Das Landgericht München I hat entschieden, dass Google für die Inhalte seiner KI-generierten Antworten rechtlich verantwortlich ist und falsche Behauptungen zu unterlassen hat (Az. 26 O 8669/26). Damit muss sich der Anbieter die maschinell erzeugten Aussagen wie eigene Äußerungen zurechnen lassen.
Worum ging es?
Im zugrunde liegenden Fall hatte die KI von Google Nutzer vor einem Münchener Verlag gewarnt. Sie führte angebliche Merkmale einer Betrugsmasche auf und riet dazu, anwaltliche Hilfe einzuholen.
Kern des Verfahrens war die Frage, ob sich Google die automatisiert erzeugten Aussagen zurechnen lassen muss oder ob die Funktionsweise generativer Systeme den Betreiber entlastet.
Wie wurde entschieden?
Das Gericht bejahte die Verantwortlichkeit: Wer einen KI-Dienst betreibt und dessen Antworten an Nutzer ausgibt, macht sich die erzeugten Inhalte zu eigen. Der Einwand, die Aussagen seien automatisiert und ohne menschliches Zutun entstanden, entlastet den Anbieter nicht.
Damit gelten die Behauptungen als eigene Tatsachenbehauptungen Googles. Da sie ehrenrührig und nicht erweislich wahr waren, untersagte das Gericht im Wege der einstweiligen Verfügung deren weitere Verbreitung.
Was bedeutet das für Sie?
Die Entscheidung kann die Position von Personen und Unternehmen stärken, die durch fehlerhafte KI-Ausgaben in ihrem Ansehen geschädigt werden. Betroffene können sich in der Regel auf die allgemeinen äußerungsrechtlichen Ansprüche stützen, etwa auf Unterlassung nach den §§ 823, 1004 BGB analog in Verbindung mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht.
Für Betreiber von KI-Diensten könnte das Urteil ein erhebliches Haftungsrisiko bedeuten, da sie sich nicht ohne Weiteres auf die Funktionsweise generativer Systeme berufen können. Ob im Einzelfall ein Unterlassungsanspruch besteht, hängt von den konkreten Umständen ab. Wer von rufschädigenden KI-Aussagen betroffen ist, sollte anwaltliche Beratung im Medien- und Äußerungsrecht in Anspruch nehmen.
Häufige Fragen
Haftet der Betreiber für automatisch erzeugte KI-Texte?
Nach der Entscheidung des Landgerichts München I kann sich der Betreiber die von seiner KI ausgegebenen Inhalte zu eigen machen. Der Hinweis, die Aussagen seien ohne menschliches Zutun entstanden, entlastet ihn in diesem Fall nicht. Die Behauptungen gelten dann als eigene Tatsachenbehauptungen des Anbieters.
Welche Ansprüche kommen bei falschen KI-Aussagen in Betracht?
In Betracht kommen in der Regel äußerungsrechtliche Ansprüche, etwa auf Unterlassung nach den §§ 823, 1004 BGB analog in Verbindung mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Ob und in welchem Umfang Ansprüche bestehen, hängt vom Einzelfall ab und sollte anwaltlich geprüft werden.
Was ist eine einstweilige Verfügung?
Eine einstweilige Verfügung ist eine vorläufige gerichtliche Anordnung, mit der ein Verhalten kurzfristig untersagt werden kann, bevor abschließend über die Hauptsache entschieden ist. Im vorliegenden Fall untersagte das Gericht auf diesem Weg die weitere Verbreitung der beanstandeten Aussagen.