Haftentschädigung: Reformplan des Justizministeriums 2024

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13. Juli 2026 4 Min. Lesezeit Redaktion anwaltvergleich.de
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Wer unschuldig im Gefängnis saß, soll künftig deutlich mehr Geld als bisher erhalten. Das Bundesjustizministerium plant eine Reform der sogenannten Strafverfolgungsentschädigung und will die pauschale Zahlung für zu Unrecht erlittene Haft anheben. Für Betroffene wäre das eine spürbare Verbesserung gegenüber der jahrzehntelang kritisierten, niedrigen Entschädigungssumme.

Der Fall: Worum es bei dem Reformplan geht

Im Zentrum steht ein Vorhaben aus dem Bundesjustizministerium unter Ministerin Stefanie Hubig. Sie knüpft an einen Reformvorschlag ihres Amtsvorgängers Marco Buschmann an, der eine Erhöhung der Haftentschädigung ins Gespräch gebracht hatte.

Der aktuelle Plan sieht vor, die pauschale Entschädigung für jeden Tag zu Unrecht erlittener Haft zu erhöhen. Damit reagiert die Politik auf eine langjährige Debatte darüber, ob die bisherige Summe dem schweren Eingriff einer Inhaftierung überhaupt gerecht wird.

Anders als im früheren Entwurf soll es allerdings keine kostenfreie anwaltliche Erstberatung für Betroffene geben. Zudem soll die Entschädigung für besonders lange Haftzeiten nach dem neuen Vorschlag geringer ausfallen als noch bei Buschmann vorgesehen. Der genaue Gesetzestext und die konkreten Beträge stehen im politischen Verfahren noch nicht abschließend fest.

Die Entscheidung des Gesetzgebers

Nach einem Bericht von LTO handelt es sich hier nicht um ein Gerichtsurteil, sondern um ein politisches Reformvorhaben aus dem Bundesjustizministerium. Ministerin Hubig greift den Gedanken einer Erhöhung der Haftentschädigung auf und führt ihn in modifizierter Form fort.

Zwei Punkte unterscheiden den aktuellen Plan vom früheren Entwurf: Erstens ist eine kostenfreie anwaltliche Erstberatung nicht mehr vorgesehen. Zweitens soll die Entschädigung bei besonders langer Haftdauer nach dem neuen Konzept niedriger ausfallen als zuvor angedacht.

Ein solches Vorhaben durchläuft in der Regel mehrere Stufen: einen Referentenentwurf aus dem Ministerium, den Kabinettsbeschluss der Bundesregierung sowie die Beratung und Abstimmung im Bundestag und Bundesrat. Erst mit der Verkündung im Bundesgesetzblatt würde eine Reform verbindlich. Bis dahin können sich Details noch ändern. Konkrete Zahlen oder ein Zeitplan lassen sich dem berichteten Stand nicht sicher entnehmen.

Rechtlicher Hintergrund

Die Entschädigung für zu Unrecht erlittene Strafverfolgungsmaßnahmen ist im Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG) geregelt. Es bestimmt, wann und in welchem Umfang der Staat für Nachteile aufkommt, die jemand durch Haft, Untersuchungshaft oder andere Zwangsmaßnahmen erlitten hat, obwohl sich der Tatvorwurf später nicht bestätigt hat.

Ein Anspruch entsteht typischerweise, wenn ein Beschuldigter freigesprochen wird, das Verfahren eingestellt wird oder eine Verurteilung im Rechtsmittelverfahren aufgehoben wird. Neben dem Ersatz materieller Schäden – etwa Verdienstausfall – gibt es eine Pauschale für den immateriellen Schaden, also für den seelischen Nachteil der zu Unrecht erlittenen Freiheitsentziehung. Diese Tagespauschale war lange Gegenstand der Kritik, weil sie im Verhältnis zum Gewicht einer Inhaftierung als zu niedrig empfunden wurde.

Die Freiheit der Person ist zudem grundrechtlich geschützt (Art. 2 und Art. 104 GG). Wird sie zu Unrecht entzogen, ist ein angemessener Ausgleich eine Frage des Rechtsstaats. Eine Reform des StrEG setzt genau an dieser Angemessenheit an.

