Anwältin oder Anwalt für Steuerrecht in Gelsenkirchen: Einspruch und Finanzgericht
Das Steuerrecht hat in Deutschland eine eigene Gerichtsbarkeit. Streit mit dem Finanzamt Gelsenkirchen endet nicht vor einem Amts- oder Landgericht, sondern vor dem Finanzgericht Münster, das für die Regierungsbezirke Arnsberg, Detmold und Münster zuständig ist. Gelsenkirchen gehört mit seinen rund 266.199 Einwohnern zum Regierungsbezirk Münster; wer hier klagt, verhandelt also in Münster, kann die Klage aber schriftlich oder elektronisch einreichen. Die Nachbarstadt Essen liegt dagegen im Regierungsbezirk Düsseldorf und damit in einem anderen Finanzgerichtsbezirk.
Vor der Klage steht in der Regel der Einspruch. Nach § 44 FGO ist eine Klage nur zulässig, wenn das Einspruchsverfahren ganz oder teilweise erfolglos war. Weist das Finanzamt Gelsenkirchen den Einspruch zurück, läuft nach § 47 FGO eine Klagefrist von einem Monat ab Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung. Vor dem Finanzgericht Münster besteht kein Vertretungszwang; Klägerinnen und Kläger dürfen selbst auftreten. Anwaltliche Begleitung zahlt sich dennoch meist schon im Einspruch aus, weil dort der Sachverhalt festgelegt wird, über den später gestritten wird.
Eine Anwältin oder ein Anwalt für Steuerrecht übernimmt in Gelsenkirchen typischerweise drei Aufgaben: die Prüfung des Bescheids auf materielle Fehler, die Fristwahrung im Einspruchs- und Klageverfahren und die Verhandlung mit der Rechtsbehelfsstelle des Finanzamts. Hinzu kommt die Verteidigung, sobald die Bußgeld- und Strafsachenstelle oder die Steuerfahndung tätig wird. Typische Anlässe, aus denen Ratsuchende in Gelsenkirchen eine Kanzlei für Steuerrecht aufsuchen:
- Gestrichene Werbungskosten oder außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG, etwa Krankheits- und Pflegekosten für Angehörige
- Schätzungsbescheide nach § 162 AO, weil eine Erklärung nach § 149 AO nicht rechtzeitig abgegeben wurde
- Betriebsprüfungen bei Handwerks- und Gastronomiebetrieben, häufig mit Hinzuschätzungen bei der Kassenführung
- Gewerbe- und Umsatzsteuerfragen bei der Vermietung ehemaliger Zechen- und Werkswohnungen
- Grunderwerbsteuer beim Kauf eines Hauses in Buer, Horst oder Rotthausen zum nordrhein-westfälischen Satz von 6,5 Prozent
- Erbschaftsteuer nach dem Übergang des Elternhauses oder eines Betriebs
- Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung nach § 370 AO und die Frage einer Selbstanzeige
Steuerbescheid in Gelsenkirchen: Einspruch und Fristen
Jeder Steuerbescheid, den das Finanzamt Gelsenkirchen versendet, enthält eine Rechtsbehelfsbelehrung. Nach § 355 AO beträgt die Einspruchsfrist einen Monat ab Bekanntgabe. Bekanntgabe bedeutet nicht das Datum auf dem Bescheid: Ein per Post versandter Bescheid gilt nach § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als bekannt gegeben. Wer in Gelsenkirchen einen am 3. eines Monats zur Post gegebenen Bescheid erhält, hat also in der Regel bis zum 7. des Folgemonats Zeit; fällt dieser Tag auf ein Wochenende oder einen Feiertag in Nordrhein-Westfalen, verschiebt sich das Fristende nach § 108 Abs. 3 AO auf den nächsten Werktag.
Der Einspruch ist im Steuerrecht gebührenfrei, muss aber nach § 357 Abs. 1 AO schriftlich oder elektronisch eingereicht oder beim Finanzamt zur Niederschrift erklärt werden; telefonisch ist er nicht wirksam. Inhaltlich genügt, dass erkennbar ist, wer ihn einlegt und welcher Bescheid angefochten wird; die Begründung kann nachgereicht werden. Ein Punkt, den viele Ratsuchende in Gelsenkirchen unterschätzen: Der Einspruch hemmt die Zahlungspflicht nicht. Nach § 361 AO muss die festgesetzte Steuer trotz Einspruchs gezahlt werden, es sei denn, das Finanzamt gewährt auf Antrag die Aussetzung der Vollziehung, weil ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit bestehen. Eine Anwältin oder ein Anwalt für Steuerrecht stellt diesen Antrag üblicherweise zusammen mit dem Einspruch.
