VG Berlin: Hohe THC-Werte führen zur MPU-Anordnung

02. August 2026 5 Min. Lesezeit Redaktion anwaltvergleich.de
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Wer mit auffällig hohen THC-Konzentrationen im Blut im Straßenverkehr auffällt, muss mit einer medizinisch-psychologischen Untersuchung rechnen. Das Verwaltungsgericht Berlin hat in einem Eilverfahren entschieden, dass Messwerte, die auf einen hochfrequenten oder dauerhaften Cannabiskonsum schließen lassen, Zweifel an der Fahreignung begründen. Für Betroffene bedeutet das: Die Fahrerlaubnisbehörde darf ein Gutachten verlangen – und wer es nicht beibringt, riskiert den Führerschein.

Der Fall

Ausgangspunkt des Verfahrens war ein Verkehrsteilnehmer, bei dem hohe Werte des Cannabiswirkstoffs Tetrahydrocannabinol (THC) festgestellt wurden. Solche Werte lassen nach verkehrsmedizinischer Einschätzung Rückschlüsse auf das Konsumverhalten zu: Sie sprechen nicht für einen einmaligen Probierkonsum, sondern für einen häufigen oder chronischen Gebrauch.

Der Streit landete vor dem Verwaltungsgericht Berlin, und zwar im Eilrechtsschutz. Ein solches Eilverfahren nach § 80 VwGO dient dazu, vorläufig zu klären, ob eine behördliche Anordnung sofort befolgt werden muss oder ob sie bis zur endgültigen Klärung ausgesetzt wird. Fahrerlaubnisbehörden ordnen bei ihren Maßnahmen regelmäßig die sofortige Vollziehung an, weil es um die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer geht.

Weitere Einzelheiten zum Sachverhalt – etwa zur konkreten Höhe der gemessenen Werte, zum Anlass der Kontrolle oder zum bisherigen Verkehrsverhalten – sind der öffentlich zugänglichen Berichterstattung nicht zu entnehmen. Der Beschluss trägt das Aktenzeichen 11 L 401/26.

Die Entscheidung des Gerichts

Nach einem Bericht von LTO hat das Verwaltungsgericht Berlin im Eilverfahren entschieden, dass hohe THC-Werte, die auf einen hochfrequenten oder chronischen Cannabiskonsum hindeuten, Zweifel an der Fahreignung begründen. Die Konsequenz: Die Fahrerlaubnisbehörde darf zur Aufklärung dieser Zweifel eine medizinisch-psychologische Untersuchung – umgangssprachlich „Idiotentest“ – anordnen.

Diese Linie entspricht der ständigen Praxis der Verwaltungsgerichte im Fahrerlaubnisrecht. Entscheidend ist dort nicht, ob jemand strafrechtlich oder ordnungswidrigkeitenrechtlich belangt wurde. Maßgeblich ist allein die Prognose, ob die betroffene Person künftig zuverlässig zwischen Konsum und Fahren trennen kann. Bleiben daran begründete Zweifel, ist die Behörde nicht nur berechtigt, sondern verpflichtet, sie aufzuklären.

Da es sich um eine Eilentscheidung handelt, ist damit noch keine endgültige Klärung verbunden. Im Eilverfahren prüfen Gerichte typischerweise nur summarisch, also überschlägig, ob die behördliche Maßnahme voraussichtlich rechtmäßig ist, und wägen die betroffenen Interessen gegeneinander ab. Das Hauptsacheverfahren kann zu einem abweichenden Ergebnis führen, folgt in der Praxis aber häufig der Eilentscheidung.

Rechtlicher Hintergrund

Grundlage aller Maßnahmen ist § 3 StVG: Erweist sich jemand als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen, muss die Behörde die Fahrerlaubnis entziehen. Konkretisiert wird das durch die Fahrerlaubnis-Verordnung, insbesondere § 46 FeV und die Anlage 4 zur FeV, die Krankheiten und Mängel auflistet, die der Fahreignung entgegenstehen.

Seit der Teillegalisierung von Cannabis im Jahr 2024 gilt für Cannabis ein eigenes Prüfprogramm. Nach § 13a FeV kann die Behörde ein ärztliches oder ein medizinisch-psychologisches Gutachten verlangen, wenn Tatsachen die Annahme von Cannabismissbrauch begründen oder wenn wiederholt gegen das Trennungsgebot verstoßen wurde. Ordnungswidrig handelt nach § 24a StVG, wer mit einer THC-Konzentration ab dem gesetzlichen Grenzwert im Blutserum fährt; für Fahranfänger in der Probezeit und unter 21-Jährige gilt ein absolutes Cannabisverbot am Steuer.

