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Vertragsrecht Saarbrücken

Anwältin oder Anwalt für Vertragsrecht in Saarbrücken finden

KI-erzeugter Text Wie wir KI einsetzen
Maschinelle Rechtsprüfung am 06.10.2026 (KI-Prüfmodell, keine anwaltliche Prüfung): Gesetzesangaben, Gerichte und Kosten abgeglichen. Wie die KI-Prüfung funktioniert

Ob fehlerhafte Online-Bestellung, geplatzter Autokauf oder Streit um Handwerkerleistungen: In Saarbrücken beschäftigt das Vertragsrecht Privatleute und Unternehmen gleichermaßen.

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Vertragsrecht Saarbrücken
Redaktion anwaltvergleich.de 11 Min. Lesedauer

Ob fehlerhafte Online-Bestellung, geplatzter Autokauf oder Streit um Handwerkerleistungen: In Saarbrücken beschäftigt das Vertragsrecht Privatleute und Unternehmen gleichermaßen. Die Landeshauptstadt des Saarlandes mit ihren rund 182.859 Einwohnern ist Handels- und Dienstleistungszentrum der Region – und mit dem Amtsgericht Saarbrücken, dem Landgericht Saarbrücken und dem Saarländischen Oberlandesgericht zugleich Sitz aller zivilrechtlichen Instanzen des Bundeslandes. Wer hier einen Vertrag schließt oder aus einem Vertrag Ansprüche herleiten will, kann sich an Kanzleien und Gerichte am Ort wenden.

Eine Anwältin oder ein Anwalt für Vertragsrecht prüft, ob ein Vertrag wirksam zustande gekommen ist (§ 145 BGB), welche Rechte bei Mängeln bestehen (§ 437 BGB) und ob ein Rücktritt nach § 323 BGB in Betracht kommt. Viele Konflikte lassen sich außergerichtlich klären – häufig genügt ein anwaltliches Schreiben mit präziser Darstellung der Rechtslage. Für ein erstes Beratungsgespräch darf eine Anwältin oder ein Anwalt Verbraucherinnen und Verbrauchern höchstens 190 Euro zuzüglich Umsatzsteuer berechnen, solange keine Vergütungsvereinbarung getroffen wurde (§ 34 Abs. 1 S. 3 RVG). Auch die unmittelbare Nähe zu Frankreich prägt die Beratungspraxis: Verträge mit Partnern jenseits der Grenze gehören in Saarbrücken zum Alltag vieler Kanzleien, etwa bei Bestellungen in französischen Onlineshops oder Aufträgen für Betriebe im Département Moselle.

Auf einen Blick

Zuständige Gerichte
Amtsgericht Saarbrücken, Landgericht Saarbrücken, Saarländisches Oberlandesgericht
Kosten
Erstberatung für Verbraucher gesetzlich gedeckelt auf 190 € zzgl.

Zuständige Gerichte

  • Amtsgericht Saarbrücken, Franz-Josef-Röder-Straße 13, 66119 Saarbrücken
  • Landgericht Saarbrücken, Franz-Josef-Röder-Straße 15, 66119 Saarbrücken
  • Saarländisches Oberlandesgericht, Franz-Josef-Röder-Straße 15, 66119 Saarbrücken

Angaben aus den Justizportalen der Länder, Stand der Angaben: 06.06.2026.

Quellen dieser Seite

Gesetze
Paragrafen im Text führen auf gesetze-im-internet.de, das Gesetzesportal des Bundesministeriums der Justiz.
Gerichte
Amtsgericht Saarbrücken, Landgericht Saarbrücken, Saarländisches Oberlandesgericht. Weitere Gerichte: Justizportal des Bundes und der Länder. Stand der Angaben: 06.06.2026.
Kosten
Gebührentabellen: RVG, Anlage 2 (Anwaltsgebühren) und GKG, Anlage 2 (Gerichtsgebühren).
Einwohnerzahl
Statistisches Bundesamt, Gemeindeverzeichnis, Bevölkerungsstand 31.12.2025.
Anwältinnen und Anwälte
Angaben der Kanzleien und ihrer Websites; Fachanwaltstitel laut Amtlichem Anwaltsverzeichnis der BRAK.

