Eine strafrechtliche Verurteilung wegen Vergewaltigung kann einen früheren Berufssoldaten auch Jahre später noch seine Altersversorgung kosten. Das Bundesverwaltungsgericht hat einem ehemaligen Hauptfeldwebel das Ruhegehalt aberkannt (Az. 2 WD 7.26). Sein Einwand, er sei nur wegen einer Verständigung im Strafprozess verurteilt worden, half ihm nicht.
Der Fall
Der Betroffene war Hauptfeldwebel der Bundeswehr und befindet sich inzwischen im Ruhestand. Ein Strafgericht hatte ihn wegen Vergewaltigung verurteilt. Jahre später machte er geltend, diese Verurteilung sei allein deshalb ergangen, weil er sich auf einen sogenannten Deal – eine Verständigung im Strafverfahren – eingelassen habe.
Wegen des Vorwurfs führte die Bundeswehr ein wehrdisziplinargerichtliches Verfahren. Bei Soldaten, die bereits im Ruhestand sind, kommt eine Entfernung aus dem Dienst naturgemäß nicht mehr in Betracht. Übrig bleiben als schärfste Reaktionen die Kürzung oder die vollständige Aberkennung des Ruhegehalts. Genau darum ging es hier: um die Frage, ob der frühere Zeit- und Berufssoldat seine aus dem Dienstverhältnis erworbene Versorgung behalten darf oder verliert. Weitere Einzelheiten des Sachverhalts, etwa zum Tatzeitpunkt oder zur Höhe der Strafe, sind bislang nicht öffentlich dokumentiert.
Die Entscheidung des Gerichts
Nach einem Bericht von LTO hat der Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts die disziplinare Maßnahme bestätigt und dem ehemaligen Hauptfeldwebel das Ruhegehalt aberkannt. Der Hinweis des Mannes auf die strafprozessuale Verständigung führte also nicht zu einem milderen Ergebnis.
Das entspricht der Linie, die Disziplinargerichte in derartigen Konstellationen typischerweise verfolgen. Ein Urteil, das nach einer Verständigung ergeht, ist rechtlich ein vollwertiges Strafurteil. Es beruht nicht auf einem Handel über die Wahrheit, sondern setzt voraus, dass das Gericht das Geständnis auf seine Glaubhaftigkeit prüft und sich eine eigene Überzeugung von der Tat bildet. Wer sich erst im späteren Disziplinarverfahren von seinem Geständnis distanziert, muss deshalb gewichtige Anhaltspunkte vortragen, warum die im Strafurteil festgestellten Tatsachen unrichtig sein sollen. Bloßes Bestreiten genügt regelmäßig nicht. Bei Sexualdelikten gehen die Gerichte zudem von einem besonders schweren Dienstvergehen aus, das den Kernbestand soldatischer Pflichten und das Ansehen der Bundeswehr betrifft.
Rechtlicher Hintergrund
Soldaten müssen sich nach § 17 Soldatengesetz so verhalten, dass sie der Achtung und dem Vertrauen gerecht werden, die ihr Dienst erfordert. Diese Wohlverhaltenspflicht reicht in bestimmten Grenzen auch in das außerdienstliche Verhalten hinein. Eine Verletzung solcher Pflichten ist ein Dienstvergehen im Sinne von § 23 Soldatengesetz. Wichtig: Für frühere Soldaten, die Ruhegehalt beziehen, gelten bestimmte Pflichten fort, und Verstöße aus der Dienstzeit können auch nach dem Ausscheiden noch verfolgt werden.
Das Verfahren richtet sich nach der Wehrdisziplinarordnung. Erste Instanz ist das Truppendienstgericht, über Rechtsmittel entscheidet der Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts – daher das Aktenzeichen mit dem Kürzel „WD". Für ehemalige Soldaten im Ruhestand sieht die Wehrdisziplinarordnung als gerichtliche Maßnahmen insbesondere die Kürzung und die Aberkennung des Ruhegehalts vor. Eine zentrale Rolle spielt außerdem die Bindungswirkung strafgerichtlicher Feststellungen: Die tatsächlichen Feststellungen eines rechtskräftigen Strafurteils sind für das Disziplinargericht grundsätzlich verbindlich; nur unter engen Voraussetzungen kann sich das Gericht davon lösen. Die Verständigung selbst ist in § 257c Strafprozessordnung geregelt, der Straftatbestand der Vergewaltigung in § 177 Strafgesetzbuch.
Was bedeutet das für Betroffene?
Die Entscheidung zeigt, wie weit die Folgen einer Verurteilung reichen können. Wer als Soldat, Beamter oder Richter verurteilt wird, verliert unter Umständen nicht nur den Arbeitsplatz, sondern auch die gesamte Versorgung aus dem Dienstverhältnis. Wird das Ruhegehalt aberkannt, entfällt die Beamten- beziehungsweise Soldatenversorgung; in der Regel erfolgt dann eine Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung, die deutlich geringere Ansprüche vermittelt.
Praktisch bedeutsam ist vor allem eines: Ein Geständnis im Strafverfahren wirkt später in das Disziplinarverfahren hinein. Wer eine Verständigung erwägt, sollte die dienstrechtlichen Folgen deshalb von Anfang an mitbedenken und Strafverteidigung und disziplinarrechtliche Beratung koordinieren. Ein Deal, der im Strafmaß Vorteile bringt, kann versorgungsrechtlich sehr teuer werden.
Konkret empfiehlt sich: Rechtsmittelfristen im Strafverfahren strikt beachten – die Frist für Berufung oder Revision beträgt nur eine Woche ab Urteilsverkündung. Im Disziplinarverfahren sollten Sie Anhörungsschreiben, die Einleitungsverfügung, die Anschuldigungsschrift sowie Ladungen sofort dokumentieren und Fristen notieren. Sichern Sie das vollständige Strafurteil, das Sitzungsprotokoll und Ihre Personalunterlagen, einschließlich Beurteilungen und Nachweisen über beanstandungsfreie Dienstzeit; solche Umstände können bei der Maßnahmebemessung mildernd wirken. Äußern Sie sich im Disziplinarverfahren nicht ohne Beratung, denn Angaben können gegen Sie verwendet werden. Anwaltliche Hilfe ist sinnvoll, sobald ein Strafverfahren eingeleitet oder ein Disziplinarverfahren angekündigt wird – nicht erst, wenn die Maßnahme verhängt ist.
Wer von einem Disziplinarverfahren oder einer drohenden Aberkennung des Ruhegehalts betroffen ist, sollte die eigene Situation frühzeitig prüfen lassen: Anwalt für Verwaltungsrecht finden.
Quellen: Bericht bei LTO. Ein amtlicher Urteils-Volltext lag bei Veröffentlichung noch nicht vor.