßig mit Streitwerten zwischen 10.000 und 50.000 Euro angesetzt werden, landen viele dieser Verfahren direkt in Frankenthal. Wer die Fristen kennt – etwa die Frist, die das Abmahnschreiben zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung setzt –, verschafft sich entscheidenden Handlungsspielraum.

Diese Seite erklärt, welche Regelungen im IT-Recht für Betroffene in Ludwigshafen am Rhein besonders häufig relevant werden, welche Gerichte zuständig sind und mit welchen Kosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz zu rechnen ist.

Auf einen Blick

Zuständige Gerichte
Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein (zuständig für die Stadt Ludwigshafen am Rhein sowie Altrip, Birkenheide, Dannstadt-Schauernheim, Fußgönheim, Hochdorf-Assenheim, Limburgerhof, Maxdorf, Mutterstadt, Neuhofen und Rödersheim-Gronau), Landgericht Frankenthal (Pfalz) (zuständig für die Amtsgerichtsbezirke Bad Dürkheim, Frankenthal, Grünstadt, Ludwigshafen am Rhein, Neustadt an der Weinstraße und Speyer), Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken (zuständig für die Landgerichtsbezirke Frankenthal, Kaiserslautern, Landau in der Pfalz und Zweibrücken)
Wichtige Gesetze
§ 69a UrhG, § 97 UrhG, § 5 DDG, Art. 82 DSGVO
Kosten
Erstberatung für Verbraucher gesetzlich gedeckelt auf 190 € zzgl.

Zuständige Gerichte

  • Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein, Wittelsbachstraße 10, 67061 Ludwigshafen am Rhein zuständig für die Stadt Ludwigshafen am Rhein sowie Altrip, Birkenheide, Dannstadt-Schauernheim, Fußgönheim, Hochdorf-Assenheim, Limburgerhof, Maxdorf, Mutterstadt, Neuhofen und Rödersheim-Gronau
  • Landgericht Frankenthal (Pfalz), Bahnhofstraße 33, 67227 Frankenthal (Pfalz) zuständig für die Amtsgerichtsbezirke Bad Dürkheim, Frankenthal, Grünstadt, Ludwigshafen am Rhein, Neustadt an der Weinstraße und Speyer
  • Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken, Schlossplatz 7, 66482 Zweibrücken zuständig für die Landgerichtsbezirke Frankenthal, Kaiserslautern, Landau in der Pfalz und Zweibrücken

Angaben aus den Justizportalen der Länder, Stand der Angaben: 12.08.2026.

Quellen dieser Seite

Gesetze
Paragrafen im Text führen auf gesetze-im-internet.de, das Gesetzesportal des Bundesministeriums der Justiz.
Kosten
Gebührentabellen: RVG, Anlage 2 (Anwaltsgebühren) und GKG, Anlage 2 (Gerichtsgebühren).
Einwohnerzahl
Statistisches Bundesamt, Gemeindeverzeichnis, Bevölkerungsstand 31.12.2025.
Anwältinnen und Anwälte
Angaben der Kanzleien und ihrer Websites; Fachanwaltstitel laut Amtlichem Anwaltsverzeichnis der BRAK.

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IT-Recht in Ludwigshafen am Rhein: Bedeutung für Industrie und Handel

Ludwigshafen am Rhein ist mit rund 177.355 Einwohnern nach Mainz die zweitgrößte Stadt in Rheinland-Pfalz und als Chemie- und Industriestandort am Rheinufer eng mit der gesamten Metropolregion Rhein-Neckar verflochten. Wo Produktionsbetriebe ihre Abläufe digitalisieren, Zulieferer über Plattformen bestellen und Händler ihre Waren online anbieten, entstehen laufend Fragen des IT-Rechts: Wem gehört der Quellcode einer Auftragsentwicklung? Wer haftet, wenn ein ERP-System nicht wie vereinbart funktioniert? Was passiert nach einem Hackerangriff mit Kundendaten?

Das IT-Recht ist kein einzelnes Gesetzbuch, sondern eine Querschnittsmaterie aus Urheberrecht, Datenschutzrecht, Vertragsrecht und Wettbewerbsrecht. Für Unternehmen in Ludwigshafen am Rhein besonders praxisrelevant: § 69a UrhG stellt Computerprogramme unter urheberrechtlichen Schutz, § 312i BGB regelt die Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr – etwa Bestellbestätigungen im Online-Shop –, und die DSGVO bestimmt den Umgang mit personenbezogenen Daten.

