Nach dem Angriff auf den Berliner Christopher Street Day am vergangenen Samstag richtet sich die rechtspolitische Diskussion auf das Jugendstrafrecht. Der mutmaßliche Angreifer, ein 21-Jähriger, wurde nach Angaben der Behörden von Polizeikräften erschossen. Er war den Sicherheitsbehörden bereits als Gefährder bekannt und befand sich trotz einer im Mai verhängten Jugendstrafe auf freiem Fuß, weil das Gericht eine sogenannte Vorbewährung angeordnet hatte.
Das Jugendstrafrecht ist stärker als das allgemeine Strafrecht auf Erziehung und die künftige Entwicklung des Verurteilten ausgerichtet. Es sieht deshalb Möglichkeiten vor, die Entscheidung über eine Strafaussetzung zur Bewährung zunächst offenzuhalten: Bei der Vorbewährung wird das Urteil gesprochen, über die Aussetzung der Jugendstrafe aber erst nach einer Bewährungs- und Beobachtungsphase abschließend befunden. Der Verurteilte bleibt in dieser Zeit in der Regel in Freiheit und unterliegt Weisungen sowie der Aufsicht der Bewährungshilfe.
Ob eine solche Aussetzungsentscheidung in Betracht kommt, hängt von einer Prognose ab, die das Gericht auf Grundlage der Persönlichkeit, des Umfelds und des bisherigen Verhaltens trifft. Getrennt davon zu betrachten ist die polizei- und ausländerrechtliche Einordnung einer Person als Gefährder: Sie erlaubt Beobachtungs- und Gefahrenabwehrmaßnahmen, ersetzt aber keine strafgerichtliche Entscheidung und führt allein nicht zu einer Haft.
Was bedeutet das für Sie?
Für Jugendliche und junge Erwachsene, denen eine Straftat vorgeworfen wird, kann das Jugendstrafrecht mildere und stärker erzieherisch geprägte Reaktionen vorsehen als das allgemeine Strafrecht. Wie eine Strafe ausgestaltet wird und ob sie zur Bewährung ausgesetzt werden kann, richtet sich stets nach den Umständen des Einzelfalls und der gerichtlichen Prognose. Angehörige von Betroffenen einer Gewalttat können unter Umständen eigene Rechte im Strafverfahren sowie Entschädigungsansprüche haben. Da solche Fragen von vielen Details abhängen, empfiehlt sich in aller Regel eine individuelle anwaltliche Beratung im Straf- beziehungsweise Opferentschädigungsrecht.