Fristen spielen auch vor dem Bescheid eine Rolle. Nach § 149 AO ist die Einkommensteuererklärung regelmäßig bis zum 31. Juli des Folgejahres abzugeben; wer eine Steuerberaterin, einen Steuerberater oder eine Kanzlei für Steuerrecht beauftragt, hat bis Ende Februar des übernächsten Jahres Zeit. Bei Versäumnis kann das Finanzamt Gelsenkirchen einen Verspätungszuschlag nach § 152 AO festsetzen; zwingend ist die Festsetzung, wenn die Jahreserklärung nicht binnen 14 Monaten nach Ablauf des Kalenderjahrs abgegeben wird (§ 152 Abs. 2 Nr. 1 AO). Er beträgt je angefangenen Monat 0,25 Prozent der um festgesetzte Vorauszahlungen und anzurechnende Steuerabzugsbeträge verminderten festgesetzten Steuer, mindestens 25 Euro je Monat (§ 152 Abs. 5 Satz 2 AO). Zusätzlich darf es die Besteuerungsgrundlagen nach § 162 AO schätzen, was in der Praxis meist zu einer höheren Steuer führt als eine ordnungsgemäße Erklärung.
Ein weiterer Paragraf mit großer praktischer Bedeutung ist § 153 AO: Wer nachträglich erkennt, dass eine abgegebene Erklärung unrichtig oder unvollständig war, muss dies unverzüglich anzeigen und berichtigen. In Gelsenkirchen betrifft das etwa Ruheständler aus dem Bergbau, deren Renten aus mehreren Quellen stammen und bei denen eine Rente in der Erklärung fehlte. Die Berichtigung nach § 153 AO ist keine Selbstanzeige, sondern die Korrektur eines unbewussten Fehlers; sie grenzt aber ans Steuerstrafrecht, weil das Unterlassen der Anzeige selbst zur Steuerhinterziehung werden kann. Im Einspruchsverfahren gilt zudem: Das Finanzamt darf den Bescheid nach § 367 Abs. 2 Satz 2 AO zum Nachteil ändern, muss darauf aber vorher hinweisen.
So finden Sie die passende Kanzlei für Steuerrecht in Gelsenkirchen
Steuerrecht ist ein Feld, auf dem sich mehrere Berufe begegnen: Steuerberaterinnen und Steuerberater erstellen Erklärungen und vertreten ebenfalls vor dem Finanzgericht Münster; Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte dürfen zusätzlich im Steuerstrafverfahren verteidigen und vor den Strafgerichten auftreten. Die Bezeichnung Fachanwältin oder Fachanwalt für Steuerrecht darf nach § 43c BRAO in Verbindung mit der Fachanwaltsordnung nur führen, wer besondere theoretische Kenntnisse nachgewiesen und innerhalb von drei Jahren vor Antragstellung eine bestimmte Zahl steuerrechtlicher Fälle bearbeitet hat. Für Ratsuchende in Gelsenkirchen ist dieser Titel ein belastbarer Hinweis auf praktische Erfahrung.
Über anwaltvergleich.de lassen sich Kanzleien in Gelsenkirchen und den Nachbarstädten Gladbeck, Herne oder Bottrop nach Rechtsgebiet und Ort suchen. Das Verzeichnis nennt Anschrift und Telefonnummer sowie einen Fachanwaltstitel, soweit er nach den Angaben der Bundesrechtsanwaltskammer geführt wird. Der Kontakt erfolgt direkt mit der Kanzlei; anwaltvergleich.de ist ein Anwaltsverzeichnis und bewertet keine Rechtslage. Eine Übersicht aller gelisteten Kanzleien finden Sie unter Anwalt in Gelsenkirchen, weiterführende Erklärungen zu Fristen und Verfahren im Artikelbereich.