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Vertragsrecht in Saarbrücken: typische Streitfälle und ihre Grundlagen

Saarbrücken zählt rund 182.859 Einwohner und ist als Landeshauptstadt des Saarlandes dessen wirtschaftlicher Mittelpunkt. Wo täglich Kaufverträge, Handwerkeraufträge und Dienstleistungsvereinbarungen geschlossen werden, bleiben Konflikte nicht aus – das Vertragsrecht liefert die Regeln, nach denen sie gelöst werden. Eine Anwältin oder ein Anwalt für Vertragsrecht in Saarbrücken prüft, welche Ansprüche bestehen, und setzt sie außergerichtlich oder vor Gericht durch.

Die Streitwerte bewegen sich in der Praxis häufig zwischen 1.000 und 15.000 Euro: ein mangelhafter Gebrauchtwagen, eine nicht fertiggestellte Badsanierung, eine stornierte Reise oder offener Werklohn. Ob sich anwaltliche Unterstützung lohnt, hängt vom Einzelfall und vom Kostenrisiko ab; ohne Kenntnis der Anspruchsgrundlagen und Fristen können Ansprüche allerdings verloren gehen.

Eine Besonderheit der Region: Saarbrücken liegt unmittelbar an der Grenze zu Frankreich. Verträge mit Unternehmen oder Privatpersonen aus dem benachbarten Département Moselle werfen zusätzliche vertragsrechtliche Fragen auf – etwa, welches Recht anwendbar ist und vor welchem Gericht geklagt werden kann.

  • Mängel beim Auto- oder Möbelkauf und Rückabwicklung des Kaufvertrags (§ 437 BGB)
  • Streit mit Handwerksbetrieben über Werklohn oder mangelhafte Ausführung
  • Widerruf von Online-Bestellungen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen (§§ 312g, 355 BGB)
  • Unwirksame Klauseln in AGB von Fitnessstudios, Mobilfunk- oder Energieanbietern
  • Kündigung und Abwicklung von Dauerschuldverhältnissen wie Abonnements
  • Grenzüberschreitende Verträge mit französischen Vertragspartnern

Vom Angebot zum Vertrag: was § 145 BGB regelt

Im Vertragsrecht beginnt alles mit Angebot und Annahme. § 145 BGB bestimmt, dass derjenige, der einem anderen die Schließung eines Vertrags anträgt, an den Antrag gebunden ist – es sei denn, er hat die Gebundenheit ausgeschlossen, etwa durch einen Zusatz wie „freibleibend“. Laienverständlich heißt das: Wer ein konkretes Angebot abgibt, kann es nicht beliebig zurückziehen. Die ausgestellte Ware im Schaufenster eines Geschäfts in der Saarbrücker Innenstadt ist dagegen rechtlich noch kein Angebot, sondern nur eine Aufforderung an Kundinnen und Kunden, ihrerseits ein Angebot abzugeben.

Diese Unterscheidung entscheidet in der Praxis darüber, ob ein Vertrag überhaupt zustande gekommen ist – eine der häufigsten Vorfragen in vertragsrechtlichen Auseinandersetzungen. Gerade bei Online-Käufen, fehlerhaften Preisauszeichnungen oder mündlichen Zusagen auf Märkten und Messen in Saarbrücken lohnt sich eine genaue Prüfung, bevor Ansprüche geltend gemacht oder abgewehrt werden.

Eng damit verbunden ist die Frage, welche Bedingungen Vertragsinhalt geworden sind. Vorformulierte Klauseln, die eine Seite der anderen bei Vertragsschluss stellt, sind Allgemeine Geschäftsbedingungen im Sinne des § 305 BGB. Sie unterliegen der Inhaltskontrolle nach den §§ 307 bis 309 BGB: Klauseln, die Kundinnen und Kunden unangemessen benachteiligen, sind unwirksam. Anwältinnen und Anwälte für Vertragsrecht prüfen solche Klauselwerke Zeile für Zeile – auch für Gewerbetreibende im Saarland, die eigene AGB rechtssicher gestalten wollen.

Leistungsstörungen: Schadensersatz und Rücktritt nach §§ 280, 323 BGB

Verletzt eine Vertragspartei ihre Pflichten, gibt § 280 BGB der anderen Seite einen Anspruch auf Schadensersatz – eine der zentralen Anspruchsgrundlagen des Vertragsrechts. Das betrifft etwa den Fall, dass ein Saarbrücker Handwerksbetrieb eine zugesagte Leistung mangelhaft ausführt und dadurch Folgeschäden entstehen. Voraussetzung ist eine Pflichtverletzung, die der Schuldner zu vertreten hat; das Gesetz vermutet dieses Vertretenmüssen zunächst, der Schuldner muss sich entlasten.

