Das Familiengericht in Köln ist keine eigene Behörde, sondern eine Abteilung des Amtsgerichts Köln in der Luxemburger Straße 101, 50939 Köln (Sülz). Es ist ausschließlich zuständig für alle Ehesachen und sonstigen Familiensachen — unabhängig vom Streitwert.
Wofür das Familiengericht zuständig ist
Vor dem Familiengericht werden alle Verfahren verhandelt, die ihren Ursprung in Ehe, Verlöbnis oder dem Eltern-Kind-Verhältnis haben: Scheidung und Scheidungsfolgen, Unterhalt, elterliche Sorge, Umgangsrecht, Versorgungsausgleich, Güterrecht sowie Lebenspartnerschaftssachen. Die Familienabteilungen sind nach einem Turnussystem organisiert — welche Abteilung den einzelnen Fall führt, richtet sich nach der gerichtsinternen Geschäftsverteilung.
Scheidung: nur mit Anwältin oder Anwalt
In Ehesachen besteht Anwaltszwang: Der Scheidungsantrag kann nur durch eine zugelassene Anwältin oder einen zugelassenen Anwalt gestellt werden. Wer dem Antrag der Gegenseite lediglich zustimmen will, braucht selbst keine anwaltliche Vertretung — sobald eigene Anträge gestellt werden sollen (etwa zu Unterhalt oder Zugewinn), ist sie aber erforderlich.
Ablauf eines Scheidungsverfahrens
Voraussetzung der Scheidung ist regelmäßig das Trennungsjahr. Nach Antragstellung holt das Gericht die Auskünfte zum Versorgungsausgleich ein — das bestimmt häufig die Verfahrensdauer. Im Termin werden beide Eheleute persönlich angehört; sind alle Folgesachen geregelt, ergeht der Scheidungsbeschluss. Bei einer einvernehmlichen Scheidung mit nur einer anwaltlichen Vertretung lassen sich die Kosten deutlich senken.
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