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Verwaltungsrecht Heilbronn

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Maschinelle Rechtsprüfung am 16.10.2026 (KI-Prüfmodell, keine anwaltliche Prüfung): Gesetzesangaben, Gerichte und Kosten abgeglichen. Wie die KI-Prüfung funktioniert

Ein Bescheid der Stadt Heilbronn kann weitreichende Folgen haben – im Verwaltungsrecht geht es um abgelehnte Baugenehmigungen, untersagte Gewerbe, entzogene Fahrerlaubnisse oder aufenthaltsrechtliche Entscheidungen.

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Verwaltungsrecht Heilbronn
Redaktion anwaltvergleich.de 9 Min. Lesedauer

Ein Bescheid der Stadt Heilbronn kann weitreichende Folgen haben – im Verwaltungsrecht geht es um abgelehnte Baugenehmigungen, untersagte Gewerbe, entzogene Fahrerlaubnisse oder aufenthaltsrechtliche Entscheidungen. Wer betroffen ist, steht einer Behörde gegenüber, die einseitig und mit Hoheitsgewalt handelt. Umso wichtiger ist es, die eigenen Rechte zu kennen: Gegen einen belastenden Verwaltungsakt kann in Baden-Württemberg regelmäßig Widerspruch eingelegt werden (§ 68 VwGO), danach steht der Weg zum Verwaltungsgericht offen.

Für den Stadtkreis Heilbronn mit seinen ca. 132.516 Einwohnern ist kein eigenes Verwaltungsgericht eingerichtet; zuständig ist das Verwaltungsgericht Stuttgart, das den gesamten Regierungsbezirk Stuttgart abdeckt. Schon deshalb lohnt sich juristische Begleitung: Eine Anwältin oder ein Anwalt für Verwaltungsrecht prüft, ob ein Bescheid rechtmäßig ist, wahrt die Monatsfrist des § 70 VwGO für den Widerspruch und beantragt bei sofort vollziehbaren Entscheidungen Eilrechtsschutz nach § 80 Abs. 5 VwGO.

Auf anwaltvergleich.de finden Ratsuchende Kanzleien in Heilbronn mit Anschrift, Telefonnummer und Fachanwaltstitel laut BRAK – gesucht wird nach Rechtsgebiet und Ort. Diese Seite erklärt darüber hinaus, wie Widerspruch, Klage und Eilverfahren ablaufen, welche Kosten nach RVG und GKG entstehen und wann der Gang zum Verwaltungsgericht Stuttgart sinnvoll ist.

Auf einen Blick

Zuständige Gerichte
Verwaltungsgericht Stuttgart (zuständig für den Regierungsbezirk Stuttgart, u. a. den Stadtkreis Heilbronn)
Kosten
Auffangstreitwert 5.000 € (§ 52 Abs.

Zuständige Gerichte

  • Verwaltungsgericht Stuttgart, Augustenstraße 5, 70178 Stuttgart zuständig für den Regierungsbezirk Stuttgart, u. a. den Stadtkreis Heilbronn

Angaben aus den Justizportalen der Länder, Stand der Angaben: 12.08.2026.

Quellen dieser Seite

Gesetze
Paragrafen im Text führen auf gesetze-im-internet.de, das Gesetzesportal des Bundesministeriums der Justiz.
Gerichte
Verwaltungsgericht Stuttgart. Weitere Gerichte: Justizportal Baden-Württemberg. Stand der Angaben: 12.08.2026.
Kosten
Gebührentabellen: RVG, Anlage 2 (Anwaltsgebühren) und GKG, Anlage 2 (Gerichtsgebühren).
Einwohnerzahl
Statistisches Bundesamt, Gemeindeverzeichnis, Bevölkerungsstand 31.12.2025.
Anwältinnen und Anwälte
Angaben der Kanzleien und ihrer Websites; Fachanwaltstitel laut Amtlichem Anwaltsverzeichnis der BRAK.

