Das Bundesverfassungsgericht hat sich mit der Frage befasst, ob Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker nichthomöopathische Eigenblutbehandlungen durchführen dürfen. Ausgangspunkt war ein behördliches Verbot gegenüber einer Heilpraktikerin. Das Gericht sah darin zwar einen Eingriff in die Berufsfreiheit, hielt den Arztvorbehalt jedoch mit Blick auf den Schutz der Gesundheit für gerechtfertigt.
Bei der Eigenbluttherapie wird Patientinnen und Patienten Blut entnommen und – je nach Verfahren aufbereitet – wieder zugeführt. Solche Behandlungen berühren regelmäßig Fragen der Infektions- und Verwechslungsgefahr sowie der fachgerechten Aufbereitung. Der Gesetzgeber darf bestimmte Tätigkeiten deshalb approbierten Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Die Berufsfreiheit schützt auch die Tätigkeit von Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern. Sie gilt allerdings nicht unbeschränkt: Beschränkungen sind möglich, wenn sie einem gewichtigen Gemeinwohlziel dienen und verhältnismäßig sind. Der Gesundheitsschutz zählt in der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung zu den besonders gewichtigen Belangen, die Einschränkungen der Berufsausübung tragen können.
Für die Praxis bedeutet die Entscheidung, dass die Abgrenzung zwischen erlaubten und arztvorbehaltenen Verfahren weiterhin sorgfältig zu prüfen ist. Maßgeblich sind dabei die konkrete Methode, ihr Risikoprofil und die einschlägigen berufs- und arzneimittelrechtlichen Vorgaben.
Was bedeutet das für Sie?
Wer als Heilpraktikerin oder Heilpraktiker tätig ist, sollte im Blick behalten, dass nicht jede angebotene Methode berufsrechtlich zulässig sein muss; Verstöße können in der Regel behördliche Untersagungen oder weitere Folgen nach sich ziehen. Patientinnen und Patienten kann es helfen, vor einer Behandlung nachzufragen, wer die Maßnahme durchführt und welche Qualifikation dahintersteht. Ob eine konkrete Behandlung dem Arztvorbehalt unterfällt oder eine behördliche Anordnung rechtmäßig ist, lässt sich nur im Einzelfall beurteilen – dabei kann eine anwaltliche Beratung im Medizin- und Berufsrecht weiterhelfen.