Strafrecht Stuttgart

Strafrecht in Stuttgart: erfahrene Anwältin oder erfahrenen Anwalt finden

Eine Vorladung des Polizeipräsidiums Stuttgart in der Hahnemannstraße, eine Hausdurchsuchung im Stuttgarter Westen oder ein gelber Brief mit einem Strafbefehl des Amtsgerichts Stuttgart: In solchen Momenten zählt jede Stunde.

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Strafrecht Stuttgart
Redaktion anwaltvergleich.de 7 Min. Lesedauer Redaktionell geprüft 09.06.2026

Eine Vorladung des Polizeipräsidiums Stuttgart in der Hahnemannstraße, eine Hausdurchsuchung im Stuttgarter Westen oder ein gelber Brief mit einem Strafbefehl des Amtsgerichts Stuttgart: In solchen Momenten zählt jede Stunde. Stuttgart ist mit rund 630.305 Einwohnerinnen und Einwohnern die größte Stadt Baden-Württembergs und Sitz einer der bundesweit größten Staatsanwaltschaften, die jährlich mehrere Zehntausend Ermittlungsverfahren bearbeitet.

Wer sich in einem strafrechtlichen Verfahren in Stuttgart wiederfindet, sollte zunächst von seinem Aussageverweigerungsrecht nach § 136 StPO Gebrauch machen und anschließend eine spezialisierte Strafverteidigerin oder einen Strafverteidiger einschalten. Die regionalen Besonderheiten – etwa die Schwerpunktstaatsanwaltschaften für Wirtschafts- und Betäubungsmitteldelikte am Landgericht Stuttgart – machen lokale Erfahrung wertvoll.

Über anwaltvergleich.de finden Sie Kanzleien mit Tätigkeitsschwerpunkt Strafrecht in Stuttgart, vom Cannstatter Tatvorwurf bis zur Wirtschaftsstrafsache mit Bezug zur Region Mittlerer Neckar. So lässt sich die passende Verteidigung für Ihr Anliegen auswählen.

Auf einen Blick

Zuständige Gerichte
Amtsgericht Stuttgart, Landgericht Stuttgart, Oberlandesgericht Stuttgart
Wichtige Gesetze
§ 136 StPO, § 163a StPO, § 223 StGB, § 242 StGB
Kosten
Erstberatung häufig günstig · weitere Kosten nach RVG/Streitwert

Strafverteidigung in Stuttgart: Anwältin oder Anwalt für Strafrecht finden

Strafrechtliche Verfahren in Stuttgart werden überwiegend von der Staatsanwaltschaft Stuttgart geführt, einer der personalstärksten Strafverfolgungsbehörden Süddeutschlands. Sie ermittelt nicht nur bei klassischen Delikten wie Körperverletzung (§ 223 StGB), Diebstahl (§ 242 StGB) oder Betrug (§ 263 StGB), sondern auch bei Wirtschaftsstraftaten mit Bezug zu Konzernen im Großraum Stuttgart – etwa im Umfeld der Automobilindustrie in Zuffenhausen oder Untertürkheim.

Eine frühzeitig eingeschaltete Verteidigerin oder ein Verteidiger kann die Ermittlungsakte einsehen, Beweisanträge stellen und das Verfahren häufig schon vor einer öffentlichen Hauptverhandlung beeinflussen. Gerade bei Erstvorwürfen ist die Chance auf eine Einstellung nach §§ 153, 153a StPO realistisch, wenn die Verteidigung gegenüber der Staatsanwaltschaft Stuttgart frühzeitig argumentiert.

Im Stuttgarter Justizzentrum am Olgaeck und in der Urbanstraße sind Amtsgericht Stuttgart, Landgericht Stuttgart und Oberlandesgericht Stuttgart konzentriert. Eine Verteidigung mit lokaler Praxis kennt die zuständigen Abteilungen, die Schwurgerichtskammer am Landgericht Stuttgart und die typischen Erwartungen der dort tätigen Richterschaft.

