Doppelmord in Schackendorf: BGH bestätigt lebenslange Strafe

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02. September 2026 4 Min. Lesezeit Redaktion anwaltvergleich.de
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Der Bundesgerichtshof hat die Revision eines Mannes verworfen, der im November 2024 in Schackendorf seine frühere Lebensgefährtin und deren neuen Partner mit einem Messer angegriffen und getötet hatte. Damit ist das Urteil des Landgerichts Kiel vom 19. Dezember 2025 rechtskräftig. Der Angeklagte bleibt zu einer lebenslangen Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt, und zwar verbunden mit der Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Eine Entlassung auf Bewährung nach 15 Jahren Haft ist dadurch ausgeschlossen.

Der Fall

Nach den Feststellungen des Landgerichts Kiel endete im Juni 2024 die langjährige Beziehung zwischen dem späteren Angeklagten und seiner Partnerin. Die Trennung akzeptierte er nicht. Als er erfuhr, dass die Frau einen neuen Freund hatte, empfand er dies als tiefe Kränkung.

Am frühen Morgen des 16. November 2024 wartete der Mann vor dem Wohnhaus seiner früheren Lebensgefährtin. Als sie gemeinsam mit ihrem neuen Partner das Haus verließ, stach er mit einem Messer mehrfach auf beide ein. Die Frau starb unmittelbar nach der Einlieferung ins Krankenhaus. Ihr Freund erlag im Frühjahr 2025 den Folgen der schweren Verletzungen.

Das Landgericht sah als Antrieb der Tat vor allem Wut und Eifersucht sowie die Vorstellung des Angeklagten, die Frau gehöre ihm. Beide Tötungen bewertete die Kammer als Mord aus niedrigen Beweggründen. Bei der Tötung des neuen Partners bejahte sie zusätzlich das Mordmerkmal der Heimtücke. Verurteilt wurde der Angeklagte unter anderem wegen Mordes in zwei tateinheitlichen Fällen, also wegen einer einheitlichen Tat mit zwei Opfern.

Die Entscheidung des Gerichts

Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten mit Beschluss vom 25. August 2026 (Az. 5 StR 281/26) verworfen. Die Überprüfung des Kieler Urteils ergab keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Verurteilten. Damit ist die Entscheidung rechtskräftig, weitere Rechtsmittel im ordentlichen Instanzenzug stehen nicht mehr zur Verfügung.

Wichtig für das Verständnis: Die Revision ist keine zweite Tatsacheninstanz. Der Bundesgerichtshof hört keine Zeugen erneut an und würdigt Beweise nicht neu. Er prüft ausschließlich, ob das Landgericht das Verfahrensrecht eingehalten und das materielle Strafrecht richtig angewendet hat. Hält die Beweiswürdigung der rechtlichen Kontrolle stand, bleibt es bei den Feststellungen der ersten Instanz. Offensichtlich unbegründete Revisionen kann der Senat nach den Regeln der Strafprozessordnung durch Beschluss und ohne mündliche Hauptverhandlung verwerfen.

Inhaltlich ging es um die Mordmerkmale des § 211 StGB. Niedrige Beweggründe liegen vor, wenn das Tatmotiv nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe steht und deshalb besonders verachtenswert ist. Genau darunter fasst die Rechtsprechung Konstellationen, in denen ein Mann die Trennung nicht hinnimmt und die Partnerin gleichsam als sein Eigentum betrachtet. Heimtückisch handelt, wer die Arglosigkeit und die daraus folgende Wehrlosigkeit des Opfers bewusst ausnutzt, etwa bei einem überraschenden Angriff auf einen nichts ahnenden Menschen.

Erhebliche praktische Bedeutung hat die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Nach § 57a StGB kann der Rest einer lebenslangen Freiheitsstrafe grundsätzlich nach 15 Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden. Diese Möglichkeit entfällt, wenn das Gericht die besondere Schwere der Schuld feststellt. Über eine mögliche Entlassung wird dann erst deutlich später und nach einer erneuten gerichtlichen Prüfung entschieden.

Was bedeutet das für Betroffene?

