Verkehrsrecht München

Verkehrsrecht in München: Anwältin oder Anwalt für Bußgeld und Unfall

Als Millionenstadt mit rund 1.510.378 Einwohnerinnen und Einwohnern bündelt München einen erheblichen Teil des bayerischen Straßenverkehrs: Pendelverkehr auf dem Mittleren Ring, die Zufahrten der A8, A9, A95 und A96, der Autobahnring A99, dazu Tempo-30-Abschnitte, Umweltzone und ein dichtes Radwegenetz.

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Verkehrsrecht München
Redaktion anwaltvergleich.de 11 Min. Lesedauer Redaktionell geprüft 31.07.2026

Als Millionenstadt mit rund 1.510.378 Einwohnerinnen und Einwohnern bündelt München einen erheblichen Teil des bayerischen Straßenverkehrs: Pendelverkehr auf dem Mittleren Ring, die Zufahrten der A8, A9, A95 und A96, der Autobahnring A99, dazu Tempo-30-Abschnitte, Umweltzone und ein dichtes Radwegenetz. Entsprechend häufig landen Messungen, Zusammenstöße und Fahrerlaubnisfragen auf dem Schreibtisch von Kanzleien, die auf Verkehrsrecht in München spezialisiert sind.

Verkehrsrecht ist dabei kein einheitliches Fachgebiet, sondern verbindet Ordnungswidrigkeitenrecht, Strafrecht, Zivilrecht und Verwaltungsrecht. Ein Rotlichtverstoß wird als Ordnungswidrigkeit verfolgt, eine Trunkenheitsfahrt nach § 316 StGB als Straftat, die Regulierung eines Blechschadens richtet sich nach § 7 StVG und § 823 BGB, und über die Fahrerlaubnis entscheidet die Fahrerlaubnisbehörde der Landeshauptstadt München. Für zivilrechtliche Unfallklagen ist bis zu einem Streitwert von 10.000 Euro das Amtsgericht München zuständig, darüber das Landgericht München I.

Wer früh anwaltlich prüfen lässt, gewinnt vor allem Zeit: Im Bußgeldverfahren läuft die Einspruchsfrist zwei Wochen ab Zustellung, nach einem Unfall entscheiden die ersten Tage über Beweissicherung und Gutachten. Diese Seite erklärt die wichtigsten Fristen, Ansprüche und Kostenfragen für Ratsuchende in München und Bayern.

Auf einen Blick

Zuständige Gerichte
Amtsgericht München, Landgericht München I
Wichtige Gesetze
§ 7 StVG, § 823 BGB, § 315c StGB, § 316 StGB
Kosten
Erstberatung häufig günstig · weitere Kosten nach RVG/Streitwert

Zuständige Gerichte

  • Amtsgericht München, Pacellistraße 5, 80333 München
  • Landgericht München I, Prielmayerstraße 7, 80335 München

Angaben aus den Justizportalen der Länder, geprüft am 12.08.2026.

Anwältin oder Anwalt für Verkehrsrecht in München: Bußgeld, Unfall und Führerschein

München ist Verkehrsknoten für ganz Südbayern. Der Mittlere Ring, der Altstadtring, die Ausfallstraßen zu A8, A9, A92, A95 und A96 sowie der Autobahnring A99 führen zu einer Kontroll- und Unfalldichte, die für eine Stadt dieser Größenordnung typisch ist. Hinzu kommen Besonderheiten, die es andernorts so nicht gibt: die Umweltzone im Bereich innerhalb des Mittleren Rings, ein stark ausgebauter Radverkehr mit entsprechenden Konflikten an Kreuzungen und die Alkoholkontrollen rund um Großveranstaltungen wie das Oktoberfest.

