LG Landau: Kein Notwegerecht bei rechtswidrigem Anbau

10. Juli 2026 4 Min. Lesezeit Redaktion anwaltvergleich.de
Teilen

Ein Grundstückseigentümer muss seinem Nachbarn nicht in jedem Fall erlauben, mit dem Auto über sein Land zu fahren, um zum eigenen Gebäude zu gelangen. Das Landgericht Landau in der Pfalz hat entschieden, dass ein sogenanntes Notwegerecht nicht besteht, wenn die schwierige Erreichbarkeit auf einer rechtswidrigen Erweiterung des betroffenen Baus beruht. Die Entscheidung zeigt, dass Eigenverschulden die Rechte am Nachbargrundstück deutlich einschränken kann.

Der Fall

Nach den vorliegenden Informationen ging es um zwei benachbarte Grundstücke, bei denen ein Gebäude mit dem Auto nur schwer oder kaum zu erreichen war. Die betroffene Nachbarin verlangte deshalb, über das Grundstück des Nachbarn fahren zu dürfen, um eine ausreichende Zufahrt zu haben.

Der Nachbar verweigerte die Nutzung seines Grundstücks. Entscheidend war offenbar, dass der Bau, für den die Zufahrt benötigt wurde, unrechtmäßig erweitert worden war. Die schlechte Erreichbarkeit war damit nicht durch die natürliche Lage des Grundstücks entstanden, sondern durch eine bauliche Veränderung, die rechtlich nicht abgedeckt war.

Weitere Einzelheiten zum genauen baulichen Zustand, zu den beteiligten Personen oder zu konkreten Maßangaben liegen aus der zugrunde liegenden Meldung nicht vor. Der Streit landete schließlich vor dem Landgericht Landau, das über den Anspruch auf ein Notwegerecht zu entscheiden hatte.

Die Entscheidung des Gerichts

Nach einem Bericht von LTO hat das Landgericht Landau (Az. 4 O 121/25) das geltend gemachte Notwegerecht verneint. Die Nachbarin darf demnach nicht verlangen, über das Grundstück des Nachbarn zu fahren.

Ausschlaggebend war nach der Berichterstattung, dass die eingeschränkte Erreichbarkeit auf einer unrechtmäßigen Erweiterung des Baus beruhte. Wer die Ursache für die fehlende Zufahrt selbst durch rechtswidriges Handeln geschaffen hat, kann sich nicht darauf berufen, dass er nun auf die Duldung des Nachbarn angewiesen sei.

Damit wurde der Nachbar in seinem Eigentumsrecht bestätigt. Er muss die Nutzung seines Grundstücks nicht hinnehmen, nur weil das benachbarte Gebäude durch eine nicht genehmigte Baumaßnahme schlechter erreichbar geworden ist. Ein amtlicher Volltext, der die genaue Begründung des Gerichts erkennen lässt, liegt bislang nicht vor.

Rechtlicher Hintergrund

Das Notwegerecht ist in § 917 BGB geregelt. Danach kann ein Eigentümer verlangen, dass sein Nachbar die Nutzung eines Wegs über dessen Grundstück duldet, wenn dem eigenen Grundstück die zur ordnungsgemäßen Benutzung notwendige Verbindung zu einem öffentlichen Weg fehlt.

Voraussetzung ist allerdings, dass die fehlende Verbindung nicht selbst verschuldet ist. § 918 BGB stellt ausdrücklich klar, dass die Verpflichtung zur Duldung entfällt, wenn die bisherige Verbindung durch eine willkürliche Handlung des Eigentümers aufgehoben wurde. Der Gesetzgeber will damit verhindern, dass jemand durch eigenes Zutun eine Notlage schafft und die Folgen auf den Nachbarn abwälzt.

Das Eigentum ist zudem grundgesetzlich geschützt. Ein Eingriff in fremdes Grundeigentum, wie ihn das Notwegerecht darstellt, ist deshalb die Ausnahme und muss eng begründet werden. Gerichte prüfen in solchen Fällen typischerweise, ob eine ordnungsgemäße Nutzung ohne den Weg tatsächlich unmöglich ist und ob der Anspruchsteller die Situation selbst herbeigeführt hat.

Was bedeutet das für Betroffene?