Was bedeutet das für Betroffene?

Für Menschen, die zu Unrecht in Haft saßen, könnte eine höhere Tagespauschale eine deutlich bessere finanzielle Anerkennung bedeuten. Wichtig ist jedoch: Solange die Reform nicht verabschiedet und in Kraft getreten ist, gilt weiterhin die bisherige Rechtslage. Niemand sollte sich also auf angekündigte höhere Beträge verlassen, bevor das Gesetz beschlossen ist.

Wer meint, einen Entschädigungsanspruch zu haben, sollte auf die Fristen achten. Über die Grundfrage, ob überhaupt eine Entschädigung zusteht, entscheidet das Gericht oft schon im Strafverfahren – etwa im Urteil oder im Einstellungsbeschluss. Der Antrag auf die konkrete Höhe der Entschädigung muss anschließend gesondert gestellt werden, und zwar innerhalb einer bestimmten Frist bei der Staatsanwaltschaft. Wird diese Frist versäumt, kann der Anspruch verloren gehen.

Praktisch empfiehlt es sich, alle relevanten Unterlagen zu sichern: den Freispruch oder Einstellungsbeschluss, Nachweise über Verdienstausfall, Belege für Anwalts- und Verfahrenskosten sowie Unterlagen zu weiteren wirtschaftlichen Folgen der Haft. Je vollständiger die Dokumentation, desto leichter lässt sich der Anspruch beziffern.

Da der Reformplan – anders als der frühere Entwurf – keine kostenfreie anwaltliche Erstberatung mehr vorsieht, dürfte anwaltliche Hilfe künftig weiterhin mit eigenen Kosten verbunden sein. Gerade bei höheren Ansprüchen oder wenn neben der Pauschale auch Verdienstausfall geltend gemacht wird, kann sich eine anwaltliche Beratung dennoch lohnen, um Fristen einzuhalten und die Ansprüche vollständig durchzusetzen.

Betroffene sollten die weitere Gesetzgebung im Blick behalten und im Zweifel frühzeitig Rat einholen. Eine erste Einschätzung erhalten Sie, wenn Sie einen Anwalt für Strafrecht finden und Ihren konkreten Fall schildern.

Quellen: Bericht bei LTO. Ein amtlicher Urteils-Volltext lag bei Veröffentlichung noch nicht vor.

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Häufig gestellte Fragen

Was ist die Strafverfolgungsentschädigung?
Sie ist eine Entschädigung des Staates für Menschen, die durch Strafverfolgungsmaßnahmen wie Haft oder Untersuchungshaft Nachteile erlitten haben, obwohl sich der Vorwurf später nicht bestätigt hat. Geregelt ist sie im Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG).
Wie hoch ist die Haftentschädigung derzeit?
Bislang gibt es eine feste Tagespauschale für jeden Tag zu Unrecht erlittener Haft, die vielfach als zu niedrig kritisiert wurde. Die geplante Reform soll diesen Betrag anheben. Solange das Gesetz nicht in Kraft ist, gilt aber weiterhin die bisherige Höhe.
Ist die Reform schon beschlossen?
Nein. Nach dem berichteten Stand handelt es sich um ein Reformvorhaben des Bundesjustizministeriums. Es muss noch das übliche Gesetzgebungsverfahren mit Kabinett, Bundestag und Bundesrat durchlaufen. Details können sich dabei noch ändern.
Worauf sollte ich achten, wenn ich einen Anspruch habe?
Achten Sie auf die Fristen: Nach der gerichtlichen Grundentscheidung muss ein gesonderter Antrag zur Höhe fristgerecht bei der Staatsanwaltschaft gestellt werden. Sichern Sie Unterlagen wie Freispruch, Verdienstnachweise und Kostenbelege und ziehen Sie bei Bedarf anwaltliche Hilfe hinzu.
Mit KI-Unterstützung erstellt Stand: 13. Juli 2026

Dieser Beitrag wurde mit KI-Unterstützung erstellt. Mehr über unsere Arbeitsweise: Über die Redaktion.