Verwaltungsgerichtshof München: Zuständigkeit, Adresse und Verfahren

01. Oktober 2026 4 Min. Lesezeit Redaktion anwaltvergleich.de
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Wer nach dem Verwaltungsgerichtshof in München sucht, meint den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (BayVGH), das oberste Verwaltungsgericht des Freistaats Bayern. Er hat seinen Hauptsitz in der Ludwigstraße 23, 80539 München und ist telefonisch unter 089 2130-0 erreichbar. Wichtig zu wissen: Der Verwaltungsgerichtshof ist in aller Regel die zweite Instanz. Wer erstmals gegen einen Bescheid einer Behörde klagen will, wendet sich nicht an den Verwaltungsgerichtshof, sondern an das Verwaltungsgericht München in der Bayerstraße 30. Dieser Beitrag erklärt, wofür der Verwaltungsgerichtshof zuständig ist, wie Sie ihn erreichen und wie das Verfahren dort abläuft.

Wofür der Verwaltungsgerichtshof zuständig ist

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entspricht dem, was in den meisten anderen Bundesländern Oberverwaltungsgericht heißt. Er entscheidet vor allem über Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen der bayerischen Verwaltungsgerichte, etwa in Streitigkeiten um Baugenehmigungen, Aufenthaltsrecht, Beamtenrecht, Gewerberecht oder Prüfungsrecht. Daneben ist er in bestimmten Fällen selbst erste Instanz: Über Normenkontrollanträge nach § 47 VwGO, mit denen sich Betroffene unmittelbar gegen untergesetzliche Vorschriften wie Bebauungspläne wenden, entscheidet der Verwaltungsgerichtshof im ersten Rechtszug.

Abgrenzung: Verwaltungsgericht München als erste Instanz

Für Klagen gegen Behörden ist im ersten Rechtszug das örtlich zuständige Verwaltungsgericht zuständig. In Bayern gibt es sechs erstinstanzliche Verwaltungsgerichte; für den Regierungsbezirk Oberbayern und damit für die Landeshauptstadt ist das Verwaltungsgericht München zuständig. Es hat seinen Sitz in der Bayerstraße 30, 80335 München, in der Nähe des Hauptbahnhofs, und ist unter 089 5143-0 erreichbar. Wer also beispielsweise gegen einen Ablehnungsbescheid, eine Baueinstellung oder eine aufenthaltsrechtliche Entscheidung vorgehen möchte, reicht die Klage dort ein — nicht beim Verwaltungsgerichtshof.

Adresse und Erreichbarkeit des Verwaltungsgerichtshofs

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof residiert in der Ludwigstraße 23, 80539 München; die Postanschrift lautet Postfach 34 01 48, 80098 München. Mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen Sie das Gericht über die U-Bahn-Linien U3 und U6, Haltestelle Universität. Seit 1995 unterhält der Verwaltungsgerichtshof außerdem eine Außenstelle im mittelfränkischen Ansbach am Montgelasplatz 1, in der derzeit sechs Senate untergebracht sind. Welcher Senat an welchem Standort über eine Sache verhandelt, ergibt sich aus dem Geschäftsverteilungsplan des Gerichts; auf die Zuständigkeit hat der Standort keinen Einfluss.

Verfahren: Berufung nur mit Zulassung, Anwaltspflicht

Gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts führt der Weg zum Verwaltungsgerichtshof über die Berufung. Sie ist nicht automatisch eröffnet, sondern muss zugelassen werden — entweder vom Verwaltungsgericht selbst oder auf einen Antrag auf Zulassung der Berufung hin durch den Verwaltungsgerichtshof. Die Gründe, etwa ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils oder grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache, regelt § 124 VwGO. Zu beachten ist außerdem der Vertretungszwang: Vor dem Verwaltungsgerichtshof müssen sich die Beteiligten nach § 67 VwGO durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt oder eine andere dort zugelassene Person vertreten lassen. Vor dem Verwaltungsgericht München als erster Instanz besteht dagegen kein Anwaltszwang — angesichts der Fristen und der Verfahrensanforderungen ist anwaltliche Unterstützung aber auch dort häufig sinnvoll.

