OLG Oldenburg: Tierschützer müssen für heimliche Videos haften

12. Juni 2026 2 Min. Lesezeit Anwaltvergleich.de Redaktion

Tierrechtsaktivisten müssen Schadensersatz zahlen, wenn sie heimlich in Schlachthöfe eindringen und Videos veröffentlichen. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg und bestätigte damit ein erstinstanzliches Urteil.

Was war geschehen?

Im Frühjahr 2024 drangen Anna Schubert und Hendrik Haßel in einen Schlachtbetrieb im niedersächsischen Lohne ein. Die beiden Aktivisten filmten dort die CO₂-Betäubung von Schweinen - ein Verfahren, bei dem die Tiere in eine Gondel getrieben und mit hochkonzentriertem Kohlendioxid betäubt werden.

Die Aufnahmen zeigten unruhige und schreiende Tiere während des Betäubungsvorgangs. Kurz darauf veröffentlichte die Tierschutzorganisation Animal Rights Watch (ARIWA) einen Film mit den Aufnahmen auf ihrer Homepage. Zusätzlich teilten die Aktivisten Ausschnitte der Videos in den sozialen Medien, insbesondere bei Instagram.

Das Urteil des OLG Oldenberg

Das Gericht sah in den Handlungen der Aktivisten einen rechtswidrigen Eingriff in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb der Schlachthofbetreiberin (Az. 13 U 45/25). Beide Tierschützer müssen "dem Grunde nach" für entstandene Schäden aufkommen - die konkrete Schadenssumme wird in einem separaten Verfahren ermittelt.

Das OLG führte eine umfassende Interessenabwägung durch. Dabei berücksichtigte es zwar die Meinungsfreiheit der Aktivisten und das öffentliche Interesse an Diskussionen über Tierhaltung. Entscheidend war jedoch ein Grundsatz aus der Wallraff-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts: Wer Informationen rechtswidrig beschafft, darf diese grundsätzlich nicht veröffentlichen.

Bedeutung für Tierschutzaktivisten

Das Urteil macht deutlich, dass Tierrechtsaktivisten nicht berechtigt sind, heimlich in Betriebe einzudringen, auch wenn sie auf Missstände aufmerksam machen wollen. Die CO₂-Betäubung von Schweinen ist in der EU legal und vom Gesetzgeber anerkannt, auch wenn sie umstritten ist.

Aktivisten, die Veränderungen erreichen wollen, müssen nach Ansicht des Gerichts den Weg über politische und öffentliche Prozesse wählen. Eine rechtswidrige Beschaffung von Beweismaterial ist kein zulässiges Mittel - selbst wenn die Veröffentlichung wahre Tatsachen zeigt.

Das Gericht gewährte der Schlachthofbetreiberin auch Unterlassungsansprüche: Die Aktivisten dürfen das Betriebsgelände nicht mehr ohne Erlaubnis betreten. Allerdings konnte sie nicht durchsetzen, dass jede künftige Veröffentlichung der Aufnahmen untersagt wird - dieser Antrag war zu weitreichend formuliert.

Brauchen Sie rechtliche Beratung zu Schadensersatzforderungen oder Unterlassungsansprüchen? Finden Sie den passenden Anwalt für Zivilrecht auf Anwaltvergleich.de.

Artikel teilen

Häufig gestellte Fragen

Dürfen Tierschützer heimlich in Betriebe eindringen?
Nein, das heimliche Eindringen in Betriebe ist rechtswidrig und kann zu Schadensersatzforderungen führen. Auch wenn die Aktivisten auf mögliche Missstände aufmerksam machen wollen, rechtfertigt dies nicht den Hausfriedensbruch.
Ist die CO₂-Betäubung von Schweinen legal?
Ja, die CO₂-Betäubung ist in der Europäischen Union erlaubt und vom Gesetzgeber anerkannt. Obwohl diese Methode umstritten ist, müssen sich Kritiker an politische Prozesse wenden, um Änderungen zu erreichen.
Was bedeutet Schadensersatz 'dem Grunde nach'?
Dies bedeutet, dass das Gericht grundsätzlich einen Schadensersatzanspruch bejaht hat. Die konkrete Höhe des Schadens muss jedoch in einem separaten Verfahren ermittelt und bewiesen werden.
Mit KI-Unterstützung erstellt Stand: 21. Juni 2026

Dieser Beitrag wurde mit KI-Unterstützung erstellt. Mehr über unsere Arbeitsweise: Über die Redaktion.