Staatsanwaltschaft Itzehoe gibt Ulmen-Fall nach Potsdam ab 2025

27. April 2026 3 Min. Lesezeit Anwaltvergleich.de Redaktion

Ermittlungsverfahren wird erneut weitergeleitet

Die Staatsanwaltschaft Itzehoe leitet ihre Ermittlungen gegen Christian Ulmen bereits wieder weiter. Nach Hinweisen auf mögliche Tatorte in Potsdam sollen die brandenburgischen Kollegen das Verfahren übernehmen, das auf einer Strafanzeige seiner Ex-Ehefrau Collien Fernandes basiert.

Hintergrund der Anzeige gegen Christian Ulmen

Collien Fernandes hatte in einem Spiegel-Bericht schwere Vorwürfe gegen ihren Ex-Mann erhoben. Sie beschuldigt Ulmen der "digitalen Vergewaltigung", weil er angeblich gefälschte Profile unter ihrem Namen in sozialen Netzwerken erstellt haben soll. Über diese Accounts sollen intime Bilder an Männer aus ihrem Umfeld verschickt worden sein.

Ulmen bestreitet bislang nur die Deep-Fake-Vorwürfe, während er zu den anderen Anschuldigungen schweigt. Gegen die Berichterstattung des Magazins geht er juristisch vor. Die Details seiner rechtlichen Schritte hat LTO in einem Beitrag zum LG Hamburg-Bericht zusammengefasst.

Wiederaufnahme nach Medienberichten

Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft Itzehoe das Verfahren 2024 eingestellt, da keine konkreten Ermittlungsansätze zur Täteridentifizierung vorlagen. Nach der breiten Medienresonanz auf den Spiegel-Artikel im März nahmen die Ermittler das Verfahren jedoch wieder auf.

Ende März erklärte die Behörde, die Auswertung der Berichterstattung habe zu einem "Anfangsverdacht" gegen Ulmen geführt. Deshalb seien die Ermittlungen wieder aufgenommen worden.

Akten wandern zwischen drei Staatsanwaltschaften

Das Verfahren zeigt eine bemerkenswerte Wanderschaft zwischen verschiedenen Behörden. Fernandes hatte im November 2024 zunächst in Berlin Strafanzeige gegen Unbekannt erstattet, weil eine unbekannte Person widerrechtlich Fake-Accounts erstellt und betrieben haben soll.

Die Berliner Generalstaatsanwaltschaft übertrug das Verfahren im Januar 2025 an Itzehoe. Nun folgt mit Potsdam bereits die dritte zuständige Staatsanwaltschaft. Oberstaatsanwalt Peter Müller-Rakow bestätigte gegenüber der dpa: "Wir haben die Akten der Staatsanwaltschaft in Potsdam mit der Bitte um Übernahme des Verfahrens übersandt."

Potsdamer Verbindung des Ehepaars

Die Weiterleitung nach Potsdam ist nicht zufällig: Fernandes und Ulmen lebten vor ihrem Umzug nach Mallorca 2023 in der brandenburgischen Landeshauptstadt. Auch auf der spanischen Mittelmeerinsel hatte Fernandes zusätzlich Anzeige erstattet, wie eine Justizsprecherin bestätigte.

Konkrete Details zu den Hinweisen auf Potsdamer Tatorte nannte Müller-Rakow nicht. Er betonte jedoch, dass die Weiterleitung nicht bedeute, dass das Verfahren eingestellt werde.

Prüfung durch Potsdamer Staatsanwaltschaft steht aus

Die Staatsanwaltschaft Potsdam muss das Übernahmeersuchen aus Itzehoe nun prüfen. Laut Müller-Rakow kann diese Prüfung "in beide Richtungen ausgehen". Eine Potsdamer Sprecherin erklärte, die Papierakten seien noch nicht eingetroffen. Wie lange die Prüfung dauere, sei unklar, da der Umfang des Verfahrens noch unbekannt sei.

Für Christian Ulmen gilt weiterhin die Unschuldsvermutung. Das weitere Vorgehen in dem komplexen Fall bleibt abzuwarten.

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Häufig gestellte Fragen

Warum wird der Fall Ulmen zwischen verschiedenen Staatsanwaltschaften hin- und hergeschoben?
Die örtliche Zuständigkeit hängt vom Tatort ab. Da sich Hinweise auf mögliche Tatorte in verschiedenen Städten ergeben haben, prüfen die Staatsanwaltschaften, welche Behörde zuständig ist. Der Fall begann in Berlin, ging nach Itzehoe und soll nun in Potsdam bearbeitet werden.
Was versteht man unter digitaler Vergewaltigung?
Unter digitaler Vergewaltigung versteht man die missbräuchliche Verwendung digitaler Medien zur Demütigung oder Schädigung einer Person. Dazu gehört beispielsweise das Erstellen gefälschter Profile oder das Verbreiten intimer Bilder ohne Zustimmung der betroffenen Person.
Welche Strafen drohen bei der Erstellung von Fake-Accounts?
Je nach konkretem Tatbestand können verschiedene Straftatbestände erfüllt sein, wie Identitätsmissbrauch, Verletzung des Persönlichkeitsrechts oder Betrug. Die Strafen reichen von Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen, abhängig von der Schwere des Falls und den entstandenen Schäden.