Das Verwaltungsgericht Berlin hat den Entzug der deutschen Staatsbürgerschaft eines Mannes bestätigt, der mutmaßliche Hamas-Kämpfer öffentlich als "Helden" gefeiert hatte. Die Behörde hatte ihm die erst zwei Monate zuvor verliehene Einbürgerung wieder entzogen.
Nach Auffassung des Gerichts hat der Betroffene bei der Einbürgerung arglistig getäuscht. Mit dem neuen Staatsangehörigkeitsgesetz ist die Anerkennung des Existenzrechts Israels eine Voraussetzung für die Einbürgerung. Wer antisemitische oder terrorverherrlichende Positionen vertritt und diese im Verfahren verschweigt, erfüllt die gesetzlichen Anforderungen nicht. Eine solche Täuschung kann die Rücknahme der Einbürgerung rechtfertigen.
Die Entscheidung zeigt, dass eine bereits erfolgte Einbürgerung nicht in jedem Fall bestandskräftig ist. Wird nachträglich bekannt, dass wesentliche Angaben unrichtig waren oder die Verfassungstreue nicht gegeben war, kann die Staatsangehörigkeit auch kurz nach der Verleihung wieder entzogen werden. Dies gilt insbesondere, wenn die Täuschung für die Einbürgerung ursächlich war.
Für Betroffene bedeutet das: Angaben im Einbürgerungsverfahren sollten vollständig und wahrheitsgemäß erfolgen. Wer einen Bescheid über die Rücknahme der Einbürgerung erhält, kann hiergegen verwaltungsgerichtlich vorgehen. Eine anwaltliche Beratung im Migrations- und Staatsangehörigkeitsrecht ist ratsam, um die Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels und mögliche Folgen für den aufenthaltsrechtlichen Status zu prüfen.