Wer in Düsseldorf die Scheidung einreichen will, stellt den Antrag beim Familiengericht am Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf — und zwar zwingend über eine Anwältin oder einen Anwalt, denn für den Scheidungsantrag besteht Anwaltszwang. Voraussetzung ist im Regelfall das abgelaufene Trennungsjahr; die Kosten setzen sich aus Gerichts- und Anwaltskosten zusammen und richten sich nach dem Verfahrenswert. Dieser Beitrag erklärt, wie das Scheidungsverfahren in Düsseldorf abläuft, welche Fristen gelten und welche Hilfen es bei den Kosten gibt.
Zuständig: das Familiengericht am Amtsgericht Düsseldorf
Für Ehesachen ist nicht das Landgericht, sondern das Amtsgericht als Familiengericht zuständig. In Düsseldorf sitzt es im Gerichtsgebäude an der Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf. Die Familienabteilungen entscheiden nach Angaben des Amtsgerichts Düsseldorf nicht nur über Scheidungen, sondern auch über Kindes- und Ehegattenunterhalt, Sorge- und Umgangsrecht, Zugewinnausgleich, Adoptionen, Vaterschaftsfeststellungen und Verfahren nach dem Gewaltschutzgesetz. Viele dieser Themen werden im Verbund mit der Scheidung verhandelt — der Versorgungsausgleich, also der Ausgleich der Rentenanwartschaften, wird vom Gericht in der Regel von Amts wegen mitgeregelt.
Voraussetzung: das Trennungsjahr
Eine Ehe wird geschieden, wenn sie gescheitert ist. Das Gesetz arbeitet dabei mit Vermutungen: Nach § 1566 BGB wird unwiderlegbar vermutet, dass die Ehe gescheitert ist, wenn die Ehegatten seit einem Jahr getrennt leben und beide die Scheidung beantragen oder der Antragsgegner zustimmt. Stimmt der andere Ehegatte nicht zu, greift die Vermutung erst nach drei Jahren Getrenntleben. Das Trennungsjahr beginnt, sobald die häusliche Gemeinschaft aufgehoben ist — das ist unter bestimmten Voraussetzungen auch innerhalb derselben Wohnung möglich, wenn die Lebensbereiche konsequent getrennt sind. Den Zeitpunkt der Trennung sollten beide Seiten festhalten, denn er muss dem Gericht gegenüber schlüssig dargelegt werden und bestimmt, ab wann der Scheidungsantrag Aussicht auf Erfolg hat.
Ablauf: vom Antrag bis zum Scheidungsbeschluss
Der Ablauf folgt einem festen Muster. Zunächst reicht die Anwältin oder der Anwalt den Scheidungsantrag beim Familiengericht ein. Das Gericht stellt den Antrag dem anderen Ehegatten zu und versendet die Formulare zum Versorgungsausgleich, die beide Seiten ausfüllen müssen; die Rentenversicherungsträger berechnen dann die auszugleichenden Anwartschaften. Anschließend bestimmt das Gericht einen Termin zur mündlichen Verhandlung, zu dem beide Ehegatten grundsätzlich persönlich erscheinen müssen — ein gültiger Personalausweis oder Reisepass ist dabei erforderlich. Sind die Voraussetzungen erfüllt, spricht das Gericht die Scheidung durch Beschluss aus. Rechtskräftig wird er, wenn kein Rechtsmittel mehr möglich ist; verzichten beide Seiten im Termin auf Rechtsmittel, geht das schneller. Wie lange das gesamte Verfahren dauert, hängt vor allem davon ab, wie zügig die Auskünfte zum Versorgungsausgleich vorliegen und ob strittige Folgesachen mitverhandelt werden — eine einvernehmliche Scheidung ohne Streitpunkte ist deutlich schneller abgeschlossen als ein Verfahren, in dem über Unterhalt oder Vermögen gestritten wird.
Anwaltszwang: wer vertreten sein muss
Um den Scheidungsantrag zu stellen, muss man sich anwaltlich vertreten lassen. Der andere Ehegatte kann der Scheidung dagegen ohne eigenen Anwalt zustimmen — so stellt es das Amtsgericht Düsseldorf selbst dar. Wer allerdings eigene Anträge stellen möchte, etwa zum Unterhalt, zur Ehewohnung oder zum Zugewinn, braucht dafür ebenfalls anwaltliche Vertretung. Bei einer einvernehmlichen Scheidung genügt deshalb häufig ein einziger Anwalt, der den Antragsteller vertritt; er darf aber nur dessen Interessen wahrnehmen, nicht die beider Seiten.
Kosten und Verfahrenskostenhilfe
Die Kosten bestehen aus den Gerichtskosten und den Anwaltskosten; beide richten sich nach dem Verfahrenswert, den das Gericht festsetzt und der sich vor allem am Einkommen der Ehegatten orientiert. Wer die Kosten nicht aufbringen kann, kann Verfahrenskostenhilfe beantragen. Wichtig zu wissen: Die Verfahrenskosten werden dadurch nicht erlassen — je nach wirtschaftlicher Lage kann der Staat sie später wieder einziehen. Den Antrag auf Verfahrenskostenhilfe bereitet üblicherweise die eigene Anwältin oder der eigene Anwalt zusammen mit dem Scheidungsantrag vor.
Wann anwaltliche Hilfe besonders wichtig ist
Spätestens für den Scheidungsantrag führt am Anwalt kein Weg vorbei. Darüber hinaus lohnt sich frühzeitige Beratung vor allem, wenn Unterhalt, das Sorge- oder Umgangsrecht, die Ehewohnung oder der Zugewinnausgleich strittig sind — hier entscheiden Weichenstellungen in der Trennungszeit oft über das Ergebnis. Eine Anwältin oder einen Anwalt für Familienrecht in Düsseldorf finden Sie über unsere kostenlose Anfrage — schildern Sie kurz Ihren Fall, wir leiten ihn an eine passende Kanzlei weiter.
Quelle: Amtsgericht Düsseldorf — Familienabteilungen (ag-duesseldorf.nrw.de) sowie Bürgerliches Gesetzbuch, § 1566 (gesetze-im-internet.de), abgerufen am 02.09.2026.
