Strafrecht München

Strafrecht München: Anwältin oder Anwalt für Strafverteidigung finden

Wer in München mit einem Ermittlungsverfahren, einer polizeilichen Vorladung oder einem Strafbefehl konfrontiert ist, steht häufig unter erheblichem Druck.

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Strafrecht München
Redaktion anwaltvergleich.de 7 Min. Lesedauer Redaktionell geprüft 09.06.2026

Wer in München mit einem Ermittlungsverfahren, einer polizeilichen Vorladung oder einem Strafbefehl konfrontiert ist, steht häufig unter erheblichem Druck. In einer Millionenstadt mit rund 1.510.378 Einwohnerinnen und Einwohnern bearbeiten die Staatsanwaltschaft München I und das Amtsgericht München jedes Jahr eine hohe Zahl an Strafsachen – von Verkehrsdelikten und Ladendiebstählen rund um die Kaufingerstraße bis hin zu Wirtschaftsstrafverfahren im Umfeld der zahlreichen Münchner Konzernzentralen.

Eine erfahrene Anwältin oder ein Anwalt für Strafrecht in München kennt die Abläufe an der Nymphenburger Straße, in der Justizvollzugsanstalt Stadelheim und an den Sitzungssälen des Landgerichts München I. Frühzeitige Verteidigung sichert Ihre Rechte nach § 136 StPO und kann den Verlauf eines Verfahrens deutlich beeinflussen.

Über anwaltvergleich.de erhalten Sie einen Überblick über Fachanwältinnen und Fachanwälte für Strafrecht in München mit Spezialisierungen, Sprachkenntnissen und Bewertungen – von der Maxvorstadt bis Bogenhausen.

Auf einen Blick

Zuständige Gerichte
Amtsgericht München, Landgericht München I, Oberlandesgericht München
Wichtige Gesetze
§ 136 StPO, § 163a StPO, § 223 StGB, § 242 StGB
Kosten
Erstberatung häufig günstig · weitere Kosten nach RVG/Streitwert

Strafverteidigung in München: Anwältin oder Anwalt für Strafrecht finden

München ist mit rund 1,5 Millionen Einwohnerinnen und Einwohnern die größte Stadt Bayerns und einer der bedeutendsten Justizstandorte Süddeutschlands. Am Amtsgericht München in der Pacellistraße und am Landgericht München I an der Nymphenburger Straße werden täglich Strafsachen aller Schwerpunkte verhandelt – vom einfachen Diebstahl nach § 242 StGB bis zu komplexen Betrugsverfahren nach § 263 StGB mit Bezug zur Münchner Finanz- und Versicherungswirtschaft.

Wer in München eine Strafverteidigung sucht, sollte auf eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt für Strafrecht mit Erfahrung vor den lokalen Spruchkörpern setzen. Die Münchner Strafkammern und die Staatsanwaltschaft München I haben sich in Schwerpunktabteilungen organisiert – etwa für Wirtschaftsstrafsachen, Betäubungsmittel oder Kapitaldelikte. Eine ortskundige Verteidigung kennt diese Strukturen und die zuständigen Dezernate.

Über Anwalt in München finden Sie Kanzleien in Stadtteilen wie Schwabing, Sendling oder Haidhausen, gefiltert nach Fachgebiet und Sprache. Das ist vor allem in der internationalen Stadt München relevant, in der häufig Verteidigerinnen und Verteidiger mit Englisch-, Italienisch- oder Türkischkenntnissen gesucht werden.

Vorladung, Durchsuchung oder Anklage in München: Wie Sie richtig reagieren

Erhalten Sie eine Vorladung der Polizeipräsidium München oder der Kriminalpolizei in der Ettstraße, gilt: Als Beschuldigte oder Beschuldigter sind Sie nach § 163a StPO nicht verpflichtet, zur Polizei zu erscheinen oder Angaben zur Sache zu machen. Das Aussageverweigerungsrecht nach § 136 StPO sollte konsequent genutzt werden, bis eine anwaltliche Beratung erfolgt ist.

Bei einer Hausdurchsuchung – etwa in einer Wohnung in der Münchner Altstadt oder einem Büro in der Maxvorstadt – sollten Sie den Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts München prüfen, ohne aktiv mitzuwirken oder Erklärungen abzugeben. Notieren Sie die Namen der Beamten und kontaktieren Sie umgehend eine Strafverteidigerin oder einen Strafverteidiger.

Wird Ihnen ein Strafbefehl zugestellt, läuft eine knappe Frist: Innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung muss schriftlich Einspruch beim Amtsgericht München eingelegt werden (§ 410 StPO). Versäumen Sie diese Frist, wird der Strafbefehl rechtskräftig und steht einem Urteil gleich.

