Das Landgericht München I hat entschieden, dass Google für falsche und rufschädigende Behauptungen einstehen muss, die in den automatisch erzeugten KI-Zusammenfassungen der Suchmaschine erscheinen. Mit Endurteil vom 28. Mai 2026 (Az. 26 O 869/26) untersagte das Gericht dem Konzern, zwei Verlagsunternehmen fälschlich mit Betrugsmaschen in Verbindung zu bringen. Die Entscheidung ist ein wichtiges Signal für den Umgang mit generativer künstlicher Intelligenz.
Der Fall
Geklagt hatten zwei Unternehmen aus der Verlagsbranche. Das erste ist ein Verlagshaus, das mehrere Verlagsmarken bündelt und einen Onlineshop betreibt. Das zweite ist ein Tochterunternehmen, das vor allem Bücher und Zeitschriften aus dem Bereich Technik und Geschichte herausgibt.
Beide stießen auf ein Problem bei der Google-Suche. Gab man ihren Namen zusammen mit dem Suchbegriff „Betrugsmasche" ein, erzeugte die Funktion „Übersicht mit KI" einen zusammenfassenden Text. Darin wurden die Verlage mit unseriösen Geschäftspraktiken, sogenannten Abo-Fallen und dubiosen Inkasso-Methoden in Verbindung gebracht.
Tatsächlich betrafen diese Informationen aber offenbar andere, gänzlich unbeteiligte Unternehmen. Die KI hatte verschiedene Quellen so vermengt, dass ein falscher Gesamteindruck entstand. Die Verlage mahnten Google ab und verlangten eine strafbewehrte Unterlassungserklärung – also eine verbindliche Zusage, die Behauptungen künftig zu unterlassen, verbunden mit einer Vertragsstrafe. Da Google nicht in ihrem Sinne reagierte, beantragten sie eine einstweilige Verfügung.
Die Entscheidung des Gerichts
Das Landgericht München I gab den Anträgen weitgehend statt. Es untersagte Google, die beanstandeten Behauptungen über die beiden Klägerinnen aufzustellen oder zu verbreiten. Bei Zuwiderhandlung droht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro je Verstoß oder ersatzweise Ordnungshaft gegen die Geschäftsführung gemäß § 890 ZPO.
Entscheidend war die rechtliche Einordnung der KI-Übersicht. Nach Auffassung des Gerichts trägt die KI die Informationen selbständig zusammen und fasst sie zu einem eigenen Text zusammen. Damit handelt es sich um eine eigene Darstellung, für die Google verantwortlich ist. Auf die Haftungsprivilegien für reine Vermittler nach dem Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act, kurz DSA) konnte sich der Konzern deshalb nicht berufen.
Die Klägerinnen sahen sich in ihrem Unternehmenspersönlichkeitsrecht verletzt. Dieses schützt auch Firmen vor unwahren und ehrenrührigen Aussagen. Weil die KI unzutreffende Tatsachenbehauptungen aufstellte und keine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben wurde, bejahte das Gericht eine Wiederholungsgefahr und damit den Unterlassungsanspruch. Einen kleinen Teil der Anträge wies das Gericht ab, weshalb Google 80 Prozent der Kosten zu tragen hat und die Klägerinnen je 10 Prozent. Als einstweilige Verfügung ist die Entscheidung eine vorläufige Eilregelung; ein Hauptsacheverfahren bliebe möglich.
Was bedeutet das für Betroffene?
Für Unternehmen und Selbstständige ist das Urteil praktisch bedeutsam. KI-Zusammenfassungen erscheinen bei Google oft ganz oben und werden von Nutzern häufig ungeprüft geglaubt. Wer dort zu Unrecht mit Betrug oder unseriösen Methoden verknüpft wird, kann handfeste geschäftliche Schäden erleiden – von verlorenen Kunden bis zu abgebrochenen Geschäftsbeziehungen.
Das Gericht macht deutlich: Betreiber solcher KI-Funktionen können sich nicht ohne Weiteres hinter der Technik verstecken. Wer sich durch eine falsche KI-Aussage geschädigt sieht, sollte zunächst Beweise sichern. Fertigen Sie Screenshots der KI-Übersicht an, notieren Sie die genauen Suchbegriffe, das Datum und die Uhrzeit. Solche Ausgaben ändern sich ständig, daher ist schnelle Dokumentation wichtig.
Im nächsten Schritt können Sie den Anbieter über das offizielle Meldeformular auffordern, die Inhalte zu entfernen. Bleibt das erfolglos, kommt eine anwaltliche Abmahnung mit der Aufforderung zur Unterlassung in Betracht. Bei fortdauernder Rufschädigung ist der Eilrechtsschutz über eine einstweilige Verfügung ein wirksames Mittel, weil er schnell greift. Wichtig ist dabei Eile: Wer zu lange wartet, riskiert, dass die für einen Eilantrag nötige Dringlichkeit verneint wird.
Da es um komplexe Fragen des Äußerungs- und Persönlichkeitsrechts geht, ist anwaltliche Unterstützung meist sinnvoll. Ein spezialisierter Anwalt kann prüfen, ob es sich um eine unwahre Tatsachenbehauptung oder eine zulässige Meinung handelt, und die Ansprüche gerichtsfest formulieren. Anwalt für Zivilrecht finden und das weitere Vorgehen besprechen.
Quellen: LG München I, Endurteil vom 28.05.2026, Az. 26 O 869/26 · Weiterführend: Bericht bei LTO