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Verkehrsrecht in Berlin-Marzahn-Hellersdorf

KI-erzeugter Text Wie wir KI einsetzen
Maschinelle Rechtsprüfung am 08.10.2026 (KI-Prüfmodell, keine anwaltliche Prüfung): Gesetzesangaben, Gerichte und Kosten abgeglichen. Wie die KI-Prüfung funktioniert

Ein Blitzer auf der Märkischen Allee, ein Auffahrunfall auf der Landsberger Allee oder ein Bußgeldbescheid der Bußgeldstelle der Polizei Berlin nach einer Messung auf der B1/B5 in Alt-Biesdorf: Verkehrsrechtliche Konflikte treffen Autofahrerinnen und Autofahrer in Marzahn-Hellersdorf meist unvorbereitet. Wer Punkte in Flensburg, ein Fahrverbot oder den Entzug der Fahrerlaubnis nach § 69 StGB riskiert, sollte nicht abwarten, sondern eine Anwältin oder einen Anwalt für Verkehrsrecht in Marzahn-Hellersdorf einschalten.

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Verkehrsrecht — was Sie wissen sollten

Fundierte Informationen und praktische Tipps für Ihr Rechtsanliegen in Berlin.

Die Zuständigkeit der Berliner Amtsgerichte richtet sich nach dem Verwaltungsbezirk: Für den gesamten Bezirk Marzahn-Hellersdorf ist in Zivilsachen das Amtsgericht Lichtenberg (Roedeliusplatz 1, 10365 Berlin) zuständig; bei Streitwerten über 10.000 Euro – etwa nach einem schweren Unfall mit Personenschaden – verhandelt nach § 71 Abs. 1 in Verbindung mit § 23 Nr. 1 GVG das Landgericht Berlin II (Littenstraße 12-17). Örtlich zuständig ist dabei nicht automatisch das Gericht des eigenen Wohnorts, sondern das Gericht am Wohnsitz oder Sitz des Beklagten (§§ 12, 13, 17 ZPO) oder am Unfallort (§ 20 StVG). Grundlage der Unfallregulierung sind die Halterhaftung nach § 7 StVG und der Schadensersatzanspruch aus § 823 BGB.

Anwaltliche Hilfe lohnt sich besonders, wenn Straftatbestände im Raum stehen: Eine Trunkenheitsfahrt nach § 316 StGB oder eine Gefährdung des Straßenverkehrs nach § 315c StGB kann die Fahrerlaubnis kosten. Seit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 17.03.2021 (3 C 3.20) droht eine MPU schon ab 1,1 Promille, wenn keine Ausfallerscheinungen dokumentiert sind. Auch bei Verwarnungen des Ordnungsamts Marzahn-Hellersdorf wegen Verstößen im ruhenden Verkehr kann sich eine Prüfung lohnen; Punkte im Fahreignungsregister entstehen dabei nur, wenn der Verstoß im Fahreignungs-Bewertungssystem bewertet ist (§ 4 Abs. 2 StVG mit Anlage 13 zu § 40 FeV), was bei Verwarnungsgeldern nicht der Fall ist.

Über das Formular können Sie Ihr Anliegen schildern; eine Rückmeldung oder ein Termin ist damit nicht zugesagt. Weiter unten finden Sie Anwältinnen und Anwälte für Verkehrsrecht aus Berlin und Umgebung mit Anschrift und Telefonnummer.

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Schritt für Schritt

Verkehrsrecht — die ersten Schritte

So gehen Sie Ihr Anliegen strukturiert und effizient an.

1

Bußgeldbescheid, Unfall oder Strafverfahren einordnen

Klären Sie zuerst, welches Verfahren läuft: Ein Bußgeldbescheid der Bußgeldstelle der Polizei Berlin ist ein Ordnungswidrigkeitenverfahren mit zweiwöchiger Einspruchsfrist ab Zustellung. Ein Unfall auf der Märkischen Allee oder der B1/B5 ist dagegen ein zivilrechtlicher Haftungsfall nach § 7 StVG und § 823 BGB. Steht Alkohol im Raum, kommt ab 0,5 Promille eine Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG in Betracht, bei Fahrunsicherheit ein Strafverfahren nach § 316 StGB. Diese Einordnung bestimmt Fristen, Gegner und Gericht.

