Wer sich in Mannheim scheiden lassen möchte, reicht den Scheidungsantrag beim Familiengericht des Amtsgerichts Mannheim ein. Das Familiengericht befindet sich nach Angaben des Gerichts im Nebengebäude A2, 1, 68159 Mannheim, dem Palais Bretzenheim. Der Antrag kann nicht persönlich gestellt werden, sondern muss von einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt eingereicht werden. Dieser Beitrag erklärt, welche Voraussetzungen gelten, wie das Verfahren abläuft, wer anwaltlich vertreten sein muss und wovon die Kosten abhängen.
Das Familiengericht Mannheim
Das Familiengericht Mannheim ist eine Abteilung des Amtsgerichts Mannheim. Es entscheidet in erster Instanz über Familiensachen — neben Scheidungen etwa über Unterhalt, elterliche Sorge, Umgang und die Aufteilung von Haushaltsgegenständen und Ehewohnung. Für Fragen rund um laufende Verfahren ist das Gericht telefonisch unter 0621 292-2149 sowie per E-Mail an familie@agmannheim.justiz.bwl.de erreichbar. Welche Stadt- und Gemeindegebiete zum Bezirk gehören, ergibt sich aus der gerichtlichen Zuständigkeitsordnung; bei gemeinsamen minderjährigen Kindern richtet sich die örtliche Zuständigkeit vorrangig nach deren gewöhnlichem Aufenthalt. Im Zweifel klärt die beauftragte Kanzlei vor der Einreichung, ob das Familiengericht Mannheim örtlich zuständig ist.
Voraussetzung: das Trennungsjahr
Eine Ehe wird geschieden, wenn sie gescheitert ist. Das Gesetz vermutet das Scheitern, wenn die Ehegatten seit einem Jahr getrennt leben und beide die Scheidung beantragen oder der andere Ehegatte der Scheidung zustimmt (§ 1566 BGB). Leben die Ehegatten seit drei Jahren getrennt, wird das Scheitern auch ohne Zustimmung vermutet. Getrenntleben ist auch innerhalb der gemeinsamen Wohnung möglich, wenn Tisch und Bett getrennt sind, also keine gemeinsame Haushaltsführung mehr besteht. Nur in engen Ausnahmefällen — bei unzumutbarer Härte — kann eine Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahres ausgesprochen werden.
Ablauf des Scheidungsverfahrens
Das Verfahren beginnt mit dem Scheidungsantrag, den die Anwältin oder der Anwalt beim Familiengericht einreicht. Das Gericht stellt den Antrag dem anderen Ehegatten zu und fordert in der Regel die Auskünfte zum Versorgungsausgleich an, also zum Ausgleich der in der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften; dieser wird grundsätzlich von Amts wegen zusammen mit der Scheidung geregelt. Sind die Auskünfte der Versorgungsträger vollständig, bestimmt das Gericht einen Termin zur mündlichen Verhandlung, zu dem beide Ehegatten persönlich erscheinen sollen. Sind sich die Ehegatten einig und sind keine weiteren Folgesachen wie Unterhalt oder Zugewinnausgleich gerichtlich zu klären, bleibt es häufig bei einem einzigen Termin. Die Scheidung wird durch Beschluss ausgesprochen und ist wirksam, sobald der Beschluss rechtskräftig ist.
Wer braucht einen Anwalt?
Für den Scheidungsantrag besteht Anwaltszwang: Ohne anwaltliche Vertretung kann der Antrag nicht wirksam gestellt werden. Der Ehegatte, der der Scheidung lediglich zustimmt und keine eigenen Anträge stellt, muss dagegen nicht anwaltlich vertreten sein. Sobald jedoch streitige Punkte wie Unterhalt, Güterrecht oder die Verteilung des Hausrats gerichtlich geregelt werden sollen, benötigen beide Seiten eine eigene anwaltliche Vertretung, denn eine Anwältin oder ein Anwalt darf immer nur einen der beiden Ehegatten vertreten.
Kosten und Verfahrenskostenhilfe
Die Kosten einer Scheidung setzen sich aus den Gerichtskosten und der Anwaltsvergütung zusammen. Beide richten sich nach dem Verfahrenswert, den das Gericht festsetzt und der sich vor allem an den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Ehegatten orientiert. Feste Pauschalbeträge gibt es daher nicht; wer eine belastbare Zahl braucht, sollte sich den Verfahrenswert und die daraus folgenden Gebühren vor der Einreichung von der beauftragten Kanzlei erläutern lassen. Wer die Kosten nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht aufbringen kann, kann beim Familiengericht Verfahrenskostenhilfe beantragen; bei Bewilligung übernimmt die Staatskasse die Kosten je nach Einkommen ganz oder gegen Ratenzahlung.
Der erste Schritt
Wer die Scheidung in Mannheim einreichen will, braucht dafür anwaltliche Unterstützung — vom geprüften Scheidungsantrag über den Versorgungsausgleich bis zur Frage, welche Folgesachen sinnvollerweise mitgeregelt werden. Eine Anwältin oder einen Anwalt für Familienrecht in Mannheim finden Sie über unsere kostenlose Anfrage — schildern Sie kurz Ihren Fall, wir leiten ihn an eine passende Kanzlei weiter.
Quelle: Amtsgericht Mannheim, Seite „Familiengericht" (amtsgericht-mannheim.justiz-bw.de), sowie Bürgerliches Gesetzbuch, § 1566 BGB (gesetze-im-internet.de), abgerufen am 10.09.2026.