OLG Köln lehnt Wiederaufnahme für Cum-Ex-Anwalt Berger ab 2025

29. April 2026 3 Min. Lesezeit Anwaltvergleich.de Redaktion

Wiederaufnahmeantrag endgültig gescheitert - Berger bleibt in Haft

Das Oberlandesgericht Köln hat die letzte realistische Hoffnung des verurteilten Cum-Ex-Architekten Hanno Berger auf ein neues Verfahren zunichte gemacht. Die Richter wiesen seine Beschwerde gegen die Ablehnung seines Wiederaufnahmeantrag zurück - der 75-Jährige muss seine Haftstrafe vollständig absitzen.

Gescheiterter Versuch mit neuen Beweisen

Berger hatte vor dem Landgericht (LG) Bonn zunächst die Wiederaufnahme seines Verfahrens beantragt und sich dabei auf angeblich neue Beweise berufen. Er widerrief Teile seines Geständnisses und behauptete, sein früherer Geschäftspartner Kai-Uwe Steck habe als Kronzeuge falsche Aussagen gemacht.

Das LG Köln verwarf diesen Antrag bereits im August 2025 als unzulässig. Bergers anschließende Beschwerde beim OLG Köln war sein letzter Strohhalm - doch auch dieser Versuch scheiterte nun endgültig.

Acht Jahre Haft für Steuerhinterziehung bestätigt

Berger war vom Landgericht (LG) Bonn im Jahr 2022 wegen besonders schwerer Steuerhinterziehung in drei Fällen zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt worden. Zusätzlich erhielt er vom LG Wiesbaden weitere acht Jahre und drei Monate Haft wegen anderer Fälle.

Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte später beide Urteile in den Revisionsverfahren.

OLG: Geständnis-Widerruf nicht überzeugend

Das OLG Köln begründete seine ablehnende Entscheidung ausführlich: Die von Berger vorgebrachten angeblichen neuen Tatsachen und Beweismittel würden keinen Anlass geben anzunehmen, dass das ursprüngliche Gericht eine mildere Strafe oder gar einen Freispruch verkündet hätte.

Besonders kritisch sah das Gericht Bergers Versuch, sein vor dem LG Bonn abgelegte "Geständnis" Bergers nachträglich zu widerrufen. Ein Geständnis aus der Hauptverhandlung könne nur dann erfolgreich erschüttert werden, wenn der Angeklagte ein einleuchtendes Motiv und eine plausible Begründung für ein Falschgeständnis vorlege - was Berger nicht getan habe.

Cum-Ex-Deals: Der größte Steuerskandal Deutschlands

Bei Cum-Ex-Deals wurden Aktien mit und ohne Dividendenanspruch zwischen Investoren hin- und hergeschoben. Dadurch erstatteten Finanzämter Steuern auf Dividenden, die niemals gezahlt wurden - ein Schaden von mindestens zehn Milliarden Euro für den deutschen Staat.

Die Geschäfte waren zwischen 2006 und 2011 weit verbreitet. 2021 entschied der BGH, dass die Geschäfte als Steuerhinterziehung zu werten sind. Berger hatte diese Konstruktionen als "rechtssichere Steueroptimierung" beworben und Millionen daran verdient.

Letzte Hoffnung: Bundesverfassungsgericht

Nach der endgültigen Ablehnung der Wiederaufnahme bleibt Berger nur noch der Gang zum Bundesverfassungsgerichts. Er könnte eine Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung von Verfahrensrechten oder Grundrechten einlegen.

Die Erfolgsaussichten sind jedoch gering: Bereits 2024 scheiterte er mit einer entsprechenden Verfassungsbeschwerde. 2022 wurde er nach Deutschland ausgeliefert und sitzt seither in Haft.

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Häufig gestellte Fragen

Was sind Cum-Ex-Deals und warum sind sie illegal?
Bei Cum-Ex-Geschäften werden Aktien mit und ohne Dividendenanspruch zwischen Investoren hin- und hergeschoben. Dadurch lassen sich Steuern auf Dividenden erstatten, die nie gezahlt wurden. Der BGH entschied 2021, dass diese Konstruktionen Steuerhinterziehung darstellen.
Kann Hanno Berger noch gegen seine Verurteilung vorgehen?
Nach der endgültigen Ablehnung der Wiederaufnahme durch das OLG Köln bleibt nur noch eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht. Die Erfolgsaussichten sind jedoch gering, da er 2024 bereits mit einer ähnlichen Beschwerde gescheitert ist.
Wie hoch ist der Schaden durch Cum-Ex-Deals?
Die Cum-Ex-Geschäfte gelten als größter Steuerskandal der deutschen Geschichte mit einem geschätzten Schaden von mindestens zehn Milliarden Euro für den deutschen Staat. Die Deals waren hauptsächlich zwischen 2006 und 2011 verbreitet.