2

Unterlagen sichern: Bescheid, Messprotokoll, Unfallfotos, Punktestand

Sammeln Sie den Bußgeldbescheid mit Umschlag (Zustelldatum!), den Anhörungsbogen, Fotos der Unfallstelle, Zeugenkontakte und die polizeiliche Vorgangsnummer. Fragen Sie Ihren Punktestand beim Fahreignungsregister in Flensburg ab. Wichtig für die Verteidigung: Die Verfolgungsverjährung bei Verkehrsordnungswidrigkeiten nach § 24 Abs. 1 StVG beträgt sechs Monate (§ 26 Abs. 3 Satz 1 StVG). Die Frist wird durch Maßnahmen nach § 33 OWiG unterbrochen, etwa durch die Bekanntgabe der Einleitung des Ermittlungsverfahrens, und beginnt danach neu. Anhand der Akte lässt sich prüfen, ob der Bescheid rechtzeitig kam.

3

Erstberatung: Einspruch und Regulierung realistisch bewerten

In der Erstberatung bewertet die Anwältin oder der Anwalt Ihre Erfolgsaussichten: Lohnt der Einspruch wegen fehlerhafter Messung? Droht ein Fahrverbot, das sich über einen Härtefall abwenden lässt? Bei einem Unfall im Bezirk wird geklärt, welche Ansprüche gegen die gegnerische Haftpflichtversicherung bestehen – von Reparaturkosten über Nutzungsausfall bis Schmerzensgeld. Bei Alkoholfahrten geht es früh um die MPU-Schwelle ab 1,1 Promille ohne dokumentierte Ausfallerscheinungen.

4

Kosten klären: RVG-Gebühren und Rechtsschutzversicherung

Vor der Beauftragung besprechen Sie die Vergütung: Im Bußgeldverfahren gelten Rahmengebühren nach dem RVG, bei der Unfallregulierung richtet sich die Gebühr nach der Schadenshöhe als Gegenstandswert. Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt nach Deckungszusage regelmäßig die Kosten für Einspruch und Prozess; die Deckungsanfrage können Sie selbst stellen oder nach der Mandatierung mit der Kanzlei klären. Bei unverschuldetem Unfall trägt die Anwaltskosten in der Regel die gegnerische Versicherung.

5

Mandat erteilen: Vollmacht und Akteneinsicht bei der Bußgeldstelle

Mit unterschriebener Vollmacht beantragt der Verkehrsrechtsanwalt Akteneinsicht bei der Bußgeldstelle und prüft Messprotokoll, Eichschein und Schulungsnachweise des Messpersonals. Im Unfallmandat meldet er die Ansprüche bei der gegnerischen Versicherung an und beauftragt bei Bedarf ein Schadensgutachten. Was die Kanzlei übernimmt – Korrespondenz mit Behörden und Versicherern, Fristenkontrolle – ergibt sich aus dem erteilten Mandat.

6

Verfahren führen: Einspruch, Hauptverhandlung oder Zivilklage

Bleibt die Behörde beim Bescheid, entscheidet das Gericht über den Einspruch. Zivilklagen nach Verkehrsunfällen gehören zum Amtsgericht Lichtenberg am Roedeliusplatz, wenn die Gegenseite ihren Wohnsitz oder Sitz im Bezirk Lichtenberg oder Marzahn-Hellersdorf hat oder sich der Unfall dort ereignet hat (§§ 12, 13, 17 ZPO, § 20 StVG), bei Streitwerten über 10.000 Euro nach § 71 Abs. 1 GVG an das Landgericht Berlin II. Ihr Anwalt vertritt Sie im Termin, verhandelt Vergleiche und prüft nach dem Urteil Rechtsmittel.

