Der 75. Deutsche Juristentag hat in Erfurt eine Reihe von Empfehlungen an den Gesetzgeber beschlossen. Gefordert werden unter anderem ein stärker sozial ausgerichtetes Mietrecht, mehr Rechtssicherheit bei der Sterbehilfe, erweiterte Befugnisse für Einsätze der Bundeswehr im Inland sowie eine grundlegende Reform der Juristenausbildung. Verbindlich sind diese Beschlüsse nicht – politisches Gewicht haben sie dennoch, weil der Juristentag in der Vergangenheit immer wieder Weichen für spätere Gesetzesänderungen gestellt hat.
Der Rahmen: Was der Deutsche Juristentag ist
Der Deutsche Juristentag (djt) ist ein privater Verein, in dem sich Richterinnen und Richter, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Hochschullehrer, Verwaltungsjuristen und Vertreter der Politik zusammenfinden. Er tagt turnusmäßig und beschäftigt sich in getrennten Abteilungen mit jeweils einem Rechtsgebiet.
In diesen Abteilungen werden Gutachten und Referate diskutiert und anschließend Beschlüsse abgestimmt. Herausgekommen sind Empfehlungen: Sie richten sich an Bundestag und Bundesregierung, entfalten aber keinerlei unmittelbare Rechtswirkung. Kein Mieter kann sich vor Gericht auf einen djt-Beschluss berufen, kein Gericht ist daran gebunden.
Ihre praktische Bedeutung liegt woanders. Die Beschlüsse bündeln die fachliche Diskussion und zeigen, wo die Rechtspraxis Handlungsbedarf sieht. Nicht selten tauchen Vorschläge des Juristentags Jahre später in Gesetzentwürfen wieder auf.
Die Beschlüsse des Juristentags
Nach einem Bericht von LTO hat der diesjährige Juristentag in Erfurt in mehreren Rechtsgebieten Reformforderungen verabschiedet. Im Mietrecht sprachen sich die Teilnehmenden für einen stärkeren Schutz der Mieterinnen und Mieter aus, das Mietrecht solle sozialer ausgestaltet werden.
Zur Sterbehilfe fordert der Juristentag Rechtssicherheit. Gemeint ist damit eine gesetzliche Regelung, die klarstellt, unter welchen Voraussetzungen Hilfe zur Selbsttötung zulässig ist und welche Pflichten dabei zu beachten sind.
Ein weiterer Beschlussblock betrifft die Bundeswehr: Der djt spricht sich für erweiterte Befugnisse bei Einsätzen im Inland aus. Hintergrund ist die Debatte über den Schutz kritischer Infrastruktur und über Szenarien unterhalb der Schwelle eines klassischen bewaffneten Angriffs.
Schließlich fordert der Juristentag eine grundlegende Reform der Juristenausbildung, also des Studiums, der beiden Staatsexamina und des Referendariats. Zu den Einzelheiten der jeweiligen Abstimmungen liegen bislang keine amtlich veröffentlichten Unterlagen vor; die Beschlusstexte werden üblicherweise erst im Nachgang vollständig dokumentiert.
Rechtlicher Hintergrund
Das geltende Mietrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs kennt bereits mehrere Schutzinstrumente. Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete richten sich nach § 558 BGB samt Kappungsgrenze, Modernisierungen dürfen nach § 559 BGB nur begrenzt auf die Miete umgelegt werden. Bei Neuvermietungen gilt in angespannten Wohnungsmärkten die sogenannte Mietpreisbremse nach § 556d BGB. Eine Kündigung braucht ein berechtigtes Interesse, etwa Eigenbedarf, § 573 BGB. Genau an diesen Stellschrauben setzen Reformdebatten typischerweise an.
Bei der Sterbehilfe hat das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2020 das Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung (§ 217 StGB) für nichtig erklärt und ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben anerkannt. Eine gesetzliche Nachfolgeregelung ist bislang nicht zustande gekommen – daher der Ruf nach Rechtssicherheit.
Inlandseinsätze der Streitkräfte sind verfassungsrechtlich eng begrenzt. Maßgeblich sind Art. 87a GG und die Amtshilfe- und Katastrophenregelungen des Art. 35 GG. Erweiterungen erfordern in der Regel eine Grundgesetzänderung. Die Juristenausbildung wiederum ist in § 5 DRiG und den Landesgesetzen geregelt.
Was bedeutet das für Betroffene?
Für Mieterinnen und Mieter ändert sich durch die Beschlüsse zunächst nichts. Wer heute eine Mieterhöhung, eine Modernisierungsankündigung oder eine Eigenbedarfskündigung im Briefkasten hat, muss sich nach der aktuellen Rechtslage richten – nicht nach dem, was der Juristentag empfiehlt.
Wichtig sind deshalb die bestehenden Fristen. Einer Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete müssen Mieter aktiv zustimmen; dafür läuft eine Überlegungsfrist bis zum Ende des zweiten Monats nach Zugang. Gegen eine Kündigung kann der Widerspruch wegen unzumutbarer Härte in Betracht kommen, der spätestens zwei Monate vor Ablauf der Kündigungsfrist schriftlich erklärt werden sollte. Wer eine Klage erhält, sollte die gerichtlichen Fristen keinesfalls verstreichen lassen.
Praktisch hilfreich ist, von Anfang an geordnete Unterlagen zu haben: Mietvertrag mit allen Nachträgen, sämtliche Betriebskostenabrechnungen, Schreiben zu Mieterhöhungen, Fotos von Mängeln sowie den Schriftverkehr mit der Vermieterseite. Bei der Mietpreisbremse kommt es zusätzlich auf die Vormiete und auf die Rüge gegenüber dem Vermieter an.
Anwaltliche Hilfe ist vor allem dann sinnvoll, wenn eine Kündigung ausgesprochen wurde, wenn hohe Nachforderungen im Raum stehen oder wenn eine Modernisierungsumlage die Miete spürbar erhöht. Auch bei Fragen zur Patientenverfügung und zu Entscheidungen am Lebensende lohnt eine rechtliche Beratung, weil es hier auf sorgfältige Formulierungen ankommt. Verbraucherzentralen und Mietervereine bieten eine erste Orientierung, ersetzen aber keine Vertretung im Streitfall.
Ob die Vorschläge aus Erfurt Gesetz werden, entscheidet allein der Gesetzgeber. Bis dahin gilt: Rechte kennen, Fristen einhalten und im Zweifel frühzeitig beraten lassen. Wer konkret Unterstützung braucht, kann hier einen Anwalt für Mietrecht finden.
Quellen: Bericht bei LTO. Ein amtlicher Urteils-Volltext lag bei Veröffentlichung noch nicht vor.