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Medizinrecht Darmstadt

Anwältin oder Anwalt für Medizinrecht in Darmstadt: Hilfe bei Arzthaftung

KI-erzeugter Text Wie wir KI einsetzen
Maschinelle Rechtsprüfung am 07.10.2026 (KI-Prüfmodell, keine anwaltliche Prüfung): Gesetzesangaben, Gerichte und Kosten abgeglichen. Wie die KI-Prüfung funktioniert

Eine Operation mit Komplikationen, eine zu spät erkannte Diagnose, eine lückenhafte Aufklärung: Im Medizinrecht geht es für Patientinnen und Patienten in Darmstadt häufig um Gesundheit und wirtschaftliche Existenz zugleich.

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Redaktion anwaltvergleich.de 10 Min. Lesedauer

Eine Operation mit Komplikationen, eine zu spät erkannte Diagnose, eine lückenhafte Aufklärung: Im Medizinrecht geht es für Patientinnen und Patienten in Darmstadt häufig um Gesundheit und wirtschaftliche Existenz zugleich. Die Wissenschaftsstadt mit rund 168.253 Einwohnerinnen und Einwohnern ist das medizinische Oberzentrum Südhessens – mit dem Klinikum Darmstadt, weiteren Krankenhäusern und einer Vielzahl von Facharztpraxen. Entsprechend oft stellen sich hier Fragen der Arzthaftung, der Aufklärungspflichten und der Patientenrechte nach den §§ 630a bis 630h BGB.

Wer einen Behandlungsfehler vermutet, steht vor rechtlich anspruchsvollen Weichenstellungen: Die Patientenakte muss gesichert, der medizinische Sachverhalt begutachtet und die Verjährung im Blick behalten werden. Für Streitigkeiten aus Heilbehandlungen entscheidet unabhängig vom Streitwert ausschließlich das Landgericht Darmstadt mit seinen Arzthaftungskammern (§ 71 Abs. 2 Nr. 9, § 72a Abs. 1 Nr. 3 GVG); Berufungen gehen an das Oberlandesgericht Frankfurt am Main, das für ganz Hessen zuständig ist. Eine Anwältin oder ein Anwalt für Medizinrecht ordnet den Fall ein, bevor Kostenrisiken entstehen.

Auf anwaltvergleich.de finden Ratsuchende Kanzleien in Darmstadt mit Anschrift, Telefonnummer und Fachanwaltstitel laut Bundesrechtsanwaltskammer – sortiert nach Rechtsgebiet und Ort. Diese Seite erläutert zudem, welche Ansprüche das Gesetz Patientinnen und Patienten gibt, welche Gerichte in Darmstadt zuständig sind und mit welchen Kosten zu rechnen ist.

Auf einen Blick

Zuständige Gerichte
Landgericht Darmstadt (zuständig für den Landgerichtsbezirk Darmstadt mit den Amtsgerichten Bensheim, Darmstadt, Dieburg, Fürth im Odenwald, Groß-Gerau, Lampertheim, Langen, Michelstadt, Offenbach am Main, Rüsselsheim und Seligenstadt), Oberlandesgericht Frankfurt am Main (zuständig für ganz Hessen), Amtsgericht Darmstadt
Kosten
Erstberatung für Verbraucher max.

Zuständige Gerichte

  • Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13 und 15, 64283 Darmstadt zuständig für den Landgerichtsbezirk Darmstadt mit den Amtsgerichten Bensheim, Darmstadt, Dieburg, Fürth im Odenwald, Groß-Gerau, Lampertheim, Langen, Michelstadt, Offenbach am Main, Rüsselsheim und Seligenstadt
  • Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Zeil 42, 60313 Frankfurt am Main zuständig für ganz Hessen
  • Amtsgericht Darmstadt, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt

Angaben aus den Justizportalen der Länder, Stand der Angaben: 12.08.2026.

