AG München: Alleinhaftung bei E-Scooter-Unfall mit Taxi

13. Juli 2026 4 Min. Lesezeit Redaktion anwaltvergleich.de
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Das Amtsgericht München hat entschieden, dass ein E-Scooter-Fahrer nach einem Zusammenstoß mit einem Taxi allein für den Schaden haftet. Ausschlaggebend war ein besonders riskantes Fahrverhalten: zu zweit, alkoholisiert und entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung. Die sonst übliche Mithaftung des Autofahrers über die sogenannte Betriebsgefahr entfiel vollständig.

Der Fall

Nach den vorliegenden Informationen war eine Person mit einem E-Scooter unterwegs, auf dem sich zwei Menschen befanden. Der oder die Fahrende stand zudem unter Alkoholeinfluss und bewegte sich gegen die vorgeschriebene Fahrtrichtung.

Es kam zum Zusammenstoß mit einem Kraftfahrzeug, das als Taxi eingesetzt wurde. In der Folge stritten die Beteiligten über die Frage, wer für den entstandenen Schaden aufkommen muss und in welchem Umfang.

Solche Konstellationen sind rechtlich heikel, weil bei einem Verkehrsunfall grundsätzlich beide Seiten anteilig haften können. Entscheidend ist, wie schwer die jeweiligen Verkehrsverstöße wiegen und ob sich das eine Fehlverhalten so stark auswirkt, dass es den Beitrag der anderen Seite vollständig verdrängt.

Die Entscheidung des Gerichts

Nach einem Bericht von LTO bewertete das Amtsgericht München das Verhalten auf dem E-Scooter als grob verkehrswidrig. Das gleichzeitige Zusammentreffen mehrerer schwerer Verstöße – Fahren zu zweit auf einem für eine Person zugelassenen Fahrzeug, Alkoholeinfluss und Fahren gegen die Fahrtrichtung – wog demnach so stark, dass der Autofahrer nicht mithaften musste.

Das Gericht ließ die sogenannte Betriebsgefahr des beteiligten Fahrzeugs vollständig zurücktreten (Aktenzeichen 331 C 25435/24). Die Betriebsgefahr beschreibt das allgemeine Risiko, das von einem motorisierten Fahrzeug allein durch seinen Betrieb ausgeht. Normalerweise führt sie dazu, dass ein Autofahrer auch ohne eigenes Verschulden einen Teil des Schadens tragen muss.

Im Ergebnis blieb es daher bei einer alleinigen Haftung der E-Scooter-Seite. Der Autofahrer beziehungsweise dessen Versicherung wurde nicht zur Kasse gebeten. Weitere Einzelheiten zur Begründung liegen aus dem Bericht nicht gesichert vor.

Rechtlicher Hintergrund

Die Haftung nach einem Verkehrsunfall richtet sich vor allem nach dem Straßenverkehrsgesetz. Zentral ist § 7 StVG, der die Haftung des Fahrzeughalters für die Betriebsgefahr begründet. § 17 StVG regelt, wie der Schaden zwischen mehreren Beteiligten verteilt wird, wenn beide Seiten einen Beitrag geleistet haben.

Bei der Abwägung kommt es auf das Gewicht der jeweiligen Verursachungsbeiträge an. Ein besonders grober Verstoß einer Partei kann dazu führen, dass die Betriebsgefahr der Gegenseite ganz zurücktritt. Genau das nimmt die Rechtsprechung in Fällen an, in denen ein Beteiligter mehrere schwere Regelverstöße gleichzeitig begeht.

Auch E-Scooter unterliegen klaren Regeln. Die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung erlaubt nur eine Person je Fahrzeug und verbietet das Fahren entgegen der Fahrtrichtung außerhalb freigegebener Bereiche. Für Alkohol am Steuer gelten dabei ähnliche Grenzwerte wie beim Auto; ab bestimmten Promillewerten drohen Bußgelder, Punkte oder sogar strafrechtliche Folgen nach § 316 StGB.

Was bedeutet das für Betroffene?

