Anwältin oder Anwalt für Verkehrsrecht in Krefeld: Bußgeld, Unfall und Führerschein
Krefeld ist als kreisfreie Großstadt in Nordrhein-Westfalen mit rund 230.738 Einwohnerinnen und Einwohnern selbst Verwaltungsbehörde für Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr und zugleich Sitz zweier ordentlicher Gerichte: Das Amtsgericht Krefeld verhandelt Einsprüche gegen Bußgeldbescheide, Verkehrsstrafsachen und zivilrechtliche Unfallklagen bis zu einem Streitwert von 10.000 Euro; darüber hinaus ist nach § 71 Abs. 1 GVG das Landgericht Krefeld zuständig, das zudem über Berufungen gegen amtsgerichtliche Urteile entscheidet. Wer in Krefeld Rat im Verkehrsrecht sucht, hat es also mit einer überschaubaren, aber vollständigen Gerichtsstruktur vor Ort zu tun.
Das Verkehrsrecht umfasst drei Bereiche, die in der Praxis oft ineinandergreifen. Das Ordnungswidrigkeitenrecht regelt Geschwindigkeits-, Abstands- und Rotlichtverstöße, wie sie auf der Uerdinger Rheinbrücke, an den Autobahnzubringern der A57 und auf den Ausfallstraßen Richtung Meerbusch und Tönisvorst gemessen werden. Das Verkehrsstrafrecht greift bei Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB), Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB) oder Unfallflucht. Das Verkehrszivilrecht schließlich betrifft die Abwicklung von Unfallschäden, wobei § 7 StVG dem Halter eine Haftung allein aus der Betriebsgefahr seines Fahrzeugs auferlegt, ohne dass ein Verschulden nachgewiesen werden muss.
Eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Verkehrsrecht hat nach der Fachanwaltsordnung besondere theoretische Kenntnisse und eine Mindestzahl praktisch bearbeiteter Fälle nachgewiesen, darunter Bußgeld-, Straf- und Schadensersatzsachen. Der Titel belegt eine nachgewiesene Qualifikation, sagt aber nichts über den Ausgang eines einzelnen Verfahrens aus. Ob Fachanwaltstitel oder langjähriger Tätigkeitsschwerpunkt – entscheidend ist, dass Verkehrsrecht nicht nur gelegentlich, sondern regelmäßig bearbeitet wird.
Bußgeldbescheid in Krefeld: Einspruch und Fristen
Ein Bußgeldbescheid aus Krefeld stammt in der Regel vom Fachbereich Ordnung der Stadt Krefeld oder – bei Messungen der Polizei auf den Autobahnen A57 und A44 – vom Polizeipräsidium Krefeld als Kreispolizeibehörde. Gegen den Bescheid kann nach § 67 OWiG innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch eingelegt werden. Diese Frist ist im Verkehrsrecht die wichtigste überhaupt: Läuft sie ab, wird der Bescheid rechtskräftig, Geldbuße, Punkte und Fahrverbot stehen fest, und eine Wiedereinsetzung kommt nur bei unverschuldeter Fristversäumung in Betracht.
Bevor der Bescheid überhaupt ergeht, muss die Behörde ihrerseits eine Frist einhalten. Nach § 26 Abs. 3 StVG beträgt die Frist der Verfolgungsverjährung bei Ordnungswidrigkeiten nach § 24 Abs. 1 StVG sechs Monate, gerechnet ab der Tat; für einzelne Ordnungswidrigkeiten nach § 24 Abs. 2 StVG gelten längere Fristen. Wer also einen Anhörungsbogen zu einer Messung auf der Krefelder Ostwall-Achse erhält, sollte das Datum des Verstoßes mit dem Datum der Anhörung abgleichen – verspätete Verfahren sind angreifbar. Zu beachten ist, dass die Verjährung unter anderem durch die Anhörung der Betroffenen und durch den Erlass des Bußgeldbescheids unterbrochen wird (§ 33 OWiG) und dann neu beginnt.
Nach dem Einspruch prüft die Bußgeldstelle den Bescheid und legt die Akte, wenn sie nicht abhilft, über die Staatsanwaltschaft dem Amtsgericht Krefeld vor. Eine Anwältin oder ein Anwalt für Verkehrsrecht beantragt vorher Akteneinsicht nach § 49 OWiG und prüft Messprotokoll, Eichschein des Messgeräts und Schulungsnachweise des Messpersonals. Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 12.11.2020 (2 BvR 1616/18) klargestellt, dass Betroffene grundsätzlich auch Zugang zu Rohmessdaten verlangen dürfen, die nicht in der Akte liegen. Solche Anträge sind Werkzeuge des Verkehrsrechts, die Laien ohne Vertretung kaum nutzen.
