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Stromsperren: Amtsgerichte werden wieder zuständig

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Redaktion anwaltvergleich.de Stand: 12. Juni 2026 1 Min. Lesezeit

Der Bundestag hat einen Fehler bei einer Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) korrigiert, sodass für Verfahren im Zusammenhang mit Stromsperren wieder die Amtsgerichte zuständig sind.

Hintergrund ist eine Reform des EnWG, die eigentlich den Verbraucherschutz stärken sollte. In der Praxis hatte die Neuregelung jedoch gegenteilige Folgen: Tausende Kundinnen und Kunden, die ihre Stromrechnung wegen finanzieller Engpässe nicht begleichen konnten, gerieten durch die geänderte Zuständigkeitsregelung zusätzlich unter Druck. Die Verlagerung der gerichtlichen Zuständigkeit erschwerte den Betroffenen den Rechtsschutz.

Mit der nun beschlossenen Korrektur kehrt der Gesetzgeber zur bewährten Zuständigkeit der Amtsgerichte zurück. Diese sind ortsnah erreichbar und auf Verfahren im Bereich des Verbraucherschutzes eingespielt, was den Zugang zum Recht für säumige Stromkunden erleichtert.

Für Betroffene bedeutet die Änderung, dass sie sich bei drohender Stromsperre oder bereits eingeleiteten gerichtlichen Schritten wieder an das jeweils zuständige Amtsgericht wenden können. Wer mit Zahlungsrückständen beim Stromversorger konfrontiert ist, sollte frühzeitig rechtlichen Rat einholen. Eine anwaltliche Beratung kann helfen, Fristen zu wahren, Ratenzahlungen zu vereinbaren und eine drohende Versorgungsunterbrechung abzuwenden. Die Rückkehr zur amtsgerichtlichen Zuständigkeit verbessert die Rechtsposition der Verbraucherinnen und Verbraucher spürbar.

Quelle
LTO
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