Praktisch besonders wichtig ist § 11 Abs. 8 FeV: Wer ein zu Recht angefordertes Gutachten nicht oder nicht fristgerecht vorlegt, muss damit rechnen, dass die Behörde ohne weitere Prüfung von seiner Ungeeignetheit ausgeht. Die Verweigerung der MPU ist damit faktisch gleichbedeutend mit dem Verlust der Fahrerlaubnis.

Was bedeutet das für Betroffene?

Cannabiskonsum ist erlaubt – die Fahreignung wird davon aber nicht automatisch unberührt gelassen. Wer bei einer Verkehrskontrolle mit hohen THC-Werten auffällt, sollte damit rechnen, dass die Fahrerlaubnisbehörde parallel zum Bußgeld- oder Strafverfahren ein eigenes Verfahren einleitet. Beide Verfahren laufen unabhängig voneinander: Selbst eine Einstellung des Bußgeldverfahrens schützt nicht vor einer MPU-Anordnung.

Wichtig ist der Umgang mit der behördlichen Aufforderung. Die Anordnung eines Gutachtens ist selbst nicht isoliert anfechtbar; angreifbar ist erst die spätere Entziehung der Fahrerlaubnis oder – wie hier – die Maßnahme im Eilrechtsschutz. Prüfen lassen sollte man vor allem, ob die Anordnung die Rechtsgrundlage nennt, die Fragestellung hinreichend bestimmt formuliert und die zugrunde gelegten Tatsachen korrekt wiedergibt. Fehlerhafte Anordnungen dürfen nicht zulasten der Betroffenen ausgelegt werden.

Die gesetzten Fristen sind unbedingt einzuhalten; ist die Frist zu knapp, sollte schriftlich Verlängerung beantragt werden. Wer eine MPU vor sich hat, verbessert seine Aussichten erheblich durch eine dokumentierte Abstinenz oder ein nachweisbar verändertes Konsumverhalten, belegt durch ein anerkanntes Drogenkontrollprogramm mit Haar- oder Urinanalysen. Diese Nachweise brauchen Vorlauf – wer erst nach der Begutachtung damit beginnt, verliert wertvolle Zeit.

Sinnvoll ist anwaltliche Unterstützung spätestens dann, wenn die Behörde ein Gutachten anfordert oder die Entziehung androht. Hilfreich sind dabei alle Unterlagen: Bußgeldbescheid, Blutuntersuchungsbefund, Polizeibericht sowie sämtlicher Schriftverkehr mit der Behörde. Auch die Frage, ob Angaben zum eigenen Konsumverhalten gemacht werden sollten, will gut überlegt sein – solche Angaben werden im Fahrerlaubnisverfahren regelmäßig verwertet.

Wer eine MPU-Anordnung oder die drohende Entziehung der Fahrerlaubnis überprüfen lassen möchte, sollte die kurzen Fristen im Blick behalten und frühzeitig fachkundigen Rat einholen: Anwalt für Verkehrsrecht finden.

Quellen: Bericht bei LTO. Ein amtlicher Urteils-Volltext lag bei Veröffentlichung noch nicht vor.

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Häufig gestellte Fragen

Muss ich nach Cannabiskonsum immer zur MPU?
Nein. Ein einmaliger Konsum führt in der Regel nicht zu einer MPU. Anders sieht es aus, wenn Tatsachen auf Cannabismissbrauch hindeuten, etwa sehr hohe THC-Werte, die für häufigen oder chronischen Konsum sprechen, oder wenn wiederholt unter Cannabiseinfluss gefahren wurde.
Was passiert, wenn ich die MPU nicht mache?
Nach § 11 Abs. 8 FeV darf die Behörde aus der Nichtvorlage eines zu Recht geforderten Gutachtens auf die Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen schließen. Die Folge ist regelmäßig die Entziehung der Fahrerlaubnis – ohne dass die Behörde weitere Nachweise erbringen muss.
Kann ich mich gegen die Anordnung einer MPU wehren?
Die Anordnung selbst kann nicht isoliert vor Gericht angegriffen werden. Ihre Rechtmäßigkeit wird erst im Verfahren gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis oder im Eilrechtsschutz geprüft. Fehler bei Rechtsgrundlage, Fragestellung oder Sachverhaltsermittlung können die Anordnung unwirksam machen.
Ist Cannabis seit der Legalisierung im Straßenverkehr erlaubt?
Der Besitz und Konsum sind in bestimmten Grenzen legal, das Fahren unter Cannabiseinfluss aber nicht. Ab dem gesetzlichen THC-Grenzwert im Blutserum droht ein Bußgeldverfahren nach § 24a StVG. Für Fahranfänger in der Probezeit und unter 21-Jährige gilt ein absolutes Cannabisverbot am Steuer.
Redaktionell geprüft Stand: 02. August 2026

Dieser Beitrag wurde mit KI-Unterstützung erstellt und redaktionell geprüft. Mehr über unsere Arbeitsweise: Über die Redaktion.

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