Der Einspruch lässt sich auch auf die Rechtsfolgen beschränken, etwa allein auf das Fahrverbot. Das Amtsgericht Krefeld kann dann bei Vorliegen eines Härtefalls – beispielsweise drohender Arbeitsplatzverlust eines Berufskraftfahrers aus dem Chemiepark Uerdingen – ausnahmsweise vom Fahrverbot absehen; dann soll nach § 4 Abs. 4 BKatV die Geldbuße angemessen erhöht werden. Diese Möglichkeit gehört zu den praktisch bedeutsamsten Hebeln im Verkehrsrecht.
So finden Sie die passende Kanzlei für Verkehrsrecht in Krefeld
Auf anwaltvergleich.de finden Sie Kanzleien für Verkehrsrecht in Krefeld über die Suche nach Rechtsgebiet und Ort. Die Einträge enthalten Anschrift und Telefonnummer sowie, soweit vorhanden, den Fachanwaltstitel nach den Angaben der Bundesrechtsanwaltskammer. Über Anwalt in Krefeld erreichen Sie die Übersicht aller gelisteten Kanzleien der Stadt; der Artikelbereich liefert vertiefende Beiträge zu einzelnen Themen des Verkehrsrechts.
Für die Auswahl lohnt ein Blick auf folgende Punkte, die im Erstgespräch angesprochen werden sollten:
- Fachanwaltstitel für Verkehrsrecht oder nachweisbarer Schwerpunkt mit regelmäßigen Verfahren vor dem Amtsgericht Krefeld
- Erfahrung mit den in NRW verbreiteten Messverfahren (stationäre Anlagen, Laser- und Abstandsmessung auf der A57)
- Bereitschaft, vor Mandatserteilung eine Deckungsanfrage bei der Rechtsschutzversicherung zu stellen
- Klare Auskunft über die Vergütung nach RVG oder eine schriftliche Vergütungsvereinbarung
- Umgang mit Fristen: Wird der Einspruch nach § 67 OWiG noch am Tag der Beauftragung eingelegt?
- Bei Unfallsachen: Zusammenarbeit mit Sachverständigen und direkte Regulierung mit dem gegnerischen Haftpflichtversicherer
Die Vergütung richtet sich im Verkehrsrecht nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. In Bußgeldsachen fallen Rahmengebühren an, deren Höhe sich nach Umfang und Bedeutung der Sache richtet; in Unfallsachen bestimmt der Gegenstandswert, also die Höhe des geltend gemachten Schadens, die Gebühren. Bei unverschuldetem Unfall gehören die erforderlichen Anwaltskosten grundsätzlich zum ersatzfähigen Schaden; besteht eine Haftungsquote, werden sie nur anteilig erstattet.
| Verfahrensabschnitt | Gebührentatbestand (VV RVG) | Bemessung |
|---|---|---|
| Bußgeldverfahren vor der Behörde | Grundgebühr Nr. 5100, Verfahrensgebühr Nr. 5103 | Rahmengebühr nach Umfang und Bedeutung der Sache |
| Einspruchsverfahren vor dem Amtsgericht Krefeld | Verfahrensgebühr Nr. 5109, Terminsgebühr Nr. 5110 | Rahmengebühr; Hauptverhandlungstermin löst Terminsgebühr aus |
| Außergerichtliche Unfallregulierung | Geschäftsgebühr Nr. 2300 (Rahmen 0,5 bis 2,5; mehr als 1,3 nur bei umfangreicher oder schwieriger Tätigkeit) | Nach Gegenstandswert (Höhe des Schadens) gemäß § 13 RVG |
| Zivilklage bis 10.000 Euro Streitwert | Verfahrensgebühr Nr. 3100 (1,3), Terminsgebühr Nr. 3104 (1,2) | Nach Streitwert; zuständig Amtsgericht Krefeld (§ 23 Nr. 1 GVG) |
| Zivilklage über 10.000 Euro Streitwert | Verfahrensgebühr Nr. 3100 (1,3), Terminsgebühr Nr. 3104 (1,2) | Nach Streitwert; zuständig Landgericht Krefeld mit Anwaltszwang (§ 78 ZPO) |
Fahrverbot und Punkte in Krefeld: Was jetzt zu tun ist
Das Fahrverbot nach § 25 StVG dauert einen bis drei Monate und wird als Regelfolge nach der Bußgeldkatalog-Verordnung verhängt: innerorts ab 31 km/h zu viel, außerorts ab 41 km/h, bei Rotlichtverstößen mit mehr als einer Sekunde Rotphase oder wenn nach einer rechtskräftigen Geldbuße wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h innerhalb eines Jahres seit Rechtskraft dieser Entscheidung eine weitere Überschreitung von mindestens 26 km/h begangen wird (§ 4 Abs. 2 BKatV). Auf den Krefelder Hauptverkehrsachsen mit Tempo 50 reicht damit eine vorwerfbare Geschwindigkeit von 81 km/h – bei einem Toleranzabzug von 3 km/h also ein Messwert von 84 km/h –, um neben Geldbuße und zwei Punkten einen Monat ohne Führerschein zu riskieren.