Vor dem ersten Gespräch hilft eine kurze Vorbereitung. Mitzubringen sind der angefochtene Bescheid, der Briefumschlag mit Poststempel (wegen der Bekanntgabe nach § 122 AO), die abgegebene Erklärung und der bisherige Schriftwechsel mit dem Finanzamt Gelsenkirchen. Bei Betriebsprüfungen gehören Prüfungsanordnung und Prüfungsbericht dazu, im Steuerstrafverfahren das Einleitungsschreiben oder der Durchsuchungsbeschluss. Je vollständiger die Unterlagen, desto konkreter kann eine Anwältin oder ein Anwalt für Steuerrecht bereits in der Erstberatung die Erfolgsaussichten einschätzen. Worauf Sie bei der Auswahl einer Kanzlei für Steuerrecht in Gelsenkirchen achten sollten:
- Fachanwaltstitel für Steuerrecht oder eine Doppelqualifikation als Steuerberaterin bzw. Steuerberater
- Erfahrung mit Klageverfahren vor dem Finanzgericht Münster, nicht nur mit Einspruchsverfahren
- Bei Ermittlungen: nachweisbare Tätigkeit im Steuerstrafrecht, einschließlich Selbstanzeigen nach § 371 AO
- Branchenkenntnis, etwa bei Handwerk, Gastronomie oder Wohnungsvermietung im Ruhrgebiet
- Klare Auskunft zu Kosten vor Mandatserteilung, insbesondere zur Erstberatungsgebühr nach § 34 RVG
- Erreichbarkeit in Fristsachen – ein Einspruch verträgt keine Wartezeit von mehreren Wochen
Grunderwerb- und Erbschaftsteuer in Gelsenkirchen
Wer in Gelsenkirchen ein Haus oder eine Eigentumswohnung kauft, zahlt Grunderwerbsteuer nach dem Grunderwerbsteuergesetz. Den Steuersatz legen seit 2006 die Länder fest; Nordrhein-Westfalen erhebt seit 2015 6,5 Prozent. Bemessungsgrundlage ist nach § 8 GrEStG die Gegenleistung, in der Regel also der notarielle Kaufpreis einschließlich übernommener Verbindlichkeiten; bewegliches Inventar wie eine Einbauküche kann herausgerechnet werden, wenn es im Vertrag gesondert beziffert ist. Bei einem Kaufpreis von 250.000 Euro für ein Reihenhaus in Gelsenkirchen-Buer fallen somit 16.250 Euro Grunderwerbsteuer an.
Steuerschuldner sind nach § 13 Nr. 1 GrEStG Erwerber und Veräußerer gemeinsam; die Kaufverträge legen die Zahlung fast immer der Käuferseite auf. Das Finanzamt erfährt vom Kauf über die Anzeige des Notariats (§ 18 GrEStG) und erteilt erst nach Zahlung die Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 22 GrEStG, ohne die das Grundbuchamt die Eigentumsumschreibung nicht vornimmt. Steuerrechtlicher Streit entsteht vor allem bei Bauträgerverträgen, wenn das Finanzamt ein einheitliches Vertragswerk annimmt und die Steuer auch auf die Baukosten erhebt, sowie bei Übertragungen innerhalb der Familie, die nach § 3 Nr. 4 und Nr. 6 GrEStG zwischen Ehegatten und in gerader Linie steuerfrei sind.
Die Erbschaft- und Schenkungsteuer trifft in Gelsenkirchen häufig Familien, bei denen das in den Nachkriegsjahrzehnten gebaute Elternhaus übergeht. Die persönlichen Freibeträge nach § 16 ErbStG betragen 500.000 Euro für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner, 400.000 Euro für jedes Kind und 200.000 Euro für Enkelkinder. Bei den im nördlichen Ruhrgebiet üblichen Immobilienwerten bleibt der Übergang eines Einfamilienhauses an ein Kind deshalb oft steuerfrei, solange nicht weiteres Vermögen hinzukommt. Das Familienheim ist nach § 13 Abs. 1 Nr. 4b und 4c ErbStG zusätzlich befreit, wenn der Erblasser die Wohnung bis zum Erbfall selbst genutzt hat oder daran aus zwingenden Gründen gehindert war, die Erbin oder der Erbe sie unverzüglich zur eigenen Nutzung bestimmt und zehn Jahre selbst nutzt; bei Kindern ist die Befreiung auf 200 Quadratmeter Wohnfläche begrenzt.