Fristen-Rechner Ermitteln Sie das Ende gesetzlicher oder vertraglicher Fristen.
  • Keine Angaben zur Sache gegenüber Polizei oder Staatsanwaltschaft München I machen
  • Personalien angeben, mehr ist nach § 163b StPO nicht verpflichtend
  • Bei Durchsuchung den Beschluss verlangen und Widerspruch protokollieren lassen
  • Strafbefehl: Frist von zwei Wochen für den Einspruch beachten
  • Akteneinsicht über die Verteidigung beantragen (§ 147 StPO)
  • Keine Gespräche mit Mitbeschuldigten oder Zeugen führen
  • Vorladungen als Zeuge gesondert prüfen lassen – andere Rechtslage

So finden Sie die passende Strafverteidigung in München

München verfügt über eine hohe Dichte an strafrechtlich tätigen Kanzleien, viele konzentriert um den Justizpalast am Stachus, im Lehel und in der Maxvorstadt. Entscheidend ist nicht die Adresse, sondern die fachliche Spezialisierung. Für ein Wirtschaftsstrafverfahren am Landgericht München I sind andere Erfahrungen gefragt als bei einer Trunkenheitsfahrt, die am Amtsgericht München verhandelt wird.

Achten Sie auf den Titel Fachanwältin oder Fachanwalt für Strafrecht. Dieser setzt nach der Fachanwaltsordnung den Nachweis von mindestens 60 bearbeiteten Strafverfahren und eine theoretische Ausbildung voraus. In München sind zusätzlich Spezialisierungen auf Steuerstrafrecht, Medizinstrafrecht oder Jugendstrafrecht verbreitet – Letzteres etwa für Verfahren vor dem Jugendschöffengericht am Amtsgericht München.

Über anwaltvergleich.de lassen sich Münchner Kanzleien nach Schwerpunkt, Bewertungen früherer Mandantinnen und Mandanten sowie Erreichbarkeit filtern. Ein Ratgeber erläutert zusätzlich, welche Unterlagen Sie zum Erstgespräch mitbringen sollten.

Kosten der Strafverteidigung und Pflichtverteidigung in München

Die Kosten der Strafverteidigung richten sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Viele Münchner Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger schließen jedoch eine Vergütungsvereinbarung ab, da die gesetzlichen Gebühren den tatsächlichen Aufwand – etwa in umfangreichen Wirtschaftsstrafsachen am Landgericht München I – häufig nicht abdecken. Stundensätze von 250 bis 450 Euro sind in München marktüblich.

Bei einer Verurteilung trägt die verurteilte Person nach § 465 StPO die Verfahrenskosten und die notwendigen Auslagen. Bei einem Freispruch oder einer Verfahrenseinstellung nach § 170 Abs. 2 StPO übernimmt die Staatskasse die gesetzlichen Anwaltskosten, nicht jedoch über das RVG hinausgehende Honorare.

Eine Pflichtverteidigung nach § 140 StPO kommt insbesondere bei Verbrechen, Untersuchungshaft in der JVA München-Stadelheim oder bei Verhandlungen vor dem Landgericht in Betracht. Die Pflichtverteidigerin oder der Pflichtverteidiger wird vom Gericht beigeordnet; die Kosten werden zunächst von der Staatskasse getragen.

Prozesskosten-Rechner Schaetzen Sie Gerichts- und Anwaltskosten nach Streitwert (RVG/GKG).

Akteneinsicht und Verteidigungsstrategie im Strafverfahren in München

Eine fundierte Verteidigung beginnt mit der Akteneinsicht nach § 147 StPO. Erst wenn die Verteidigung die Ermittlungsakte der Staatsanwaltschaft München I kennt, lassen sich Vorwürfe wie eine Körperverletzung nach § 223 StGB oder ein Betrugsvorwurf nach § 263 StGB sachlich bewerten. In München werden Akteneinsichtsgesuche überwiegend elektronisch über das beA-System bearbeitet.

Die Strategie hängt vom Verfahrensstadium ab. Im Ermittlungsverfahren kann eine schriftliche Einlassung den Verfahrensgang günstig beeinflussen, etwa durch eine Einstellung nach § 153 oder § 153a StPO gegen Geldauflage. Bei kleineren Delikten – etwa Ladendiebstahl im Wert unter 50 Euro am Marienplatz – kommt dies regelmäßig in Betracht.

In der Hauptverhandlung am Amtsgericht München entscheidet die Verteidigung über Beweisanträge, Befragung von Zeugen und gegebenenfalls eine Verständigung nach § 257c StPO. Bei Verfahren vor der großen Strafkammer des Landgerichts München I ist die strategische Planung deutlich aufwendiger, da hier Strafen über vier Jahren möglich sind.

  • Akteneinsicht nach § 147 StPO als Grundlage jeder Verteidigung
  • Prüfung der Beweismittel – Zeugenaussagen, Gutachten, digitale Daten
  • Möglichkeit der Verfahrenseinstellung nach §§ 153, 153a StPO
  • Schriftliche Einlassung statt persönlicher Vernehmung erwägen
  • Beweisanträge zur Entlastung rechtzeitig stellen
  • Verständigung nach § 257c StPO bei geständiger Verteidigung prüfen
  • Revision zum Oberlandesgericht München bei Rechtsfehlern vorbereiten

Ablauf eines Strafverfahrens am Amts- und Landgericht in München

Ein Strafverfahren beginnt mit dem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft München I, das in der Linprunstraße geführt wird. Nach Abschluss entscheidet die Staatsanwaltschaft über Einstellung, Strafbefehl oder Anklageerhebung. Bei einer Anklage am Amtsgericht München verhandelt der Strafrichter (bis zwei Jahre erwartete Strafe) oder das Schöffengericht (bis vier Jahre).