Quellen dieser Seite

Gesetze
Paragrafen im Text führen auf gesetze-im-internet.de, das Gesetzesportal des Bundesministeriums der Justiz.
Gerichte
Landgericht Darmstadt, Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Amtsgericht Darmstadt. Weitere Gerichte: Justizportal Hessen. Stand der Angaben: 12.08.2026.
Kosten
Gebührentabellen: RVG, Anlage 2 (Anwaltsgebühren) und GKG, Anlage 2 (Gerichtsgebühren).
Einwohnerzahl
Statistisches Bundesamt, Gemeindeverzeichnis, Bevölkerungsstand 31.12.2025.
Anwältinnen und Anwälte
Angaben der Kanzleien und ihrer Websites; Fachanwaltstitel laut Amtlichem Anwaltsverzeichnis der BRAK.

Dieser Text ist KI-erzeugt und wurde nicht von einem Menschen gelesen. Redaktionsgrundsätze · Fehler melden

Medizinrecht in Darmstadt: Wann anwaltliche Hilfe sinnvoll ist

Darmstadt ist mit rund 168.253 Einwohnerinnen und Einwohnern die viertgrößte Stadt Hessens und versorgt als Oberzentrum weite Teile Südhessens medizinisch mit – vom Klinikum Darmstadt über weitere Krankenhäuser bis zu zahlreichen Facharztpraxen. Wo viel behandelt wird, entstehen auch Konflikte: Das Medizinrecht ordnet die Rechtsbeziehungen zwischen Patientinnen und Patienten, Ärztinnen und Ärzten, Kliniken und Kostenträgern – von der Aufklärung vor einem Eingriff bis zur Haftung für einen Behandlungsfehler.

Viele medizinrechtliche Mandate in Darmstadt betreffen die Arzthaftung: Eine Operation führt zu vermeidbaren Komplikationen, eine Erkrankung wird zu spät erkannt, oder die Behandlungsdokumentation weist Lücken auf. Daneben gehören Honorar- und Abrechnungsstreitigkeiten, die ärztliche Schweigepflicht und Auseinandersetzungen mit privaten Krankenversicherern zum Medizinrecht. Streitigkeiten mit der gesetzlichen Krankenkasse über Leistungen sind dagegen Sozialrecht und gehören vor das Sozialgericht – nicht vor die Zivilgerichte im Landgerichtsbezirk Darmstadt.

Typische Anliegen, mit denen sich Ratsuchende aus Darmstadt und dem Umland – etwa aus Dieburg, Groß-Gerau oder Langen – an eine Kanzlei für Medizinrecht wenden:

  • Verdacht auf einen Behandlungsfehler nach einer Operation oder einer Geburt
  • Unvollständige oder verspätete Aufklärung vor einem Eingriff (§ 630e BGB)
  • Verweigerte oder verzögerte Einsicht in die Patientenakte (§ 630g BGB)
  • Durchsetzung von Schmerzensgeld und Schadensersatz (§§ 823, 253 BGB)
  • Streit mit der privaten Krankenversicherung über die Kostenerstattung
  • Zahnärztliche Behandlungsfehler, etwa bei Implantaten oder Prothetik

Behandlungsvertrag und Aufklärung: §§ 630a und 630e BGB verständlich erklärt

Jede Behandlung in einer Darmstädter Praxis oder Klinik beruht auf einem Behandlungsvertrag nach § 630a BGB. Geschuldet ist keine Heilung, wohl aber eine Behandlung nach den zum Zeitpunkt der Behandlung allgemein anerkannten fachlichen Standards. Bleibt die Versorgung hinter diesem Standard zurück, liegt ein Behandlungsfehler im Sinne des Medizinrechts vor – die zentrale Anspruchsgrundlage neben der deliktischen Haftung aus § 823 BGB.

§ 630e BGB verpflichtet die Behandelnden, vor einem Eingriff mündlich, rechtzeitig und verständlich über Art, Umfang, Risiken und ernsthafte Alternativen aufzuklären. Fehlt eine wirksame Aufklärung, ist die Einwilligung unwirksam und der Eingriff grundsätzlich rechtswidrig – selbst wenn er handwerklich fehlerfrei ausgeführt wurde. Gerade bei planbaren Operationen, wie sie an den Darmstädter Kliniken täglich stattfinden, sind Aufklärungsrügen in Arzthaftungsprozessen vor dem Landgericht Darmstadt ein häufiger Streitpunkt.