Juristisch fächert sich das Verkehrsrecht in vier Bereiche auf. Ordnungswidrigkeiten wie Geschwindigkeits-, Abstands- oder Rotlichtverstöße werden nach dem OWiG und der Bußgeldkatalog-Verordnung verfolgt. Straftaten im Straßenverkehr regeln unter anderem § 315c StGB (Gefährdung des Straßenverkehrs, etwa durch grob verkehrswidriges und rücksichtsloses Fahren) und § 316 StGB (Trunkenheit im Verkehr, auch ohne konkrete Gefährdung). Die zivilrechtliche Schadensabwicklung stützt sich auf § 7 StVG und § 823 BGB. Über Entziehung und Neuerteilung der Fahrerlaubnis entscheidet verwaltungsrechtlich das Kreisverwaltungsreferat der Landeshauptstadt München, in Strafverfahren dagegen das Gericht nach § 69 StGB.

Für Münchnerinnen und Münchner ist deshalb wichtig zu wissen, wo ihr Fall verhandelt wird. Bußgeldsachen und Verkehrsstrafsachen des Stadtgebiets kommen zum Amtsgericht München. Zivilrechtliche Streitigkeiten – etwa über Reparaturkosten, Wertminderung oder Schmerzensgeld – bleiben bis zu einem Streitwert von 10.000 Euro ebenfalls beim Amtsgericht; seit dem 1. Januar 2026 liegt diese Grenze nach § 23 Nr. 1 GVG bei 10.000 Euro. Übersteigt der Streitwert diesen Betrag, entscheidet das Landgericht München I, und dort gilt nach § 78 ZPO Anwaltszwang.

Eine spezialisierte Kanzlei ordnet zunächst ein, welcher dieser Wege überhaupt eröffnet ist. Häufig laufen mehrere Verfahren parallel: Nach einer Trunkenheitsfahrt in der Münchner Innenstadt kann gleichzeitig ein Strafverfahren, eine Fahrerlaubnisentziehung und ein Regress der Kaskoversicherung im Raum stehen. Wer diese Stränge getrennt bearbeitet, verschenkt Argumente – etwa wenn eine Einlassung im Strafverfahren später gegen die Fahreignung verwendet wird.

Bußgeldbescheid in München: Einspruch und Fristen

Am Anfang steht in Bayern meist ein Anhörungsbogen. Er verpflichtet nur zu Angaben zur Person; zur Sache selbst müssen Sie sich nicht äußern. Wer als Halterin oder Halter ein Fahrzeug in München zugelassen hat, sollte beachten, dass unbedachte Angaben zum Fahrer den Fall erst beweisbar machen können. Erst danach ergeht der Bußgeldbescheid, gegen den binnen zwei Wochen ab Zustellung Einspruch eingelegt werden kann.

Wichtig ist außerdem die Verfolgungsverjährung. Nach § 26 Abs. 3 StVG verjähren Verkehrsordnungswidrigkeiten grundsätzlich in drei Monaten, solange noch kein Bußgeldbescheid ergangen ist; erst danach verlängert sich die Frist. Gerade bei Messungen aus dem Frühjahr oder Sommer, deren Auswertung sich hinzieht, lohnt die Prüfung, ob die Verjährung wirksam unterbrochen wurde. Wird sie übersehen, endet das Verfahren ohne Sachentscheidung.

Nach dem Einspruch beantragt die Kanzlei regelmäßig Akteneinsicht nach § 49 OWiG. Dabei geht es nicht nur um das Messfoto, sondern um die vollständigen Rohmessdaten, das Eichprotokoll, die Schulungsnachweise der Messbeamtinnen und -beamten sowie die Beschilderung an der konkreten Messstelle – bei den zahlreichen Tempo-30-Abschnitten und wechselnden Baustellenlimits im Münchner Stadtgebiet ein häufiger Ansatzpunkt. Hilft die Behörde dem Einspruch nicht ab, gibt sie das Verfahren über die Staatsanwaltschaft an das Amtsgericht München ab, das dann in der Hauptverhandlung entscheidet. Gegen dessen Urteil ist die Rechtsbeschwerde nach § 79 OWiG nur eingeschränkt möglich.

