BGH: Klimaanlage auf dem Balkon – Anspruch auf Gestattung
Ein Wohnungseigentümer kann von der Eigentümergemeinschaft grundsätzlich verlangen, dass ihm der Einbau eines Klima-Splitgeräts auf dem eigenen Balkon gestattet...
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Immobilien sind für die meisten Menschen die größte Investition ihres Lebens — und gleichzeitig rechtlich besonders komplex. Notarvertrag, Grundbucheintrag, Bauträgervertrag, WEG-Verwaltung, Mängel nach dem Kauf: An jeder Stelle lauern Fallstricke, die schnell sechsstellige Beträge kosten können. Wer ohne juristische Begleitung kauft, verkauft oder Eigentümergemeinschaft verwaltet, übernimmt Risiken, die er oft erst Jahre später entdeckt.
Vor jedem Immobilienkauf oder -verkauf — der Notar berät neutral, ein Anwalt vertritt Ihre Interessen. Bei Streit mit Bauträger, Verwaltung, Miteigentümern oder dem Verkäufer ist anwaltliche Vertretung oft alternativlos. Auch beim Erwerb von Reservierungsverträgen, Optionsvereinbarungen oder Erbpachtverträgen sollte vorher juristisch geprüft werden.
Vertragsprüfung beim Immobilienkauf pauschal (500-1.500 €). Bei Streitigkeiten Streitwert (oft 6-stellig) — entsprechende Anwaltskosten. Erstberatung höchstens 190 € netto, mit Umsatzsteuer 226,10 € (Auslagenpauschale bis 20 € kann hinzukommen). Rechtsschutzversicherung deckt WEG- und Vertragsstreitigkeiten häufig ab.
Anwaltvergleich.de listet Fachanwälte für Bau- und Immobilienrecht — mit Schwerpunkten wie Kaufvertragsprüfung, WEG-Recht, Bauträgerrecht und Mängelrecht. Unten finden Sie aktuelle Urteile und praxisnahe Ratgeber unserer Redaktion.
Praktisch immer — der Notar belehrt neutral, prüft aber nicht die Marktangemessenheit. Anwaltliche Vertragsprüfung deckt Risiken auf (Mängelhaftung, Vormerkung, Wegerechte) und kostet im Vergleich zum Kaufpreis wenig.
Der Verkäufer haftet nicht für offen erkennbare Mängel. Bei arglistig verschwiegenen Mängeln (z.B. Schimmel, Hausschwamm) bleibt die Haftung trotzdem bestehen — Verkäufer muss dann Schadensersatz oder Rückabwicklung tragen.
Anfechtung binnen eines Monats nach Beschlussfassung beim Amtsgericht. Bei nichtigen Beschlüssen (Verstoß gegen zwingende Vorschriften) Feststellungsklage zeitlich unbegrenzt möglich.
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