Nachlassgericht Düsseldorf: Zuständigkeit, Adresse und Aufgaben

24. September 2026 4 Min. Lesezeit Redaktion anwaltvergleich.de
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Das Nachlassgericht Düsseldorf ist kein eigenständiges Gericht, sondern eine Abteilung des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf. Es ist zuständig, wenn die verstorbene Person ihren letzten gewöhnlichen Aufenthalt in Düsseldorf hatte, und kümmert sich um alle rechtlichen Angelegenheiten nach einem Todesfall: die Eröffnung von Testamenten und Erbverträgen, die Erteilung von Erbscheinen, die Entgegennahme von Ausschlagungserklärungen und weitere Nachlasssachen. Dieser Beitrag erklärt Zuständigkeit, Aufgaben und Erreichbarkeit.

Zuständigkeit: letzter gewöhnlicher Aufenthalt entscheidet

Örtlich zuständig ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk die verstorbene Person zuletzt ihren gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Lebte sie zuletzt in Düsseldorf, führt der Weg also zum Nachlassgericht am Amtsgericht Düsseldorf — unabhängig davon, wo die Erbinnen und Erben selbst wohnen. Wer weiter entfernt lebt, muss dafür nicht zwingend anreisen: Ein Erbscheinsantrag kann auch über das Amtsgericht am eigenen Wohnort im Wege der Rechtshilfe aufgenommen werden.

Aufgaben des Nachlassgerichts

Die Nachlassabteilung des Amtsgerichts Düsseldorf nennt als Kernaufgaben: die amtliche Verwahrung von Testamenten, die Eröffnung von Testamenten und Erbverträgen nach dem Todesfall, die Erteilung von Erbscheinen und Europäischen Nachlasszeugnissen, die Entgegennahme von Erklärungen zur Ausschlagung der Erbschaft, die Ernennung und Entlassung von Testamentsvollstreckern samt Erteilung von Testamentsvollstreckerzeugnissen sowie die Bestellung einer Nachlasspflegschaft, wenn Erben unbekannt sind oder der Nachlass gesichert werden muss. In Verwahrung genommene Testamente werden im Zentralen Testamentsregister erfasst, damit sie im Todesfall sicher aufgefunden werden.

Erbschein beantragen in Düsseldorf

Der Erbschein weist gegenüber Banken, Behörden und dem Grundbuchamt nach, wer Erbe geworden ist und zu welchem Anteil. Das Verfahren beginnt mit einem Antrag beim Nachlassgericht; liegt ein Testament oder Erbvertrag vor, geht dessen Eröffnung dem Erbscheinsverfahren voraus. Für den Antrag sind eidesstattliche Angaben nötig, weshalb er beim Nachlassgericht zur Niederschrift aufgenommen oder über eine Notarin oder einen Notar gestellt wird. Seit der EU-Erbrechtsverordnung stellt das Nachlassgericht auf Antrag auch das Europäische Nachlasszeugnis aus, das in den meisten EU-Mitgliedstaaten als Nachweis der Erbenstellung dient.

Für den Termin beim Nachlassgericht sollten die Sterbeurkunde, vorhandene Testamente oder Erbverträge, Nachweise zum Verwandtschaftsverhältnis — etwa das Familienstammbuch oder Geburts- und Heiratsurkunden — sowie ein gültiger Ausweis mitgebracht werden; welche Unterlagen im Einzelfall nötig sind, teilt das Gericht bei der Terminvereinbarung mit.

Testament gefunden: Pflicht zur Ablieferung

Wer nach einem Todesfall ein Testament findet oder verwahrt, ist verpflichtet, es unverzüglich beim Nachlassgericht abzuliefern — auch dann, wenn es älter ist oder inhaltlich überholt erscheint. Die Prüfung, welche Verfügung gilt, ist Sache des Gerichts, nicht der Angehörigen. Das Nachlassgericht eröffnet die abgelieferte Verfügung und benachrichtigt die Beteiligten. Wer ein Testament zurückhält, riskiert Schadensersatzansprüche der übergangenen Erben und macht sich unter Umständen strafbar.

Erbschaft ausschlagen: sechs Wochen, feste Form

Wer eine überschuldete oder unerwünschte Erbschaft nicht antreten will, muss die Ausschlagung innerhalb von sechs Wochen erklären. Das Amtsgericht Düsseldorf weist ausdrücklich darauf hin, dass ein einfaches Schreiben nicht ausreicht: Die Erklärung muss zur Niederschrift des Nachlassgerichts abgegeben oder in öffentlich beglaubigter Form — also über eine Notarin oder einen Notar — eingereicht werden. Weil die Frist kurz ist und mit der Kenntnis vom Erbfall zu laufen beginnt, sollte die Entscheidung über Annahme oder Ausschlagung nicht aufgeschoben werden; bei unklarer Vermögenslage hilft anwaltliche Beratung bei der Einschätzung.

Kontakt und Sprechzeiten

Die Nachlassabteilung ist im Gebäude des Amtsgerichts Düsseldorf in der Werdener Straße 1 untergebracht. Als Sprechzeiten nennt das Gericht Montag bis Freitag von 08:30 bis 12:30 Uhr sowie zusätzlich Donnerstagnachmittag von 13:30 bis 14:30 Uhr. Für viele Anliegen — etwa Erbscheinsanträge oder Ausschlagungserklärungen — lässt sich vorab online ein Termin buchen; das verkürzt Wartezeiten und stellt sicher, dass die zuständige Rechtspflegerin oder der zuständige Rechtspfleger erreichbar ist.

Anwältin oder Anwalt für Erbrecht in Düsseldorf finden

Ob Erbscheinsantrag, Testamentsauslegung, Pflichtteil oder die Frage, ob eine Ausschlagung sinnvoll ist: In Nachlasssachen entscheiden Fristen und Formvorschriften oft über viel Geld. Einen Überblick über Anwälte für Erbrecht in Düsseldorf bietet unsere Übersichtsseite. Eine Anwältin oder einen Anwalt für Erbrecht in Düsseldorf finden Sie über unsere kostenlose Anfrage — schildern Sie kurz Ihre Situation, wir leiten sie an eine passende Kanzlei weiter.

Quelle: Amtsgericht Düsseldorf (ag-duesseldorf.nrw.de) — Seiten Nachlassangelegenheiten und Kontakt, abgerufen am 24.09.2026.

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Häufig gestellte Fragen

Welches Nachlassgericht ist in Düsseldorf zuständig?
Das Nachlassgericht ist eine Abteilung des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf. Es ist zuständig, wenn die verstorbene Person ihren letzten gewöhnlichen Aufenthalt in Düsseldorf hatte — der Wohnort der Erben spielt für die Zuständigkeit keine Rolle.
Wann ist das Nachlassgericht Düsseldorf erreichbar?
Die Nachlassabteilung nennt als Sprechzeiten Montag bis Freitag von 08:30 bis 12:30 Uhr sowie Donnerstagnachmittag von 13:30 bis 14:30 Uhr. Für Anliegen wie Erbscheinsanträge oder Ausschlagungen bietet das Amtsgericht Düsseldorf zudem eine Online-Terminvereinbarung an.
Wie lange habe ich Zeit, eine Erbschaft auszuschlagen?
Die Ausschlagung muss innerhalb von sechs Wochen erklärt werden. Sie ist nur wirksam, wenn sie zur Niederschrift des Nachlassgerichts oder in öffentlich beglaubigter Form erfolgt — ein einfaches Schreiben an das Gericht reicht nach dem Hinweis des Amtsgerichts Düsseldorf nicht aus.
Mit KI erstellt Stand: 24. September 2026

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