  • Zustellungsdatum auf dem Umschlag notieren – es startet die Zwei-Wochen-Frist nach § 67 OWiG.
  • Zur Sache schweigen, bis die Akte vorliegt; Angaben zur Person genügen.
  • Akteneinsicht beantragen und Messprotokoll, Eichschein und Rohdaten anfordern.
  • Beschilderung und Sichtbarkeit an der Münchner Messstelle dokumentieren, solange sie unverändert ist.
  • Prüfen, ob neben der Geldbuße ein Fahrverbot oder Punkte drohen.
  • Rechtsschutzversicherung frühzeitig informieren und Deckungsanfrage stellen lassen.
Fristen-Rechner Ermitteln Sie das Ende gesetzlicher oder vertraglicher Fristen.

So finden Sie die passende Kanzlei für Verkehrsrecht in München

Der Titel Fachanwältin oder Fachanwalt für Verkehrsrecht ist an feste Voraussetzungen geknüpft: § 43c BRAO in Verbindung mit der Fachanwaltsordnung verlangt besondere theoretische Kenntnisse und den Nachweis einer Mindestzahl bearbeiteter Fälle aus dem Verkehrszivilrecht, dem Versicherungsrecht, dem Ordnungswidrigkeiten- und Verkehrsstrafrecht sowie dem Fahrerlaubnisrecht. Wer diesen Titel führt, muss sich zudem jährlich fortbilden. Das ist kein Qualitätsversprechen im Einzelfall, aber ein belastbarer Anhaltspunkt für die Erfahrung mit genau den Verfahren, die vor dem Amtsgericht München verhandelt werden.

Regionale Nähe hat im Verkehrsrecht praktische Gründe. Eine Kanzlei, die regelmäßig am Amtsgericht München auftritt, kennt die dortigen Abläufe, die üblichen Sachverständigen für Messtechnik und die Praxis beim Absehen vom Fahrverbot. Bei Unfallsachen mit höherem Streitwert, die vor dem Landgericht München I landen, kommt hinzu, dass mündliche Termine persönliche Anwesenheit erfordern. Für reine Bußgeldsachen ist eine Vertretung ohne Ortsnähe zwar möglich, weil § 73 Abs. 2 OWiG eine Entbindung von der Anwesenheitspflicht erlaubt – die Vertrautheit mit der örtlichen Spruchpraxis bleibt dennoch ein Vorteil.

Auf anwaltvergleich.de lassen sich Kanzleien nach Rechtsgebiet, Standort und Bewertungen filtern. Wer eine Anwältin oder einen Anwalt in München sucht, sieht Schwerpunkte und Kontaktdaten auf einen Blick und kann mehrere Profile nebeneinander vergleichen, bevor der erste Termin vereinbart wird. Vertiefende Erklärungen zu einzelnen Verfahrensschritten finden sich im Ratgeber.

  • Schwerpunkt prüfen: Bußgeld, Verkehrsstrafrecht, Unfallregulierung oder Fahrerlaubnisrecht.
  • Nach Erfahrung mit Verfahren am Amtsgericht München und am Landgericht München I fragen.
  • Klären, ob die Kanzlei mit Sachverständigen für Messtechnik und Unfallanalyse zusammenarbeitet.
  • Vor dem Erstgespräch Bescheid, Anhörungsbogen, Fotos und Versicherungsunterlagen sortieren.
  • Vergütung und Deckungsanfrage bei der Rechtsschutzversicherung vorab besprechen.
  • Erreichbarkeit klären – im Bußgeldverfahren zählen einzelne Tage.
  • Auf schriftliche Bestätigung der übernommenen Aufgaben achten.

Kosten im Verkehrsrecht und Rechtsschutzversicherung in München

Anwaltliche Vergütung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder nach einer schriftlichen Vergütungsvereinbarung. In Bußgeld- und Strafsachen sieht das RVG Rahmengebühren vor: Die konkrete Höhe bestimmt sich nach § 14 RVG anhand von Umfang und Schwierigkeit der Sache, ihrer Bedeutung und den Einkommensverhältnissen. In Zivilsachen – also bei der Unfallregulierung – entscheidet dagegen der Gegenstandswert. Für Verbraucherinnen und Verbraucher gilt bei einer reinen Erstberatung die Deckelung des § 34 Abs. 1 Satz 3 RVG.