Nach § 630g BGB haben Patientinnen und Patienten das Recht, unverzüglich Einsicht in ihre vollständige Patientenakte zu nehmen und Abschriften – auch elektronische – zu verlangen. Für Betroffene aus Darmstadt ist die Akte der erste Baustein jeder medizinrechtlichen Prüfung: Ohne sie lässt sich weder ein MD-Gutachten noch ein gerichtliches Sachverständigengutachten sinnvoll vorbereiten.

Behandlungsfehler beweisen: § 630h BGB und das Sachverständigengutachten

Grundsätzlich muss die Patientenseite Behandlungsfehler, Gesundheitsschaden und Ursachenzusammenhang beweisen. § 630h BGB enthält jedoch wichtige Erleichterungen: Ist ein grober Behandlungsfehler grundsätzlich geeignet, eine Verletzung der tatsächlich eingetretenen Art herbeizuführen, wird die Ursächlichkeit vermutet (§ 630h Abs. 5 BGB) – dann muss die Behandlungsseite das Gegenteil beweisen. Ist eine medizinisch gebotene wesentliche Maßnahme nicht in der Behandlungsakte aufgezeichnet oder die Akte nicht aufbewahrt worden, wird vermutet, dass die Maßnahme nicht getroffen wurde (§ 630h Abs. 3 BGB).

In Arzthaftungsprozessen vor dem Landgericht Darmstadt ist das medizinische Sachverständigengutachten regelmäßig prozessentscheidend. Das Gericht bestellt dafür eine Fachärztin oder einen Facharzt des betroffenen Gebiets. Eine im Medizinrecht erfahrene Anwältin oder ein erfahrener Anwalt bereitet die Behandlungsunterlagen auf, formuliert präzise Beweisfragen und prüft das Gutachten auf Widersprüche – häufig entscheidet diese Arbeit über Erfolg oder Misserfolg der Klage.

Wer in Darmstadt einen Behandlungsfehler vermutet, sollte früh Beweise sichern: die vollständige Patientenakte anfordern, ein Gedächtnisprotokoll mit Daten und beteiligten Personen anlegen, sichtbare Folgen fotografieren und Zeuginnen oder Zeugen notieren. Je besser die Tatsachengrundlage, desto tragfähiger fällt die medizinrechtliche Erstbewertung aus.

Zuständige Gerichte: Landgericht Darmstadt und Oberlandesgericht Frankfurt am Main

Seit dem 1. Januar 2026 sind Streitigkeiten aus Heilbehandlungen ohne Rücksicht auf den Streitwert ausschließlich den Landgerichten zugewiesen (§ 71 Abs. 2 Nr. 9 GVG); für Arzthaftungsklagen aus dem Bezirk ist deshalb auch bei kleinen Forderungen das Landgericht Darmstadt zuständig, nicht das Amtsgericht. Dort entscheiden die nach § 72a Abs. 1 Nr. 3 GVG gebildeten Arzthaftungskammern. Arzthaftungssachen erreichen häufig Streitwerte zwischen 10.000 und 100.000 Euro, bei schweren Schäden wie Geburtsschäden auch 200.000 Euro und mehr.

Der Landgerichtsbezirk Darmstadt umfasst die Amtsgerichte Bensheim, Darmstadt, Dieburg, Fürth im Odenwald, Groß-Gerau, Lampertheim, Langen, Michelstadt, Offenbach am Main, Rüsselsheim und Seligenstadt. Für Klagen aus Heilbehandlungen ist unabhängig von der Höhe der Forderung ein Landgericht sachlich zuständig (§ 71 Abs. 2 Nr. 9 GVG); welches Landgericht örtlich zuständig ist, richtet sich nach den §§ 12, 17, 29 und 32 ZPO – liegen Behandlung und Sitz der Behandlungsseite im Bezirk, ist das das Landgericht Darmstadt. Vor dem Landgericht besteht Anwaltszwang (§ 78 ZPO) – ohne anwaltliche Vertretung ist eine Klage dort nicht möglich.

Über Berufungen gegen Urteile des Landgerichts Darmstadt entscheidet das Oberlandesgericht Frankfurt am Main, das für ganz Hessen zuständig ist. Dort werden auch die Linien der hessischen Arzthaftungsrechtsprechung geprägt, an denen sich die Kammern in Darmstadt orientieren – ein Grund, warum Erfahrung mit dieser Rechtsprechung für Medizinrecht-Kanzleien im Bezirk zählt.