Typische Mandate im IT-Recht in Ludwigshafen am Rhein betreffen unter anderem:

  • Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen auf Websites und in Online-Shops
  • Gestaltung und Prüfung von Softwarelizenz-, Cloud- und Wartungsverträgen
  • Streitigkeiten über gescheiterte oder verzögerte IT-Projekte
  • Datenschutzverstöße, Auskunftsansprüche und Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO
  • Domainkonflikte und Namensrechtsverletzungen nach § 12 BGB
  • Fehlerhafte Impressumsangaben nach § 5 DDG

Abmahnung im IT-Recht: Fristen richtig einordnen

Die Abmahnung im IT-Recht ist das häufigste Erstmandat: Ein Schreiben wirft dem Empfänger eine Rechtsverletzung vor – etwa die ungenehmigte Nutzung eines Fotos oder Textes – und verlangt die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung innerhalb der Frist, die das Abmahnschreiben setzt. Grundlage ist in Urheberrechtsfällen § 97 UrhG, der bei Verletzungen sowohl Unterlassung als auch Schadensersatz vorsieht. Wer die Erklärung ungeprüft unterschreibt, bindet sich in der Regel dauerhaft und ohne zeitliche Begrenzung und riskiert bei jedem Verstoß eine Vertragsstrafe. Eine anwaltlich geprüfte, modifizierte Unterlassungserklärung kann die Reichweite deutlich begrenzen.

Für Privatpersonen gibt es eine wichtige Schutzvorschrift: Bei urheberrechtlichen Abmahnungen gegen Verbraucher, etwa wegen Filesharings, deckelt § 97a Abs. 3 UrhG den Gegenstandswert für die Abmahnkosten auf 1.000 Euro. Erstattungsfähig sind daraus bei einer 1,3-Geschäftsgebühr rund 141 Euro netto (etwa 168 Euro brutto). Die Begrenzung gilt allerdings nicht, wenn der Abgemahnte bereits zur Unterlassung verpflichtet ist oder der Wert von 1.000 Euro im Einzelfall unbillig wäre (§ 97a Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 und Satz 4 UrhG). Wer in Ludwigshafen am Rhein oder den umliegenden Gemeinden wie Mutterstadt oder Limburgerhof eine solche Abmahnung erhält, sollte vor jeder Zahlung die Berechtigung und die Höhe der Forderung prüfen lassen.

Kommt es zum Eilverfahren, ist für Betroffene aus dem Amtsgerichtsbezirk Ludwigshafen am Rhein in der Regel das Landgericht Frankenthal (Pfalz) das zuständige Zivilgericht; für wettbewerbsrechtliche Streitigkeiten sind die Landgerichte ohne Rücksicht auf den Streitwert zuständig.

Softwareverträge und IT-Projekte: Schutz nach § 69a UrhG

Computerprogramme sind nach § 69a UrhG geschützt, wenn sie eine eigene geistige Schöpfung darstellen (§ 69a Abs. 3 UrhG); auf sie sind die Bestimmungen für Sprachwerke anzuwenden (§ 69a Abs. 4 UrhG) – vom Quellcode über den Objektcode bis zum Entwurfsmaterial. Für Unternehmen in Ludwigshafen am Rhein, die Software entwickeln lassen, ist deshalb die vertragliche Rechteeinräumung zentral: Ohne klare Regelung bestimmt der Vertragszweck, welche Nutzungsrechte eingeräumt sind; weitergehende Rechte, etwa zur Bearbeitung des Quellcodes, verbleiben im Zweifel beim Entwickler. Gerade Industriebetriebe, die Individualsoftware für Produktionssteuerung oder Logistik beauftragen, sollten Quellcode-Herausgabe, Weiterentwicklungsrechte und Escrow-Klauseln vor Vertragsschluss regeln.

Scheitert ein IT-Projekt, stellt sich die Frage nach der Vertragsnatur: Beim Werkvertrag schuldet der Anbieter einen abnahmefähigen Erfolg, beim Dienstvertrag nur das Tätigwerden. Davon hängen Mängelrechte, Kündigungsmöglichkeiten und Vergütungsansprüche ab. IT-Projektstreitigkeiten richten sich nach dem Auftragswert und erreichen oft fünf- bis sechsstellige Streitwerte – sie werden damit fast immer vor dem Landgericht Frankenthal (Pfalz) verhandelt, denn das Amtsgericht ist nach § 23 Nr. 1 GVG nur bis 10.000 Euro Streitwert zuständig.

Bei der Vertragsgestaltung im IT-Recht wird die Vergütung häufig durch Vergütungsvereinbarung nach § 3a RVG geregelt, etwa als Stundenhonorar; die Höhe ist frei verhandelbar und gesetzlich nicht festgelegt. Gemessen am Risiko eines gescheiterten Projekts ist die vorgelagerte Prüfung durch eine Anwältin oder einen Anwalt für IT-Recht meist die deutlich günstigere Investition als ein späterer Prozess über die Abnahme oder Rückabwicklung.

