urteil

OLG: Haftung beim Auffahrunfall nach Schneeballwurf

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Redaktion Anwaltvergleich.de Stand: 30. Juni 2026 2 Min. Lesezeit

Das Saarländische Oberlandesgericht hat sich mit der Haftungsverteilung nach einem Auffahrunfall befasst, der im Zusammenhang mit einem Schneeballwurf stand. Im Mittelpunkt stand die Frage, wer in welchem Umfang für den Schaden einzustehen hat, wenn die vorausfahrende Person abrupt bremst und es daraufhin zur Kollision kommt.

Bei Auffahrunfällen greift nach ständiger Rechtsprechung in der Regel ein sogenannter Anscheinsbeweis zulasten der auffahrenden Person. Dieser beruht auf der Lebenserfahrung, dass ein Auffahren häufig auf einen zu geringen Sicherheitsabstand oder eine unangepasste Geschwindigkeit zurückzuführen ist. Die auffahrende Person muss diesen Anschein erschüttern, um eine andere Haftungsverteilung zu erreichen.

Allerdings kann auch das Verhalten der vorausfahrenden Person eine Rolle spielen, etwa wenn ohne zwingenden Grund stark gebremst wird. Die Gerichte wägen dann die jeweiligen Verursachungs- und Verschuldensbeiträge gegeneinander ab. Im entschiedenen Fall fiel die Bewertung für einzelne Beteiligte ungünstig aus.

Was bedeutet das für Sie?

Wer auf ein vorausfahrendes Fahrzeug auffährt, sieht sich in der Regel zunächst dem Anscheinsbeweis gegenüber und trägt damit eine erhöhte Darlegungslast. Ob und in welchem Umfang dieser Anschein erschüttert werden kann, hängt stark von den Umständen des Einzelfalls ab, etwa vom Abstand, der Geschwindigkeit und dem Anlass eines Bremsmanövers. Auch ein abruptes Bremsen der vorausfahrenden Person kann die Haftungsquote beeinflussen, führt aber nicht automatisch zu einer Entlastung der auffahrenden Seite. Da die Beweislage und die Abwägung der Verursachungsbeiträge entscheidend sind, kann eine individuelle anwaltliche Beratung sinnvoll sein, um die eigenen Ansprüche oder Risiken realistisch einzuschätzen.

Quelle
LTO
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