Wer sich ganz vom Vertrag lösen will, braucht den Rücktritt. § 323 BGB verlangt dafür regelmäßig, dass dem Vertragspartner zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Nacherfüllung gesetzt wurde. Dieser Zwischenschritt wird in der Praxis oft übersprungen – mit der Folge, dass der Rücktritt unwirksam ist. Eine anwaltliche Prüfung der Fristsetzung kann diesen Fehler vermeiden.

Beim Kauf bündelt § 437 BGB die Rechte: Käuferinnen und Käufer können Nacherfüllung verlangen, vom Vertrag zurücktreten, den Kaufpreis mindern oder Schadensersatz fordern. Mängelansprüche verjähren beim Kauf in zwei Jahren ab Ablieferung der Sache (§ 438 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 BGB); bei gebrauchten Waren kann die Frist auf ein Jahr verkürzt werden, wenn der Verbraucher davon vor Vertragsschluss eigens in Kenntnis gesetzt wurde und die Verkürzung ausdrücklich und gesondert vereinbart ist (§ 476 Abs. 2 BGB), bei einem Bauwerk und bei Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wurden, gilt sie fünf Jahre (§ 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB). Kauft ein Verbraucher von einem Unternehmer und zeigt sich der Mangel innerhalb eines Jahres seit Gefahrübergang, wird vermutet, dass die Ware bereits damals mangelhaft war (§ 477 Abs. 1 BGB). Diese Beweislastumkehr ist in vielen vertragsrechtlichen Streitigkeiten um Gebrauchtwagen oder Elektrogeräte das entscheidende Argument.

Widerruf und Verjährung: Fristen im Vertragsrecht

Bei Fernabsatzverträgen – also etwa Bestellungen im Internet – und bei Verträgen, die außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurden, steht Verbraucherinnen und Verbrauchern ein vierzehntägiges Widerrufsrecht zu (§§ 312g, 355 BGB). Der Widerruf muss nicht begründet werden; er ist ein Kernstück des verbraucherschützenden Vertragsrechts. Wurde nicht ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht belehrt, beginnt die Widerrufsfrist zunächst nicht (§ 356 Abs. 3 S. 1 BGB); das Widerrufsrecht erlischt aber spätestens zwölf Monate und 14 Tage nach dem gesetzlichen Fristbeginn (§ 356 Abs. 4 BGB). Für die vielen Menschen im Raum Saarbrücken, die auch bei französischen Online-Händlern bestellen, kann zusätzlich europäisches Verbraucherrecht eine Rolle spielen.

Vertragliche Ansprüche verjähren regelmäßig in drei Jahren; die Frist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den anspruchsbegründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen (§§ 195, 199 Abs. 1 BGB). Wer also noch Werklohn aus einem Auftrag in Saarbrücken offen hat, sollte die Durchsetzung nicht aufschieben. Eine Anwältin oder ein Anwalt für Vertragsrecht klärt, ob Ansprüche noch durchsetzbar sind und wie die Verjährung gehemmt werden kann.

Gehemmt wird die Verjährung unter anderem durch ernsthafte Verhandlungen zwischen den Parteien oder durch Klageerhebung – je nach Streitwert beim Amtsgericht Saarbrücken oder beim Landgericht Saarbrücken. Auch ein gerichtliches Mahnverfahren kommt in Betracht, wenn die Forderung unstreitig erscheint und es zunächst nur um die Durchsetzung geht.

  • Vertragsunterlagen, Rechnungen und den gesamten Schriftverkehr sichern
  • Mängel mit Fotos und Zeugen dokumentieren, bevor nachgebessert wird
  • Fristsetzung zur Nacherfüllung schriftlich und nachweisbar erklären (§ 323 BGB)
  • Widerrufsfrist von 14 Tagen bei Online-Käufen sofort notieren (§§ 312g, 355 BGB)
  • Verjährung im Blick behalten: regelmäßig drei Jahre ab Jahresende (§§ 195, 199 BGB), bei Mängeln aus einem Kauf aber zwei Jahre ab Ablieferung (§ 438 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 BGB)
  • Vor einer Klage das Kostenrisiko im Verhältnis zum Streitwert prüfen

Zuständige Gerichte: Amtsgericht Saarbrücken, Landgericht Saarbrücken, Saarländisches Oberlandesgericht

Kommt es im Vertragsrecht zum Prozess, entscheidet der Streitwert über das Eingangsgericht: Bis 10.000 Euro ist das Amtsgericht Saarbrücken zuständig, darüber das Landgericht Saarbrücken (§ 23 Nr. 1 GVG in der seit dem 1. Januar 2026 geltenden Fassung). Unabhängig vom Streitwert bleibt das Amtsgericht unter anderem für Streitigkeiten aus einem Wohnraummietverhältnis zuständig (§ 23 Nr. 2 Buchst. a GVG). Vor dem Landgericht müssen sich die Parteien durch eine Anwältin oder einen Anwalt vertreten lassen (§ 78 Abs. 1 ZPO).