Datenschutz und DSGVO: Haftungsrisiken für Unternehmen aus Ludwigshafen

Datenschutz ist der Bereich des IT-Rechts mit den schärfsten Sanktionen. Nach Art. 82 DSGVO können Betroffene bei Datenschutzverstößen Schadensersatz verlangen – auch für immaterielle Schäden wie den Kontrollverlust über die eigenen Daten. Für Unternehmen in Ludwigshafen am Rhein, die Kundendaten, Bewerberdaten oder Beschäftigtendaten verarbeiten, bedeutet das ein echtes Haftungsrisiko, denn bereits ein fehlerhaft konfigurierter Newsletter-Verteiler oder ein offener E-Mail-Verteiler kann Ansprüche auslösen.

Besonders fristkritisch ist die Datenpanne: Nach Art. 33 DSGVO ist eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten unverzüglich und möglichst binnen 72 Stunden nach Bekanntwerden an die zuständige Aufsichtsbehörde zu melden, sofern ein Risiko für die Rechte und Freiheiten der Betroffenen nicht unwahrscheinlich ist – für Unternehmen mit Sitz in Ludwigshafen am Rhein ist das der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz. Wer die Meldung versäumt oder zu spät abgibt, riskiert ein Bußgeld zusätzlich zum eigentlichen Vorfall.

Eine im IT-Recht erfahrene Kanzlei unterstützt nicht erst im Ernstfall, sondern vorbeugend: bei Auftragsverarbeitungsverträgen, Löschkonzepten, der Reaktion auf Auskunftsersuchen und der Abwehr überzogener Schadensersatzforderungen nach Art. 82 DSGVO.

Domainrecht und Impressumspflicht: § 12 BGB und § 5 DDG

Domainkonflikte entstehen, wenn eine Internetadresse den Namen oder die Marke eines anderen verletzt. Rechtsgrundlage ist häufig das Namensrecht aus § 12 BGB: Wer einen fremden Firmen- oder Eigennamen als Domain registriert, kann auf Unterlassung und Freigabe in Anspruch genommen werden. Ein wirksames Sicherungsmittel während des Streits ist der DENIC-Dispute-Eintrag – er verhindert, dass die umkämpfte Domain während des laufenden Verfahrens an Dritte übertragen wird. Die Streitwerte liegen bei Domainkonflikten typischerweise zwischen 10.000 und 50.000 Euro, sodass oberhalb von 10.000 Euro das Landgericht Frankenthal (Pfalz) zuständig ist.

Daneben trifft jeden geschäftsmäßigen Websitebetreiber in Ludwigshafen am Rhein die Impressumspflicht: Seit Mai 2024 ergibt sie sich aus § 5 DDG, dem Nachfolger des früheren § 5 TMG. Fehlende oder unvollständige Anbieterkennzeichnungen werden regelmäßig von Mitbewerbern abgemahnt – ein vermeidbares Risiko, das sich mit geringem Aufwand ausschließen lässt.

Gerade für Online-Händler aus der Region lohnt ein regelmäßiger Rechtscheck der eigenen Website: Impressum nach § 5 DDG, Datenschutzerklärung, Widerrufsbelehrung und die Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr nach § 312i BGB – etwa die unverzügliche elektronische Bestellbestätigung – gehören auf den Prüfstand, bevor eine Abmahnung sie zum Thema macht.

Zuständige Gerichte für IT-Recht in Ludwigshafen am Rhein

Für zivilrechtliche Streitigkeiten aus dem IT-Recht gilt ein klarer Instanzenzug. Erste Anlaufstelle bei Streitwerten bis 10.000 Euro ist das Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein – zuständig nicht nur für die Stadt selbst, sondern auch für Altrip, Birkenheide, Dannstadt-Schauernheim, Fußgönheim, Hochdorf-Assenheim, Limburgerhof, Maxdorf, Mutterstadt, Neuhofen und Rödersheim-Gronau. Diese Wertgrenze gilt seit dem 1. Januar 2026 nach § 23 Nr. 1 GVG; zuvor lag sie bei 5.000 Euro.