Wer in den zwei Jahren vor dem Verstoß kein rechtskräftiges Fahrverbot hatte und bis zur Bußgeldentscheidung auch keines rechtskräftig wird, profitiert von § 25 Abs. 3 StVG: Der Führerschein muss dann nicht sofort abgegeben werden, sondern innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft zu einem selbst gewählten Zeitpunkt. Pendlerinnen und Pendler aus Krefeld, die täglich nach Düsseldorf oder Duisburg fahren, können das Fahrverbot so in den Urlaub legen. Die Abgabe erfolgt bei der Bußgeldstelle oder dem Amtsgericht Krefeld, je nachdem, wer den Bescheid beziehungsweise das Urteil erlassen hat.
Parallel zum Fahrverbot läuft das Punktesystem in Flensburg. Nach § 4 StVG werden Verstöße mit einem bis drei Punkten im Fahreignungsregister eingetragen; bei vier bis fünf Punkten ergeht eine Ermahnung, bei sechs bis sieben eine Verwarnung, und bei acht Punkten entzieht die Fahrerlaubnisbehörde der Stadt Krefeld die Fahrerlaubnis. Ein freiwilliges Fahreignungsseminar baut einen Punkt ab, allerdings nur bei höchstens fünf Punkten und nur einmal in fünf Jahren. Die Tilgungsfristen betragen je nach Schwere zweieinhalb, fünf oder zehn Jahre.
Sinnvolle Schritte nach Zustellung eines Bescheids mit Fahrverbot oder Punkten:
- Zustelldatum notieren und die Zwei-Wochen-Frist nach § 67 OWiG im Kalender eintragen
- Kostenlosen Auszug aus dem Fahreignungsregister beim Kraftfahrt-Bundesamt anfordern, um den aktuellen Punktestand zu kennen
- Prüfen lassen, ob die Verfolgungsverjährung von sechs Monaten nach § 26 Abs. 3 StVG gewahrt ist
- Bei drohendem Arbeitsplatzverlust Nachweise des Arbeitgebers für einen Härtefallantrag sammeln
- Deckungszusage der Verkehrsrechtsschutzversicherung einholen
- Keine Angaben zur Fahrereigenschaft ohne anwaltliche Beratung machen, insbesondere bei unklaren Frontfotos
- Bei Firmenfahrzeugen die Halterin oder den Halter über mögliche Fahrtenbuchauflagen nach § 31a StVZO informieren
Führerscheinentzug und MPU in Krefeld
Vom Fahrverbot streng zu unterscheiden ist die Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 69 StGB. Sie ist keine Nebenstrafe, sondern eine Maßregel: Das Strafgericht – in Krefeld das Amtsgericht Krefeld als Strafrichter oder Schöffengericht – stellt fest, dass die Person zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist.
Bei Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB), Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB) und unerlaubtem Entfernen vom Unfallort, wenn der Täter weiß oder wissen kann, dass ein Mensch getötet oder nicht unerheblich verletzt oder an fremden Sachen bedeutender Schaden entstanden ist, gilt diese Ungeeignetheit nach § 69 Abs. 2 StGB in der Regel als gegeben. Die Fahrerlaubnis erlischt mit der Rechtskraft des Urteils (§ 69 Abs. 3 StGB); zugleich verhängt das Gericht nach § 69a StGB eine Sperrfrist von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, innerhalb derer keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf.
Bereits vor dem Urteil kann das Amtsgericht Krefeld die Fahrerlaubnis nach § 111a StPO vorläufig entziehen; häufig beschlagnahmt die Polizei den Führerschein direkt bei der Kontrolle. Ab 1,1 Promille Blutalkoholkonzentration nimmt die Rechtsprechung absolute Fahruntüchtigkeit an (§ 316 StGB); ab 0,3 Promille kann relative Fahruntüchtigkeit vorliegen, wenn alkoholbedingte Ausfallerscheinungen hinzutreten. Unterhalb der Strafbarkeit greift § 24a StVG ab 0,5 Promille als Ordnungswidrigkeit mit Fahrverbot und zwei Punkten.
