Erbschein beantragen in München: Nachlassgericht, Unterlagen, Kosten

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29. August 2026 2 Min. Lesezeit Redaktion anwaltvergleich.de
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Der Erbschein ist das amtliche Zeugnis des Nachlassgerichts darüber, wer Erbin oder Erbe geworden ist. Banken, Versicherungen und das Grundbuchamt verlangen ihn regelmäßig, wenn kein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll vorliegt. Zuständig ist das Nachlassgericht am Amtsgericht München, wenn die verstorbene Person ihren letzten gewöhnlichen Aufenthalt in München hatte — unabhängig davon, wo sie verstorben ist oder wo Vermögen liegt.

So stellen Sie den Antrag

Der Erbscheinsantrag erfordert eine eidesstattliche Versicherung. Sie kann beim Nachlassgericht selbst (persönliche Antragstellung nach Terminvereinbarung) oder bei einem Notariat abgegeben werden — das Notariat leitet den Antrag dann an das Gericht weiter. Ein formloser Brief oder eine E-Mail genügen nicht.

Diese Unterlagen brauchen Sie

Zum Antrag gehören die Sterbeurkunde sowie die Personenstandsurkunden, die die Erbfolge belegen: Geburts- und Heiratsurkunden, gegebenenfalls Scheidungsbeschlüsse — jeweils im Original oder in beglaubigter Abschrift. Gibt es ein handschriftliches Testament, gehört es zum Verfahren; alle in Frage kommenden Miterben sind mit Anschrift zu benennen. Vollmachten der Miterben beschleunigen das Verfahren erheblich, weil das Gericht sie sonst schriftlich anhören muss.

Was der Erbschein kostet

Die Gebühren richten sich nach dem Nachlasswert (GNotKG): je eine Gebühr für die Erteilung und für die eidesstattliche Versicherung. Bei kleineren Nachlässen bleiben die Kosten überschaubar, bei Immobilien im Münchner Markt können sie spürbar werden — dann lohnt die Prüfung, ob ein notarielles Testament den Erbschein künftig entbehrlich macht.

Wann anwaltliche Hilfe sinnvoll ist

Streit unter Miterben, ein unklares oder angefochtenes Testament, Pflichtteilsfragen oder Auslandsvermögen: In diesen Fällen geht es um mehr als das Formular. Eine Anwältin oder einen Anwalt für Erbrecht in München finden Sie über unsere kostenlose Anfrage — schildern Sie kurz Ihren Fall, wir leiten ihn an eine passende Kanzlei weiter.

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Häufig gestellte Fragen

Wo beantrage ich in München einen Erbschein?
Beim Nachlassgericht am Amtsgericht München, wenn die verstorbene Person ihren letzten gewöhnlichen Aufenthalt in München hatte. Die eidesstattliche Versicherung geben Sie dort nach Terminvereinbarung ab — oder bei einem Notariat, das den Antrag weiterleitet.
Welche Unterlagen brauche ich für den Erbschein?
Sterbeurkunde und die Personenstandsurkunden, die die Erbfolge belegen (Geburts- und Heiratsurkunden, ggf. Scheidungsbeschlüsse), im Original oder beglaubigt; dazu Anschriften aller Miterben. Vollmachten der Miterben beschleunigen das Verfahren.
Was kostet der Erbschein?
Die Gebühren richten sich nach dem Nachlasswert (GNotKG) — je eine Gebühr für Erteilung und eidesstattliche Versicherung. Bei wertvollen Nachlässen, etwa mit Münchner Immobilien, können sie spürbar sein.
Mit KI-Unterstützung erstellt Stand: 29. August 2026

Dieser Beitrag wurde mit KI-Unterstützung erstellt. Mehr über unsere Arbeitsweise: Über die Redaktion.