Oberhalb von 10.000 Euro ist das Landgericht Frankenthal (Pfalz) zuständig, dessen Bezirk neben Ludwigshafen am Rhein auch die Amtsgerichtsbezirke Bad Dürkheim, Frankenthal, Grünstadt, Neustadt an der Weinstraße und Speyer umfasst. Da Unterlassungsklagen im Urheber-, Domain- und Wettbewerbsrecht sowie IT-Projektstreitigkeiten diese Schwelle fast immer überschreiten, spielt sich der Großteil der IT-rechtlichen Verfahren aus Ludwigshafen am Rhein dort ab. Berufungen gegen landgerichtliche Urteile verhandelt das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken, das für die Landgerichtsbezirke Frankenthal, Kaiserslautern, Landau in der Pfalz und Zweibrücken zuständig ist.

Für die Praxis bedeutet das:

  • Filesharing-Verfahren gegen Verbraucher: je nach Streitwert Amts- oder Landgericht; für Urheberrechtsstreitsachen können die Länder nach § 105 UrhG einzelne Gerichte zuständig machen
  • Zahlungsklage über Softwareleistungen bis 10.000 Euro: Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein
  • Unterlassungsklage im Urheber- oder Domainrecht: regelmäßig Landgericht Frankenthal (Pfalz)
  • Einstweilige Verfügung bei Wettbewerbsverstößen: Landgericht Frankenthal (Pfalz); der Eilantrag ist zügig zu stellen, eine gesetzliche Frist dafür gibt es nicht
  • IT-Projektstreit mit fünf- oder sechsstelligem Auftragswert: Landgericht Frankenthal (Pfalz)
  • Berufung gegen ein landgerichtliches Urteil: Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken

Kosten im IT-Recht: Gebühren nach RVG

Die Vergütung richtet sich im Grundsatz nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Für Verbraucher gilt: Ist keine Gebührenvereinbarung getroffen, beträgt die Gebühr für ein erstes Beratungsgespräch nach § 34 Abs. 1 Satz 3 RVG höchstens 190 Euro zuzüglich Umsatzsteuer, für eine Beratung insgesamt höchstens 250 Euro zuzüglich Umsatzsteuer – ein überschaubarer Betrag, um eine Abmahnung oder einen Vertragsentwurf im IT-Recht erstmals rechtlich einordnen zu lassen. Bei laufender Beratung und Vertragsgestaltung wird die Vergütung regelmäßig durch eine Vergütungsvereinbarung in Textform (§ 3a Abs. 1 RVG) geregelt, etwa als Stundenhonorar; die Höhe ist frei verhandelbar und gesetzlich nicht festgelegt.

Beispielhafte Kosten im IT-Recht nach RVG (Stand: RVG-Tabelle seit Juni 2025)
KonstellationGegenstands-/StreitwertKosten (ca.)
Erstberatung Verbraucher (§ 34 RVG)–max. 190 € zzgl. USt
Filesharing-Abmahnung gegen Verbraucher (§ 97a Abs. 3 UrhG)gedeckelt auf 1.000 €rund 141 € netto / ca. 168 € brutto erstattungsfähig
Außergerichtliche Vertretung, 1,3-Geschäftsgebühr10.000 €rund 868 € netto inkl. Auslagenpauschale
Vertragsgestaltung im IT-Recht (Vergütungsvereinbarung)nach Aufwandfrei vereinbar, Textform nach § 3a Abs. 1 RVG
Unterlassungsstreit (Urheber-, Domain-, Wettbewerbsrecht)10.000–50.000 €Gebühren nach RVG-Tabelle, streitwertabhängig

Wichtig für die Einordnung: Wer eine unberechtigte Abmahnung erfolgreich abwehrt, kann unter Umständen die eigenen Anwaltskosten vom Abmahnenden erstattet verlangen. Und im Prozess trägt die unterlegene Partei die Kosten des Rechtsstreits – bei den im IT-Recht üblichen Streitwerten ein Argument, Erfolgsaussichten vor einer Klage realistisch prüfen zu lassen.

Anwältin oder Anwalt für IT-Recht in Ludwigshafen am Rhein finden

Auf anwaltvergleich.de finden Sie ein Verzeichnis von Kanzleien, das sich nach Rechtsgebiet und Ort durchsuchen lässt. Wer eine Anwältin oder einen Anwalt in Ludwigshafen am Rhein sucht, erhält dort Anschrift und Telefonnummer sowie – soweit vorhanden – den Fachanwaltstitel laut Bundesrechtsanwaltskammer und kann selbst Kontakt aufnehmen. Hintergründe zur Plattform finden sich unter Presse.

Bei der Auswahl lohnt der Blick auf die Spezialisierung: Der Fachanwaltstitel für Informationstechnologierecht setzt nachgewiesene besondere Kenntnisse und praktische Fälle in diesem Gebiet voraus. Daneben zählt die Erfahrung mit der konkreten Fallgruppe – wer eine Filesharing-Abmahnung erhalten hat, braucht eine andere Expertise als ein Industriebetrieb, der ein sechsstelliges Softwareprojekt vor dem Landgericht Frankenthal (Pfalz) durchsetzen will.

