Eine einvernehmliche Scheidung in Düsseldorf läuft so ab: Nach Ablauf des Trennungsjahres reicht eine Anwältin oder ein Anwalt den Scheidungsantrag beim Familiengericht am Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf ein. Stimmt der andere Ehegatte der Scheidung zu, genügt eine einzige anwaltliche Vertretung — das verkürzt das Verfahren häufig und senkt die Kosten deutlich. Die Dauer hängt vor allem vom Versorgungsausgleich ab, die Kosten vom Verfahrenswert, der sich in erster Linie nach dem Einkommen beider Ehegatten richtet.
Was bedeutet einvernehmliche Scheidung?
Einvernehmlich ist eine Scheidung, wenn beide Ehegatten sie wollen und sich über die wesentlichen Folgen einig sind — etwa über Unterhalt, die Aufteilung des Hausrats, die Ehewohnung und bei gemeinsamen Kindern über Sorge und Umgang. Das Gesetz vermutet nach § 1566 BGB unwiderlegbar, dass die Ehe gescheitert ist, wenn die Ehegatten seit einem Jahr getrennt leben und beide die Scheidung beantragen oder der eine dem Antrag des anderen zustimmt. Das Trennungsjahr ist damit in aller Regel die zeitliche Grundvoraussetzung — auch bei völliger Einigkeit.
Zuständig: das Familiengericht am Amtsgericht Düsseldorf
Für alle Ehesachen und andere Familiensachen ist ausschließlich das Familiengericht zuständig. In Düsseldorf ist das eine Abteilung des Amtsgerichts Düsseldorf mit Sitz in der Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf. Für den Scheidungsantrag besteht Anwaltszwang: Ohne anwaltliche Vertretung kann der Antrag nicht wirksam gestellt werden. Wer der Scheidung lediglich zustimmen will, braucht nach den Hinweisen des Amtsgerichts selbst keine Anwältin und keinen Anwalt — sobald eigene Anträge gestellt werden sollen, etwa zum Unterhalt oder zum Zugewinnausgleich, ist eigene Vertretung aber erforderlich.
Ablauf der einvernehmlichen Scheidung
Der Weg ist überschaubar: Zuerst wird die Trennung vollzogen und das Trennungsjahr abgewartet; getrennt leben können Ehegatten auch innerhalb derselben Wohnung, wenn Haushalts- und Lebensführung getrennt sind. Danach reicht die beauftragte Anwältin oder der beauftragte Anwalt den Scheidungsantrag beim Familiengericht ein; der andere Ehegatte stimmt zu. Das Gericht holt anschließend die Auskünfte der Rentenversicherungsträger zum Versorgungsausgleich ein, also zum Ausgleich der in der Ehe erworbenen Rentenanrechte. Liegen die Auskünfte vor, bestimmt das Gericht einen Termin, in dem beide Eheleute persönlich angehört werden. Sind alle Punkte geregelt, ergeht der Scheidungsbeschluss; mit Ablauf der Rechtsmittelfrist oder bei beidseitigem Verzicht auf Rechtsmittel wird er rechtskräftig.
Wie lange dauert die Scheidung?
Eine feste Dauer gibt es nicht. In der Praxis bestimmt meist der Versorgungsausgleich das Tempo, weil das Gericht auf die Auskünfte der Rentenversicherungsträger warten muss. Eine einvernehmliche Scheidung ohne strittige Folgesachen ist regelmäßig deutlich schneller abgeschlossen als ein streitiges Verfahren, in dem Unterhalt, Zugewinn oder Sorgerecht mitverhandelt werden. Wer den Antrag früh vorbereitet und Unterlagen — etwa zu Rentenkonten — vollständig einreicht, vermeidet unnötige Wartezeiten.
Kosten: Verfahrenswert, ein Anwalt, Verfahrenskostenhilfe
Gerichtskosten und Anwaltsgebühren richten sich nach dem Verfahrenswert. In Ehesachen wird er nach § 43 FamGKG unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls bestimmt, vor allem nach dem in drei Monaten erzielten Nettoeinkommen beider Ehegatten; er beträgt mindestens 3.000 Euro. Der größte Sparhebel der einvernehmlichen Scheidung: Nur eine Seite lässt sich anwaltlich vertreten, die andere stimmt lediglich zu — die Gebühren der zweiten Vertretung entfallen. Wer die Kosten des Verfahrens nicht aufbringen kann, kann beim Familiengericht Verfahrenskostenhilfe beantragen; sie wird nach den Hinweisen des Amtsgerichts Düsseldorf bei nachgewiesener Bedürftigkeit bewilligt, gegebenenfalls gegen spätere Ratenzahlung.
Welche Unterlagen werden gebraucht?
Für den Scheidungsantrag werden üblicherweise die Heiratsurkunde, bei gemeinsamen Kindern deren Geburtsurkunden sowie Angaben zu Einkommen und Rentenkonten benötigt; im Termin verlangt das Gericht die persönliche Anwesenheit und einen gültigen Ausweis oder Reisepass. Sinnvoll ist außerdem, Einigungen zu Unterhalt, Hausrat oder Ehewohnung schriftlich festzuhalten, bevor der Antrag eingereicht wird — so bleibt das Verfahren tatsächlich einvernehmlich und das Gericht muss keine Folgesachen entscheiden. Bei größeren Vermögenswerten oder Immobilien empfiehlt sich eine notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung, damit die Absprachen später durchsetzbar sind.
Anwältin oder Anwalt für Familienrecht in Düsseldorf finden
Auch bei großer Einigkeit lohnt sich eine frühe Beratung, denn die vertretende Anwältin oder der vertretende Anwalt handelt allein im Interesse der eigenen Mandantschaft — der zustimmende Ehegatte sollte Vereinbarungen zu Unterhalt oder Vermögen vorab prüfen lassen. Einen Überblick über Anwälte für Familienrecht in Düsseldorf bietet unsere Übersichtsseite. Eine Anwältin oder einen Anwalt für Familienrecht in Düsseldorf finden Sie über unsere kostenlose Anfrage — schildern Sie kurz Ihre Situation, wir leiten sie an eine passende Kanzlei weiter.
Quelle: Amtsgericht Düsseldorf (ag-duesseldorf.nrw.de) — Seiten Familienabteilungen und Kontakt, sowie § 1566 BGB und § 43 FamGKG (gesetze-im-internet.de), abgerufen am 24.09.2026.