Der Erbschein ist das amtliche Zeugnis des Nachlassgerichts darüber, wer Erbin oder Erbe geworden ist. Banken, Versicherungen und das Grundbuchamt verlangen ihn regelmäßig, wenn kein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll vorliegt. Zuständig ist das Nachlassgericht am Amtsgericht München, wenn die verstorbene Person ihren letzten gewöhnlichen Aufenthalt in München hatte — unabhängig davon, wo sie verstorben ist oder wo Vermögen liegt.
So stellen Sie den Antrag
Der Erbscheinsantrag erfordert eine eidesstattliche Versicherung. Sie kann beim Nachlassgericht selbst (persönliche Antragstellung nach Terminvereinbarung) oder bei einem Notariat abgegeben werden — das Notariat leitet den Antrag dann an das Gericht weiter. Ein formloser Brief oder eine E-Mail genügen nicht.
Diese Unterlagen brauchen Sie
Zum Antrag gehören die Sterbeurkunde sowie die Personenstandsurkunden, die die Erbfolge belegen: Geburts- und Heiratsurkunden, gegebenenfalls Scheidungsbeschlüsse — jeweils im Original oder in beglaubigter Abschrift. Gibt es ein handschriftliches Testament, gehört es zum Verfahren; alle in Frage kommenden Miterben sind mit Anschrift zu benennen. Vollmachten der Miterben beschleunigen das Verfahren erheblich, weil das Gericht sie sonst schriftlich anhören muss.
Was der Erbschein kostet
Die Gebühren richten sich nach dem Nachlasswert (GNotKG): je eine Gebühr für die Erteilung und für die eidesstattliche Versicherung. Bei kleineren Nachlässen bleiben die Kosten überschaubar, bei Immobilien im Münchner Markt können sie spürbar werden — dann lohnt die Prüfung, ob ein notarielles Testament den Erbschein künftig entbehrlich macht.
Wann anwaltliche Hilfe sinnvoll ist
Streit unter Miterben, ein unklares oder angefochtenes Testament, Pflichtteilsfragen oder Auslandsvermögen: In diesen Fällen geht es um mehr als das Formular. Eine Anwältin oder einen Anwalt für Erbrecht in München finden Sie über unsere kostenlose Anfrage — schildern Sie kurz Ihren Fall, wir leiten ihn an eine passende Kanzlei weiter.