Angesichts der kurzen Fristen im IT-Recht – die vom Abmahnenden gesetzte, oft sehr kurze Frist bei Abmahnungen, 72 Stunden bei Datenpannen nach Art. 33 DSGVO – gilt: je früher die rechtliche Einordnung, desto größer der Handlungsspielraum. anwaltvergleich.de ist keine Kanzlei und bietet keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Die Frist zur Abgabe der strafbewehrten Unterlassungserklärung setzt der Abmahnende im Schreiben; sie ist oft sehr kurz und keine gesetzliche Frist. Diese Frist sollte ernst genommen, die Erklärung aber nie ungeprüft unterschrieben werden – oft ist eine modifizierte Unterlassungserklärung die bessere Lösung, weil sie die Reichweite der dauerhaften Bindung und das Vertragsstrafenrisiko begrenzt. Verstreicht die Frist ohne Reaktion, droht eine einstweilige Verfügung, über die wegen der üblichen Streitwerte meist das Landgericht Frankenthal (Pfalz) entscheidet. Grundlage des Unterlassungsanspruchs ist in Urheberrechtsfällen § 97 UrhG.

Zivilrechtliche Streitigkeiten bis 10.000 Euro Streitwert verhandelt das Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein; diese Grenze gilt seit dem 1. Januar 2026 nach § 23 Nr. 1 GVG. Darüber ist das Landgericht Frankenthal (Pfalz) zuständig, zu dessen Bezirk der Amtsgerichtsbezirk Ludwigshafen am Rhein gehört. Da Unterlassungsansprüche im Urheber-, Domain- und Wettbewerbsrecht typischerweise mit 10.000 bis 50.000 Euro bewertet werden, finden die meisten IT-rechtlichen Verfahren dort statt. Berufungsinstanz ist das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken.

Für Verbraucher beträgt die Gebühr für ein erstes Beratungsgespräch nach § 34 Abs. 1 Satz 3 RVG höchstens 190 Euro zuzüglich Umsatzsteuer, wenn keine Gebührenvereinbarung getroffen wurde; für die Beratung insgesamt sind es höchstens 250 Euro zuzüglich Umsatzsteuer. Damit lässt sich etwa eine Abmahnung, ein Softwarevertrag oder eine Datenschutzfrage erstmals rechtlich einordnen, bevor weitere Schritte anfallen. Für Unternehmen gilt diese Begrenzung nicht; dort wird die Vergütung regelmäßig frei vereinbart (Vergütungsvereinbarung in Textform, § 3a Abs. 1 RVG), etwa als Stundenhonorar. Eine Vergütungsvereinbarung bedarf nach § 3a Abs. 1 RVG der Textform und muss als solche bezeichnet und deutlich abgesetzt sein; für eine Gebührenvereinbarung über eine Beratung nach § 34 RVG gilt dieses Formerfordernis nicht.

Wer feststellt, dass ein Dritter den eigenen Firmen- oder Eigennamen als Domain registriert hat, kann aus dem Namensrecht des § 12 BGB Unterlassung und Freigabe verlangen. Wichtig ist die frühzeitige Sicherung: Ein DENIC-Dispute-Eintrag verhindert, dass die Domain während des laufenden Streits an Dritte übertragen wird. Da Domainkonflikte typischerweise Streitwerte zwischen 10.000 und 50.000 Euro erreichen, wäre für eine Klage aus Ludwigshafen am Rhein oberhalb von 10.000 Euro das Landgericht Frankenthal (Pfalz) zuständig. Eine anwaltliche Erstprüfung klärt, ob Namens- oder Markenrechte tatsächlich verletzt sind.

Nach Art. 33 DSGVO muss eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten unverzüglich und möglichst binnen 72 Stunden nach Bekanntwerden an die Aufsichtsbehörde gemeldet werden, sofern ein Risiko für die Rechte und Freiheiten der Betroffenen nicht unwahrscheinlich ist – für Unternehmen in Ludwigshafen am Rhein ist das der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz. Besteht ein hohes Risiko für die Betroffenen, sind zusätzlich diese selbst zu benachrichtigen. Daneben drohen Schadensersatzansprüche nach Art. 82 DSGVO, auch für immaterielle Schäden. Eine schnelle anwaltliche Begleitung hilft, Meldepflichten korrekt zu erfüllen und Haftungsrisiken zu begrenzen.

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