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Verwaltungsrecht in Heilbronn: Konflikte mit Behörden im Stadtkreis

Heilbronn ist mit ca. 132.516 Einwohnern eine Großstadt am Neckar und zugleich Stadtkreis in Baden-Württemberg. Diese Doppelrolle prägt das Verwaltungsrecht vor Ort: Die Stadtverwaltung nimmt Aufgaben wahr, die in kleineren Kommunen beim Landratsamt liegen – sie erteilt oder versagt Baugenehmigungen, überwacht Gewerbebetriebe, entscheidet über Fahrerlaubnisse und aufenthaltsrechtliche Anträge. Wer mit einer dieser Entscheidungen nicht einverstanden ist, bewegt sich im Verwaltungsrecht.

Das Verwaltungsrecht gehört zum öffentlichen Recht und ordnet das Verhältnis zwischen Bürgerinnen, Bürgern, Unternehmen und dem Staat. Anders als im Zivilrecht stehen sich keine gleichrangigen Parteien gegenüber: Die Behörde handelt einseitig durch Verwaltungsakt und kann ihre Entscheidungen notfalls selbst durchsetzen. Als Ausgleich sieht das Gesetz wirksame Schutzinstrumente vor – Widerspruch, Klage und Eilrechtsschutz vor dem Verwaltungsgericht.

Typische verwaltungsrechtliche Streitigkeiten, die Betroffene aus Heilbronn beschäftigen:

  • Baurecht: abgelehnte Baugenehmigung, Nachbarwiderspruch, Nutzungsuntersagung oder Baueinstellung
  • Gewerberecht: Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit, Auflagen für Gaststätten
  • Fahrerlaubnisrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis, Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung
  • Aufenthaltsrecht: abgelehnte Aufenthaltstitel, Ausweisung, Einbürgerung
  • Beamten- und Dienstrecht: Ernennung, dienstliche Beurteilung, Besoldung
  • Abgaben- und Gebührenbescheide der Stadt, etwa für Erschließung oder Abwasser
  • Schul- und Prüfungsrecht, etwa Schulplatzvergabe oder Prüfungsanfechtung

In all diesen Feldern gilt: Je früher eine Anwältin oder ein Anwalt für Verwaltungsrecht eingeschaltet wird, desto mehr Handlungsoptionen bleiben. Eine Übersicht über Kanzleien im Stadtkreis bietet die Seite Anwalt in Heilbronn.

Der Verwaltungsakt nach § 35 VwVfG: Was ein Bescheid aus Heilbronn bedeutet

Kern des Verwaltungsrechts ist der Verwaltungsakt. § 35 VwVfG definiert ihn als hoheitliche Maßnahme einer Behörde zur Regelung eines Einzelfalls mit unmittelbarer Rechtswirkung nach außen. Laienverständlich: Immer wenn die Stadt Heilbronn einer konkreten Person etwas erlaubt, verbietet, gewährt oder entzieht, liegt in aller Regel ein Verwaltungsakt vor – der klassische Bescheid.

Mit der Bekanntgabe wird der Bescheid wirksam, und zugleich beginnen die Rechtsbehelfsfristen zu laufen. Jeder belastende Bescheid muss eine Rechtsbehelfsbelehrung enthalten; fehlt sie oder ist sie fehlerhaft, verlängert sich die Frist für Widerspruch oder Klage auf ein Jahr (§ 58 VwGO). Ein Blick auf das Bekanntgabedatum ist deshalb der erste Schritt jeder Prüfung im Verwaltungsrecht.

Auch ein bestandskräftiger Bescheid ist nicht in jedem Fall endgültig: Nach § 48 VwVfG kann die Behörde einen rechtswidrigen Verwaltungsakt zurücknehmen – bei begünstigenden Bescheiden allerdings nur unter Beachtung des Vertrauensschutzes der Betroffenen. Ob ein solcher Antrag in Heilbronn Aussicht auf Erfolg hat, sollte verwaltungsrechtlich geprüft werden, bevor weitere Nachteile entstehen.