Gegen Urteile des Landgerichts Saarbrücken ist die Berufung zum Saarländischen Oberlandesgericht möglich, auch in vertragsrechtlichen Berufungssachen. Dass alle drei Instanzen der Zivilgerichtsbarkeit in derselben Stadt ansässig sind, ist eine Besonderheit des kleinen Bundeslandes: Mandantinnen und Mandanten aus Saarbrücken haben kurze Wege, und ortsansässige Kanzleien kennen die Abläufe dieser Gerichte aus laufender Praxis.

Viele vertragsrechtliche Konflikte enden allerdings gar nicht im Gerichtssaal. Ein anwaltliches Schreiben mit präziser Darstellung der Rechtslage – gestützt auf § 280 BGB, § 323 BGB oder § 437 BGB – führt häufig zu einer außergerichtlichen Einigung. Das spart Gerichtskosten und Zeit, gerade bei Streitwerten im unteren vierstelligen Bereich, wie sie vor dem Amtsgericht Saarbrücken typisch sind.

Kosten: Gebühren nach dem RVG im Vertragsrecht

Die Vergütung von Anwältinnen und Anwälten richtet sich im Vertragsrecht nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), sofern keine Vergütungsvereinbarung getroffen wird. Maßgeblich ist der Gegenstandswert, also der wirtschaftliche Wert der Angelegenheit. Für eine erste Orientierung: Ohne Vergütungsvereinbarung darf ein erstes Beratungsgespräch Verbraucherinnen und Verbrauchern höchstens 190 Euro zuzüglich Umsatzsteuer kosten (§ 34 Abs. 1 S. 3 RVG); wird eine Vergütung vereinbart, gilt diese.

Beispielhafte Kosten im Vertragsrecht bei 5.000 Euro Streitwert (RVG-Tabelle ab 06/2025)
PositionBetrag (ca.)
Erstes Beratungsgespräch für Verbraucher ohne Vergütungsvereinbarung (§ 34 Abs. 1 S. 3 RVG)höchstens 190 € zzgl. USt
Außergerichtliche 1,3-Geschäftsgebühr460 € netto
Auslagenpauschale20 €
Gerichtskosten erster Instanzca. 500 €
Gesamtkostenrisiko bei Unterliegen im Klageverfahrenca. 2.500–3.000 €

Wer vor dem Amtsgericht Saarbrücken oder dem Landgericht Saarbrücken unterliegt, trägt neben den eigenen Kosten auch die Gerichtskosten und die gesetzlichen Gebühren der Gegenseite. Bei 5.000 Euro Streitwert summiert sich dieses Risiko auf etwa 2.500 bis 3.000 Euro. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten je nach Tarif; ob der Baustein Vertragsrecht abgedeckt ist, sollte vor der Mandatierung geklärt werden.

Zum Vergleich: Wird der Streit außergerichtlich beigelegt, fällt bei 5.000 Euro Gegenstandswert im Regelfall nur die 1,3-Geschäftsgebühr von rund 460 Euro netto zuzüglich 20 Euro Auslagenpauschale an. Die außergerichtliche Einigung ist damit in vielen vertragsrechtlichen Angelegenheiten auch wirtschaftlich der sinnvollere Weg.

Anwältin oder Anwalt für Vertragsrecht in Saarbrücken finden

Auf anwaltvergleich.de lassen sich Kanzleien nach Rechtsgebiet und Ort durchsuchen. Das Verzeichnis zeigt Anschrift, Telefonnummer und Fachanwaltstitel gemäß den Angaben der Bundesrechtsanwaltskammer. Wer eine Anwältin oder einen Anwalt in Saarbrücken sucht, erhält so eine Übersicht der Kanzleien vor Ort und kann direkt telefonisch Kontakt aufnehmen. Weitere Informationen zum Verzeichnis finden sich unter Presse.