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Zuständige Gerichte

In Berlin gibt es mehrere zuständige Gerichte. Maßgeblich ist der Bezirk, in dem Sie wohnen oder in dem der Streitfall liegt.

Amtsgericht Mitte
Littenstraße 12-17, 10179 Berlin zuständig für Mitte, Prenzlauer Berg und Tiergarten
Amtsgericht Pankow
Parkstraße 71, 13086 Berlin zuständig für Weißensee, Blankenburg, Heinersdorf, Karow, Stadtrandsiedlung Malchow, Blankenfelde, Buch, Französisch Buchholz, Niederschönhausen, Rosenthal und Wilhelmsruh; in Familiensachen zusätzlich Pankow einschließlich Prenzlauer Berg, Mitte und Reinickendorf
Amtsgericht Kreuzberg
Möckernstraße 130, 10963 Berlin zuständig für Tempelhof, Kreuzberg und Friedrichshain
Amtsgericht Neukölln
Karl-Marx-Straße 77/79, 12043 Berlin zuständig für Britz, Buckow, Neukölln und Rudow
Amtsgericht Schöneberg
Grunewaldstraße 66/67, 10823 Berlin zuständig für Steglitz, Lichterfelde, Lankwitz, Zehlendorf, Dahlem, Nikolassee, Wannsee, Schöneberg und Friedenau
Amtsgericht Lichtenberg
Roedeliusplatz 1, 10365 Berlin zuständig für Lichtenberg, Hohenschönhausen, Marzahn und Hellersdorf
Amtsgericht Spandau
Altstädter Ring 7, 13597 Berlin zuständig für den gesamten Verwaltungsbezirk Spandau
Amtsgericht Köpenick
Mandrellaplatz 6, 12555 Berlin zuständig für den Verwaltungsbezirk Treptow-Köpenick
Amtsgericht Wedding
Brunnenplatz 1, 13357 Berlin zuständig für Frohnau, Heiligensee, Hermsdorf, Lübars, Waidmannslust, Märkisches Viertel, Wittenau, Konradshöhe, Tegel, Reinickendorf, Wedding und Gesundbrunnen; Mahnverfahren für ganz Berlin und Brandenburg
Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin zuständig für den Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf; Register- und Insolvenzgericht für das gesamte Stadtgebiet Berlin
Landgericht Berlin II
Littenstraße 12-17, 10179 Berlin zuständig für Zivilsachen; weiterer Standort Tegeler Weg 17-21, 10589 Berlin

Angaben aus den Justizportalen der Länder, Stand der Angaben: 12.08.2026.

Quellen dieser Seite

Gesetze
Paragrafen im Text führen auf gesetze-im-internet.de, das Gesetzesportal des Bundesministeriums der Justiz.
Kosten
Gebührentabellen: RVG, Anlage 2 (Anwaltsgebühren) und GKG, Anlage 2 (Gerichtsgebühren).
Einwohnerzahl
Statistisches Bundesamt, Gemeindeverzeichnis, Bevölkerungsstand 31.12.2025.
Anwältinnen und Anwälte
Angaben der Kanzleien und ihrer Websites; Fachanwaltstitel laut Amtlichem Anwaltsverzeichnis der BRAK.

Dieser Text ist KI-erzeugt und wurde nicht von einem Menschen gelesen. Redaktionsgrundsätze · Fehler melden

Transparenz

Detaillierte Kostenübersicht

Alle Kosten im Detail — damit Sie genau wissen, womit Sie rechnen können.

Die Vergütung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). In Bußgeldsachen gelten Rahmengebühren, deren Höhe von Umfang und Schwierigkeit abhängt; in Zivilsachen – etwa der Unfallregulierung – bemisst sich die Gebühr nach dem Gegenstandswert, also der Schadenshöhe. Ob Ihr Fall später vor dem Amtsgericht Lichtenberg oder wegen eines Streitwerts über 10.000 Euro vor dem Landgericht Berlin II landet, ändert an der Systematik nichts: Anwalts- und Gerichtskosten richten sich in beiden Fällen nach dem Streitwert.