Für E-Scooter-Nutzerinnen und -Nutzer zeigt der Fall, dass die Fahrzeuge keine rechtsfreie Zone sind. Wer sich grob verkehrswidrig verhält, riskiert nicht nur ein Bußgeld, sondern auch, im Schadensfall komplett allein zu haften. Das kann bei Personen- oder Sachschäden schnell hohe Beträge bedeuten.

Wichtig zu wissen: Für E-Scooter besteht eine Versicherungspflicht, erkennbar an der Versicherungsplakette. Diese Haftpflicht deckt in der Regel Schäden, die anderen zugefügt werden. Sie schützt aber nicht bei jedem Verhalten uneingeschränkt – bei grober Fahrlässigkeit oder Alkohol kann der Versicherer unter Umständen Rückgriff nehmen und einen Teil des ausgezahlten Betrags zurückfordern.

Nach einem Unfall sollten Betroffene folgende Punkte beachten: die Unfallstelle sichern, bei Verletzten sofort Hilfe rufen und die Polizei verständigen. Notieren Sie Namen, Kennzeichen und Kontaktdaten aller Beteiligten sowie möglicher Zeugen. Fotografieren Sie die Situation, die Fahrzeuge und die Schäden. Geben Sie am Unfallort kein voreiliges Schuldeingeständnis ab.

Wer selbst geschädigt wurde, sollte Schäden ärztlich und schriftlich dokumentieren und Fristen im Blick behalten. Verkehrsrechtliche Ansprüche verjähren grundsätzlich innerhalb von drei Jahren. Bei unklarer Haftungslage, streitigem Unfallhergang oder wenn eine Versicherung die Zahlung verweigert, ist anwaltliche Unterstützung sinnvoll. Ein Anwalt kann die Haftungsquote prüfen, Ansprüche beziffern und gegenüber der Gegenseite durchsetzen.

Wer auf einem E-Scooter unterwegs ist, sollte die Regeln ernst nehmen: nur allein fahren, keinen Alkohol trinken und immer in der zulässigen Richtung bleiben. Bei rechtlichen Fragen rund um einen Unfall können Sie hier einen Anwalt für Verkehrsrecht finden.

Quellen: Bericht bei LTO. Ein amtlicher Urteils-Volltext lag bei Veröffentlichung noch nicht vor.

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Häufig gestellte Fragen

Wer haftet bei einem E-Scooter-Unfall mit einem Auto?
Grundsätzlich können beide Seiten anteilig haften, weil auch das Auto eine Betriebsgefahr aufweist. Bei einem besonders groben Verstoß des E-Scooter-Fahrers – etwa Alkohol, Fahren zu zweit und gegen die Fahrtrichtung – kann die Haftung aber vollständig auf den Scooter-Fahrer entfallen, wie das AG München entschieden hat.
Was bedeutet Betriebsgefahr im Verkehrsrecht?
Die Betriebsgefahr ist das allgemeine Risiko, das von einem Fahrzeug allein durch seinen Betrieb ausgeht. Sie führt dazu, dass ein Autofahrer nach § 7 StVG auch ohne eigenes Verschulden einen Teil des Schadens tragen kann. Bei sehr schwerem Fehlverhalten der Gegenseite kann sie jedoch ganz zurücktreten.
Darf man zu zweit auf einem E-Scooter fahren?
Nein. E-Scooter sind nur für eine Person zugelassen. Das Fahren zu zweit ist ein Verkehrsverstoß und kann im Schadensfall die eigene Haftung erhöhen oder – wie im Münchner Fall – zur alleinigen Haftung führen.
Zahlt die Versicherung bei Alkohol am E-Scooter?
Für E-Scooter besteht eine Haftpflicht-Versicherungspflicht, die Schäden Dritter grundsätzlich abdeckt. Bei grober Fahrlässigkeit oder Alkohol kann der Versicherer jedoch Rückgriff nehmen und einen Teil des Betrags vom Fahrer zurückfordern.
Redaktionell geprüft Stand: 13. Juli 2026

Dieser Beitrag wurde mit KI-Unterstützung erstellt und redaktionell geprüft. Mehr über unsere Arbeitsweise: Über die Redaktion.

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