Außergerichtliche Klärung: MD-Gutachten und Schlichtungsstelle der Ärztekammer

Nicht jeder Verdacht muss sofort vor das Landgericht Darmstadt. Gesetzlich Versicherte können bei ihrer Krankenkasse Unterstützung beantragen; die Kasse soll unterstützen und kann dazu ein für die Versicherten kostenfreies Gutachten des Medizinischen Dienstes (MD) veranlassen (§ 66 SGB V). Der MD prüft anhand der Patientenakte, ob ein Behandlungsfehler vorliegt und ob er den Schaden verursacht hat – für viele Betroffene aus Darmstadt der risikoärmste Einstieg in die medizinrechtliche Prüfung.

Daneben bieten die Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der Ärztekammern ein außergerichtliches Verfahren an; für Behandlungen in Darmstadt ist die Landesärztekammer Hessen der Ansprechpartner. Ein für die Patientenseite günstiges Votum kann die Vergleichsbereitschaft von Klinik und Haftpflichtversicherer erhöhen; das Votum bindet weder die Gegenseite noch die Gerichte, ein Ergebnis ist damit nicht zugesagt.

Sinnvolle Schritte, bevor eine Klage im Medizinrecht erhoben wird:

  • Patientenakte nach § 630g BGB bei Praxis oder Klinik anfordern
  • Gedächtnisprotokoll zum Behandlungsverlauf mit Daten und Namen erstellen
  • Bei gesetzlicher Versicherung: kostenfreies MD-Gutachten über die Krankenkasse beantragen
  • Gutachter- und Schlichtungsstelle der Ärztekammer prüfen (für Darmstadt: Landesärztekammer Hessen)
  • Rechtsschutzversicherung informieren und Deckungszusage einholen
  • Erstberatung bei einer Kanzlei für Medizinrecht – für Verbraucher höchstens 190 Euro zzgl. USt. (§ 34 RVG)
  • Verjährung der Ansprüche im Blick behalten (§§ 195, 199 BGB)

Ob und wie außergerichtliche Verfahren die Verjährung beeinflussen, sollte stets anwaltlich geprüft werden – hier entscheiden Details des Einzelfalls.

Kosten im Medizinrecht: Gebühren nach RVG und Prozesskostenrisiko

Die Vergütung von Anwältinnen und Anwälten richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und dem Gegenstandswert. Die Erstberatung kostet Verbraucherinnen und Verbraucher ohne abweichende Vereinbarung höchstens 190 Euro zuzüglich Umsatzsteuer (§ 34 Abs. 1 Satz 3 RVG). Angesichts der hohen Streitwerte in Arzthaftungssachen vor dem Landgericht Darmstadt lohnt sich diese überschaubare Investition fast immer, bevor größere Kostenrisiken eingegangen werden.

Kostenbeispiele in Arzthaftungssachen nach RVG (Stand 2026)
PositionGegenstands-/StreitwertKosten (ca.)
Erstberatung für Verbraucher (§ 34 RVG)–höchstens 190 € zzgl. USt.
1,3-Verfahrensgebühr der eigenen Anwältin oder des eigenen Anwalts50.000 €rund 1.765 € netto
Gesamtkostenrisiko erste Instanz (beide Anwaltsseiten inkl. USt. plus 3,0 Gerichtsgebühren)50.000 €rund 10.000 €
MD-Gutachten über die gesetzliche Krankenkasse–kostenfrei

Wer den Prozess verliert, trägt nach § 91 ZPO auch die Kosten der Gegenseite – bei 50.000 Euro Streitwert summiert sich das Kostenrisiko der ersten Instanz für Anwalts- und Gerichtsgebühren auf rund 10.000 Euro; hinzu kommen die Auslagen für ein gerichtliches Sachverständigengutachten (Nr. 9005 der Anlage 1 zum GKG), die in Arzthaftungssachen mehrere Tausend Euro erreichen können. Wer die Kosten nicht aufbringen kann, kann beim zuständigen Gericht in Darmstadt Prozesskostenhilfe beantragen (§§ 114 ff. ZPO). Eine seriöse medizinrechtliche Beratung legt diese Risiken vor der Klageerhebung offen.