Kostenpunkte im Verkehrsrecht und ihre gesetzliche Grundlage
AnlassGesetzliche GrundlageKostenrahmen
Erstberatung für Verbraucher§ 34 Abs. 1 Satz 3 RVGhöchstens 190 Euro netto
Bußgeldverfahren vor der BehördeNr. 5103 VV RVGRahmengebühr, Höhe nach § 14 RVG
Bußgeldverfahren vor dem Amtsgericht MünchenNr. 5109 VV RVG zzgl. TerminsgebührRahmengebühr, Höhe nach § 14 RVG
Unfallklage bis 10.000 Euro Streitwert (Amtsgericht München)§ 13 RVG, Nr. 3100/3104 VV RVGwertabhängig nach Anlage 2 zu § 13 RVG
Unfallklage über 10.000 Euro Streitwert (Landgericht München I)§ 13 RVG, § 78 ZPOwertabhängig, Vertretung durch Kanzlei zwingend
Unverschuldeter Unfall§ 823 BGB, § 115 VVGAnwaltskosten gehören regelmäßig zum ersatzfähigen Schaden
Prozesskosten-Rechner Schaetzen Sie Gerichts- und Anwaltskosten nach Streitwert (RVG/GKG).

Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt typischerweise die Verteidigung in Bußgeld- und Verkehrsstrafverfahren sowie die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen. Vor Mandatserteilung sollte eine Deckungszusage eingeholt werden; die freie Anwaltswahl ist dabei nach § 127 VVG gesetzlich abgesichert und darf vom Versicherer nicht eingeschränkt werden. Zu beachten sind Wartezeiten bei neu abgeschlossenen Verträgen und eine vereinbarte Selbstbeteiligung.

Vorsatztaten sind regelmäßig vom Versicherungsschutz ausgenommen. Wird jemand wegen einer vorsätzlichen Tat verurteilt, kann der Versicherer bereits gezahlte Kosten zurückfordern – praktisch relevant etwa bei Trunkenheitsfahrten nach § 316 StGB. Endet ein Bußgeldverfahren dagegen mit Einstellung oder Freispruch, trägt nach § 467 StPO in Verbindung mit § 46 OWiG grundsätzlich die Staatskasse die notwendigen Auslagen. Im gewonnenen Zivilprozess folgt die Kostenerstattung aus § 91 ZPO.

Nach einem Verkehrsunfall in München: Schadensregulierung und Ansprüche

Die Haftung nach einem Unfall im Münchner Stadtverkehr beruht auf zwei Säulen. § 7 StVG begründet die Halterhaftung: Wer ein Kraftfahrzeug hält, haftet für Schäden, die beim Betrieb entstehen, auch ohne eigenes Verschulden – abgesehen von höherer Gewalt. Daneben greift § 823 BGB, wenn jemand schuldhaft Leben, Körper, Gesundheit oder Eigentum verletzt. Trifft beide Seiten ein Verursachungsbeitrag, wird nach § 17 StVG abgewogen; die bloße Betriebsgefahr eines Fahrzeugs kann dabei mit einer Quote zu Buche schlagen, selbst wenn kein Fahrfehler nachweisbar ist.

Geschädigte können den Haftpflichtversicherer der Gegenseite nach § 115 VVG direkt in Anspruch nehmen. Der Umfang des Ersatzes richtet sich nach § 249 BGB: Reparaturkosten oder Wiederbeschaffungsaufwand, merkantiler Minderwert, Abschleppen, Nutzungsausfall oder Mietwagen, Sachverständigenkosten und Schmerzensgeld bei Verletzungen. Wer den Schaden mitverursacht hat, muss sich § 254 BGB entgegenhalten lassen. Ansprüche verjähren nach §§ 195, 199 BGB in drei Jahren zum Jahresende ab Kenntnis von Schaden und Schädiger.