Für Angehörige von Opfern zeigt der Fall, welches Gewicht die Justiz Tötungen im Trennungskontext beimisst. Angehörige getöteter Menschen können sich als Nebenkläger am Strafverfahren beteiligen. Die Nebenklage erlaubt Akteneinsicht über einen Rechtsanwalt, Anwesenheit in der Hauptverhandlung, eigene Fragen und Anträge. Unter bestimmten Voraussetzungen wird der anwaltliche Beistand vom Gericht beigeordnet oder aus der Staatskasse finanziert. Wer betroffen ist, sollte den Antrag früh stellen, idealerweise schon im Ermittlungsverfahren.

Noch wichtiger ist die Vorbeugung. Kündigt ein Ex-Partner Gewalt an, lauert vor der Wohnung, folgt der Betroffenen oder kontrolliert sie über Nachrichten und Ortungsdienste, ist das kein privates Nachspiel einer Beziehung, sondern ein Warnsignal. Dokumentieren Sie Vorfälle mit Datum, Uhrzeit und Screenshots, benennen Sie Zeugen und erstatten Sie Anzeige. Über das Gewaltschutzgesetz kann das Familiengericht Kontakt-, Näherungs- und Betretungsverbote anordnen, im Eilfall binnen weniger Tage. Hilfe bieten auch Frauenhäuser, Interventionsstellen und das bundesweite Hilfetelefon.

Für Beschuldigte gilt: Im Revisionsverfahren zählen Fristen und Formalien. Die Revision muss innerhalb einer Woche nach Verkündung des Urteils eingelegt (§ 341 StPO) und binnen eines Monats nach Zustellung der schriftlichen Urteilsgründe begründet werden (§ 345 StPO). Die Begründung muss ein Rechtsanwalt verfassen. Wer die Frist versäumt, verliert das Rechtsmittel unabhängig davon, wie stichhaltig die Einwände wären.

Ob Nebenklage, Verteidigung oder Fragen zur Strafvollstreckung: In Kapitalstrafverfahren ist frühe fachanwaltliche Begleitung entscheidend, weil Weichen bereits im Ermittlungsverfahren gestellt werden. Wer eine erste Einschätzung braucht, kann hier gezielt einen Anwalt für Strafrecht finden.

Quellen: Bundesgerichtshof, Pressemitteilung Nr. 160/2026 vom 02.09.2026 zum Beschluss vom 25.08.2026, Az. 5 StR 281/26 · Weiterführend: Bericht zur Entscheidung

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Häufig gestellte Fragen

Was bedeutet die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld?
Bei einer lebenslangen Freiheitsstrafe kann der Strafrest nach § 57a StGB grundsätzlich nach 15 Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden. Stellt das Gericht die besondere Schwere der Schuld fest, ist diese Aussetzung nach 15 Jahren ausgeschlossen. Über eine Entlassung wird dann erst nach einem deutlich längeren Zeitraum und nach erneuter gerichtlicher Prüfung entschieden.
Warum prüft der BGH die Beweise nicht noch einmal?
Die Revision ist kein zweiter Tatsachenprozess. Der Bundesgerichtshof hört keine Zeugen und würdigt keine Beweise neu, sondern kontrolliert nur, ob das Landgericht Verfahrensrecht und Strafrecht korrekt angewendet hat. Findet er keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten, bleibt es beim erstinstanzlichen Urteil.
Wann liegt ein Mord aus niedrigen Beweggründen vor?
Niedrige Beweggründe nach § 211 StGB sind Motive, die nach allgemeiner sittlicher Bewertung auf tiefster Stufe stehen und besonders verachtenswert sind. Dazu zählt die Rechtsprechung typischerweise Fälle, in denen ein Täter eine Trennung nicht akzeptiert und aus Wut, Eifersucht oder einem Besitzdenken gegenüber der Partnerin tötet.
Welche Rechte haben Angehörige von Opfern im Strafverfahren?
Angehörige getöteter Menschen können sich als Nebenkläger anschließen. Sie dürfen in der Hauptverhandlung anwesend sein, über ihren Anwalt Akteneinsicht nehmen, Fragen stellen und Beweisanträge stellen. Unter bestimmten Voraussetzungen wird ein anwaltlicher Beistand beigeordnet oder aus der Staatskasse bezahlt. Der Antrag sollte möglichst früh gestellt werden.
Mit KI-Unterstützung erstellt Stand: 02. September 2026

Dieser Beitrag wurde mit KI-Unterstützung erstellt. Mehr über unsere Arbeitsweise: Über die Redaktion.