Das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt in Magdeburg hat den Eilantrag eines Mannes abgelehnt, der in den juristischen Vorbereitungsdienst aufgenommen werden wollte. Der Antragsteller war zuvor wegen diskriminierenden und extremistischen Verhaltens aus der Bundeswehr entlassen worden. Das Gericht schließt sich dabei nach eigener Darstellung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts an. Ein Aktenzeichen und weitere Einzelheiten der Entscheidung liegen hier nicht in einer auswertbaren amtlichen Fassung vor und werden deshalb nicht wiedergegeben.
Worum geht es?
Nach dem ersten juristischen Staatsexamen folgt in Deutschland der zweijährige juristische Vorbereitungsdienst, das Rechtsreferendariat. Erst dessen Abschluss mit dem zweiten Staatsexamen eröffnet den Zugang zu den klassischen juristischen Berufen, etwa dem Beruf der Rechtsanwältin oder des Richters. Die Aufnahme in den Vorbereitungsdienst erfolgt auf Antrag beim jeweiligen Landesjustizprüfungsamt oder Oberlandesgericht.
Im entschiedenen Fall hatte der Bewerber zuvor den Dienst in der Bundeswehr verlassen müssen. Grund war nach der Darstellung des Falls ein Verhalten, das als diskriminierend und extremistisch bewertet wurde. Vor diesem Hintergrund stellte sich die Frage, ob er dennoch zum Referendariat zugelassen werden muss.
Der Antragsteller versuchte, die Aufnahme im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes zu erreichen — also durch einen Eilantrag, mit dem eine vorläufige Regelung noch vor Abschluss des Hauptsacheverfahrens angestrebt wird. Das Oberverwaltungsgericht hat diesen Antrag abgelehnt. Der Bewerber kann den Vorbereitungsdienst damit vorerst nicht antreten.
Der rechtliche Rahmen
Der juristische Vorbereitungsdienst ist in Deutschland landesrechtlich geregelt. Die Ausbildungs- und Prüfungsordnungen der Länder legen fest, welche Voraussetzungen Bewerberinnen und Bewerber erfüllen müssen. Neben dem bestandenen ersten Staatsexamen gehört dazu in der Regel auch die persönliche Eignung für den öffentlichen Dienst, in dem der Vorbereitungsdienst geleistet wird.
Zu dieser Eignung zählt üblicherweise die Bereitschaft, für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten. Diese Anforderung, die auch als Verfassungstreue bezeichnet wird, findet sich in den beamten- und dienstrechtlichen Regelungen wieder und wird von den Gerichten regelmäßig geprüft. Streitig ist in solchen Verfahren häufig, welche Tatsachen Zweifel an der Eignung begründen können, wie weit zurückliegende Vorgänge noch Gewicht haben und ob eine Distanzierung glaubhaft ist.
Verfahrensrechtlich verläuft der Weg typischerweise so: Gegen eine ablehnende Entscheidung der zuständigen Stelle kann Widerspruch eingelegt oder Klage vor dem Verwaltungsgericht erhoben werden. Weil ein Hauptsacheverfahren lange dauern kann, kommt parallel ein Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz in Betracht. Dabei prüfen die Gerichte nur überschlägig die Erfolgsaussichten und wägen die betroffenen Interessen ab. Eine Ablehnung im Eilverfahren entscheidet die Hauptsache daher nicht endgültig.
Was bedeutet das für Sie?
Betroffen sind allgemein Menschen, die sich um die Aufnahme in einen staatlichen Vorbereitungsdienst oder ein anderes öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis bewerben und bei denen die zuständige Stelle Zweifel an der persönlichen Eignung äußert. In solchen Konstellationen kommt in der Regel zunächst ein Anhörungs- oder Widerspruchsverfahren in Betracht, in dem eigene Argumente und Unterlagen vorgebracht werden können. Gegen eine ablehnende Entscheidung steht üblicherweise der Verwaltungsrechtsweg offen.
Für Rechtsbehelfe gelten grundsätzlich Fristen, die sich aus der jeweiligen Rechtsbehelfsbelehrung ergeben; wird eine Frist versäumt, kann der Rechtsweg verschlossen sein. Ob ein Eilantrag oder eine Klage im Einzelfall sinnvoll ist, hängt von den konkreten Umständen, der einschlägigen Landesregelung und der Aktenlage ab. Diese Einschätzung lässt sich nicht pauschal treffen — eine anwaltliche Beratung, etwa im Verwaltungsrecht, kann die Erfolgsaussichten und das weitere Vorgehen klären.
Häufige Fragen
Was ist ein Eilverfahren im Verwaltungsrecht?
Das Eilverfahren, auch vorläufiger Rechtsschutz genannt, dient dazu, bis zur Entscheidung in der Hauptsache eine vorläufige Regelung zu erreichen. Das Gericht prüft die Rechtslage dabei nur summarisch und wägt die Interessen der Beteiligten ab. Eine Entscheidung im Eilverfahren ersetzt kein Urteil in der Hauptsache und kann deshalb später anders ausfallen, wenn der Sachverhalt vollständig aufgeklärt ist.
Welche Voraussetzungen gelten allgemein für das Referendariat?
Maßgeblich sind die Ausbildungs- und Prüfungsordnungen der Länder. Vorausgesetzt werden regelmäßig das bestandene erste juristische Staatsexamen sowie die persönliche Eignung für ein öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis. Welche Unterlagen einzureichen sind und welche Nachweise verlangt werden, unterscheidet sich zwischen den Bundesländern. Auskunft geben die zuständigen Landesjustizprüfungsämter und Oberlandesgerichte.
Kann eine Ablehnung im Eilverfahren angegriffen werden?
Ob gegen eine Entscheidung im vorläufigen Rechtsschutz ein weiterer Rechtsbehelf möglich ist, richtet sich nach dem Prozessrecht und der Instanz, in der entschieden wurde. Entscheidungen eines Oberverwaltungsgerichts im Eilverfahren sind vielfach nicht weiter anfechtbar. Unabhängig davon bleibt in der Regel das Hauptsacheverfahren offen, in dem der Sachverhalt vollständig geprüft wird.
Wann ist anwaltliche Hilfe sinnvoll?
Anwaltliche Beratung kommt allgemein in Betracht, wenn eine Behörde eine Bewerbung ablehnt, Eignungszweifel äußert oder Fristen zu laufen beginnen. Eine Anwältin oder ein Anwalt kann die Akten prüfen, die Erfolgsaussichten einschätzen und die richtige Verfahrensart wählen. Gerade bei parallel laufenden Eil- und Hauptsacheverfahren ist die zeitliche Abstimmung wichtig, weil versäumte Fristen den Rechtsweg dauerhaft verschließen können.