Für Grundstückseigentümer, die an eine Zufahrt über das Nachbargrundstück denken, ist die Entscheidung ein wichtiges Signal. Wer ein Notwegerecht durchsetzen möchte, muss belegen, dass die schlechte Erreichbarkeit nicht auf eigenes Handeln zurückgeht. Vor allem bauliche Veränderungen ohne Genehmigung können den Anspruch vollständig ausschließen.

Umgekehrt bedeutet das für die Nachbarseite: Wer die Nutzung seines Grundstücks nicht dulden möchte, sollte genau prüfen, wie die Notlage auf dem anderen Grundstück entstanden ist. Beruht sie auf einem ungenehmigten Anbau oder Umbau, stehen die Chancen gut, die Zufahrt rechtmäßig zu verweigern.

Praktisch empfiehlt es sich, vor jeder baulichen Maßnahme die erforderlichen Genehmigungen einzuholen und die Erschließung des Grundstücks frühzeitig mitzudenken. Wer eine Zufahrt schafft oder verändert, sollte prüfen, ob dadurch die bestehende Anbindung an den öffentlichen Weg beeinträchtigt wird.

Wichtig ist außerdem eine gute Dokumentation: Bauunterlagen, Genehmigungen, Grundbuchauszüge und Lagepläne können im Streitfall entscheidend sein. Wer sich unsicher ist, ob ein Notwegerecht besteht oder abgewehrt werden kann, sollte frühzeitig anwaltlichen Rat einholen, bevor Kosten für einen langwierigen Prozess entstehen. Gerade bei Nachbarschaftsstreitigkeiten lohnt es sich, den Sachverhalt vorab rechtlich einordnen zu lassen.

Wer in einer solchen Konstellation steckt, findet über unsere Plattform einen passenden Anwalt für Immobilienrecht finden, der die individuellen Erfolgsaussichten prüfen kann.

Quellen: Bericht bei LTO. Ein amtlicher Urteils-Volltext lag bei Veröffentlichung noch nicht vor.

Artikel teilen

Häufig gestellte Fragen

Was ist ein Notwegerecht?
Ein Notwegerecht erlaubt es einem Grundstückseigentümer, einen Weg über das Nachbargrundstück zu nutzen, wenn sein eigenes Grundstück keine ausreichende Verbindung zu einem öffentlichen Weg hat. Es ist in § 917 BGB geregelt und stellt eine Ausnahme dar, weil es in fremdes Eigentum eingreift.
Wann besteht kein Anspruch auf ein Notwegerecht?
Ein Anspruch entfällt vor allem dann, wenn der Eigentümer die fehlende Verbindung selbst verschuldet hat. Nach § 918 BGB gilt das etwa, wenn eine bestehende Zufahrt durch eigenes Handeln beseitigt wurde. Auch eine rechtswidrige bauliche Erweiterung kann den Anspruch ausschließen.
Was hat das LG Landau konkret entschieden?
Das Landgericht Landau hat laut Bericht von LTO ein Notwegerecht verneint, weil die schlechte Erreichbarkeit des Gebäudes auf einer unrechtmäßigen Erweiterung des Baus beruhte. Der Nachbar muss die Zufahrt über sein Grundstück daher nicht dulden.
Was sollten Betroffene bei Streit um eine Zufahrt tun?
Betroffene sollten alle relevanten Unterlagen wie Baugenehmigungen, Grundbuchauszüge und Lagepläne zusammenstellen und prüfen lassen, ob die Notlage selbst verursacht wurde. Bei Unsicherheiten empfiehlt sich frühzeitig eine anwaltliche Beratung, um Kosten und Risiken einzuschätzen.
Redaktionell geprüft Stand: 10. Juli 2026

Dieser Beitrag wurde mit KI-Unterstützung erstellt und redaktionell geprüft. Mehr über unsere Arbeitsweise: Über die Redaktion.

Kostenlos & unverbindlich

Wir finden Ihre Anwältin oder Ihren Anwalt

Wählen Sie Ihr Rechtsgebiet und Ihre Stadt, schildern Sie kurz Ihr Anliegen — wir leiten es an passende Kanzleien weiter. Sie erhalten eine unverbindliche Ersteinschätzung.

  • SSL-verschlüsselt
  • 100 % kostenlos
  • Antwort i. d. R. binnen 24 Std.