Schmerzensgeld und Schadensersatz: §§ 823, 253 BGB

Ansprüche wegen eines Behandlungsfehlers stützen sich auf den Behandlungsvertrag (§ 630a BGB) und auf die deliktische Haftung aus § 823 BGB, der die Verletzung von Körper und Gesundheit sanktioniert. Für immaterielle Folgen – Schmerzen, Dauerschäden, psychische Belastungen – gewährt § 253 Abs. 2 BGB ein Schmerzensgeld, dessen Höhe sich an Schwere und Dauer der Beeinträchtigung orientiert.

Hinzu kommen materielle Schäden: Verdienstausfall, Zuzahlungen und Folgebehandlungen, Haushaltsführungsschaden oder ein behindertengerechter Umbau der Wohnung. Bei schweren Verläufen, etwa Geburtsschäden, erreichen Arzthaftungssachen Streitwerte von 200.000 Euro und mehr – solche Verfahren werden im Bezirk vor den Arzthaftungskammern des Landgerichts Darmstadt verhandelt und gehen in der Berufung an das Oberlandesgericht Frankfurt am Main.

Die Verjährung der Arzthaftung beträgt drei Jahre und beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem die Patientin oder der Patient Kenntnis von Schaden und Behandlungsfehler erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste (§§ 195, 199 BGB). Da diese Kenntnis oft erst mit einem Gutachten eintritt, gehört die Verjährungsprüfung zu den ersten Aufgaben jeder Medizinrecht-Kanzlei in Darmstadt.

Anwältin oder Anwalt für Medizinrecht in Darmstadt finden

anwaltvergleich.de führt Kanzleien mit Anschrift, Telefonnummer und Fachanwaltstitel laut Bundesrechtsanwaltskammer; gesucht wird nach Rechtsgebiet und Ort. Der Titel Fachanwältin oder Fachanwalt für Medizinrecht setzt nach der Fachanwaltsordnung besondere theoretische Kenntnisse und nachgewiesene praktische Fälle voraus – ein belastbares Indiz für Erfahrung mit Arzthaftung, Aufklärungsrügen und Gutachtenprüfung. Wer eine Anwältin oder einen Anwalt in Darmstadt sucht, kann die Profile im Verzeichnis vergleichen und direkt Kontakt aufnehmen; Hintergrundinformationen zum Verzeichnis finden sich im Bereich Presse.

Ob Verdacht auf einen Behandlungsfehler in einer Darmstädter Klinik, Streit um die Patientenakte oder die Durchsetzung von Schmerzensgeld vor dem Landgericht Darmstadt: Das Medizinrecht verlangt medizinisches Verständnis und prozessuale Erfahrung zugleich. anwaltvergleich.de ist keine Kanzlei und bietet keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn die Behandlung hinter dem allgemein anerkannten fachlichen Standard zurückbleibt (§ 630a Abs. 2 BGB). Hinweise sind ein untypischer Heilungsverlauf, widersprüchliche Erklärungen der Behandelnden oder eine lückenhafte Dokumentation. Fordern Sie zunächst Ihre Patientenakte nach § 630g BGB an; gesetzlich Versicherte können danach bei ihrer Krankenkasse Unterstützung nach § 66 SGB V beantragen, die ein kostenfreies MD-Gutachten umfassen kann. Eine Anwältin oder ein Anwalt für Medizinrecht bewertet anschließend, ob Ansprüche durchsetzbar erscheinen.

Für Streitigkeiten aus Heilbehandlungen ist seit dem 1. Januar 2026 ohne Rücksicht auf den Streitwert ausschließlich das Landgericht zuständig (§ 71 Abs. 2 Nr. 9 GVG) – für Darmstadt also das Landgericht Darmstadt mit seinen Arzthaftungskammern (§ 72a Abs. 1 Nr. 3 GVG), nicht das Amtsgericht. Dort besteht Anwaltszwang (§ 78 ZPO). Berufungen gehen an das Oberlandesgericht Frankfurt am Main, das für ganz Hessen zuständig ist.

