Das Insolvenzgericht München ist keine eigene Behörde, sondern eine Abteilung des Amtsgerichts München im Justizgebäude Infanteriestraße 5, 80797 München. Es ist örtlich zuständig, wenn die Schuldnerin oder der Schuldner Wohnsitz oder gewerbliche Niederlassung in den Amtsgerichtsbezirken München, Dachau, Ebersberg oder Fürstenfeldbruck hat. Bearbeitet werden dort Regelinsolvenzverfahren, Verbraucherinsolvenzverfahren und Nachlassinsolvenzverfahren sowie Sanierungs- und Restrukturierungssachen nach dem StaRUG.
Für wen das Insolvenzgericht München zuständig ist
Maßgeblich ist der allgemeine Gerichtsstand der Schuldnerin oder des Schuldners: Wer in der Landeshauptstadt wohnt oder dort ein Unternehmen betreibt, stellt den Antrag beim Amtsgericht München. Dasselbe gilt nach Angaben der bayerischen Justiz für die Amtsgerichtsbezirke Dachau, Ebersberg und Fürstenfeldbruck — diese Amtsgerichte führen keine eigenen Insolvenzverfahren, sondern das Insolvenzgericht München übernimmt sie zentral. Bei Restrukturierungssachen nach dem StaRUG reicht die Zuständigkeit noch weiter: Hier genügt ein allgemeiner Gerichtsstand im Bezirk des Oberlandesgerichts München. Am Standort Infanteriestraße sind neben der Insolvenzabteilung auch Grundbuch, Registergericht und Zwangsvollstreckung untergebracht.
Wie ein Verfahren beginnt
Das Insolvenzgericht wird ausschließlich auf Antrag tätig — eines Gläubigers, der Schuldnerin oder des Schuldners selbst oder bei einer Nachlassinsolvenz eines Erben. Voraussetzung ist ein Eröffnungsgrund: Zahlungsunfähigkeit, bei juristischen Personen zusätzlich Überschuldung, beim Eigenantrag auch drohende Zahlungsunfähigkeit. Stellt ein Gläubiger den Antrag, muss er sowohl den Insolvenzgrund als auch die eigene Forderung glaubhaft machen. Eröffnet wird das Verfahren nur, wenn die Verfahrenskosten gedeckt sind oder gestundet werden; andernfalls weist das Gericht den Antrag mangels Masse ab.
Für den Eigenantrag stellt die Justiz amtliche Formulare bereit — getrennt für Verbraucherinsolvenz, Regelinsolvenz natürlicher Personen und Nachlassinsolvenz. Das Amtsgericht München bittet darum, vorrangig die Formulare des Bayernportals zu nutzen. Die Anträge sind umfangreich: Sie verlangen ein vollständiges Vermögens- und Gläubigerverzeichnis, und unvollständige Angaben führen zu Rückfragen oder zur Zurückweisung.
Verbraucherinsolvenz: erst der außergerichtliche Versuch
Privatpersonen ohne selbständige Tätigkeit durchlaufen das Verbraucherinsolvenzverfahren. Bevor der Antrag beim Insolvenzgericht München eingereicht werden kann, muss ein außergerichtlicher Einigungsversuch mit allen Gläubigern unternommen worden sein. Sein Scheitern muss durch eine Bescheinigung nachgewiesen werden — ausstellen dürfen sie nach Angaben des Gerichts jede zugelassene Rechtsanwältin oder jeder zugelassene Rechtsanwalt, Steuerberaterinnen und Steuerberater sowie anerkannte Schuldnerberatungsstellen. Wer selbständig ist oder war und viele Gläubiger hat, fällt dagegen in die Regelinsolvenz; hier entfällt der Pflichtversuch.
Ablauf nach der Eröffnung
Mit dem Eröffnungsbeschluss bestellt das Gericht eine Insolvenzverwalterin oder einen Insolvenzverwalter, die oder der das Vermögen verwaltet und verwertet. In der ersten Gläubigerversammlung, dem Berichtstermin, wird über die wirtschaftliche Lage berichtet; die Gläubiger können dort unter anderem eine andere Verwalterin oder einen anderen Verwalter wählen oder einen Gläubigerausschuss einsetzen. Im Prüfungstermin werden die angemeldeten Forderungen geprüft. Wichtig für Gläubiger: Forderungen werden nicht beim Gericht, sondern ausschließlich bei der Insolvenzverwaltung angemeldet. Alle wesentlichen Beschlüsse — Eröffnung, Abweisung mangels Masse, Termine, Ankündigung und Erteilung der Restschuldbefreiung — werden unter www.insolvenzbekanntmachungen.de veröffentlicht.
Natürliche Personen können die Restschuldbefreiung beantragen. Sie wird nach der gesetzlichen Regelung des § 287 InsO regelmäßig nach einer Abtretungsfrist von drei Jahren erteilt, sofern die Obliegenheiten eingehalten werden. Beschäftigte eines insolventen Unternehmens haben zudem Anspruch auf Insolvenzgeld für die letzten drei Monate vor dem Insolvenzereignis; der Antrag ist innerhalb von zwei Monaten bei der Agentur für Arbeit zu stellen, nicht beim Gericht.
Auskünfte und Kontakt
Das Insolvenzgericht München erteilt telefonisch oder per E-Mail keine Auskünfte zu einzelnen Verfahren. Wer über die Bekanntmachungen hinaus Informationen benötigt, muss ein rechtliches Interesse nach § 299 ZPO schriftlich und mit Originalunterschrift glaubhaft machen — etwa durch Beifügen eines Vollstreckungstitels. Öffnungs- und Sprechzeiten des Gebäudes veröffentlicht das Amtsgericht auf seiner Internetseite; wer persönlich vorsprechen möchte, sollte sie dort vorab prüfen.
Wann anwaltliche Hilfe sinnvoll ist
Ob Regel- oder Verbraucherinsolvenz, ob ein Eigenantrag rechtzeitig gestellt wird oder ob sich als Gläubiger ein Antrag überhaupt lohnt — diese Weichenstellungen sind mit Formularen allein kaum zu treffen. Bei Geschäftsführerinnen und Geschäftsführern kommt die Antragspflicht mit Haftungsfolgen hinzu. Eine Anwältin oder einen Anwalt für Insolvenzrecht in München finden Sie über unsere kostenlose Anfrage — schildern Sie kurz Ihre Situation, wir leiten sie an eine passende Kanzlei weiter.