Eine bayerische Besonderheit

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof nahm seine Tätigkeit im Jahr 1879 auf und gehört damit zu den ältesten Verwaltungsgerichten Deutschlands. Eine Besonderheit besteht bis heute: Die bayerische Verwaltungsgerichtsbarkeit ist dem Geschäftsbereich des Innenministeriums zugeordnet und nicht, wie in anderen Bundesländern üblich, dem Justizressort. An der richterlichen Unabhängigkeit ändert das nichts; sie ist verfassungsrechtlich garantiert.

Kosten und Prozesskostenhilfe

Verwaltungsgerichtliche Verfahren sind gerichtskostenpflichtig. Die Höhe der Gerichtskosten richtet sich nach dem Streitwert, den das Gericht festsetzt, und ergibt sich aus dem Gerichtskostengesetz; die Vergütung der Anwältin oder des Anwalts folgt dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Wer unterliegt, trägt in der Regel die Kosten des Verfahrens einschließlich der Kosten der Gegenseite. Wer die Kosten nicht aufbringen kann, kann nach § 166 VwGO in Verbindung mit den Vorschriften der Zivilprozessordnung Prozesskostenhilfe beantragen; bewilligt das Gericht sie, übernimmt die Staatskasse die Gerichtskosten und die Kosten der eigenen anwaltlichen Vertretung ganz oder gegen Raten. In sozial- und asylrechtlichen Konstellationen gelten teils abweichende Kostenregeln — auch das spricht dafür, die Erfolgsaussichten vorab anwaltlich einschätzen zu lassen.

Wann sich anwaltliche Hilfe lohnt

Ob Antrag auf Zulassung der Berufung, Beschwerde im Eilverfahren oder Normenkontrollantrag: Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof sind formal anspruchsvoll, fristgebunden und wegen des Vertretungszwangs ohne anwaltliche Hilfe nicht zu führen. Auch vor dem Verwaltungsgericht entscheidet die Qualität der Begründung oft über den Erfolg. Eine Anwältin oder einen Anwalt für Verwaltungsrecht in München finden Sie über unsere kostenlose Anfrage — schildern Sie kurz Ihre Situation, wir leiten sie an eine passende Kanzlei weiter.

Quelle: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof (vgh.bayern.de) — Kontakt und Erreichbarkeit sowie Gerichtsseiten BayVGH und VG München, abgerufen am 01.10.2026; Gesetzestexte: gesetze-im-internet.de.

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Häufig gestellte Fragen

Wo sitzt der Verwaltungsgerichtshof in München?
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat seinen Hauptsitz in der Ludwigstraße 23, 80539 München (Telefon 089 2130-0). Seit 1995 gibt es zusätzlich eine Außenstelle in Ansbach am Montgelasplatz 1 mit derzeit sechs Senaten.
Was ist der Unterschied zwischen Verwaltungsgerichtshof und Verwaltungsgericht München?
Das Verwaltungsgericht München (Bayerstraße 30) ist die erste Instanz für Klagen gegen Behörden im Regierungsbezirk Oberbayern. Der Verwaltungsgerichtshof (Ludwigstraße 23) entscheidet als zweite Instanz über Berufungen und Beschwerden sowie erstinstanzlich über Normenkontrollanträge nach § 47 VwGO.
Brauche ich vor dem Verwaltungsgerichtshof einen Anwalt?
Ja. Vor dem Verwaltungsgerichtshof besteht nach § 67 VwGO Vertretungszwang — Beteiligte müssen sich durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt oder eine andere vertretungsbefugte Person vertreten lassen. Vor dem Verwaltungsgericht als erster Instanz gilt das nicht.
Mit KI erstellt Stand: 01. Oktober 2026

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