Ob Rückabwicklung eines Autokaufs, Streit um Handwerkerleistungen oder die Prüfung von AGB: Das Vertragsrecht ist für Privatleute wie für die vielen kleinen und mittleren Unternehmen im Saarland das im Alltag wichtigste Rechtsgebiet. Wer früh klärt, ob ein Anspruch aus § 280 BGB, § 323 BGB oder § 437 BGB besteht, verhandelt aus einer stärkeren Position – gegenüber einem Händler in der Saarbrücker Innenstadt ebenso wie gegenüber einem Vertragspartner auf der französischen Seite der Grenze.

Eine frühzeitige Beratung – oft genügt ein erstes Beratungsgespräch, das ohne Vergütungsvereinbarung höchstens 190 Euro zuzüglich Umsatzsteuer kostet (§ 34 Abs. 1 S. 3 RVG) – verhindert, dass aus einem lösbaren vertragsrechtlichen Problem ein kostspieliger Prozess vor dem Landgericht Saarbrücken wird. anwaltvergleich.de ist keine Kanzlei und bietet keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Spätestens dann, wenn die Gegenseite Zahlung verweigert, Mängel bestreitet oder Fristen laufen. Viele Fehler passieren vor der Klage: Ein Rücktritt setzt nach § 323 BGB regelmäßig eine erfolglose Fristsetzung zur Nacherfüllung voraus – wird sie versäumt oder falsch formuliert, scheitert der Anspruch. Ab einem Streitwert von 10.000,01 Euro ist das Landgericht Saarbrücken zuständig, dort müssen sich die Parteien anwaltlich vertreten lassen (§ 78 Abs. 1 ZPO). Ohne Vergütungsvereinbarung kostet ein erstes Beratungsgespräch Verbraucherinnen und Verbraucher höchstens 190 Euro zuzüglich Umsatzsteuer (§ 34 Abs. 1 S. 3 RVG).

Das hängt vom Streitwert ab: Bis 10.000 Euro entscheidet das Amtsgericht Saarbrücken, darüber das Landgericht Saarbrücken (§ 23 Nr. 1 GVG in der seit dem 1. Januar 2026 geltenden Fassung). Unabhängig vom Streitwert bleibt das Amtsgericht unter anderem für Streitigkeiten aus einem Wohnraummietverhältnis zuständig (§ 23 Nr. 2 Buchst. a GVG). Vor dem Landgericht müssen sich beide Parteien anwaltlich vertreten lassen (§ 78 Abs. 1 ZPO). Gegen Urteile des Landgerichts ist die Berufung zum Saarländischen Oberlandesgericht möglich. Örtlich zuständig ist meist das Gericht am Wohnsitz der beklagten Partei oder am Erfüllungsort des Vertrags.

Ohne Vergütungsvereinbarung kostet ein erstes Beratungsgespräch Verbraucherinnen und Verbraucher höchstens 190 Euro zuzüglich Umsatzsteuer (§ 34 Abs. 1 S. 3 RVG). Danach richten sich die Gebühren nach dem Gegenstandswert: Bei 5.000 Euro fällt für die außergerichtliche Vertretung eine 1,3-Geschäftsgebühr von rund 460 Euro netto zuzüglich 20 Euro Auslagenpauschale an. Kommt es zur Klage, betragen die Gerichtskosten erster Instanz etwa 500 Euro; das Gesamtkostenrisiko bei Unterliegen liegt bei rund 2.500 bis 3.000 Euro.

Vertragliche Ansprüche verjähren regelmäßig in drei Jahren; die Frist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und Sie von den anspruchsbegründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt haben oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätten erlangen müssen (§§ 195, 199 Abs. 1 BGB). Beim Kauf verjähren Mängelansprüche in zwei Jahren ab Ablieferung (§ 438 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 BGB); bei gebrauchten Waren kann die Frist auf ein Jahr verkürzt sein (§ 476 Abs. 2 BGB). Kauft ein Verbraucher von einem Unternehmer und zeigt sich der Mangel innerhalb eines Jahres seit Gefahrübergang, wird vermutet, dass die Ware bereits damals mangelhaft war (§ 477 Abs. 1 BGB). Verhandlungen oder eine Klage beim Amtsgericht Saarbrücken können die Verjährung hemmen.