Vorladung, Durchsuchung oder Anklage in Stuttgart: Wie Sie richtig reagieren

Erhalten Sie eine polizeiliche Vorladung vom Polizeipräsidium Stuttgart, sind Sie als Beschuldigte oder Beschuldigter nicht verpflichtet zu erscheinen. Anders verhält es sich bei einer Ladung der Staatsanwaltschaft Stuttgart oder des Amtsgerichts Stuttgart. In jedem Fall gilt: § 136 StPO sichert Ihnen das Recht zu, zur Sache zu schweigen, ohne dass dies negativ gewertet werden darf.

Bei einer Hausdurchsuchung – etwa in einer Wohnung in Bad Cannstatt oder einem Büro in der Stuttgarter Innenstadt – sollten Sie den Durchsuchungsbeschluss aushändigen lassen, die Beamten nicht behindern und keine Spontanaussagen treffen. § 163a StPO regelt die Vernehmung des Beschuldigten und garantiert die Belehrung über das Schweigerecht und das Recht auf Verteidigerkonsultation.

Folgende Schritte empfehlen sich nach einer Maßnahme in Stuttgart:

  • Ruhe bewahren, Personalien angeben, zur Sache schweigen.
  • Kopie des Durchsuchungs- oder Beschlagnahmebeschlusses verlangen.
  • Keine Einwilligung in freiwillige Durchsuchungen ohne Beschluss.
  • Sofort Kontakt zu einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt für Strafrecht aufnehmen.
  • Notizen zum Ablauf, zu Uhrzeiten und beteiligten Beamten anfertigen.
  • Sichergestellte Gegenstände und Datenträger protokollieren lassen.
  • Keine Kommunikation mit Mitbeschuldigten über die Tat führen.
Fristen-Rechner Ermitteln Sie das Ende gesetzlicher oder vertraglicher Fristen.

So finden Sie die passende Strafverteidigung in Stuttgart

Die Auswahl einer Verteidigung sollte sich am konkreten Vorwurf orientieren. Wirtschaftsstrafsachen mit Bezug zu Stuttgart-21-Verfahren, Bauprojekten oder Konzernen erfordern andere Schwerpunkte als ein Vorwurf nach § 223 StGB nach einer Auseinandersetzung am Cannstatter Wasen oder ein Ladendiebstahl nach § 242 StGB in der Königstraße.

Über Anwalt in Stuttgart lassen sich Kanzleien nach Tätigkeitsschwerpunkt filtern. Achten Sie auf den Titel „Fachanwältin für Strafrecht“ beziehungsweise „Fachanwalt für Strafrecht“ – dieser setzt nachgewiesene praktische Fälle und theoretische Prüfungen voraus.

Folgende Kriterien helfen bei der Auswahl:

  • Spezialisierung auf das einschlägige Deliktsfeld (Betäubungsmittel, Verkehr, Wirtschaft, Sexual).
  • Erfahrung mit dem Landgericht Stuttgart und dem Oberlandesgericht Stuttgart.
  • Erreichbarkeit auch außerhalb der üblichen Bürozeiten bei Untersuchungshaft.
  • Klare Vereinbarung über Honorar und Vorgehensweise.
  • Transparente Einschätzung der Erfolgsaussichten ohne Versprechen.

Weitere Hintergründe finden Sie auch im Ratgeber-Bereich zum Strafverfahren.

Untersuchungshaft in Stuttgart: Rechte und schnelles Handeln

Wird in Stuttgart Untersuchungshaft angeordnet, erfolgt die Inhaftierung in der Regel in der JVA Stuttgart in Stammheim oder in der JVA Stuttgart-Stammheim für Männer beziehungsweise der Frauenvollzugsanstalt. Ein Haftbefehl darf gemäß §§ 112 ff. StPO nur bei dringendem Tatverdacht und einem Haftgrund wie Flucht- oder Verdunkelungsgefahr ergehen.

