Scheidung einreichen in Münster: Familiengericht, Ablauf, Kosten
Den Scheidungsantrag für Münster nimmt das Amtsgericht Münster, Gerichtsstraße 2, 48149 Münster entgegen — dort sind die Familienabteilungen angesiedelt, die üb...
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Das Familienrecht greift ein, wo das Persönlichste sich rechtlich regeln muss: Trennung, Scheidung, Kinder, Unterhalt, Vermögen. Es ist eines der emotionalsten Rechtsgebiete — und gleichzeitig eines der technisch anspruchsvollsten. Die Düsseldorfer Tabelle, der Versorgungsausgleich, das Wechselmodell, der Zugewinnausgleich: Hinter scheinbar einfachen Begriffen stehen komplexe Berechnungen und Fristen, die über tausende Euro entscheiden können. Wer hier ohne anwaltlichen Rat handelt, riskiert oft jahrelange finanzielle Nachteile.
Schon vor der Trennung lohnt sich ein Beratungsgespräch: Wer ohne Strategie auszieht, riskiert wirtschaftliche Nachteile beim Unterhalt und beim Vermögensausgleich. Bei minderjährigen Kindern ist anwaltliche Begleitung praktisch unverzichtbar, weil Sorgerecht, Aufenthaltsbestimmung und Umgangskontakt für Jahre bindende Wirkung entfalten. Auch Eheverträge und Trennungsvereinbarungen sollten nie ohne juristische Prüfung unterschrieben werden.
Die Erstberatung kostet höchstens 190 € netto, mit Umsatzsteuer 226,10 € (Auslagenpauschale bis 20 € kann hinzukommen). Bei der Scheidung richten sich die Anwaltskosten nach dem Streitwert (in der Regel das dreifache Nettomonatseinkommen beider Ehegatten zuzüglich Versorgungsausgleichswert). Verfahrenskostenhilfe (VKH) ist möglich, wenn das Einkommen unter bestimmten Schwellen liegt — der Familienanwalt prüft den Anspruch im Erstgespräch.
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Bei einvernehmlicher Scheidung ohne Streitpunkte etwa 4-6 Monate nach Ablauf des Trennungsjahres. Streitige Verfahren mit Unterhalts- und Vermögensfragen können 1-2 Jahre oder länger dauern.
Der Mindestunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle liegt 2026 bei 482 € (0-5 Jahre), 554 € (6-11 Jahre) und 649 € (12-17 Jahre). Höhere Stufen je nach Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen.
In der Regel bleibt die gemeinsame elterliche Sorge bestehen — auch nach der Scheidung. Nur bei erheblichem Konflikt oder wenn das Kindeswohl gefährdet ist, wird die alleinige Sorge auf Antrag übertragen.
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