Ja, bei Fernabsatzverträgen steht Verbraucherinnen und Verbrauchern ein vierzehntägiges Widerrufsrecht zu (§§ 312g, 355 BGB); eine Begründung ist nicht erforderlich. Ausnahmen gelten etwa für individuell angefertigte Waren (§ 312g Abs. 2 BGB). Wurde nicht ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht belehrt, beginnt die Frist zunächst nicht (§ 356 Abs. 3 S. 1 BGB); das Widerrufsrecht erlischt jedoch spätestens zwölf Monate und 14 Tage nach dem gesetzlichen Fristbeginn (§ 356 Abs. 4 BGB). Bei Bestellungen in französischen Onlineshops – im grenznahen Saarbrücken häufig – gilt für Verbraucherverträge regelmäßig das Recht des Wohnsitzstaats, also deutsches Verbraucherrecht (Art. 6 Rom-I-VO).

Aktuelle Rechtsprechung zum Vertragsrecht

Entscheidungen, die unsere Redaktion zuletzt ausgewertet hat — mit Gericht, Aktenzeichen und Quelle. Sie ersetzen keine Beratung im Einzelfall.

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Vertragsrecht in Saarbrücken: passende Kanzlei finden

In Saarbrücken selbst steht derzeit niemand mit dem Fachanwaltstitel für Handels- und Gesellschaftsrecht bei uns. Im Umkreis von 25 km stehen 10 Fachanwältinnen und Fachanwälte; die 10 nächstgelegenen stehen unten. Quelle: Angaben der Kanzleien und Kanzlei-Websites; Fachanwaltstitel laut Amtlichem Anwaltsverzeichnis der BRAK.

Gezählt werden Kanzleiprofile auf anwaltvergleich.de und Basisprofile aus Angaben der Kanzlei-Websites und weiterer öffentlicher Quellen.

Im Umkreis von 50 Kilometern um Saarbrücken hat noch keine Kanzlei für Vertragsrecht ein eigenes Profil bei uns. Unten stehen die nächstgelegenen Fachanwältinnen und Fachanwälte aus der Umgebung. Schildern Sie Ihr Anliegen — wir leiten es an eine passende Kanzlei weiter, unverbindlich und für Sie kostenfrei.

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Fachanwältinnen und Fachanwälte in der Umgebung

Basisprofil Angaben aus Kanzlei-Websites und weiteren öffentlichen Quellen, noch nicht von den Anwältinnen und Anwälten bestätigt. Zu Vertragsrecht gibt es keinen eigenen Fachanwaltstitel; gezeigt werden Fachanwältinnen und Fachanwälte für Handels- und Gesellschaftsrecht. Entfernung = Luftlinie ab Saarbrücken, Umkreis bis 25 km; der Ort ist der Kanzleisitz.

  • Basisprofil

    Peter Wahlen, LL.M.

    Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht +1

    Saarbrücken · 1 km

    Am Homburg 81, 66123 Saarbrücken

    WAHLEN Rechtsanwälte

    +49 681 96867472

  • Basisprofil

    Tilmann Lahann

    Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

    Saarbrücken · 2 km

    Beethovenstr. 13, 66111 Saarbrücken

    Rechtsanwaltskanzlei Müller, Altmeyer & Partner, Rechtsanwälte, PartGmbB

  • Basisprofil

    Dr. Sabine Altmeyer, LL. M.

    Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht +1

    Saarbrücken · 2 km

    Beethovenstr. 13, 66111 Saarbrücken

    Müller, Altmeyer & Partner, Rechtsanwälte, PartGmbB

  • Basisprofil

    Pia Petry

    Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht

    Saarbrücken · 4 km

    Am Hagen 4, 66117 Saarbrücken

    Pia Petry Rechtsanwältin

    +49 681 9545580

  • Basisprofil

    Daniel Benoit

    Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht +1

    Saarbrücken · 7 km

    Dieselstraße 2, 66130 Saarbrücken

    HERBERT Rechtsanw ä lte GmbH

    +49 681 95977-0

  • Basisprofil

    Silke Dobolik, LL.M.

    Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht +1

    St. Ingbert · 9 km

    Kaiserstraße 77, 66386 St. Ingbert

    Abel und Kollegen Rechtsanwälte PartGmbB

    +49 6894 3272

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    Dr. Udo Michalsky

    Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht +2

    St. Ingbert · 9 km

    Kaiserstraße 77, 66386 St. Ingbert

    Abel und Kollegen Rechtsanwälte PartGmbB

    +49 6894 3272

  • Basisprofil

    Dr. iur. Bernd Ochs

    Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

    St. Ingbert · 9 km

    Poststraße 33, 66386 St. Ingbert

    Ochs Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

    +49 6894 3884020

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    Bianca Keßler

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    WICORA GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft

  • Basisprofil

    Thomas Becker

    Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht +1

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    +49 6831 76998-0

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