Wiederaufnahmeantrag endgültig gescheitert - Berger bleibt in Haft
Das Oberlandesgericht Köln hat die letzte realistische Hoffnung des verurteilten Cum-Ex-Architekten Hanno Berger auf ein neues Verfahren zunichte gemacht. Die Richter wiesen seine Beschwerde gegen die Ablehnung seines Wiederaufnahmeantrag zurück - der 75-Jährige muss seine Haftstrafe vollständig absitzen.
Gescheiterter Versuch mit neuen Beweisen
Berger hatte vor dem Landgericht (LG) Bonn zunächst die Wiederaufnahme seines Verfahrens beantragt und sich dabei auf angeblich neue Beweise berufen. Er widerrief Teile seines Geständnisses und behauptete, sein früherer Geschäftspartner Kai-Uwe Steck habe als Kronzeuge falsche Aussagen gemacht.
Das LG Köln verwarf diesen Antrag bereits im August 2025 als unzulässig. Bergers anschließende Beschwerde beim OLG Köln war sein letzter Strohhalm - doch auch dieser Versuch scheiterte nun endgültig.
Acht Jahre Haft für Steuerhinterziehung bestätigt
Berger war vom Landgericht (LG) Bonn im Jahr 2022 wegen besonders schwerer Steuerhinterziehung in drei Fällen zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt worden. Zusätzlich erhielt er vom LG Wiesbaden weitere acht Jahre und drei Monate Haft wegen anderer Fälle.
Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte später beide Urteile in den Revisionsverfahren.
OLG: Geständnis-Widerruf nicht überzeugend
Das OLG Köln begründete seine ablehnende Entscheidung ausführlich: Die von Berger vorgebrachten angeblichen neuen Tatsachen und Beweismittel würden keinen Anlass geben anzunehmen, dass das ursprüngliche Gericht eine mildere Strafe oder gar einen Freispruch verkündet hätte.
Besonders kritisch sah das Gericht Bergers Versuch, sein vor dem LG Bonn abgelegte "Geständnis" Bergers nachträglich zu widerrufen. Ein Geständnis aus der Hauptverhandlung könne nur dann erfolgreich erschüttert werden, wenn der Angeklagte ein einleuchtendes Motiv und eine plausible Begründung für ein Falschgeständnis vorlege - was Berger nicht getan habe.
Cum-Ex-Deals: Der größte Steuerskandal Deutschlands
Bei Cum-Ex-Deals wurden Aktien mit und ohne Dividendenanspruch zwischen Investoren hin- und hergeschoben. Dadurch erstatteten Finanzämter Steuern auf Dividenden, die niemals gezahlt wurden - ein Schaden von mindestens zehn Milliarden Euro für den deutschen Staat.
Die Geschäfte waren zwischen 2006 und 2011 weit verbreitet. 2021 entschied der BGH, dass die Geschäfte als Steuerhinterziehung zu werten sind. Berger hatte diese Konstruktionen als "rechtssichere Steueroptimierung" beworben und Millionen daran verdient.
Letzte Hoffnung: Bundesverfassungsgericht
Nach der endgültigen Ablehnung der Wiederaufnahme bleibt Berger nur noch der Gang zum Bundesverfassungsgerichts. Er könnte eine Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung von Verfahrensrechten oder Grundrechten einlegen.
Die Erfolgsaussichten sind jedoch gering: Bereits 2024 scheiterte er mit einer entsprechenden Verfassungsbeschwerde. 2022 wurde er nach Deutschland ausgeliefert und sitzt seither in Haft.
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