Widerspruch nach § 68 VwGO: Das Vorverfahren in Baden-Württemberg

Bevor eine Klage zulässig ist, verlangt § 68 VwGO grundsätzlich ein Vorverfahren: den Widerspruch. In Baden-Württemberg – und damit auch für Bescheide aus Heilbronn – ist dieses Vorverfahren im Verwaltungsrecht grundsätzlich erhalten geblieben; Ausnahmen regelt das Landesrecht. Der Widerspruch muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids eingelegt werden (§ 70 VwGO).

Das Widerspruchsverfahren hat zwei Funktionen: Die Ausgangsbehörde kann ihre Entscheidung vollständig überprüfen und abhelfen; tut sie das nicht, ergeht ein Widerspruchsbescheid, gegen den die Klage offensteht. Für Betroffene ist das Vorverfahren eine Chance, Fehler ohne Gerichtsverfahren zu korrigieren – und zugleich eine zwingende Prozessvoraussetzung im Verwaltungsrecht.

Wird eine Anwältin oder ein Anwalt für Verwaltungsrecht bereits im Widerspruchsverfahren tätig, fällt eine Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG an. Kommt es später zur Klage vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart, wird diese Gebühr teilweise auf die Verfahrensgebühr angerechnet – die frühe Beauftragung führt also nicht zu vollständig doppelten Kosten.

Klage zum Verwaltungsgericht Stuttgart: Zuständigkeit für den Stadtkreis Heilbronn

Heilbronn verfügt über kein eigenes Verwaltungsgericht. Zuständig ist das Verwaltungsgericht Stuttgart, das für den Regierungsbezirk Stuttgart und damit auch für den Stadtkreis Heilbronn entscheidet. Verwaltungsrechtliche Klagen gegen Bescheide der Heilbronner Behörden werden dort verhandelt.

Die wichtigsten Klagearten nennt § 42 VwGO: Mit der Anfechtungsklage wird die Aufhebung eines belastenden Verwaltungsakts verlangt, etwa einer Gewerbeuntersagung; mit der Verpflichtungsklage soll die Behörde zum Erlass eines abgelehnten Verwaltungsakts verpflichtet werden, etwa zur Erteilung einer Baugenehmigung. Die Klagefrist beträgt einen Monat (§ 74 VwGO) – sie beginnt mit der Zustellung des Widerspruchsbescheids oder, wenn kein Vorverfahren erforderlich ist, mit der Bekanntgabe des Verwaltungsakts.

Eine Besonderheit des Verwaltungsprozesses: Das Gericht ermittelt den Sachverhalt von Amts wegen (§ 86 VwGO) und ist nicht an das Vorbringen der Beteiligten gebunden. Dennoch entscheidet die Qualität des Vortrags häufig darüber, welche Gesichtspunkte das Verwaltungsgericht Stuttgart vertieft prüft.

Vor dem Verwaltungsgericht besteht in erster Instanz kein Anwaltszwang; Betroffene aus Heilbronn können selbst klagen. Ab dem Oberverwaltungsgericht gilt dagegen Vertretungszwang (§ 67 Abs. 4 VwGO); er greift bereits für Prozesshandlungen, die ein Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht einleiten – also schon für den beim Verwaltungsgericht einzulegenden Antrag auf Zulassung der Berufung. Auch in erster Instanz sprechen gute Gründe für anwaltliche Vertretung: Das Verwaltungsrecht ist von Verfahrensfragen, Ermessensspielräumen und einer umfangreichen Rechtsprechung geprägt, die Laien kaum überblicken.

Eilrechtsschutz nach § 80 Abs. 5 VwGO: Wenn die Stadt sofort vollzieht

Widerspruch und Anfechtungsklage haben im Verwaltungsrecht grundsätzlich aufschiebende Wirkung (§ 80 VwGO): Der Bescheid darf vorerst nicht vollzogen werden. Ordnet die Behörde jedoch die sofortige Vollziehung an oder entfällt die aufschiebende Wirkung kraft Gesetzes – etwa bei Abgabenbescheiden –, gilt der Bescheid sofort.