Schwerere Vorwürfe gelangen vor die große Strafkammer des Landgerichts München I, das auch für die Wirtschaftsstrafkammer und das Schwurgericht zuständig ist. Rechtsmittel gegen erstinstanzliche Urteile des Landgerichts werden als Revision direkt zum Bundesgerichtshof eingelegt; Berufungen gegen Amtsgerichtsurteile verhandelt die Berufungskammer am Landgericht München I.

Das Oberlandesgericht München in der Prielmayerstraße entscheidet über Revisionen gegen Berufungsurteile sowie über Beschwerden in Haftsachen. Die Verfahrensdauer reicht von wenigen Wochen bei einfachen Verkehrsdelikten bis zu mehreren Jahren bei Großverfahren.

Hinweis: anwaltvergleich.de ist keine Kanzlei und bietet keine Rechtsberatung. Die Inhalte ersetzen keine individuelle anwaltliche Beratung in Ihrem konkreten Fall.

Häufige Fragen

Redaktionell geprüft 09.06.2026

Sobald Sie Kenntnis von einem Ermittlungsverfahren erhalten – etwa durch eine Vorladung der Münchner Polizei, eine Hausdurchsuchung oder einen Anhörungsbogen – sollten Sie eine Strafverteidigerin oder einen Strafverteidiger kontaktieren. Je früher die Verteidigung beginnt, desto besser lassen sich nach § 147 StPO Akteneinsicht beantragen und Weichen stellen. Auch wer als Zeuge geladen wird, sollte prüfen lassen, ob nicht tatsächlich eine Beschuldigtenstellung droht. In München bearbeitet die Staatsanwaltschaft München I jährlich zehntausende Verfahren – ein frühes Tätigwerden verhindert vorschnelle Aussagen nach § 136 StPO.

Eine Vorladung der Polizei – etwa aus der Ettstraße oder einer der Münchner Inspektionen – verpflichtet Sie als Beschuldigte oder Beschuldigten nach § 163a StPO nicht zum Erscheinen. Sagen Sie den Termin unter Verweis auf anwaltliche Vertretung ab und beauftragen Sie eine Strafverteidigung. Diese beantragt Akteneinsicht und prüft den Tatvorwurf. Erst danach wird entschieden, ob eine schriftliche Einlassung sinnvoll ist. Anders verhält es sich bei Vorladungen der Staatsanwaltschaft München I: Hier besteht eine Erscheinungspflicht, jedoch kein Aussagezwang.

Grundsätzlich nein. § 136 StPO garantiert Ihnen das Aussageverweigerungsrecht, das ohne Nachteile genutzt werden kann. Erfahrungsgemäß führen Aussagen ohne Aktenkenntnis häufig zu Belastungen, die im weiteren Verfahren am Amtsgericht München kaum noch zu korrigieren sind. Geben Sie lediglich Ihre Personalien an. Eine Aussage sollte ausschließlich nach Akteneinsicht durch die Verteidigung und in Abstimmung mit dieser erfolgen – meist schriftlich, nicht in einer Vernehmung in der Münchner Polizeiinspektion.

Erstinstanzlich zuständig ist das Amtsgericht München in der Pacellistraße für Strafen bis vier Jahre. Schwerere Vorwürfe verhandelt die große Strafkammer am Landgericht München I in der Nymphenburger Straße, das auch für Wirtschaftsstrafsachen und das Schwurgericht zuständig ist. Berufungen gegen Amtsgerichtsurteile gehen ebenfalls an das Landgericht München I. Über Revisionen entscheidet das Oberlandesgericht München in der Prielmayerstraße. Bei Anklagen vor dem Landgericht ergehen Urteile direkt revisionsfähig zum Bundesgerichtshof.

Die Kosten richten sich nach dem RVG, werden in München jedoch häufig durch Honorarvereinbarungen ergänzt. Üblich sind Stundensätze zwischen 250 und 450 Euro netto, abhängig von Spezialisierung und Verfahrensumfang. Ein Strafbefehlsverfahren am Amtsgericht München liegt regelmäßig im niedrigen vierstelligen Bereich, ein Wirtschaftsstrafverfahren am Landgericht München I kann deutlich höhere Kosten verursachen. Bei Freispruch übernimmt die Staatskasse nach § 467 StPO die gesetzlichen Gebühren. Ein Fall der notwendigen Verteidigung nach § 140 StPO liegt insbesondere bei Verfahren am Landgericht München I, bei Verbrechensvorwürfen oder Untersuchungshaft in der JVA Stadelheim vor – die Kosten trägt zunächst die Staatskasse.

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