Typisch für München sind Konstellationen, die andernorts seltener auftreten: Auffahrunfälle im zähfließenden Verkehr auf dem Mittleren Ring, Abbiegeunfälle mit Radfahrenden an innerstädtischen Kreuzungen, Türöffnerschäden in dicht geparkten Straßen der zentralen Viertel und Wildunfälle oder Glätteschäden auf den Zufahrten Richtung Alpenvorland. In jedem dieser Fälle sollte die Polizei hinzugezogen oder zumindest die Unfallstelle fotografiert werden. Wer sich vom Unfallort entfernt, riskiert eine Strafbarkeit wegen unerlaubten Entfernens nach § 142 StGB – und damit auch die Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 69 StGB.

Übersteigt der bezifferte Schaden 10.000 Euro, führt der Weg zum Landgericht München I; darunter entscheidet das Amtsgericht München. Vor der Klage steht in der Regel die außergerichtliche Regulierung: Der Versicherer prüft, kürzt gegebenenfalls einzelne Positionen und bietet eine Quote an. Genau hier entscheidet sich häufig, ob ein Gutachten belastbar ist und ob Positionen wie Wertminderung oder Nutzungsausfall überhaupt geltend gemacht wurden.

Fahrverbot und Punkte in München: Was jetzt zu tun ist

Das Fahreignungs-Bewertungssystem nach § 4 StVG erfasst Verstöße mit einem, zwei oder drei Punkten im Fahreignungsregister in Flensburg. Bei vier bis fünf Punkten folgt eine Ermahnung, bei sechs bis sieben Punkten eine Verwarnung, und bei acht Punkten gilt die betroffene Person als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen – die Fahrerlaubnis wird entzogen. Für Münchnerinnen und Münchner ist dafür die Fahrerlaubnisbehörde der Landeshauptstadt zuständig, das Kreisverwaltungsreferat.

Ein Fahrverbot nach § 25 StVG dauert einen bis drei Monate und wird etwa bei erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitungen oder beharrlichen Pflichtverletzungen verhängt. Wer in den zurückliegenden zwei Jahren kein Fahrverbot hatte, kann den Führerschein nach § 25 Abs. 2a StVG innerhalb von vier Monaten ab Rechtskraft selbst bestimmen, wann er abgegeben wird – für Berufstätige mit Schichtdienst oder Außendienst im Großraum München ein erheblicher Unterschied. In Härtefällen kommt zudem ein Absehen vom Fahrverbot gegen Erhöhung der Geldbuße in Betracht; das setzt substantiierten Vortrag zur konkreten beruflichen oder wirtschaftlichen Existenzgefährdung voraus.

Strafrechtlich ist die Lage schärfer. Verurteilt ein Gericht wegen § 315c StGB oder § 316 StGB, entzieht es nach § 69 StGB die Fahrerlaubnis und setzt nach § 69a StGB eine Sperrfrist fest, innerhalb derer keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf. Bei einer Blutalkoholkonzentration ab 1,1 Promille wird absolute Fahruntüchtigkeit angenommen; bereits ab 0,3 Promille kann eine Strafbarkeit vorliegen, wenn Ausfallerscheinungen hinzutreten. Ab 1,6 Promille verlangt die Fahrerlaubnisbehörde für die Neuerteilung eine medizinisch-psychologische Untersuchung.

Wer Post von der Fahrerlaubnisbehörde erhält, sollte Fristen zur Beibringung von Gutachten ernst nehmen: Wird ein rechtmäßig angeordnetes Gutachten nicht vorgelegt, darf die Behörde auf die Nichteignung schließen. Ob die Anordnung überhaupt rechtmäßig ist, lässt sich anwaltlich prüfen – ebenso, ob im Bußgeldverfahren noch Ansatzpunkte bestehen, bevor der Punktestand steigt. Eine erste Orientierung und passende Kanzleien für Verkehrsrecht in München finden Sie über das Verzeichnis. Bitte beachten Sie: anwaltvergleich.de ist keine Kanzlei und bietet keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Redaktionell geprüft 31.07.2026

Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Verteidigung im Bußgeld- und Verkehrsstrafverfahren sowie die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen nach einem Unfall. Vor Mandatserteilung sollte eine Deckungszusage eingeholt werden; die Kanzlei stellt die Anfrage meist selbst. Die Wahl der Anwältin oder des Anwalts steht Ihnen nach § 127 VVG frei, der Versicherer darf sie nicht vorgeben. Nicht gedeckt sind vorsätzlich begangene Taten: Bei einer Verurteilung wegen Vorsatzes kann der Versicherer bereits gezahlte Kosten zurückfordern. Zu prüfen sind außerdem Wartezeit und vereinbarte Selbstbeteiligung.

Nach § 67 Abs. 1 OWiG haben Sie zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids Zeit, Einspruch einzulegen. Entscheidend ist der Eingang bei der Behörde, die den Bescheid erlassen hat, nicht das Datum des Absendens. Heben Sie deshalb den Briefumschlag mit dem Zustellungsvermerk auf. Wurde die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt, etwa wegen Krankenhausaufenthalts, kommt Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 52 OWiG in Betracht. Der Einspruch kann zunächst ohne Begründung eingelegt und nach Akteneinsicht ergänzt werden.

Das hängt von den Folgen und der Beweislage ab. Geht es nur um ein geringes Verwarnungsgeld ohne Punkte, steht der Aufwand oft in keinem Verhältnis. Drohen dagegen Punkte im Fahreignungsregister nach § 4 StVG oder ein Fahrverbot nach § 25 StVG, ist eine Prüfung sinnvoll. Angriffspunkte liegen häufig bei der Messung selbst: Eichung, Schulung der Messbeamten, Rohmessdaten oder die Beschilderung an der Münchner Messstelle. Auch die Verfolgungsverjährung nach § 26 Abs. 3 StVG kann das Verfahren beenden. Erst die Akteneinsicht zeigt, ob Ansatzpunkte bestehen.

Bußgeldsachen und Verkehrsstrafsachen aus dem Stadtgebiet verhandelt das Amtsgericht München, nachdem die Behörde dem Einspruch nicht abgeholfen und die Akte abgegeben hat. Bei zivilrechtlichen Streitigkeiten über Unfallschäden richtet sich die Zuständigkeit nach dem Streitwert: Bis 10.000 Euro entscheidet nach § 23 Nr. 1 GVG ebenfalls das Amtsgericht München, seit dem 1. Januar 2026 gilt diese erhöhte Grenze. Übersteigt der Streitwert 10.000 Euro, ist das Landgericht München I zuständig; dort besteht nach § 78 ZPO Anwaltszwang, Sie können sich also nicht selbst vertreten.

In Bußgeld- und Strafsachen sieht das RVG Rahmengebühren vor; die Höhe bestimmt sich nach § 14 RVG anhand von Umfang, Schwierigkeit und Bedeutung der Sache sowie Ihren Einkommensverhältnissen. In Unfallsachen richtet sich die Vergütung nach dem Gegenstandswert gemäß § 13 RVG. Für eine reine Erstberatung gilt gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern die Obergrenze des § 34 Abs. 1 Satz 3 RVG von 190 Euro netto. Bei einem unverschuldeten Unfall zählen die Anwaltskosten regelmäßig zum ersatzfähigen Schaden und werden vom gegnerischen Haftpflichtversicherer getragen.

Bei klarer Haftung der Gegenseite tragen deren Kfz-Haftpflichtversicherung und die haftende Person den Schaden. Grundlage sind § 7 StVG, der die Halterhaftung für den Betrieb eines Kraftfahrzeugs anordnet, und § 823 BGB bei schuldhafter Rechtsgutverletzung. Nach § 115 VVG können Sie den Versicherer direkt in Anspruch nehmen. Ersetzt werden nach § 249 BGB unter anderem Reparaturkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall oder Mietwagen, Gutachterkosten und Schmerzensgeld. Trifft Sie ein Mitverursachungsbeitrag, wird nach § 17 StVG und § 254 BGB gequotelt. Ansprüche verjähren in drei Jahren.

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