Zwei Fristen sind hier wichtig: Nach § 30 Abs. 1 ErbStG muss der Erwerb innerhalb von drei Monaten nach erlangter Kenntnis vom Anfall dem Finanzamt angezeigt werden, sofern nicht ohnehin ein Nachlassgericht oder ein Notariat den Vorgang meldet. Gegen den Erbschaftsteuerbescheid läuft wie bei jedem Steuerbescheid die Einspruchsfrist von einem Monat nach § 355 AO. Streit entsteht im Steuerrecht der Erbschaften regelmäßig über die Bewertung von Immobilien nach dem Bewertungsgesetz; ein niedrigerer Verkehrswert kann nach § 198 BewG durch ein Gutachten nachgewiesen werden. Eine Anwältin oder ein Anwalt für Steuerrecht in Gelsenkirchen prüft, ob eine solche Bewertung oder eine andere Aufteilung des Nachlasses die Steuer senkt.
Kosten und Streitwert im Steuerrecht in Gelsenkirchen
Die Kosten im Steuerrecht hängen vom Gegenstandswert ab, also grundsätzlich vom Betrag, um den gestritten wird – der Differenz zwischen festgesetzter und begehrter Steuer. Für das Klageverfahren vor dem Finanzgericht Münster gilt nach § 52 GKG derselbe Maßstab, jedoch mit einem Mindeststreitwert von 1.500 Euro (§ 52 Abs. 4 Nr. 1 GKG). Die Gerichtsgebühr beträgt nach Nr. 6110 des Kostenverzeichnisses zum GKG das Vierfache einer einfachen Gebühr; wird die Klage vor dem Schluss der mündlichen Verhandlung zurückgenommen, ermäßigt sie sich auf das Doppelte (Nr. 6111 KV GKG).
| Verfahrensabschnitt | Gebühr | Höhe bzw. Gebührensatz | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|---|
| Erstberatung (Verbraucher) | Beratungsgebühr | höchstens 190 Euro zzgl. Umsatzsteuer | § 34 Abs. 1 Satz 3 RVG |
| Einspruchsverfahren beim Finanzamt | Geschäftsgebühr | 0,5 bis 2,5 nach Gegenstandswert; mehr als 1,3 nur bei umfangreicher oder schwieriger Tätigkeit | Nr. 2300 VV RVG |
| Klage vor dem Finanzgericht Münster | Verfahrensgebühr | 1,6 nach Streitwert, mindestens aus 1.500 Euro | Nr. 3200 VV RVG, § 52 Abs. 4 GKG |
| Mündliche Verhandlung | Terminsgebühr | 1,2 nach Streitwert | Nr. 3202 VV RVG |
| Gerichtskosten Klageverfahren | Gerichtsgebühr | 4,0 (bei Klagerücknahme vor Schluss der mündlichen Verhandlung 2,0) | Nr. 6110, 6111 KV GKG |
| Steuerstrafverfahren | Grund- und Verfahrensgebühr | Rahmengebühren ohne Bindung an den Steuerbetrag | Teil 4 VV RVG |
Die Geschäftsgebühr aus dem Einspruch wird nach Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV RVG zur Hälfte, höchstens mit 0,75, auf die Verfahrensgebühr der Klage angerechnet. Vergütungsvereinbarungen nach § 3a RVG, etwa Stundensätze, sind im Steuerrecht verbreitet, müssen aber in Textform getroffen werden. Wer das Verfahren vor dem Finanzgericht Münster gewinnt, erhält nach § 135 FGO die notwendigen Kosten erstattet; die Kosten des Einspruchsverfahrens allerdings nur, wenn das Gericht die Hinzuziehung einer Bevollmächtigten oder eines Bevollmächtigten nach § 139 Abs. 3 Satz 3 FGO für notwendig erklärt. Verliert die Klägerin oder der Kläger, trägt sie oder er die eigenen Kosten und die Gerichtskosten; Aufwendungen der Finanzbehörde werden nach § 139 Abs. 2 FGO nicht erstattet.
Rechtsschutzversicherungen decken das Steuerrecht in Gelsenkirchen meist nur teilweise: Der Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten ist in vielen Privattarifen enthalten, das Einspruchsverfahren beim Finanzamt dagegen häufig ausgeschlossen; die Versicherungsbedingungen sollten deshalb vor Mandatserteilung geprüft werden. Wer die Kosten nicht aufbringen kann, kann für das Klageverfahren Prozesskostenhilfe nach § 142 FGO in Verbindung mit §§ 114 ff. ZPO beantragen, sofern die Klage hinreichende Erfolgsaussicht hat. Im Steuerstrafverfahren kommt außerdem eine Pflichtverteidigung nach § 140 StPO in Betracht.