Leistung / GegenstandswertKosten (ca.)
Erstberatung für Verbraucher (§ 34 RVG)ohne Gebührenvereinbarung höchstens 190 Euro zzgl. USt. für das erste Beratungsgespräch (§ 34 Abs. 1 RVG), Beratung insgesamt höchstens 250 Euro zzgl. USt.
Vertretung im Bußgeldverfahren (außergerichtlich)Rahmengebühren nach Teil 5 VV RVG, abhängig von Umfang und Schwierigkeit
Unfallregulierung gegenüber der HaftpflichtversicherungGeschäftsgebühr nach Schadenshöhe; bei unverschuldetem Unfall trägt sie regelmäßig die gegnerische Versicherung
Gerichtliches Verfahren (Zivilklage)Verfahrens- und Terminsgebühr nach RVG zzgl. Gerichtskosten nach dem Streitwert

Wer die Kosten nicht tragen kann, beantragt Beratungshilfe beim Amtsgericht seines Wohnorts; in Bußgeld- und Strafsachen umfasst sie nach § 2 Abs. 2 BerHG nur die Beratung, nicht die Vertretung. Für einen Zivilprozess kommt Prozesskostenhilfe nach den §§ 114 ff. ZPO in Betracht, im Bußgeldverfahren dagegen nicht. Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt nach Deckungszusage Anwalts- und Gerichtskosten; die Deckungsanfrage können Sie selbst stellen; ob und zu welchen Bedingungen eine Kanzlei das übernimmt, klären Sie vor der Beauftragung.

Anwaltsgebühren tragen 19 Prozent Umsatzsteuer (Nr. 7008 VV RVG); Gerichtskosten sind umsatzsteuerfrei (§ 12 Abs. 1 GKG). Genau nachrechnen können Sie im Anwaltskosten-Rechner.

Vorbereitung

Checkliste: Was Sie brauchen

Klicken Sie die Punkte ab, die Sie bereits erledigt haben.

  • Bußgeldbescheid mit Umschlag: Das Zustelldatum entscheidet über die zweiwöchige Einspruchsfrist – Umschlag mit Poststempel unbedingt aufheben.
  • Anhörungsbogen: Noch nichts unterschreiben oder zugeben. Zur Person müssen Sie Angaben machen, zur Sache nicht.
  • Fotos und Skizze der Unfallstelle: Bilder von Fahrzeugschäden, Straßenverlauf und Ampelphasen, etwa an großen Kreuzungen der Märkischen Allee, helfen bei der Haftungsquote.
  • Zeugen und Vorgangsnummer: Kontaktdaten von Zeugen sowie die Vorgangsnummer der Polizei Berlin notieren.
  • Punktestand in Flensburg: Aktuellen Auszug aus dem Fahreignungsregister anfordern – ab acht Punkten ist die Fahrerlaubnis zu entziehen (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 StVG), ein Fahrverbot richtet sich dagegen nach dem Bußgeldkatalog und nicht nach dem Punktestand.
  • Schriftverkehr mit Versicherungen: Alle Schreiben der eigenen und der gegnerischen Haftpflichtversicherung mitbringen, nichts vorschnell unterschreiben.
  • Rechtsschutzpolice: Prüfen, ob Verkehrsrechtsschutz besteht und seit wann – die Deckungsanfrage können Sie selbst oder nach der Mandatierung über die Kanzlei stellen.
  • Bei Alkoholfahrten: Blutentnahmeprotokoll und Promillewert bereithalten; ab 1,6 Promille, nach der Rechtsprechung des BVerwG teils schon ab 1,1 Promille, steht die MPU im Raum.
  • Fristenkalender: Einspruchsfrist (zwei Wochen ab Zustellung, § 67 Abs. 1 OWiG) und die sechsmonatige Verfolgungsverjährung nach § 26 Abs. 3 Satz 1 StVG notieren, die durch Maßnahmen nach § 33 OWiG unterbrochen werden kann und dann neu läuft – beides lässt sich anhand der Akte nachprüfen.
  • Härtefallgründe bei Fahrverbot: Nachweise sammeln, wenn Sie beruflich aufs Auto angewiesen sind, etwa für Pendelwege aus Hellersdorf oder Mahlsdorf zum Arbeitsplatz.
Häufige Fragen

FAQ zu Verkehrsrecht

Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Ihr Rechtsanliegen.