Dann hilft der Eilrechtsschutz nach § 80 Abs. 5 VwGO: Auf Antrag stellt das Verwaltungsgericht Stuttgart die aufschiebende Wirkung wieder her oder ordnet sie an. Das Gericht wägt das Interesse der Betroffenen am Aufschub gegen das öffentliche Vollzugsinteresse ab und prüft summarisch die Erfolgsaussichten des Rechtsbehelfs.

Praktisch relevant wird das Eilverfahren in Heilbronn etwa bei einer sofort vollziehbaren Gewerbeuntersagung, der Entziehung der Fahrerlaubnis oder einem Baustopp. In solchen Fällen entscheidet oft das Eilverfahren über die wirtschaftliche Existenz – verwaltungsrechtliche Beratung sollte hier nicht aufgeschoben werden, denn mit jedem Tag des Vollzugs wachsen die Nachteile.

Kosten im Verwaltungsrecht: Streitwert, Gerichtskosten und Anwaltsvergütung

Die Kosten eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens richten sich nach dem Streitwert. Lässt sich die Bedeutung der Sache nicht beziffern, gilt der Auffangstreitwert von 5.000 € (§ 52 Abs. 2 GKG). Für typische Konstellationen des Verwaltungsrechts enthält der Streitwertkatalog der Verwaltungsgerichtsbarkeit Orientierungswerte: Bei einer Gewerbeuntersagung wird regelmäßig an den Jahresbetrag des erzielten oder erwarteten Gewinns angeknüpft, bei einer Nachbarklage gegen eine Baugenehmigung an die Beeinträchtigung des Nachbargrundstücks; die konkrete Höhe setzt das Gericht nach der Bedeutung der Sache fest (§ 52 Abs. 1 GKG). Beamtenrechtliche Statusstreitigkeiten bemessen sich nach den Bezügen (§ 52 Abs. 6 GKG).

Kostenbeispiele im Verwaltungsrecht (Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart, Stand 2026)
KonstellationStreitwert bzw. GrundlageKosten (ca.)
Erstberatung (Verbraucher)§ 34 RVGmaximal 190 € zzgl. USt
Klage bei Auffangstreitwert5.000 € (§ 52 Abs. 2 GKG)Gerichtskosten 511,50 € (3,0-Gebühr); Anwaltskosten erste Instanz ca. 1.000–1.100 € inkl. USt (1,3 Verfahrens- und 1,2 Terminsgebühr nach RVG)
BaunachbarklageFestsetzung durch das Gericht nach der Bedeutung der Sache (§ 52 Abs. 1 GKG)Gerichts- und Anwaltskosten steigen mit dem Streitwert
GewerbeuntersagungJahresbetrag des erzielten oder erwarteten Gewinns (§ 52 Abs. 1 GKG)deutlich höhere Gebühren als beim Auffangstreitwert
WiderspruchsverfahrenGeschäftsgebühr Nr. 2300 VV RVGwird teilweise auf die Verfahrensgebühr der Klage angerechnet

Wer den Prozess verliert, trägt nach § 154 Abs. 1 VwGO die Kosten des Verfahrens – also Gerichtskosten und die gesetzlichen Gebühren der Gegenseite. Bei geringem Einkommen kommt Prozesskostenhilfe in Betracht; den Antrag stellt die Anwältin oder der Anwalt beim Verwaltungsgericht Stuttgart. Ob eine Rechtsschutzversicherung verwaltungsrechtliche Verfahren deckt, hängt vom vereinbarten Tarif ab und sollte vor Klageerhebung geklärt werden.

Anwältin oder Anwalt für Verwaltungsrecht in Heilbronn finden

Eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Verwaltungsrecht hat gegenüber der Rechtsanwaltskammer besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen nach der Fachanwaltsordnung nachgewiesen. Der Titel ist ein Hinweis darauf, dass verwaltungsrechtliche Mandate – von der Baunachbarklage bis zur Gewerbeuntersagung – regelmäßig bearbeitet werden. Ob eine Kanzlei Erfahrung mit Eilverfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO hat, lässt sich im ersten Telefonat klären; das Verzeichnis enthält dazu keine Angaben.