Steuerstrafrecht in Gelsenkirchen: Selbstanzeige und Verteidigung
§ 370 AO stellt die Steuerhinterziehung unter Strafe: Wer den Finanzbehörden unrichtige oder unvollständige Angaben macht oder sie pflichtwidrig über steuerlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis lässt und dadurch Steuern verkürzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. In besonders schweren Fällen nach § 370 Abs. 3 AO, etwa bei Verkürzung in großem Ausmaß – die höchstrichterliche Rechtsprechung zieht die Grenze bei 50.000 Euro – reicht der Strafrahmen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Auch der Versuch ist strafbar. Wer nur leichtfertig handelt, begeht eine Ordnungswidrigkeit nach § 378 AO mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro.
In Gelsenkirchen entstehen solche Verfahren vor allem aus Betriebsprüfungen in bargeldintensiven Branchen, aus nicht erklärten Mieteinnahmen oder aus Kapitalerträgen. Die Steuerfahndung in Nordrhein-Westfalen darf nach § 208 AO ermitteln, durchsuchen lassen und Unterlagen beschlagnahmen; die Bußgeld- und Strafsachenstelle des Finanzamts führt das Ermittlungsverfahren in einfachen Fällen selbst (§ 386 AO), in schweren Fällen übernimmt die Staatsanwaltschaft. Ab der ersten Kontaktaufnahme durch die Fahndung gilt: keine Angaben zur Sache ohne Verteidigung. Eine Anwältin oder ein Anwalt für Steuerrecht mit Schwerpunkt Steuerstrafrecht nimmt Akteneinsicht nach § 147 StPO und stimmt das Vorgehen im Besteuerungs- und im Strafverfahren aufeinander ab, denn beide laufen parallel.
Die Selbstanzeige nach § 371 AO führt zur Straffreiheit, wenn sie vollständig ist: Zu allen unverjährten Steuerstraftaten einer Steuerart, mindestens aber zu allen Taten der letzten zehn Kalenderjahre, müssen unrichtige Angaben berichtigt, unvollständige ergänzt und unterlassene nachgeholt werden. Eine Teilselbstanzeige wirkt nicht. Gesperrt ist die Selbstanzeige nach § 371 Abs. 2 AO unter anderem, sobald eine Prüfungsanordnung bekannt gegeben, ein Straf- oder Bußgeldverfahren eingeleitet oder die Tat bereits entdeckt wurde. Übersteigt der verkürzte Betrag 25.000 Euro je Tat, tritt keine Straffreiheit ein (§ 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 AO); von der Verfolgung wird nach § 398a AO nur abgesehen, wenn innerhalb der gesetzten Frist die hinterzogene Steuer samt Zinsen und zusätzlich ein Geldbetrag von 10 Prozent (Hinterziehungsbetrag bis 100.000 Euro), 15 Prozent (bis 1.000.000 Euro) oder 20 Prozent (darüber) der hinterzogenen Steuer gezahlt wird. Hinzu kommen die Steuer selbst und Hinterziehungszinsen nach § 235 AO.
Bei den Verjährungsfristen lohnt ein genauer Blick, weil im Steuerrecht zwei Uhren laufen. Die steuerliche Festsetzungsfrist beträgt bei Steuerhinterziehung nach § 169 Abs. 2 Satz 2 AO zehn Jahre statt der üblichen vier; so lange kann das Finanzamt Gelsenkirchen hinterzogene Steuern nachfordern. Die strafrechtliche Verfolgungsverjährung liegt bei einfacher Steuerhinterziehung bei fünf Jahren, in den besonders schweren Fällen des § 370 Abs. 3 AO nach § 376 Abs. 1 AO bei fünfzehn Jahren. Ältere Jahre können also strafrechtlich verjährt, steuerlich aber noch offen sein – ein Umstand, der bei jeder Selbstanzeige mitgerechnet werden muss.
Wer in Gelsenkirchen mit einem Steuerstrafverfahren konfrontiert ist oder eine Nachmeldung erwägt, sollte die Reihenfolge einhalten: erst anwaltliche Prüfung, dann Selbstanzeige oder Berichtigung nach § 153 AO, nie umgekehrt. Über anwaltvergleich.de lassen sich Kanzleien für Steuerrecht in Gelsenkirchen nach Rechtsgebiet und Ort suchen. anwaltvergleich.de ist keine Kanzlei und bietet keine Rechtsberatung; die Angaben auf dieser Seite ersetzen keine Prüfung des Einzelfalls durch eine Anwältin oder einen Anwalt für Steuerrecht.