Was kostet die Erstberatung bei einem Verkehrsrechtsanwalt in Marzahn-Hellersdorf?
Ist der Auftraggeber Verbraucher und wurde keine Gebührenvereinbarung getroffen, beträgt die Gebühr für ein erstes Beratungsgespräch höchstens 190 Euro zuzüglich Umsatzsteuer, für eine Beratung insgesamt höchstens 250 Euro zuzüglich Umsatzsteuer (§ 34 Abs. 1 RVG). Ob eine Verkehrsrechtsschutzversicherung Beratungskosten trägt, hängt vom Vertrag, der Deckungszusage und einer vereinbarten Selbstbeteiligung ab. Bei einem Unfall, für den die Gegenseite voll haftet, gehören die erforderlichen Anwaltskosten der Regulierung zum erstattungsfähigen Schaden (§ 249 BGB); bei Mithaftung trägt die gegnerische Versicherung nur den Anteil ihrer Haftungsquote, den Rest tragen Sie oder Ihre Rechtsschutzversicherung. Die konkrete Vergütung wird vor der Beauftragung besprochen.
Welche Fristen gelten bei einem Bußgeldbescheid aus dem Straßenverkehr?
Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen (§ 67 Abs. 1 OWiG) – danach wird er rechtskräftig, samt Punkten in Flensburg und einem etwaigen Fahrverbot; war die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt, ist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand möglich (§ 52 OWiG). Daneben beträgt die Verfolgungsverjährung bei Verkehrsordnungswidrigkeiten nach § 24 Abs. 1 StVG sechs Monate ab der Tat (§ 26 Abs. 3 Satz 1 StVG); Maßnahmen nach § 33 OWiG unterbrechen die Frist, die danach neu beginnt. Kommt der Bescheid zu spät und wurde die Verjährung nicht wirksam unterbrochen, kann das Verfahren einzustellen sein. Genau das prüft der Anwalt nach Akteneinsicht bei der Bußgeldstelle der Polizei Berlin. Bewahren Sie deshalb den Briefumschlag mit dem Zustelldatum auf.
Welches Gericht ist zuständig, wenn mein Verkehrsfall aus Marzahn-Hellersdorf vor Gericht geht?
In Berlin richtet sich die amtsgerichtliche Zuständigkeit nach dem Verwaltungsbezirk. Für den Bezirk Marzahn-Hellersdorf – also auch für Biesdorf, Kaulsdorf und Mahlsdorf – ist in Zivilsachen das Amtsgericht Lichtenberg (Roedeliusplatz 1, 10365 Berlin) zuständig. Örtlich zuständig ist allerdings das Gericht am Wohnsitz oder Sitz des Beklagten (§§ 12, 13, 17 ZPO) oder am Unfallort (§ 20 StVG), nicht zwangsläufig das Gericht des eigenen Wohnorts. Liegt der Streitwert über 10.000 Euro, verhandelt nach § 71 Abs. 1 in Verbindung mit § 23 Nr. 1 GVG das Landgericht Berlin II. Bußgeld- und Strafsachen, etwa nach § 316 StGB, folgen einer eigenen Zuständigkeitsordnung, die Ihr Anwalt für den Einzelfall bestimmt.
Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung den Verkehrsfall?
Ein Verkehrsrechtsschutz deckt typischerweise den Einspruch gegen Bußgeldbescheide, die Unfallregulierung und die Verteidigung bei Verkehrsstraftaten wie einer Gefährdung des Straßenverkehrs nach § 315c StGB – bei Vorsatzdelikten oft nur vorläufig. Entscheidend sind Versicherungsbeginn und Wartezeiten: Der Verstoß muss nach Vertragsschluss liegen. Die Deckungsanfrage können Sie selbst stellen oder vor der Beauftragung mit der Kanzlei besprechen. Prüfen Sie vor der Erstberatung Ihre Police und bringen Sie die Versicherungsnummer mit – die Einspruchsfrist von zwei Wochen ab Zustellung (§ 67 Abs. 1 OWiG) läuft allerdings unabhängig von der Deckungszusage.
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Verkehrsrecht in Berlin: passende Kanzlei finden