Die oder der Beschuldigte ist unverzüglich, spätestens am Tag nach der Festnahme, dem zuständigen Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Stuttgart vorzuführen. In dieser Verhandlung entscheidet sich, ob der Haftbefehl in Vollzug bleibt, außer Vollzug gesetzt oder aufgehoben wird. Eine Verteidigerin oder ein Verteidiger sollte spätestens jetzt zugezogen sein.

Wichtige Rechte in der Untersuchungshaft sind das Recht auf unüberwachte Verteidigerpost und Verteidigergespräche, das Recht auf einen Verteidigerbesuch ohne Trennscheibe sowie der Anspruch auf eine notwendige Verteidigung nach § 140 Abs. 1 Nr. 4 StPO.

Strafbefehl in Stuttgart: Einspruch und Fristen

Erlässt das Amtsgericht Stuttgart auf Antrag der Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl, geschieht das ohne mündliche Verhandlung. Typisch sind Geldstrafen wegen Betrug (§ 263 StGB), Schwarzfahren, Trunkenheit im Verkehr oder einfacher Körperverletzung. Der Strafbefehl steht nach Ablauf der Frist einem rechtskräftigen Urteil gleich – mit allen Folgen für Bundeszentralregister, Führungszeugnis und gegebenenfalls Fahrerlaubnis.

Der Einspruch kann auf bestimmte Punkte beschränkt werden, etwa nur auf die Tagessatzhöhe. So lässt sich ein Verfahren in einigen Konstellationen ohne öffentliche Hauptverhandlung beenden. Wird kein Einspruch eingelegt, wird der Strafbefehl rechtskräftig – auch wenn der Vorwurf inhaltlich angreifbar wäre.

Prozesskosten-Rechner Schaetzen Sie Gerichts- und Anwaltskosten nach Streitwert (RVG/GKG).

Kosten der Strafverteidigung und Pflichtverteidigung in Stuttgart

Die Kosten einer Strafverteidigung richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder einer individuellen Honorarvereinbarung. Bei einer Pflichtverteidigung – etwa bei einem Verbrechensvorwurf, einer Hauptverhandlung am Landgericht Stuttgart oder bei Untersuchungshaft – rechnet die Verteidigung zunächst mit der Staatskasse ab. Wird die oder der Angeklagte verurteilt, kann die Staatskasse die Kosten zurückfordern.

Orientierungswerte RVG-Mittelgebühren für die Strafverteidigung (ohne Auslagen und Umsatzsteuer)
VerfahrensabschnittPflichtverteidigung (ca.)Wahlverteidigung Mittelgebühr (ca.)
Grundgebühr (Nr. 4100 VV RVG)176 €220 €
Verfahrensgebühr Ermittlungsverfahren165 €181,50 €
Verfahrensgebühr Amtsgericht Stuttgart165 €181,50 €
Hauptverhandlungstermin Amtsgericht275 €302,50 €
Hauptverhandlung Landgericht Stuttgart (je Tag)352 €423,50 €

Bei freisprechender Entscheidung oder Einstellung des Verfahrens kann ein Erstattungsanspruch gegen die Staatskasse nach §§ 464 ff. StPO bestehen. Eine seriöse Kanzlei in Stuttgart erläutert die zu erwartenden Kosten vor Mandatsbeginn schriftlich.

Über anwaltvergleich.de lassen sich Kanzleien mit Schwerpunkt Strafrecht in Stuttgart auswählen und Profilinformationen vergleichen, um eine geeignete Verteidigung zu kontaktieren.

Hinweis: anwaltvergleich.de ist keine Kanzlei und bietet keine Rechtsberatung. Die genannten Gebühren sind Orientierungswerte nach RVG; verbindlich ist die individuelle Honorarvereinbarung beziehungsweise die gesetzliche Vergütung im Einzelfall.