Für das erste Gespräch zum Verwaltungsrecht sollten Betroffene aus Heilbronn folgende Unterlagen bereithalten:

  • den vollständigen Bescheid einschließlich Rechtsbehelfsbelehrung
  • den Briefumschlag oder den Zustellungsnachweis – daraus ergibt sich der Fristbeginn
  • frühere Bescheide und Schreiben der Behörde in derselben Sache
  • eigene Anträge, Stellungnahmen und Nachweise (z. B. Pläne, Gutachten, Fotos)
  • bei Gewerbeuntersagung: Unterlagen zu Umsätzen, Steuern und Zahlungsvereinbarungen
  • Angaben zur Rechtsschutzversicherung, falls vorhanden

Auf anwaltvergleich.de lassen sich Kanzleien für Verwaltungsrecht nach Rechtsgebiet und Ort durchsuchen. Das Verzeichnis zeigt Anschrift, Telefonnummer und Fachanwaltstitel laut BRAK, sodass Ratsuchende aus Heilbronn direkt Kontakt aufnehmen können. Ein Einstieg ist die Übersicht Anwalt in Heilbronn; Informationen über das Verzeichnis selbst finden sich unter Presse.

Alle Angaben beziehen sich auf den Rechtsstand 2026 und ersetzen keine Prüfung des Einzelfalls durch eine Anwältin oder einen Anwalt für Verwaltungsrecht. anwaltvergleich.de ist keine Kanzlei und bietet keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Im Verzeichnis von anwaltvergleich.de stehen 2 Anwältinnen und Anwälte für Verwaltungsrecht in Heilbronn, Stand 04.10.2026.

2 der 2 Einträge (100 %) führen laut Amtlichem Anwaltsverzeichnis der BRAK den Titel Fachanwältin oder Fachanwalt für Verwaltungsrecht.

Die 2 Einträge verteilen sich auf 2 Kanzleien.

Zuständig ist das Verwaltungsgericht Stuttgart, das für den gesamten Regierungsbezirk Stuttgart und damit auch für den Stadtkreis Heilbronn entscheidet; ein eigenes Verwaltungsgericht gibt es in Heilbronn nicht. Gegen einen belastenden Bescheid ist meist die Anfechtungsklage nach § 42 VwGO der richtige Weg, bei einem abgelehnten Antrag die Verpflichtungsklage. Die Klagefrist beträgt einen Monat (§ 74 VwGO) und beginnt in der Regel mit der Zustellung des Widerspruchsbescheids.

In Baden-Württemberg ist das Widerspruchsverfahren nach § 68 VwGO grundsätzlich erhalten geblieben. Betroffene aus Heilbronn müssen daher regelmäßig zunächst Widerspruch einlegen, und zwar innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids (§ 70 VwGO). Fehlt die Rechtsbehelfsbelehrung oder ist sie fehlerhaft, gilt die Jahresfrist des § 58 VwGO. Ausnahmen vom Vorverfahren regelt das Landesrecht; das sollte im Einzelfall geprüft werden.

Die Kosten hängen vom Streitwert ab. Ist die Bedeutung der Sache nicht bezifferbar, gilt der Auffangstreitwert von 5.000 € (§ 52 Abs. 2 GKG); daraus ergeben sich Gerichtskosten von 511,50 € (3,0-Gebühr) und Anwaltskosten erster Instanz von ca. 1.000–1.100 € inklusive Umsatzsteuer. Bei einer Gewerbeuntersagung richtet sich der Streitwert regelmäßig nach dem Jahresbetrag des erzielten oder erwarteten Gewinns; im Übrigen setzt das Gericht ihn nach der Bedeutung der Sache fest (§ 52 Abs. 1 GKG). Wer verliert, trägt nach § 154 Abs. 1 VwGO die Verfahrenskosten.