In Berlin-Marzahn-Hellersdorf selbst steht derzeit niemand mit dem Fachanwaltstitel für Verkehrsrecht bei uns. Im Umkreis von 25 km stehen 64 Fachanwältinnen und Fachanwälte; die 10 nächstgelegenen stehen unten. Quelle: Angaben der Kanzleien und Kanzlei-Websites; Fachanwaltstitel laut Amtlichem Anwaltsverzeichnis der BRAK.

Gezählt werden Kanzleiprofile auf anwaltvergleich.de und Basisprofile aus Angaben der Kanzlei-Websites und weiterer öffentlicher Quellen.

Im Umkreis von 50 Kilometern um Berlin hat noch keine Kanzlei für Verkehrsrecht ein eigenes Profil bei uns. Unten stehen die nächstgelegenen Fachanwältinnen und Fachanwälte aus der Umgebung. Schildern Sie Ihr Anliegen — wir prüfen, ob eine teilnehmende Kanzlei es übernehmen kann, unverbindlich und für Sie kostenfrei.

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Fachanwältinnen und Fachanwälte für Verkehrsrecht in der Umgebung

Basisprofil Angaben aus Kanzlei-Websites und weiteren öffentlichen Quellen, noch nicht von den Anwältinnen und Anwälten bestätigt. Entfernung = Luftlinie ab dem Mittelpunkt von Berlin-Marzahn-Hellersdorf (Näherung), Umkreis bis 25 km; der Ort ist der Kanzleisitz.

  • Basisprofil

    Anke Brose

    Fachanwältin für Verkehrsrecht +1

    Berlin · 2 km

    Blumberger Damm 158, 12685 Berlin

    Kleine & Kollegen Fachanwaltskanzlei

    +49 30 5400730

  • Basisprofil

    Nadja Wollangk

    Fachanwältin für Verkehrsrecht

    Berlin · 3 km

    Max-Herrmann-Str. 12, 12687 Berlin

    +49 30 97891831

  • Basisprofil

    Michael Katsch

    Fachanwalt für Verkehrsrecht +1

    Berlin · 4 km

    Hönower Str. 7-9, 12623 Berlin

    Rechtsanwalt & Mediator Michael Katsch

  • Basisprofil

    Michael Riemer

    Fachanwalt für Verkehrsrecht

    Berlin · 9 km

    Bölschestraße 83, 12587 Berlin

    +49 30 6452952

  • Basisprofil

    Uwe Ringel

    Fachanwalt für Verkehrsrecht

    Berlin · 10 km

    Max-Steinke-Straße 4, 13086 Berlin

  • Basisprofil

    Jördis Köhn

    Fachanwältin für Verkehrsrecht

    Berlin · 10 km

    Ostseestraße 113, 10409 Berlin

    +49 30 60921966

  • Basisprofil

    Andreas Held

    Fachanwalt für Verkehrsrecht

    Berlin · 10 km

    Karl-Marx-Allee 105, 10243 Berlin

    +49 30 93937050

  • Basisprofil

    Bodo Seidel

    Fachanwalt für Verkehrsrecht +1

    Berlin · 10 km

    Karl-Marx-Allee 90 A, 10243 Berlin

    LEGAL SKILLS Rechtsanwälte

    +49 30 226629-15

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