Nach Ablauf der Sperrfrist wird die Fahrerlaubnis nicht automatisch zurückgegeben. Die Fahrerlaubnisbehörde der Stadt Krefeld prüft den Antrag auf Neuerteilung und ordnet nach § 13 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe c FeV ein medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU) an, wenn die Fahrt mit 1,6 Promille oder mehr erfolgte.
Unterhalb von 1,6 Promille kommt nach einer einmaligen Trunkenheitsfahrt eine Begutachtung nur in Betracht, wenn zusätzliche Tatsachen Anzeichen für Alkoholmissbrauch begründen (§ 13 Satz 1 Nr. 2 FeV); ob solche Anhaltspunkte vorliegen, ist im Einzelfall zu prüfen. Für Betroffene in Krefeld ist deshalb entscheidend, was im Polizeiprotokoll über Gang, Sprache und Pupillenreaktion vermerkt ist.
Eine Anwältin oder ein Anwalt für Verkehrsrecht kann bereits im Strafverfahren auf eine kürzere Sperrfrist hinwirken, etwa durch Nachweis einer verkehrspsychologischen Beratung, und im Verwaltungsverfahren die Rechtmäßigkeit der MPU-Anordnung prüfen. Streitigkeiten mit der Fahrerlaubnisbehörde gehören nicht vor das Amtsgericht, sondern in die Verwaltungsgerichtsbarkeit.
Unfall mit Personenschaden in Krefeld: Schmerzensgeld durchsetzen
Bei einem Unfall mit Verletzten – ob auf der Uerdinger Rheinbrücke, an einer Straßenbahnkreuzung in der Innenstadt oder auf der Landstraße Richtung Kempen – stehen den Geschädigten Ansprüche aus zwei Quellen zu.
§ 7 StVG begründet die verschuldensunabhängige Halterhaftung, § 18 StVG die Haftung der Fahrerin oder des Fahrers mit vermutetem Verschulden, und § 823 BGB die allgemeine deliktische Haftung bei nachgewiesenem Verschulden. Schmerzensgeld folgt aus § 253 Abs. 2 BGB und ist bei Verletzung von Körper oder Gesundheit auch bei reiner Gefährdungshaftung nach § 7 StVG geschuldet. Nach § 115 VVG kann der Anspruch direkt gegen den Haftpflichtversicherer des gegnerischen Fahrzeugs geltend gemacht werden.
Neben dem Schmerzensgeld sind zu prüfen: Verdienstausfall nach § 842 BGB, Heilbehandlungskosten, Haushaltsführungsschaden, Fahrtkosten zu Ärzten, Attestkosten sowie bei Todesfällen das Hinterbliebenengeld nach § 844 Abs. 3 BGB. Die Höhe des Schmerzensgeldes orientiert sich an Dauer und Schwere der Verletzung, an Dauerfolgen und am Grad des Verschuldens; Gerichte greifen auf veröffentlichte Vergleichsentscheidungen zurück. Bei einem Mitverschulden – etwa fehlendem Gurt – kürzt § 254 BGB beziehungsweise § 17 StVG den Anspruch nach Quote.
Ansprüche aus einem Verkehrsunfall verjähren in drei Jahren (§ 195 BGB), beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und die Geschädigten von Schaden und Schädiger Kenntnis erlangt haben oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätten erlangen müssen (§ 199 Abs. 1 BGB). Verhandlungen mit dem Versicherer hemmen die Verjährung nach § 203 BGB; die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein (§ 203 Satz 2 BGB).
Bleibt die Regulierung aus, führt der Weg bei Forderungen bis 10.000 Euro zum Amtsgericht Krefeld, bei höheren Beträgen – wie sie bei Dauerschäden oder langem Verdienstausfall schnell erreicht sind – zum Landgericht Krefeld, wo Anwaltszwang besteht. Ein Feststellungsantrag sichert dabei künftige, heute noch nicht bezifferbare Schäden ab.
Eine Kanzlei für Verkehrsrecht in Krefeld sorgt dafür, dass Beweise früh gesichert werden: Unfallbericht der Polizei, Zeugenangaben, ärztliche Dokumentation ab dem ersten Tag und ein unabhängiges Sachverständigengutachten zum Fahrzeugschaden. Bei fremdverschuldetem Unfall sind die erforderlichen Anwaltskosten grundsätzlich Teil des zu ersetzenden Schadens; soweit eine Mithaftung besteht, bleibt ein Teil der Kosten bei den Geschädigten. Die Informationen auf dieser Seite ersetzen keine Prüfung des Einzelfalls; anwaltvergleich.de ist keine Kanzlei und bietet keine Rechtsberatung.