Eigenblutbehandlung: BVerfG bestätigt Arztvorbehalt für Heilpraktiker
Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker dürfen Eigenblutbehandlungen weiterhin nur eingeschränkt anbieten. Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwer...
Aktuelle Urteile, Gesetzesänderungen und Rechtstipps zum Thema Medizinrecht — verständlich aufbereitet von unserer Redaktion.
Medizinrecht greift dort, wo der Patient zur Partei wird — Behandlungsfehler, falsche Diagnose, unzureichende Aufklärung, abgelehnte Versicherungsleistung. Das Patientenrechtegesetz (§§ 630a ff. BGB) hat seit 2013 die Rechte gestärkt: ausführliche Aufklärungspflicht, vollständige Dokumentation, Anspruch auf Einsicht in die Patientenakte. Trotzdem bleibt der Weg zum Schmerzensgeld oder Schadensersatz technisch anspruchsvoll — Beweisführung, Gutachten und Fristen entscheiden.
Bei jedem Verdacht auf Behandlungsfehler mit relevanter Folge — verzögerte Diagnose, falscher Eingriff, postoperative Komplikation, Pflegefehler. Auch beim Streit mit der Kranken- oder Pflegekasse über Leistungen lohnt sich anwaltliche Begleitung. Die meisten Fälle benötigen ein medizinisches Gutachten — Schlichtungsstellen der Ärztekammern bieten kostenfreie Erstprüfung.
Streitwertabhängig nach RVG. Bei Schmerzensgeldklagen meist hohe Streitwerte — entsprechende Anwaltskosten. Erstberatung höchstens 190 € netto, mit Umsatzsteuer 226,10 € (Auslagenpauschale bis 20 € kann hinzukommen). Rechtsschutzversicherungen decken Medizinrecht oft nur eingeschränkt — Prozesskostenhilfe und Schlichtungsverfahren als Alternativen.
Anwaltvergleich.de listet Fachanwälte für Medizinrecht — mit Schwerpunkten wie Arzthaftung, Krankenhausrecht, Patientenrechte und Sozialrecht. Unten finden Sie aktuelle Urteile und praxisnahe Ratgeber unserer Redaktion.
Vollständige Patientenakte einsehen, medizinisches Gutachten einholen (Schlichtungsstelle der Ärztekammer kostenfrei). Bei grobem Behandlungsfehler greift Beweislastumkehr — Arzt muss beweisen, dass kein Schaden entstanden ist.
Verjährung drei Jahre nach Kenntnis von Schaden und Schädiger. Bei verspäteter Kenntnis maximal 30 Jahre nach Behandlung — wichtig insbesondere bei Spätfolgen.
Widerspruch innerhalb eines Monats nach Zustellung des Ablehnungsbescheids. Bei erneuter Ablehnung Klage vor dem Sozialgericht — Verfahren kostenfrei (keine Gerichtsgebühren), Anwaltskosten zu tragen.
Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker dürfen Eigenblutbehandlungen weiterhin nur eingeschränkt anbieten. Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwer...
Der Bundesgerichtshof hat am 30. Juli 2026 entschieden, dass für kostenpflichtig an Ärztinnen und Ärzte vergebene Testsiegel besonders strenge Maßstäbe gelten (...