Häufige Fragen

Redaktionell geprüft 09.06.2026

Nein, als Beschuldigte oder Beschuldigter müssen Sie nach § 136 StPO keine Angaben zur Sache machen. Bei einer Vorladung durch das Polizeipräsidium Stuttgart besteht zudem keine Pflicht zum Erscheinen. Geben Sie nur Ihre Personalien an und schweigen Sie im Übrigen, bis Sie mit einer Verteidigerin oder einem Verteidiger gesprochen haben. Aus dem Schweigen darf keine nachteilige Schlussfolgerung gezogen werden. Aussagen lassen sich später schwer korrigieren und werden in der Hauptverhandlung am Amtsgericht oder Landgericht Stuttgart verwertet.

Die Zuständigkeit hängt von der Straferwartung ab. Vergehen mit zu erwartender Freiheitsstrafe bis vier Jahre verhandelt das <strong>Amtsgericht Stuttgart</strong> – als Strafrichter oder Schöffengericht. Schwerere Verbrechen, etwa Tötungsdelikte oder umfangreiche Wirtschaftsstrafsachen, verhandelt das <strong>Landgericht Stuttgart</strong>, unter anderem die Schwurgerichtskammer. Berufungen gegen Urteile des Amtsgerichts gehen zur kleinen Strafkammer des Landgerichts, Revisionen prüft das <strong>Oberlandesgericht Stuttgart</strong>. Die örtliche Zuständigkeit folgt aus dem Tatort oder Wohnort der oder des Beschuldigten.

Die Kosten richten sich nach dem RVG oder einer Honorarvereinbarung. Bei einem amtsgerichtlichen Verfahren in Stuttgart liegen die RVG-Mittelgebühren ohne Auslagen häufig zwischen 700 und 1.500 Euro netto, am Landgericht Stuttgart deutlich höher, da jeder Hauptverhandlungstag zusätzlich abgerechnet wird. Viele Kanzleien vereinbaren Pauschal- oder Zeithonorare. Bei Freispruch oder Einstellung kann die Staatskasse die notwendigen Auslagen tragen (§§ 464 ff. StPO). Eine schriftliche Kostenaufklärung vor Mandatsbeginn ist üblich und empfehlenswert.

Ein Fall notwendiger Verteidigung liegt nach § 140 StPO unter anderem vor, wenn die Hauptverhandlung am Landgericht Stuttgart oder Oberlandesgericht Stuttgart stattfindet, ein Verbrechen vorgeworfen wird, Untersuchungshaft vollzogen wird oder die Sach- und Rechtslage besonders schwierig ist. Das Gericht bestellt dann eine Pflichtverteidigerin oder einen Pflichtverteidiger; ein Vorschlagsrecht der oder des Beschuldigten ist vorgesehen. Die Vergütung übernimmt zunächst die Staatskasse. Bei Verurteilung kann eine Kostenerstattung gegenüber der oder dem Verurteilten geltend gemacht werden.

Eine Hausdurchsuchung in Stuttgart setzt grundsätzlich einen richterlichen Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart voraus (§§ 102, 105 StPO). Sie haben das Recht, den Beschluss einzusehen, eine Zeugin oder einen Zeugen Ihres Vertrauens hinzuzuziehen und mit einer Verteidigerin oder einem Verteidiger zu telefonieren. Eine Pflicht zur aktiven Mitwirkung oder zur Aussage besteht nicht. Sichergestellte Gegenstände müssen in einem Verzeichnis aufgeführt werden. Verzichten Sie auf eine „freiwillige Herausgabe“ und legen Sie der Maßnahme keinen physischen Widerstand entgegen.

Gegen einen Strafbefehl des Amtsgerichts Stuttgart können Sie innerhalb von <strong>zwei Wochen</strong> ab Zustellung Einspruch einlegen (§ 410 StPO). Die Frist beginnt mit dem Tag nach Zustellung; entscheidend ist der Eingang beim Gericht, nicht das Datum des Briefs. Der Einspruch ist schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle möglich und muss nicht begründet werden. Versäumen Sie die Frist, wird der Strafbefehl rechtskräftig. In bestimmten Fällen kommt eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 44 StPO in Betracht.

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