Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass das im Februar 2022 von der Medienanstalt Berlin-Brandenburg erlassene Sendeverbot gegen Russia Today Deutschland rechtmäßig war. Damit bestätigte das Gericht das Vorgehen der zuständigen Landesmedienanstalt.
Im Zentrum des Verfahrens stand die medienrechtliche Frage, wer für die Verbreitung des Rundfunkprogramms verantwortlich war und ob hierfür die erforderliche Zulassung vorlag. In Deutschland bedarf die Veranstaltung von Rundfunk grundsätzlich einer medienrechtlichen Genehmigung, deren Einhaltung die Landesmedienanstalten überwachen.
Fehlt eine solche Zulassung oder ist unklar, welche Stelle das Programm tatsächlich verantwortet, können die Medienanstalten aufsichtsrechtlich einschreiten. Dazu gehört auch die Untersagung der weiteren Verbreitung eines Programms, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für den Sendebetrieb nicht erfüllt sind.
Die Entscheidung ordnet sich in den rechtlichen Rahmen ein, der die Aufsicht über Rundfunkangebote und die Anforderungen an deren Zulassung regelt. Über eine mögliche weitere Anfechtung entscheiden gegebenenfalls die höheren Instanzen.
Was bedeutet das für Sie?
Wer Rundfunk oder rundfunkähnliche Angebote verbreitet, unterliegt in der Regel den medienrechtlichen Zulassungs- und Aufsichtsvorschriften. Behördliche Untersagungsverfügungen können grundsätzlich vor den Verwaltungsgerichten angefochten werden. Ob und mit welchen Erfolgsaussichten ein Rechtsmittel im Einzelfall in Betracht kommt, hängt von den konkreten Umständen ab und sollte anwaltlich geprüft werden. Eine fachkundige Beratung im Medien- und Verwaltungsrecht kann dabei helfen, die eigenen Rechte und Handlungsmöglichkeiten einzuschätzen.
