BVerfG: Willkürliche Kostenentscheidung im Sozialgerichtsverfahren
Das Bundesverfassungsgericht hat eine Kostenentscheidung aus einem sozialgerichtlichen Verfahren beanstandet, weil sie gegen das Willkürverbot aus Art. 3 Abs. 1...
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Sozialrecht regelt die Beziehung zwischen Bürgern und Sozialleistungsträgern — Bürgergeld, Rente, Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Arbeitslosengeld, Behindertenrecht. Häufig steht der Einzelne einer großen Verwaltungsmaschine gegenüber, deren Bescheide oft schwer verständlich und nicht immer rechtmäßig sind. Etwa jede zweite Klage vor dem Sozialgericht ist erfolgreich — Widerspruch und Klage lohnen sich häufig. Das Verfahren ist gerichtskostenfrei, was die Hürde niedrig hält.
Nach jedem ablehnenden Bescheid lohnt sich die Prüfung — der Widerspruch ist innerhalb eines Monats möglich, kostenfrei und ohne formale Hürden. Vor Klagen vor dem Sozialgericht ist anwaltliche Begleitung oft entscheidend, weil das Verfahren komplex ist und medizinische Gutachten gebraucht werden. Bei Erwerbsminderungs- und Schwerbehindertenrecht ist Fachwissen über medizinische Bewertung praktisch unverzichtbar.
Sozialgericht und Landessozialgericht sind gerichtskostenfrei. Anwaltskosten nach RVG (sozialrechtlich reduziert). Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe bei geringem Einkommen meist gewährt. Erstberatung bei Bedürftigkeit kostenfrei über Beratungsschein.
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In den meisten Fällen ja — Widerspruch ist kostenfrei, innerhalb eines Monats möglich und etwa jeder zweite Widerspruch ist erfolgreich. Bei komplexen medizinischen Fragen anwaltliche Begleitung empfehlenswert.
Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung. Voraussetzung: medizinisch festgestellte verminderte Erwerbsfähigkeit, allgemeine Wartezeit (5 Jahre), drei Jahre Pflichtbeiträge in den letzten fünf Jahren vor Eintritt.
Bei Klägerstatus mit geringem Einkommen Prozesskostenhilfe — Anwaltskosten werden übernommen. Bei Obsiegen trägt die Behörde die Kosten. Sozialrechtliche Gebühren nach RVG reduziert gegenüber Zivilsachen.
Das Bundesverfassungsgericht hat eine Kostenentscheidung aus einem sozialgerichtlichen Verfahren beanstandet, weil sie gegen das Willkürverbot aus Art. 3 Abs. 1...
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