Rechtsextremistin Liebich nach acht Monaten Flucht gefasst

02. May 2026 2 Min. Lesezeit Anwaltvergleich.de Redaktion

Nach acht Monaten Fahndung ist die verurteilte Rechtsextremistin Marla-Svenja Liebich in Tschechien gefasst worden. Die zu 18 Monaten Haft ohne Bewährung verurteilte Person war seit August 2025 auf der Flucht vor dem Strafantritt.

Die Festnahme in Tschechien

Die tschechische Polizei nahm Liebich im Ort Schönbach bei Asch fest. Grundlage war ein europäischer Haftbefehl, wie die Staatsanwaltschaft Halle mitteilte. Bei der Festnahme soll Liebich noch versucht haben, sich dem Zugriff zu entziehen - erfolglos.

Nach Medienberichten trug die gesuchte Person bei der Festnahme Männerkleidung und hatte einen kahlen Kopf. Liebich befindet sich nun in tschechischem Gewahrsam, ein Auslieferungsverfahren nach Deutschland soll folgen.

Hintergrund der Verurteilung

Im Juli 2023 war Liebich– damals noch als Sven Liebich – vom Amtsgericht (AG) Halle wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt worden. Alle Rechtsmittel scheiterten: Sowohl Berufung als auch Revision blieben erfolglos. Verfassungsbeschwerde blieb ebenfalls erfolglos.

Eigentlich hätte Liebich schon im August 2025 in der Justizvollzugsanstalt Chemnitz zum Haftantritt erscheinen müssen. Als dies nicht geschah, erließen die Behörden einen Vollstreckungshaftbefehl. Über die Plattform X hatte Liebich behauptet, sich ins Ausland abgesetzt zu haben.

Kontroverse um Geschlechtseintrag und Strafvollzug

Der Fall sorgte für rechtspolitische Diskussionen. Die Staatsanwaltschaft Halle hatte Liebich zum Haftantritt in die Frauenjustizvollzugsanstalt Chemnitz geladen - begründet mit dem weiblichen Geschlechtseintrag.

Der Fall entfachte deshalb die Debatte über das seit November 2024 geltende Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) neu. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt sieht darin einen Missbrauch der gesetzlichen Regelungen und fordert Nachbesserungen.

Juristische Stimmen bewerten dies unterschiedlich: LTO-Redakteur Max Kolter kommentierte, Liebichs Fall sei allein ein Problem des Strafvollzugsrechts, nicht des SBGG. Salomon J. Gehring erklärt in einemLTO-Gastbeitrag, dass das SBGG bereits einen Missbrauchsschutz vorsehe.

Unklare Vollzugssituation

Wo die Haft verbüßt wird, ist noch offen. Nach sächsischem Strafvollzugsgesetz entscheidet die Gefängnisverwaltung im Einzelfall auf Grundlage eines Zugangsgesprächs mit der inhaftierten Person. Der Saalekreis hat beim Amtsgericht Halle einen Antrag auf Rückgängigmachung der SBGG-Eintragung gestellt, über den noch nicht entschieden wurde.

Brauchen Sie rechtliche Beratung? Finden Sie den passenden Anwalt für Strafrecht auf Anwaltvergleich.de.

Artikel teilen

Häufig gestellte Fragen

Wegen welcher Straftaten wurde Liebich verurteilt?
Marla-Svenja Liebich wurde vom Amtsgericht Halle wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 18 Monaten ohne Bewährung verurteilt. Alle Rechtsmittel gegen das Urteil scheiterten.
Warum gab es Kontroversen um den Strafvollzug?
Die Staatsanwaltschaft lud Liebich zum Haftantritt in eine Frauenjustizvollzugsanstalt, begründet mit dem weiblichen Geschlechtseintrag. Dies entfachte eine Debatte über das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) und möglichen Missbrauch. Wo die Haft tatsächlich verbüßt wird, entscheidet aber erst die Gefängnisleitung im Einzelfall.
Wie läuft das Auslieferungsverfahren ab?
Liebich wurde auf Grundlage eines europäischen Haftbefehls in Tschechien festgenommen und befindet sich dort in Gewahrsam. Nun folgt ein Auslieferungsverfahren nach Deutschland, wo die 18-monatige Haftstrafe vollstreckt werden soll.