Die Erstberatung kostet Verbraucherinnen und Verbraucher ohne abweichende Vereinbarung höchstens 190 Euro zuzüglich Umsatzsteuer (§ 34 Abs. 1 Satz 3 RVG). Danach richten sich die Gebühren nach dem Gegenstandswert: Bei 50.000 Euro Streitwert beträgt die 1,3-Verfahrensgebühr rund 1.765 Euro netto; das Kostenrisiko der ersten Instanz für Anwalts- und Gerichtsgebühren liegt bei rund 10.000 Euro, zuzüglich der Auslagen für ein gerichtliches Sachverständigengutachten. Ob eine Rechtsschutzversicherung einspringt, hängt vom Vertrag ab; andernfalls kommt Prozesskostenhilfe nach §§ 114 ff. ZPO in Betracht.

Nach § 630g BGB müssen Praxis oder Klinik Ihnen unverzüglich Einsicht in die vollständige Patientenakte gewähren; Sie können auch elektronische Abschriften verlangen. Die Einsicht darf nur ausnahmsweise verweigert werden, etwa wenn erhebliche therapeutische Gründe oder Rechte Dritter entgegenstehen – eine pauschale Ablehnung ist unzulässig. Die Akte ist die Grundlage jeder medizinrechtlichen Prüfung, vom kostenfreien MD-Gutachten bis zum Sachverständigengutachten vor dem Landgericht Darmstadt. Wird die Einsicht verzögert, kann der Anspruch aus § 630g BGB anwaltlich und notfalls gerichtlich geltend gemacht werden.

Ansprüche aus Arzthaftung verjähren regelmäßig in drei Jahren. Die Frist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem die Patientin oder der Patient Kenntnis von Schaden und Behandlungsfehler erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste (§§ 195, 199 BGB). Da diese Kenntnis oft erst mit einem Gutachten vorliegt, ist der Fristbeginn im Einzelfall juristisch zu bestimmen. Eine Anwältin oder ein Anwalt für Medizinrecht prüft die Verjährung und kann sie etwa durch Klageerhebung hemmen.

Aktuelle Rechtsprechung zum Medizinrecht

Entscheidungen, die unsere Redaktion zuletzt ausgewertet hat — mit Gericht, Aktenzeichen und Quelle. Sie ersetzen keine Beratung im Einzelfall.

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Medizinrecht in Darmstadt: passende Kanzlei finden

In Darmstadt selbst steht derzeit niemand mit dem Fachanwaltstitel für Medizinrecht bei uns. Im Umkreis von 25 km stehen 4 Fachanwältinnen und Fachanwälte; die 4 nächstgelegenen stehen unten. Quelle: Angaben der Kanzleien und Kanzlei-Websites; Fachanwaltstitel laut Amtlichem Anwaltsverzeichnis der BRAK.

Gezählt werden Kanzleiprofile auf anwaltvergleich.de und Basisprofile aus Angaben der Kanzlei-Websites und weiterer öffentlicher Quellen.

Im Umkreis von 50 Kilometern um Darmstadt hat noch keine Kanzlei für Medizinrecht ein eigenes Profil bei uns. Unten stehen die nächstgelegenen Fachanwältinnen und Fachanwälte aus der Umgebung. Schildern Sie Ihr Anliegen — wir leiten es an eine passende Kanzlei weiter, unverbindlich und für Sie kostenfrei.

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Fachanwältinnen und Fachanwälte für Medizinrecht in der Umgebung

Basisprofil Angaben aus Kanzlei-Websites und weiteren öffentlichen Quellen, noch nicht von den Anwältinnen und Anwälten bestätigt. Entfernung = Luftlinie ab Darmstadt, Umkreis bis 25 km; der Ort ist der Kanzleisitz.

  • Basisprofil

    Isabel Böhm

    Fachanwältin für Medizinrecht

    Darmstadt · 1 km

    Nieder-Ramstädter Straße 18-20, 64283 Darmstadt

    Rohpeter, Schwinn & Damm Rechtsanwälte PartG mbB

  • Basisprofil

    Sybille Jahn-Prein

    Fachanwältin für Medizinrecht +1

    Darmstadt · 6 km

    Pfungstädter Str. 100 A, 64297 Darmstadt

    Iffland Wischnewski Rechtsanwälte PartG mbB

    +49 6151 13660-0

  • Basisprofil

    Thorsten Eschborn

    Fachanwalt für Medizinrecht +1

    Bensheim · 21 km

    Wormser Straße 62, 64625 Bensheim

    Dallhammer & Kellermann Fachanwälte

    +49 6251 8429-0

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