Nein, in erster Instanz vor dem Verwaltungsgericht besteht kein Anwaltszwang; Betroffene aus Heilbronn können Klage und Eilantrag selbst stellen. Ab dem Oberverwaltungsgericht gilt Vertretungszwang nach § 67 Abs. 4 VwGO – und zwar bereits für den Antrag auf Zulassung der Berufung. Anwaltliche Unterstützung ist dennoch sinnvoll: Das Verwaltungsrecht ist von Fristen, Ermessensfragen und Verfahrensbesonderheiten geprägt, und Fehler im Vortrag lassen sich später kaum korrigieren. Eine Erstberatung kostet für Verbraucher höchstens 190 € zuzüglich Umsatzsteuer (§ 34 RVG).

Ordnet die Behörde die sofortige Vollziehung an, haben Widerspruch und Klage ausnahmsweise keine aufschiebende Wirkung – der Bescheid gilt sofort. Dagegen hilft ein Eilantrag nach § 80 Abs. 5 VwGO beim Verwaltungsgericht Stuttgart: Das Gericht kann die aufschiebende Wirkung wiederherstellen und wägt dabei das private Aufschubinteresse gegen das öffentliche Vollzugsinteresse ab. Typische Fälle sind Gewerbeuntersagung, Entziehung der Fahrerlaubnis oder ein Baustopp. Hier zählt rasches Handeln, da der Vollzug fortlaufend Nachteile schafft.

Aktuelle Rechtsprechung zum Verwaltungsrecht

Entscheidungen, die unsere Redaktion zuletzt ausgewertet hat — mit Gericht, Aktenzeichen und Quelle. Sie ersetzen keine Beratung im Einzelfall.

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Verwaltungsrecht in Heilbronn: passende Kanzlei finden

2 Anwältinnen und Anwälte für Verwaltungsrecht in Heilbronn, davon 2 Fachanwälte (100 %), 2 Kanzleien. Stand 04.10.2026. Quelle: Angaben der Kanzleien und Kanzlei-Websites; Fachanwaltstitel laut Amtlichem Anwaltsverzeichnis der BRAK.

Gezählt werden Kanzleiprofile auf anwaltvergleich.de und Basisprofile aus Angaben der Kanzlei-Websites und weiterer öffentlicher Quellen.

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Gelistete Anwälte für Verwaltungsrecht in Heilbronn

Basisprofil Angaben aus Kanzlei-Websites und weiteren öffentlichen Quellen, noch nicht von den Anwältinnen und Anwälten bestätigt.

  • Basisprofil

    Ulrich Hekler

    Fachanwalt für Verwaltungsrecht

    Rosengasse 6, 74072 Heilbronn

    Rechtsanwälte Hekler & Ongert

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Fachanwältinnen und Fachanwälte für Verwaltungsrecht in der Umgebung

Basisprofil Angaben aus Kanzlei-Websites und weiteren öffentlichen Quellen, noch nicht von den Anwältinnen und Anwälten bestätigt. Entfernung = Luftlinie ab Heilbronn, Umkreis bis 50 km; der Ort ist der Kanzleisitz.

  • Basisprofil

    Prof. Dr. jur. Peter Kothe

    Fachanwalt für Verwaltungsrecht +1

    Korntal-Münchingen · 37 km

    Johannes-Daur-Straße 10, 70825 Korntal-Münchingen

  • Basisprofil

    Dr. Judith Schaupp-Haag

    Fachanwältin für Verwaltungsrecht

    Stuttgart · 38 km

    Lenore-Volz-Straße 3, 70372 Stuttgart

    Birk und Partner Rechtsanwälte PartG mbB

    +49 711 4707610

  • Basisprofil

    Dr. Felix Rauscher

    Fachanwalt für Verwaltungsrecht

    Stuttgart · 38 km

    Lenore-Volz-Straße 3, 70372 Stuttgart

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    Dr. Reinhard Heer

    Fachanwalt für Verwaltungsrecht

    Stuttgart · 38 km

    Lenore-Volz-Straße 3, 70372 Stuttgart

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    Stuttgart · 38 km

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    Dr. Helmut Schuster

    Fachanwalt für Verwaltungsrecht

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    Clara Lamadé

    Fachanwältin für Verwaltungsrecht

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    Alexander Seltmann

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