Wer sich gegen einen rechtswidrigen Angriff zur Wehr setzt, muss für die dabei entstehenden Verletzungen des Angreifers grundsätzlich nicht zahlen. Das Amtsgericht München hat deshalb die Klage einer Frau abgewiesen, die nach einem eskalierten Nachbarschaftsstreit Arztkosten von ihrem Nachbarn ersetzt haben wollte. Das Gericht kam nach der Beweisaufnahme zu dem Ergebnis, dass der Nachbar in Notwehr gehandelt hatte – die Klägerin bleibt auf ihren Kosten sitzen.
Der Fall: Streit unter Nachbarn eskaliert
Ausgangspunkt war eine Auseinandersetzung zwischen zwei Nachbarn, die im Bereich einer Garageneinfahrt außer Kontrolle geriet. Aus einem zunächst verbalen Konflikt wurde eine körperliche Auseinandersetzung.
Die Frau ließ sich anschließend ärztlich behandeln und verlangte von ihrem Nachbarn Ersatz der dadurch entstandenen Kosten. Als er nicht zahlte, erhob sie Klage zum Amtsgericht München, das den Fall unter dem Aktenzeichen 172 C 4529/26 führte.
Mehr Einzelheiten zum Ablauf des Streits sind bislang nicht öffentlich bekannt. Klar ist nur: Die Klägerin ging davon aus, Opfer eines Angriffs geworden zu sein, und stützte ihren Anspruch auf die Behandlungskosten. Der Nachbar bestritt seine Verantwortlichkeit. Damit stand vor Gericht die klassische Frage im Raum, wer die Auseinandersetzung begonnen hatte und wer sich lediglich verteidigte.
Die Entscheidung des Gerichts
Nach einem Bericht von LTO fiel die Beweiswürdigung des Amtsgerichts München anders aus, als die Klägerin es sich erhofft hatte. Das Gericht gelangte zu der Überzeugung, dass der Nachbar sich in einer Notwehrlage befand und sein Verhalten deshalb gerechtfertigt war.
Die Folge: Ein Schadensersatzanspruch besteht nicht. Die Frau muss die Arztkosten selbst tragen. Wer einen Prozess verliert, trägt zudem regelmäßig auch die Kosten des Verfahrens, also Gerichtskosten und die gegnerischen Anwaltskosten – das ergibt sich aus § 91 ZPO.
Der Fall zeigt exemplarisch, wie stark der Ausgang solcher Verfahren von der Beweisaufnahme abhängt. Gerichte hören in derartigen Konstellationen typischerweise beide Parteien an, vernehmen Zeugen aus der Nachbarschaft und werten ärztliche Unterlagen aus. Ergibt sich daraus ein anderes Bild des Geschehensablaufs als in der Klageschrift geschildert, kann die Klage vollständig scheitern. Ein amtlicher Volltext der Entscheidung lag bei Veröffentlichung noch nicht vor.
Rechtlicher Hintergrund: Notwehr im Zivilrecht
Anspruchsgrundlage für Schadensersatz nach einer Körperverletzung ist im Zivilrecht § 823 Abs. 1 BGB. Wer vorsätzlich oder fahrlässig Körper oder Gesundheit eines anderen widerrechtlich verletzt, muss den daraus entstehenden Schaden ersetzen – dazu zählen Behandlungskosten, Verdienstausfall und nach § 253 Abs. 2 BGB auch ein Schmerzensgeld.
Entscheidend ist das Merkmal „widerrechtlich". Genau hier setzt die Notwehr an: Nach § 227 BGB ist eine Handlung nicht widerrechtlich, wenn sie durch Notwehr geboten ist. Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden. Strafrechtlich gilt mit § 32 StGB eine nahezu wortgleiche Regelung.
Erforderlich ist die Verteidigung, wenn sie geeignet ist, den Angriff sofort zu beenden, und zugleich das mildeste der zur Verfügung stehenden Mittel darstellt. Liegen diese Voraussetzungen vor, entfällt die Rechtswidrigkeit – und damit der Ersatzanspruch. Wie ein Gericht den Sachverhalt bewertet, richtet sich nach § 286 ZPO: Der Richter entscheidet nach freier Überzeugung auf Grundlage der gesamten Verhandlung und Beweisaufnahme.
Was bedeutet das für Betroffene?
Für Nachbarn, die nach einer Eskalation Ansprüche geltend machen wollen, ist die Beweislage das A und O. Grundsätzlich muss der Kläger darlegen und beweisen, dass der Gegner ihn verletzt hat. Beruft sich dieser auf Notwehr, trägt zwar er die Beweislast für diesen Rechtfertigungsgrund – gelingt ihm das jedoch oder bleibt der Hergang im Kern ungeklärt, geht dies zulasten desjenigen, der Geld verlangt.
Praktisch heißt das: Verletzungen sollten sofort ärztlich dokumentiert werden, idealerweise mit Beschreibung von Art, Lage und möglicher Entstehung. Fotos der Verletzungen und des Orts, Namen und Kontaktdaten von Zeugen sowie eine zeitnahe eigene Notiz zum Ablauf sind oft mehr wert als spätere Erinnerungen. Läuft parallel ein Ermittlungsverfahren, kann Akteneinsicht über einen Anwalt wichtige Erkenntnisse liefern.
Zu bedenken ist auch das Kostenrisiko: Wer verliert, zahlt beide Seiten. Wer eine Rechtsschutzversicherung hat, sollte vor Klageerhebung eine Deckungszusage einholen. Ansprüche aus Körperverletzung verjähren regelmäßig in drei Jahren ab dem Schluss des Jahres, in dem der Vorfall geschah und der Schädiger bekannt war. In einigen Bundesländern ist bei bestimmten Nachbarschaftskonflikten vor der Klage ein Schlichtungsversuch vorgeschrieben.
Anwaltliche Unterstützung ist sinnvoll, sobald Verletzungen im Raum stehen, ein Strafverfahren droht oder Gegenansprüche erhoben werden. Oft ist eine Schlichtung die klügere Lösung, weil Nachbarn nach dem Prozess weiterhin Tür an Tür wohnen. Wer seine Chancen realistisch einschätzen lassen möchte, kann hier einen Anwalt für Zivilrecht finden.
Quellen: Bericht bei LTO. Ein amtlicher Urteils-Volltext lag bei Veröffentlichung noch nicht vor.